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IGNORED

Überlassungs- /Leihvertrag


DarkAngel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ist aber dennoch ein heißes Eisen. Baut der Entleiher (heißt das so?) mit der geliehenen Waffe S******e, sitzt du dann als Eigentümer und Verleiher mit Sicherheit mit im Boot der dann einsetzenden juristischen Tretmühlen und trägst die entsprechenden Konsequenzen bis hin zum Verlust der Papiere.

Wer ist eigentlich während des Zeitraumes der Verleihung "Besitzer" im waffenrechtlichen Sinne, der Verleiher oder der

Übernehmer der Waffe?

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Jeder kann seine Waffe bis auf die Dauer von einem Monat einem WBK-Inhaber (egal grün oder gelb) überlassen, oder auch ausleihen, ob nun zur Verwahrung oder zum Schießtrainig. Der jeweilige Besitzer übt die tatsächliche Gewalt über die Waffe aus und ist verantwortlich.

Mit so einem Formular:

Waffen_berlassung.doc

Geschrieben

Hat sich nun was geändert an dem Überlassungsformuar, dank neuem Gesetz?

Z.B, der § auf welchen man sich beruft? Ich werde mir jetzt erstmal das neue Gestz runterladen und nachsehen - für jeden Tipp wäre ich sehr dankbar.

IMI

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