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IGNORED

grüne WBK - Anzahl Kurzwaffen


Luggi0365

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Danke für die vielen Antworten,

dann ist ja wohl die jeweilige Sportordnung des Verbandes, nebst den verbandsbezogenen Gepflogenheiten entscheidend. Soweit ich gehört habe, bzw. im Forum gelesen habe, soll die DSU bei der "Vergabe" von weitergehenden Bedürfnissen eher zurückhaltend sein.

Sal-Peter schrieb, das meist nach Nummer zwei oder drei Schluß ist, soweit man nicht an entsprechenden überörtlichen Wettkämpfen teilnimmt. Als Jungschütze (mit noch nicht zufriedenstellenden Trefferbildern) kann ich also eventuell das Bedürfnis für eine 22 lfb Matchpistole nicht bescheinigt bekommen, wenn ich bereits eine 9 mm Pistole und 357er Revolver bescheinigz und in die WBK eingetragen bekommen habe?

Gruß, Reinhard.

Geschrieben
SAL-PETER verwechselt wieder was. Was er meint bezieht sich entweder auf Trainings- und Ersatzwaffen für Leistungsschützen im gleichen Kaliber oder auf das alte Waffengesetz.Heute ist es so: Wenn du für jedes Kaliber ein Bedürfnis hast, bekommst du auch für jedes Kaliber eine Waffe.
Nicht ganz!Nach dem Wortlaut des Gesetzes hast du recht.Aber vor den Voreintrag hat der Gesetzgeber den Verband gesetzt.Wenn dein Landesverband nach seinen Befürwortungsrichtliniene für jede Disziplin, die du 1x im Jahr übungsmäßig schiesst, ein Bedürfnis ausstellt, geht das in Ordnung.Normalerweise befürworten die Verbände jedoch Waffen, die über das "Kontingent" hinausgehen, nur unter bestimmten Auflagen.Das können Teilnahmen an Vereins-, Kreis- und Landesmeisterschaften sein - und eben je höher die Anzahl der bereits besesessenen Kontingentwaffen, um so höher in der Regel auch die Anforderungen bezüglich der Teilnahme an Meisterschaften. Schau einfach mal in die Befürwortungsrichtlinie deines Landesverbandes und ggf. in die von anderen Verbänden.Was du meinst, sind Ersatzwaffen im gleichen Kaliber und ggf. gleicher Modifikation, da durch den erheblichen Übungsbetrieb der Spitzenschützen die Eisen auch verschleissen. Die Spitzenschützen konzentrieren sich jedoch meist auf wenige Disziplinen.
Als Jungschütze (mit noch nicht zufriedenstellenden Trefferbildern) kann ich also eventuell das Bedürfnis für eine 22 lfb Matchpistole nicht bescheinigt bekommen, wenn ich bereits eine 9 mm Pistole und 357er Revolver bescheinigz und in die WBK eingetragen bekommen habe? Gruß, Reinhard.
Warum nicht?Step 1 - besorg dir die aktuellen Befürwortungsrichtliniene deines für dich zutreffenden Landesverbandes.Dein Vereinsvorsitzender müsste die haben bzw. besorgen können.Step 2 - melde dich - gegebenenfalls!! - für die für die 3. KW vorgeschriebene Anzahl von Meisterschaften an. Bei der 3. KW ist das evtl. eine Kreismeisterschaft. Vielleicht auch nur eine Vereinsmeisterschaft. Kommt drauf an.Step 3 - Geh ganz entspannt auf die Meisterschaft und schieß dein Programm in Ruhe und ohne übertriebenen Ehrgeiz.Step 4 - besorg dir deine Matchpistole auf dem üblichen Weg.
Geschrieben

Und wie sieht es für angehende Westernschützen aus? Ich würde ja gerne neben dem Westernschiessen, wo ich

2 SA Revolver mit starrer Visierung benötige, noch gerne weiterhin Pistole und einen 357er DA Revolver schiessen. Gibt es hier auch Probleme, oder reicht das Bedürfnis ein Westernschütze zu sein aus, um neben dem "normalen" KW Kontigent von einer Pistole und Revoler auch noch die beiden SA Western Revolver zu bekommen?

Danke auch für Antworten auf meine Frage :D

Geschrieben
Und wie sieht es für angehende Westernschützen aus? Ich würde ja gerne neben dem Westernschiessen, wo ich

2 SA Revolver mit starrer Visierung benötige, noch gerne weiterhin Pistole und einen 357er DA Revolver schiessen. Gibt es hier auch Probleme, oder reicht das Bedürfnis ein Westernschütze zu sein aus, um neben dem "normalen" KW Kontigent von einer Pistole und Revoler auch noch die beiden SA Western Revolver zu bekommen?

