Verus Posted June 17, 2007 Share Posted June 17, 2007 Moin, wir haben eine Halle in der KK geschossen werden kann. Zugelassen bis 200 Joule, .22 lfb. (Bleigeschosse) Meint ihr es wäre ohne Probleme möglich den Stand auch für .32 zu zulassen? Müssten dafür Umbauten vorgenommen werden? Gelten andere Auflagen für Großkaliber als für das Kleinkaliber? Ich kann mir momentan keinen Grund vorstellen, warum eine Zulassung ohne Umbau nicht möglich sein sollte, da die Geschosse ja eine ähnliche Energie wie KK haben und somit unter den 200 Joule liegen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
usa Posted June 17, 2007 Share Posted June 17, 2007 Moin,wir haben eine Halle in der KK geschossen werden kann. Zugelassen bis 200 Joule, .22 lfb. (Bleigeschosse) Meint ihr es wäre ohne Probleme möglich den Stand auch für .32 zu zulassen? Müssten dafür Umbauten vorgenommen werden? Gelten andere Auflagen für Großkaliber als für das Kleinkaliber? Ich kann mir momentan keinen Grund vorstellen, warum eine Zulassung ohne Umbau nicht möglich sein sollte, da die Geschosse ja eine ähnliche Energie wie KK haben und somit unter den 200 Joule liegen. Die Energie einer 32er WC ist bei einem angenommenen Geschoßgewicht von 100grs(schwer) und einer angenommenen Geschwindigkeit von 235m/s(schnell) 179 Joule. Da der Stand bis 200 Joule zugelassen ist, dürfte das kein Problem darstellen. Viele Grüße usa Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mark Pfennig Posted June 17, 2007 Share Posted June 17, 2007 Zugelassen bis 200 Joule, .22 lfb. (Bleigeschosse) Das sagt doch alles, oder? Ist .32 S&W = .22 lfb? Nein. Also ist das Kaliber nicht zugelassen. MP Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted June 17, 2007 Share Posted June 17, 2007 Das sagt doch alles, oder?Ist .32 S&W = .22 lfb? Nein. Also ist das Kaliber nicht zugelassen. MP Ich vermute ja er fragt gerade deswegen ob eine Erweiterung auf .32 möglich ist. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted June 17, 2007 Share Posted June 17, 2007 Das sagt doch alles, oder?Ist .32 S&W = .22 lfb? Nein. Also ist das Kaliber nicht zugelassen. MP eigentlich wird nicht das Kaliber sondern die Joule zugelassen ... ansonsten muss ein Sachverständiger für einen evt. Umbau kontaktiert werden eigentlich dürfte das kein Problem sein Gruß Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hilli Posted June 17, 2007 Share Posted June 17, 2007 eigentlich wird nicht das Kaliber sondern die Joule zugelassen ... ansonsten muss ein Sachverständiger für einen evt. Umbau kontaktiert werden eigentlich dürfte das kein Problem sein Gruß Klaus Eigentlich hast du recht. Es gibt aber trotzdem viele Stände die eine Energie UND eine Kaliberbegrenzung haben....Wie unser 50m Stand bis letztes Jahr.....max.200J, max. .22lfB...jetzt ist er "aufgebohrt" auf 1500J @Verus: setz dich mit einem Sachverständigen in Verbindung und treib den über euren Stand. Der kann dir dann genau sagen, was dort geschossen werden könnte. Dann schreibt der Sachverständige ein Gutachten, damit gehts aufs Ordnungsamt, Nutzungsänderung beantragen. Beschränk dich dabei nicht nur aufs Kaliber .32, sondern beantrage alles, was der Stand verträgt bzw. was der Sachverständige für OK hält. Sonst geht die Sache evtl. bald wieder wegen .38 oder 9mm los... Gruß Hilli Link to comment Share on other sites More sharing options...
andreb Posted June 17, 2007 Share Posted June 17, 2007 Die Querschnittsbelastung ist bei .32er geringer als bei KK. Spricht eigentlich nix dagegen, eine Zulassung zu beantragen. Ich würde aber auch gleich versuchen, so hoch wie möglich zu gehen: .38er ca. 500 J 9 Para ca. 500 J .45er auch ca. 500 J Dann auch gleich für LW mit KW-Patronen ! SL oder UHR machen auch Spaß ! Damit gewinnt man schon eine Menge mehr Freude am Schießen. Gruß, André Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted June 17, 2007 Share Posted June 17, 2007 Lärmgutachten!? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hilli Posted June 17, 2007 Share Posted June 17, 2007 braucht man das auch bei nem geschlossenen Stand? Link to comment Share on other sites More sharing options...
