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IGNORED

munitionserwerb gestrichen?


liger

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hi mal ne frage an euch

ich habe ein sl8 und dafür natürlich den munitionserwerb mit in der wbk , ich besitze allerdings auch noch ein oa15 da natürlich ohne mnitionserwerb da ich ja den vom sl8 schon hatte . jetzt habe ich das ls8 verkauft und in der wbk wurde auch der munierwerb amtl.gestrichen , auf nachfragen wurde mir gesatgt ich müsse den munierwerb neu zahlen dann bekomm ich den stempel beim oa15.

mir kommt das ziemlich komich vor ? habe ich natürlich nicht gemacht dann kauf ich eben keine muni mehr.

gebt eueren senf mal dazu

mfg daniel

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auf nachfragen wurde mir gesatgt ich müsse den munierwerb neu zahlen dann bekomm ich den stempel beim oa15.

Das hängt vom Sachbearbeiter ab. Ein den Sportschützen wohlgesonnener Sachbearbeiter hätte Dir Beim Erwerb des oa15 schon den Munierwerbsstempel mitreingedonnert, ohne ihn Dich bezahlen zu lassen, da Du den ja schon beim sl8 bezahlt hast.

Ich finde es ist Willkür, wie man mit Dir umgeht. Du hast ja das Gewehr verkauft und brauchst Das Recht auf Munierwerb weiterhin, da Du ja noch das oa15 hast und dieses Recht hast Du schliesslich auch bezahlt.

Kannst ja nochmal freundlich nachfragen. Deswegen Streit anzufangen und rumzuklagen wär mir aber auch zu anstrengend wegen der 25Euros. Die sitzen aufm Ordunngsamt eh am längeren Hebel.

Wenn sie sich komplett querstellen bezahl es halt. Ist zwar nicht richtig, aber überleg mal was die 25 Euros sind im Gegenwert zum Gewehr oder der Munition, die Du damit verballerst. Ist zwar gegen das Prinzip, aber wie gesagt, mir wärs die rumärgerei mit solchen Bürokraten nicht wert.

Gruss

JRG

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Ich finde es ist Willkür, wie man mit Dir umgeht.

Es ist zwar nicht schön, aber rechtlich völlig korrekt. Die Erlaubnis zum Munitionserwerb wird jeweils bezogen auf eine einzelne Schußwaffe erteilt. Wird die Waffe verkauft, fällt auch der zugehörige Munitionserwerb weg, unabhängig davon, ob er noch für eine andere Waffe gebraucht wird oder nicht.

Ein den Sportschützen wohlgesonnener Sachbearbeiter hätte Dir Beim Erwerb des oa15 schon den Munierwerbsstempel mitreingedonnert, ohne ihn Dich bezahlen zu lassen, da Du den ja schon beim sl8 bezahlt hast.

Beim SL8 hat er den Munitionserwerb für das SL8 bezahlt, und zwar nur für das SL8. Aber sicher gibt es auch Sachbearbeiter, die mal Fünfe gerade sein lassen.

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Beim SL8 hat er den Munitionserwerb für das SL8 bezahlt, und zwar nur für das SL8. Aber sicher gibt es auch Sachbearbeiter, die mal Fünfe gerade sein lassen.

Auch wenn die WBK es anders darstellt, Munitionserwerb wird nicht für Waffen sondern schon für Kaliber erteilt. Somit ist der 2. Stempel keine Erlaubniserteilung, da man mir nichts erlauben muß/kann was man mir eh schon erlaubt hat. Die Gebühr gilt, laut Gebührenverordnung aber nur für die Erteilung einer Erlaubnis...

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[...]wurde mir gesatgt ich müsse den munierwerb neu zahlen dann bekomm ich den stempel beim oa15.

Ist das nicht genau der Grund, warum Du beim Eintrag des oa15 auf den Munitionserwerbverzichtet hast?