Ich gebe Dir den Tipp, das Bedürfnis für die Western-Revolver ganz hinten anzustellen, also erst dann geltend zu machen, wenn Du soweit mit Deinen vorhandenen KW glücklich (und vielleicht auch schon bei der Quantität von 5 Einträgen angelangt bist). Der Witz bei dem Western-Bedürfnis ist nämlich, dass es recht locker durchläuft und es sich zwar um ein Bedürfnis handelt, aber um zwei Waffen (inkl. 2/6-Restriktion).

Fazit: Erst einmal andere, diffizilere Bedürfnisse ausloten und erst dann die Western-Revolver in Angriff nehmen.

Geschrieben
Hat ja GOH nun gut erklärt - und ist wie von mir gesagt eine andere Geschichte weil verbandsübergreifend.

Du wolltest aber DSB-Intern wissen.

Da gibt es bis auf .357 nach .38 im GK wohl keine Reihenfolge...

Danke

:icon14:

Ich gebe Dir den Tipp, das Bedürfnis für die Western-Revolver ganz hinten anzustellen, also erst dann geltend zu machen, wenn Du soweit mit Deinen vorhandenen KW glücklich (und vielleicht auch schon bei der Quantität von 5 Einträgen angelangt bist). Der Witz bei dem Western-Bedürfnis ist nämlich, dass es recht locker durchläuft und es sich zwar um ein Bedürfnis handelt, aber um zwei Waffen (inkl. 2/6-Restriktion).

Fazit: Erst einmal andere, diffizilere Bedürfnisse ausloten und erst dann die Western-Revolver in Angriff nehmen.

:icon14:

Den Tip hat ein Bekannter auch in seinem Verein bekommen, als er unbedingt gleich mit Westernschießen beginnen wollte. Er sagte aber er wolle nur diese vier Waffen und nur diese Disziplin. Nicht falsch verstehen ... trainiert hat er auch erst mit anderen Waffen. Und auch erst mal SURT gemacht und IPSC-Luft geschnuppert. Aber irgendwie ist er beim Westernschießen hängengeblieben und wollte die ersten eigenen Waffen gleich dafür. Na ... ober er das später nicht vielleicht mal bereut?

Geschrieben

hallo, seine pestilenz

was soll der gute mann machen?.......... mit den westrernwaffen warten................kappes :heuldoch:

aber im ernst:

man sollte mit dem anfangen, was einem am meisten spass macht, bzw. sportlich am besten liegt.

die wartefrist kommt so oder so.

die bedürfnisse beim bds sind hieb und stichfest, da gibt´s von ämterseite nichts zu rütteln und da ist das vorne, was nach vorne gehört:

Westernschiessen :00000733:

beste grüsse vom handgunner

Geschrieben
Jäger geniessen ja ein paar Vorteile den Sportschützen gegenüber.Aber in diesem Punkt sieht es mal anders aus.Jäger: i. d. R. bis zu 2 KWSportschütze: bei passenden Bedürfnis u. unter Erfüllung diverser Voraussetzungen geht es locker über die erwähnten 2 KW.
Yep!Ich habe einen Kumpel, der hat 5 Kurzwaffen als Sportschütze!Allerdings geht das meines Wissens nur wenn man ein "Leistungsträger" ist,sprich bei Bezikrs und Landesmeisterschaften in den vorderen Rängen mitschießt.Aber selbst wenn man nicht so gut sein sollte... eine dritte Kurzwaffe ist alle mal drin ;)
Und ein DSB - Experte kann Dir sicher noch eine Disziplin für "überlange" Revolver sagen. Da bin ich mir aber nicht sicher.
.454 Calsul ??? :00000733: Ich hatte mal von einem verückten Ami gelesen, der eine .50 BMG als Pistolerausgebracht hat. (mit entsprechenden Mündingsbremsen natürlich).Das Gesicht von der Behörde möchte ich mal sehen wenn man so was eintragen lassen will... :heuldoch: Wobei schon beim eintragen einer .50 BMG Büchse auf die Gelbe wäre das Gesicht ziemlich lang.... :s82:
Geschrieben
Den Tip hat ein Bekannter auch in seinem Verein bekommen, als er unbedingt gleich mit Westernschießen beginnen wollte. Er sagte aber er wolle nur diese vier Waffen und nur diese Disziplin. Nicht falsch verstehen ... trainiert hat er auch erst mit anderen Waffen. Und auch erst mal SURT gemacht und IPSC-Luft geschnuppert. Aber irgendwie ist er beim Westernschießen hängengeblieben und wollte die ersten eigenen Waffen gleich dafür. Na ... ober er das später nicht vielleicht mal bereut?