andreb Posted June 17, 2007 Share Posted June 17, 2007 braucht man das auch bei nem geschlossenen Stand? Jo. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted June 17, 2007 Share Posted June 17, 2007 braucht man das auch bei nem geschlossenen Stand? nein, meiner ist an Werktagen von 7.00 - 22.00 h zugelassen und brauchte das nicht - trotzdem er sich in einem allgem. Wohngebiet befindet Link to comment Share on other sites More sharing options...
andreb Posted June 17, 2007 Share Posted June 17, 2007 Glückspilz. Dürfte aber die Ausnahme sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted June 17, 2007 Share Posted June 17, 2007 Glückspilz.Dürfte aber die Ausnahme sein. nein, ist es garantiert nicht ... können wir aber per pn klären ... gRU? kLAUS Link to comment Share on other sites More sharing options...
Murmelgießer Posted June 18, 2007 Share Posted June 18, 2007 Dieses "Hustebonboncaliber gehört verboten, da haben ja die Blasrohre der Takatukka Indianer mehr Power Link to comment Share on other sites More sharing options...
Verus Posted June 18, 2007 Author Share Posted June 18, 2007 Vielen Dank für die Antworten. Wie richtig vermutet wurde ging es mir nur darum, ob einer Erweiterung möglich ist. Dann werde ich mal schauen, was unserer Sachverständige dazu sagt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mangri Posted June 18, 2007 Share Posted June 18, 2007 Dieses "Hustebonboncaliber gehört verboten, da haben ja die Blasrohre der Takatukka Indianer mehr Power Genauso sehe ich das auch !!! Was hat dieses "Drei Krümel Pulver" mit Sportschießen zu tun ??? Bestimmt sollten die Fans dieser Disziplin besser die Dehnungsfähigkeit der heute üblichen Kondome testen. Vielleicht kommen dabei 32 er Durchmesser raus, au wei, hat wohl was, oder ??? Ich bin für (fast) alle Strafen bereit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted June 19, 2007 Share Posted June 19, 2007 Es ist oben in 2 posts schon angedeutet: Der Stand wird auf eine Joulezahl abgenommen. Dabei ist es dem Ordnungsamt egal, was geschossen wird(*). Bezeichnungen wie: "Stand abgenommen nur für Kurzwaffen" oder "Zulässig nur bis .38" sind dann Einschränkungen seitens des Betreibers, z.B. Vorstandschaft des Vereins. Um auf die Eingangsfrage zurück zu kommen: Wenn der Stand von der Behörde bis 200 J. abgenommen ist brauchst du keine Erweiterung. Du kannst behördlicherseits mit Deiner .32er schießen – wenn es der Betreiber erlaubt. (*) Einschränkungen können bei Schwarzpulver, Vorderlader sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hilli Posted June 19, 2007 Share Posted June 19, 2007 Es ist oben in 2 posts schon angedeutet:Der Stand wird auf eine Joulezahl abgenommen. Dabei ist es dem Ordnungsamt egal, was geschossen wird(*). Bezeichnungen wie: "Stand abgenommen nur für Kurzwaffen" oder "Zulässig nur bis .38" sind dann Einschränkungen seitens des Betreibers, z.B. Vorstandschaft des Vereins. Um auf die Eingangsfrage zurück zu kommen: Wenn der Stand von der Behörde bis 200 J. abgenommen ist brauchst du keine Erweiterung. Du kannst behördlicherseits mit Deiner .32er schießen – wenn es der Betreiber erlaubt. (*) Einschränkungen können bei Schwarzpulver, Vorderlader sein. Das stimmt definitiv nicht. Gerade in älteren Genehmigungen findet sich die Formulierung "zugelassen für Langwaffen bis 200J, max. Kaliber .22 lfB." oder: zugelassen für Faustfeuerwaffen bis 1500J / .45. zugegeben, diese Genehmigungen sind schon etliche Jahre alt und teilweise nichtmehr gültig, aber sowas gibts. Und im worst Case gibts massiv Mecker vom Amt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted June 20, 2007 Share Posted June 20, 2007 Na dann frag´ mal