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IGNORED

Wechselsystem eintragen - welche Unterlagen?


Flotti

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Geschrieben
Au mann, immer wieder diese doofe Diskussion um die WS. Wann hat denn endlich der letzte kapiert, dass die für eine Waffe in der WBK eingetragene MEB den Munitionserwerb für jegliche beschussrechtlich zugelassene und nicht verbotene Munition einschließt, die aus dieser Waffe verschossen werden kann ? :confused:

Sage ich doch, aber viele Leute sind zu gutgläubig oder machen sich das Leben unnötig schwer. Bin mir da aber noch nicht ganz sicher was stimmt.

Gast Harlekin
Geschrieben
Au mann, immer wieder diese doofe Diskussion um die WS. Wann hat denn endlich der letzte kapiert, dass die für eine Waffe in der WBK eingetragene MEB den Munitionserwerb für jegliche beschussrechtlich zugelassene und nicht verbotene Munition einschließt, die aus dieser Waffe verschossen werden kann ? :confused:

Sbinchen... vielleicht sollten sich die Waffenbehörden dann mal daran machen, den ihnen bekannten Bümas entsprechende Hinweise -möglichst in schriftlicher Form- zukommen zu lassen :gutidee:

Trifft das übrigens auch für nach altem Recht eingetragene WS größeren Kalibers zu?

Sprich: 9mm Grundwaffe, eingetragenes WS .45 ACP - kann ich dann auch 10mm, 38. Spec, 9X23, .32 ACP, 22lfb....

ohne MES einkaufen?

schönes Wochenende

Harlkein

Geschrieben

Zum Thema Wechselsystem, gleich oder kleineres Kaliber

Was ist bei Kalibern wie .45 ACP und .45 Win Mag, oder .22 lfb / .22. WMR ganz zu schweigen von .22 lfb / .223 Rem ?

Die letztgenannten Munitionssorten sind ja klar in der Fabriklaborierung energiereicher. Im Gesetz wird aber nur über's Kaliber gesprochen. Wo finde ich denn den Verweis auf die Gasdrücke oder Mündungsenergie oder was auch immer, der hier teilweise diffus rumgeistert.

Wie gehen die Waffenbehörden mit dem Thema um, ist hier handeln (..er will nicht feilschen !) angesagt ? Also Auslegungssache/Ermessensspielraum des SB ? Oder gilt klar: klein oder gleich groß ?

Dann war da noch der Revolver in .45 LC mit Wechseltrommel .45 ACP bzw der .357er mit 9x19. Bei einem der beiden ist der Geschossdurchmesser der "Pistolen-Mun" doch irgendwie 1/100el Zoll größer. Das System hat aber ganz bestimmt denselben Feld-Durchmesser (Ist ja derselbe Lauf). Was gilt denn da ?

habe gesucht, aber nicht gefunden...

Geschrieben

Habe mein Wechselsystem für eine 1911er in 9mm nur eintragen lassen ,weil es den Munierwerb vereinfacht.

Viele Händler wissen nach dem neuen Waffg.nicht damit umzugehen.

Mein SB sagte es so : So wissen wir wenigstens wo dir Dinger bleiben,den nötig ist es nicht mehr.Der Eintrag war kostenlos und der Munierwerb kostet wie immer 25€.

@Tyr13

Ein Freund von mir hat ein Wechselsystem in 308 Win für eine 1911er unproblematisch gekauft,war noch nach dem alten Waffg.

Kann ich nur jedem empfehlen mal zu schiessen. :17:

mfg

Frank

Geschrieben
Was ist bei Kalibern wie .45 ACP und .45 Win Mag, oder .22 lfb / .22. WMR ganz zu schweigen von .22 lfb / .223 Rem ?

Dann war da noch der Revolver in .45 LC mit Wechseltrommel .45 ACP bzw der .357er mit 9x19. Bei einem der beiden ist der Geschossdurchmesser der "Pistolen-Mun" doch irgendwie 1/100el Zoll größer.

.22 WMR ist GRÖSSER als .22 lr. Du kannst für eine Waffe in .22WMR .22lr und .22 short kaufen soviel Du willst, nicht jedoch umgekehrt.

.223 zu 22lr das selbe. Von Groß nach klein: Ja, Umgekehrt = MEB/MES Pflicht.

Und zu den Revolvern,.... die Wechseltrommelrevolvermodelle sind bekannt, da gibts nichtmal Rückfragen beim Waffenhändler Deines Vertrauens oder dem Jung mal in den Hintern treten und höflich bei dessen zuständiger Behörde nachfragen.....

Geschrieben
Au mann, immer wieder diese doofe Diskussion um die WS. Wann hat denn endlich der letzte kapiert, dass die für eine Waffe in der WBK eingetragene MEB den Munitionserwerb für jegliche beschussrechtlich zugelassene und nicht verbotene Munition einschließt, die aus dieser Waffe verschossen werden kann ? :confused:

Das heisst also das man(n) z.B. mit einem MEB in .45 ACP auch Munition in .40S&W,9Para,.22lfb u.s.w. kaufen kann wenn man(n) das entsprechende WS besitzt? -ohne weitere MEB in den entsprechenden Kalibern ? :confused:

Geschrieben
Das heisst also das man(n) z.B. mit einem MEB in .45 ACP auch Munition in .40S&W,9Para,.22lfb u.s.w. kaufen kann wenn man(n) das entsprechende WS besitzt? -ohne weitere MEB in den entsprechenden Kalibern ? :confused:

JA! Wie oft denn noch?

Geschrieben

Hallo allesamt !

Als ich mit im letzten Jahr ein gleichwertiges 9er WS für meine G 17 gekauft habe ( zweites Oberteil in 9mm Para, aber mit fester Tridion Visierung für den Fangschuß, da Original mit verstellbarer Visierung), habe ich dem SB nur eine Notitz geschickt, er wollte keinen Eintrag machen und wir sind uns nur einig, daß ich ihm eine Notitz schreibe, wenn ich das Teil wieder Verkaufe.

Also, eigentlich ganz easy und melden muß es der Verkäufer, soweit ich weiß, sonst könnte man sich ja x-Waffen zusammenbasteln und hätte irgenwann eine über, die nicht in der Karte steht...

....und das gibbde Meggä midde Bolisei.....!

Schönes WE,

Govt

Geschrieben
Also, eigentlich ganz easy und melden muß es der Verkäufer, soweit ich weiß,

Falsch! Nicht Buchführungspflichtig > Nicht Meldepflichtig > Nicht EWB pflichtig ( Grundwaffe vorausgesetzt )

Und Griffstücke bekommst Du nicht ohne Voreintrag, also ist's doch egal wieviele Läufe/Schlitten Du hast.....

Geschrieben

Eben. Schon merkwürdig, dass sich manche so vehement gegen die für sie selbst positiven Dinge des Waffenrechts sträuben. Und zu den Einstecksystemen, die schon nach altem WaffG erlaubnisfrei waren, gabs diese Diskussion auch nicht.

Na ja, man muss nicht alles verstehen auf dieser Welt. <_<

Geschrieben
Eben. Schon merkwürdig, dass sich manche so vehement gegen die für sie selbst positiven Dinge des Waffenrechts sträuben. Und zu den Einstecksystemen, die schon nach altem WaffG erlaubnisfrei waren, gabs diese Diskussion auch nicht.

Na ja, man muss nicht alles verstehen auf dieser Welt. <_<

Ja, ist schon merkwürdig.

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