Also zum besseren Verständnis ... es wurde gesagt er könne dann schon mit den passenden Disziplinen auch noch andere Waffen beantragen. Aber für manche Disziplinen könnte er die Westernwaffen verwenden obwohl sie nicht besonders dafür geeignet wären. Und dort würde er sich eben damit was verbauen. :confused: Allerdings war er bereits beim ersten Westernschießen "infiziert" und interessiert sich mittlerweile "schießtechnisch" für nix anderes mehr. :rolleyes:

Geschrieben
Yep!Ich habe einen Kumpel, der hat 5 Kurzwaffen als Sportschütze!Allerdings geht das meines Wissens nur wenn man ein "Leistungsträger" ist,sprich bei Bezikrs und Landesmeisterschaften in den vorderen Rängen mitschießt.

Das ist eben falsches Wissen. Richtig: Pro Bedürfnis eine Waffe. Bedürfnisse kann man je GK-Disziplin mindestens eines haben - jeder, auch "Nichtleistungsträger". Dazu kommen noch die KK-Waffen...

Erstaunlich ist nur, wie sich das hartnäckig hält (obwohl dieses ein paar posts weiter ober schon beschrieben ist. Lest ihr eigentlich die threads nicht durch bevor ihr antwortet?)

Geschrieben
... Aber für manche Disziplinen könnte er die Westernwaffen verwenden obwohl sie nicht besonders dafür geeignet wären. Und dort würde er sich eben damit was verbauen. :confused:...

Wie schon von alea erwähnt :):

nee is klar und die 1108/9 darf er dann mit dem SA schießen.

Darüber hinaus kommt es bei der Wahl der „Erstwaffen“ eben auch darauf an, wie häufig man welche Disziplin schießt. Z.B. würde ich bei einem nur im Zweimonatsrhythmus stattfindendem Westerntermin unter Beachtung von 2/6 nicht zu zwei Westernrevolvern als Erstwaffen raten. Es dürfte sich dann nämlich nur wenig Freude einstellen.

Abgesehen davon gibt es aber durchaus „diffizile“ Bedürfnislagen, z.B. beim „Trade-Off“ zwischen Präzision und IPSC (und hier mal Kalibergleichheit vorausgesetzt). Fürs IPSC verwendbare Waffen sind auch fürs Präzisionsschießen grundsätzlich verwendbar, wenn auch u.U. ungeeignet. Während eine für Präzision geeignete Waffe allerdings schon einmal fürs IPSC nicht nur ungeeignet, sondern schlichtweg nicht verwendbar sein kann. Hier wäre dann die Reihenfolge des Waffenerwerbs auch maßgeblich.

Geschrieben
Das ist eben falsches Wissen. Richtig: Pro Bedürfnis eine Waffe. Bedürfnisse kann man je GK-Disziplin mindestens eines haben - jeder, auch "Nichtleistungsträger". Dazu kommen noch die KK-Waffen...

Erstaunlich ist nur, wie sich das hartnäckig hält (obwohl dieses ein paar posts weiter ober schon beschrieben ist. Lest ihr eigentlich die threads nicht durch bevor ihr antwortet?)

Ja, nur meines Wissens muss man für ein Bedürfnis bzw. eine Befürwortung durch den Verband regelmäßig mit dem Kaliber schießen, was bei 5 GK-Waffen ziemlich zeit-und Geldaufwändig sein dürfte! Oder sehe ich das völlig falsch?

Geschrieben
Ja, nur meines Wissens muss man für ein Bedürfnis bzw. eine Befürwortung durch den Verband regelmäßig mit dem Kaliber schießen... Oder sehe ich das völlig falsch?

Falsch, weil es schlichtweg nicht stimmt. Es dürfte sich wohl auch nicht jeder Verein leisten können, Vereinswaffen in allen möglichen Kalibern zu bevorraten, um ein regelmäßiges Training sicherzustellen.

Dieses Gerücht hält sich lustigerweise genauso hartnäckig wie das Märchen von der Erfordernis des "Leistungsträgers" ab dem dritten KW-Eintrag.

Geschrieben

Das finde ich ja mal richtig geil. D.h. wer 25 ist ,ein dickes Portemonaie hat und in genügend Verbänden Mitglied ist, der kann sich seinen Tresor bis oben hin (Achtung Übertreibung!!!) mit Waffen füllen?! :00000733:

Geschrieben

Einen dicken Geldbeutel vorausgesetzt ist vieles möglich. (Legal mein ich!)

Da bekommst du auch einen MP5 Halbautomaten und brauchst nicht mal eine Bedürfnisbescheinigung dafür (sportlich sind die ja wegen dem "kleinen Anscheinsparagrafen" im Moment eh nicht zu bekommen). Ja ... du musst nicht mal in einem Schützenverein sein. Nur einen Jagdschein brauchst du. Dann gibts jegliche Langwaffen in allen Kalibern die nicht durch das JagdG verboten sind, soviele wie dein Herz begehrt und ohne Bedürfnis incl. 2 Kurzwaffen (evtl. sogar 3) sofern du nicht schon geeignete Kurzwaffen besitzt.

