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IGNORED

freispruch fuer den, der lauten nachbarn erschoss


Shootist

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Der Richter ist ja wirklich OK mit seiner Aussage:

"In der Situation musste er das Schlimmste befürchten. Er hat keine andere Möglichkeit gehabt, als den Angriff abzuwehren", segnete das Gericht nun den tödlichen Schuss zumindest in strafrechtlicher Hinsicht ab.

Aber die Staatsanwältin kann man ja nur als lebensfremd bezeichnen

"Die Staatsanwältin hatte das in ihrem Schlussplädoyer anders gesehen: "Hier wurde das gerechtfertigte Maß an Notwehr überschritten! Das war kein lebensbedrohender Angriff. Korrekt wäre es gewesen, die Polizei zu verständigen, das Bezirksgericht oder den Vermieter zu kontaktieren oder selber umzuziehen."

Kennt die Nuss eigendlich den Grundsatz "Recht muss Unrecht nicht weichen" nicht ? Ich würde sogar sagen "Recht DARF Unrecht nicht weichen"

naja, Hauptsache das Urteil ist korrekt.

Geschrieben
Der Richter ist ja wirklich OK mit seiner Aussage:

"In der Situation musste er das Schlimmste befürchten. Er hat keine andere Möglichkeit gehabt, als den Angriff abzuwehren", segnete das Gericht nun den tödlichen Schuss zumindest in strafrechtlicher Hinsicht ab.

Aber die Staatsanwältin kann man ja nur als lebensfremd bezeichnen

"Die Staatsanwältin hatte das in ihrem Schlussplädoyer anders gesehen: "Hier wurde das gerechtfertigte Maß an Notwehr überschritten! Das war kein lebensbedrohender Angriff. Korrekt wäre es gewesen, die Polizei zu verständigen, das Bezirksgericht oder den Vermieter zu kontaktieren oder selber umzuziehen."

Kennt die Nuss eigendlich den Grundsatz "Recht muss Unrecht nicht weichen" nicht ? Ich würde sogar sagen "Recht DARF Unrecht nicht weichen"

naja, Hauptsache das Urteil ist korrekt.

madame soll doch einfach selber umziehen - von der staatsanwaltschaft in irgendeine "weltfremdenburg" oder so... :peinlich::peinlich:

:icon13: Silver Moon Dancer

Gast Nightingale
Geschrieben
Korrekt wäre es gewesen, die Polizei zu verständigen, das Bezirksgericht oder den Vermieter zu kontaktieren oder selber umzuziehen."

Wenn ein Mann mit einer Eisenstange schwingend auf einen andere Menschen losstürmt und da bei ruft "I derschlag di! I hau dir den Schädel ein!", dann ist das ein klassischer Fall von Notwehr. Ich frage mich, wie nach dem Rechtsverständnis der Staatsanwältin

- Polizei verständigen

- Bezirksgericht kontaktieren

- Vermieter kontaktieren

- selber umziehen

geeigent sind, den gegenwärten, rechtswidrigen Angriff auf Leib und Leben abzuwehren?

Geschrieben
"Korrekt wäre es gewesen, [..] selber umzuziehen."

Da steht uns ja noch einiges bevor. London läßt grüßen.

Abgesehen davon, daß die Polizei laut Medienberichten Dauergast im Haus war und nichts tun konnte. Es wurde dem späteren Schützen von der Polizei geraten, dem Störenfried halt am Gang die Sicherungen rauszudrehen. Während einer solchen Aktion kam es dann zur tödlichen Konfrontation.

Geschrieben

Also der Spruch von wegen "selber Umziehen" ist meiner Meinung nach der Absolute Beweis der Geistigen Intelligenz der Staatsanwältin :confused:

Ob Mieter oder Eigentümer,das muss sich meiner Meinung nach "NIEMAND" über längere Zeit hinweg gefallen lassen.

Und wenn dann noch ein tätlicher Angriff aufgrund eines Versuchs die öffentliche Ruhe wiederherzustellen erfolgt ist das meines Erachtens nach absolut ein "NOTWEHRFALL" !!!

Obwohl es sehr wahrscheinlich hierzulande anders gesehen würde :confused:

Ich kann nur für den beklagten hoffen, dass der Freispruch rechtskräftig wird :icon14:

Geschrieben

Ganz so eindeutig sehe ich den Fall bisher nicht.

Zwar begrüße ich den Freispruch durchaus, und ich bezweifle auch nicht, dass der Schuss in berechtigter Notwehr erfolgt ist.