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Auch wenn die WBK es anders darstellt, Munitionserwerb wird nicht für Waffen sondern schon für Kaliber erteilt. Somit ist der 2. Stempel keine Erlaubniserteilung, da man mir nichts erlauben muß/kann was man mir eh schon erlaubt hat.

Mit Verlaub - hier irrst Du.

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Und warum steht dann in § 10 Abs. 3 WaffG:

"Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt."

:confused:

Sofern sich in einer grünen WBK beim Sportschützen mehrere kalibergleiche Waffen befinden, gilt die MEB selbstverständlich für alle diese Waffen und nicht nur für die erste.

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Und warum steht dann in § 10 Abs. 3 WaffG:

"Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt."

:confused:

Sofern sich in einer grünen WBK beim Sportschützen mehrere kalibergleiche Waffen befinden, gilt die MEB selbstverständlich für alle diese Waffen und nicht nur für die erste.

so sehe ich das eigentlich auch , da ich zum zeitpunkt der überlassung des sl8 das oa schon hatte geht der munierwerb darauf über.

ich wollte mal ne waffe ohne munierwerb da mein bruder den schon hatte , ging nicht da ich den zu jeder waffe benötige so die aussage des SB .

wenn er es aber so sieht kann er den munierwerb aber nicht streichen denn jetzt hab ich ne waffe ohne , was je eigentlich nicht gehen soll?

ich streit mich bestimmt nicht rum , regele immer alles mit ihr am telefon und per post , wenn sie nicht will trage ich die kosten aber einsehen kann ich es halt nicht.

bin nur froh das das mehrere hier so sehen.

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Und warum steht dann in § 10 Abs. 3 WaffG:

"Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt."

:confused:

Das ist ja kein Widerspruch. Nur ist diese Berechtigung bei der Grünen eben für jede Waffe optional. Und sie ist and die jeweilige Waffe gebunden. Wird die Waffe in Zeile 1 ausgetragen, fällt der zugehörige Munitionserwerb weg und kann nicht auf die Waffe in Zeile 4 übertragen werden, nur weil diese zufällig das gleiche Kaliber hat.
Sofern sich in einer grünen WBK beim Sportschützen mehrere kalibergleiche Waffen befinden, gilt die MEB selbstverständlich für alle diese Waffen und nicht nur für die erste.
Sie gilt nur für die erste, kann für die anderen aber eben mit genutzt weden, ebenso wie ich mit der MEB eines in der gelben WBK eingetragenen Repetierers Munition für einen gleichkalibrigen Halbautomaten in der Grünen kaufen kann, auch wenn dort der Munierwerb nicht abgestempelt ist. Um es mal so zu formulieren: Die MEB ist an eine bestimmte Waffe gebunden, die damit erworbene Munition aber natürlich nicht.
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Das ist ja kein Widerspruch. Nur ist diese Berechtigung bei der Grünen eben für jede Waffe optional. Und sie ist and die jeweilige Waffe gebunden. Wird die Waffe in Zeile 1 ausgetragen, fällt der zugehörige Munitionserwerb weg und kann nicht auf die Waffe in Zeile 4 übertragen werden, nur weil diese zufällig das gleiche Kaliber hat.

Kann ich so nicht nachvollziehen. Wenn für Waffe Nr. 1 der WBK Kal.: .22 l.r. als MEB eingetragen worden ist und später weitere Waffen dieses Kalibers eingetragen werden, gilt die unter Nr. 1 eingetragene MEB gemäß § 10 Abs. 3 WaffG für die darin eingetragenen Schusswaffen. Oder anders gesagt: die MEB für Kal.: .22 l.r. gilt für alle in der WBK eingetragenen Schusswaffen dieses Kalibers.

Ich halte es ehrlich gesagt für unverschämt, wenn die Behörde für so was nochmals Gebühren verlangt oder gar ein neues Antragsverfahren startet. <_<

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