Und mit gut gefülltem Geldbeutel ist auch eine Sammler-WBK interessant. Wobei das dann oft Waffen sind, die man eher selten bis nie auf den Schießstand ausführt.

Geschrieben

Als Jäger kannst du vieles, das stimmt. In meiner Familie sind (mütterlicherseits) alle Männer Jäger. Ich wollte auch erst meinen Jagdschein machen.

NUR scheiterte das nicht am Geldbeutel (mein Onkel, 40 Jahre Jäger, hätte mir da bestimmt ausgeholfen) sondern daran, dass man als Jäger abgebrüht genug sein muss, einem Tier das Fell über die Ohren zu ziehen. Und das bin ich nicht. Habs einmal versucht und mich fürchterlich übergeben.

Geschrieben
Als Jäger kannst du vieles, das stimmt. In meiner Familie sind (mütterlicherseits) alle Männer Jäger. Ich wollte auch erst meinen Jagdschein machen.

NUR scheiterte das nicht am Geldbeutel (mein Onkel, 40 Jahre Jäger, hätte mir da bestimmt ausgeholfen) sondern daran, dass man als Jäger abgebrüht genug sein muss, einem Tier das Fell über die Ohren zu ziehen. Und das bin ich nicht. Habs einmal versucht und mich fürchterlich übergeben.

Jaja, so hat jedes Hobby so seine Hürden :D

Waidmannsheil

Michael

Geschrieben
...sondern daran, dass man als Jäger abgebrüht genug sein muss, einem Tier das Fell über die Ohren zu ziehen. Und das bin ich nicht. Habs einmal versucht und mich fürchterlich übergeben.

Hi,

Tja, beim ersten mal tuts noch weh.... einfach fünf bis zehn mal machen....

ich kann mich noch daran erinnern wie ich zum ersten mal mit der Säge an das Haupt bin, um das Gehörn zu entfernen..... den rest zen_siere ich mal... :)

Gruss

B

Geschrieben
Als Jäger kannst du vieles, das stimmt. In meiner Familie sind (mütterlicherseits) alle Männer Jäger. Ich wollte auch erst meinen Jagdschein machen.

NUR scheiterte das nicht am Geldbeutel (mein Onkel, 40 Jahre Jäger, hätte mir da bestimmt ausgeholfen) sondern daran, dass man als Jäger abgebrüht genug sein muss, einem Tier das Fell über die Ohren zu ziehen. Und das bin ich nicht. Habs einmal versucht und mich fürchterlich übergeben.

Ein gelöster Jagdschein verpflichtet zur Ausübung der Jagd?

So ... jetzt könnt ihr mich steinigen.

Geschrieben
Ein gelöster Jagdschein verpflichtet zur Ausübung der Jagd?

Tut er nicht, aber ohne gelösten JJ kein Erwerb neuer Waffen, kein Erwerb und auch kein Besitz von Langwaffenmunition über den JJ.

Und manch einer k****t schon während der Ausbildung derart, dass ihm alles weitere vergeht.

Gruß

Michael

Geschrieben
Tut er nicht, aber ohne gelösten JJ kein Erwerb neuer Waffen, kein Erwerb und auch kein Besitz von Langwaffenmunition über den JJ.

Da muss ich dir zumindest für Bayern widersprechen. Das Innenministerium hat mit IMS vom 13.06.07 alle Waffenbehörden in Bayern darauf hingewiesen, das unabhängig von der Möglichkeit des § 13 Abs. 5 WaffG auf Antrag der Betroffenen die Munitionsbesitzberechtigung zusätzlich in der Waffenbesitzkarte möglich ist. Siehe Mitgliedszeitung des BJV 07/2007 Seite 7

Und manch einer k****t schon während der Ausbildung derart, dass ihm alles weitere vergeht.

Gruß

Michael

Stimmt ... beim aufbrechen z.B.! Dies könnte man allerdings durch den Besuchs eines Kompaktlehrganges einer Jagdschule auf ein Minimum begrenzen.

Geschrieben
Da muss ich dir zumindest für Bayern widersprechen. Das Innenministerium hat mit IMS vom 13.06.07 alle Waffenbehörden in Bayern darauf hingewiesen, das unabhängig von der Möglichkeit des § 13 Abs. 5 WaffG auf Antrag der Betroffenen die Munitionsbesitzberechtigung zusätzlich in der Waffenbesitzkarte möglich ist.

Das ist kein Widerspruch zu meiner Aussage ("kein Erwerb und Besitz über den JJ"), denn ein zusätzlicher Eintrag in der WBK schafft eine eigenständige Erwerbs- und Besitzerlaubnis.

Andere Ämter regeln das auf Wunsch über einen MES.

Gruß

Michael

Archiviert

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