nach. Bei der Behörde - nicht am Stammtisch! Der Behörde und dem Schießstandsachverständigen ist es völlig juck, wie lange der Lauf ist und aus welcher Waffe die Murmeln verschossen werden. Es kommt ausschließlich auf die Joule an. Die Schilder sind vermutlich von Eurem Hausmeister oder sonstigem Regelwutfanatiker geschrieben worden. Oder weil der Kugelfang länger halten soll, gibts diese Beschränkungen tatsächlich - aber nur vom Verein. Das stimmt definitiv nicht. Gerade in älteren Genehmigungen findet sich die Formulierung "zugelassen für Langwaffen bis 200J, max. Kaliber .22 lfB." oder: zugelassen für Faustfeuerwaffen bis 1500J / .45. zugegeben, diese Genehmigungen sind schon etliche Jahre alt und teilweise nichtmehr gültig, aber sowas gibts. Und im worst Case gibts massiv Mecker vom Amt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hilli Posted June 20, 2007 Share Posted June 20, 2007 Na dann frag´ mal nach. Bei der Behörde - nicht am Stammtisch!Der Behörde und dem Schießstandsachverständigen ist es völlig juck, wie lange der Lauf ist und aus welcher Waffe die Murmeln verschossen werden. Es kommt ausschließlich auf die Joule an. Die Schilder sind vermutlich von Eurem Hausmeister oder sonstigem Regelwutfanatiker geschrieben worden. Oder weil der Kugelfang länger halten soll, gibts diese Beschränkungen tatsächlich - aber nur vom Verein. Na gut, du hast ja vollkommen recht, es kommt nur auf die Enerie an. Selbstverständlich kennst du alle Einschränkungen unser Standzulassung und den Inhalt des Bescheides unserer Behörde. Gruß Hilli Link to comment Share on other sites More sharing options...
de50ae Posted June 20, 2007 Share Posted June 20, 2007 Ist wirklich schön zu sehen wie einige immer die Weisheit gepachtet haben. Gerade bei dem Genehmigungsgedöns in unserem Hobby scheint das fast jede Behörde anders zu machen. Es gibt auch Stände, die sind nur aufs Kaliber beschränkt ohne Joule Begrenzung. Das zwar nicht so vorgesehen, aber so lange der zuständige Sachverständige den Stand immer wieder so abnimmt und die Behörde ihm vertraut existiert sowas, fertig. Deswegen für Änderungen der Nutzung ist immer der zuständige Sachverständige (Sicherheit) und die eigene Behörde (Überprüfung der Sicherheitsgutachten und Abstimmung mit den Immissionsgenehmigungen) der Ansprechpartener, alles andere ist Kristallkugellesen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Murmelgießer Posted June 23, 2007 Share Posted June 23, 2007 Die Schilder sind vermutlich von Eurem Hausmeister oder sonstigem Regelwutfanatiker geschrieben worden. Regelwutfanatiker- Genehmigungsgedöns Link to comment Share on other sites More sharing options...
627 PC Posted June 23, 2007 Share Posted June 23, 2007 Gerade bei dem Genehmigungsgedöns in unserem Hobby scheint das fast jede Behörde anders zu machen.Es gibt auch Stände, die sind nur aufs Kaliber beschränkt ohne Joule Begrenzung. Das zwar nicht so vorgesehen, aber so lange der zuständige Sachverständige den Stand immer wieder so abnimmt und die Behörde ihm vertraut existiert sowas, fertig. Ich kann noch einen draufsetzten: Mein (jetzt noch) Zweitverein verfügt über 50 und 100 Meter-Stände die bis 4000 J abgenommen sind. Aber - auf allen Ständen dürfen nur KK, Schwarzpulverwaffen und UHR geschossen werden. D.h. ein UHR in .45-70 oder .30-30 ist OK - ein .223 Repetierer nicht. Das war auch der Grund warum ich mich nach einem anderen Verein umgesehen habe. Übrigens - das Durchschnittsalter des Vorstands liegt wieder so bei 75 (wobei ein Beisitzer diesen Wert extrem nach unten drückt). Manfred Link to comment Share on other sites More sharing options...
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