Bloß wirft es schon gewisse Fragen auf, wenn ein Mensch aufgrund einer Lärmbelästigung durch einen bekannt gewalttätigen Nachbarn mit einer Pistole in der Tasche verlässt, um für Ruhe zu sorgen.

Der Angeklagte ist nicht unerwartet in die Notwehr-Situation geraten, sondern hat sie selbst wissentlich herbeigeführt, wohl wissend worauf er sich da mit wen einlässt.

Ob diese Vorgehensweise so ohne Weiteres durch das Notwehr-Gesetz gedeckt ist, würde ich zumindest nicht so ohne weiteres als "eh klar" sehen.

Ganz im Gegenteil, in einem gesunden Rechtsstaat würde ich einen solchen Fall ganz klar als Notwehr-Überschreitung beurteilen. Bloß: In einem gesunden Rechtsstaat hätte das Opfer längst in Gewahrsam sitzen müssen, der Staat hätte längst Gebrauch von seinem sonst an jeder unpassenden Stelle betonte Gewaltmonopol machen müssen um die Mitbewohner dieses Herren vor seinen Eskapaden zu schützen. Erst das mehr als 40fache Versagen des Staats hat zu dieser Eskalation geführt, weshalb man eben doch nicht von Notwehr-Überschreitung sprechen kann.

Ich denke, das Urteil geht in Ordnung. Und der Vorfall zeigt unterm Strich, wie wenig der Staat bereit bzw. fähig ist, die Rechte seiner Bürger zu schützen. Wie sehr es also durchaus sinnvoll und angebracht ist, sich zu bewaffnen, wenn man sich nicht ständig auf den Kopf scheißen lassen will.

Gruß

Greenhorn

Geschrieben

Das Problem ist meiner Meinung nach nicht,was der Staat dagegen tut, sondern was die "Exekutive" (POLIZEI,GENDARMERIE etc.) überhaupt dagegen tun kann !

Denn denen sind "die Hände gebunden" solange kein Angriff auf Leib und Leben " erfolgt :confused:

Von daher hatten die Mitbewohner meiner Meinung nach vorher keine Handhabe gegen den Herrn !

Geschrieben

Genau deshalb habe ich auch von "Staat" und nicht von "Exekutive" gesprochen, C96.

Denn - wie Du ganz richtig sagst - bei der Gesetzeslage sind der Exekutive die Hände gebunden.

Sprich, die Gesetzeslage - oder zumindest die daraus hervorgehende Praxis in der Rechstsprechung - begünstigt Gesetzesbrecher und Kriminelle.

Was aber auf Dauer untragbar ist.

Denn - gerade in solchen Situationen wie der hier besprochenen: Selbst wenn der Mann freigesprochen wird - wie kommt er überhaupt dazu selbst damit fertig werden zu müssen, einen Menschen getötet zu haben, bloß weil der Staat seinen Verpflichtungen trotz vielfacher Gelegenheit nicht nachgekommen ist. Ist schließlich wirklich kein Spaß, mit so etwas leben zu müssen. Ich meine daher tatsächlich den Staat, - die Gesetze nach denen die Justiz Recht spricht, was widerum die Verhaltensmuster der Exekutive entscheidend mitbestimmt, und dann in Folge eben solche Situationen fördert, - oder vermeidet.

Hier hat sich das Rechtswesen weiterzuentwickeln. Früher 'mal waren Verbrecher quasi Rechtlose. Es war durchaus wichtig, hier Änderungen einzuführen um das zu ändern, um auch Kriminelle als Menschen mit Rechten zu erkennen. Nur hat das in unserer Gegenwart dazu geführt, dass die Rechte gesetztreuer Menschen schlechter geschützt sind als jene von Kriminellen. Weshalb es IMHO nun an der Zeit wäre, auf der anderen Seite nachzubessern.

Gruß

Greenhorn

Geschrieben

Ich würde da noch weiter gehen,nicht nur die Verhaltensmuster vorbestimmt, sondern "bestimmt" ! Und sind wir wir mal ehrlich : einfach jeder Beamte ob in Ö oder D hat sich einfach daran zu halten !!! Aber egtal wo Sie Ihren Dienst versehen, Sie müssen sich an Ihre Vorschriften halten !!! Und wenn ein solch "FRIEDFERTIGER" Mitbürger niemanden bedroht oder sonst in irgenwelcher Form "Handgreiflich" wird können Sie einfach nichts tun :confused:

Was aber schlicht uned einfach das Versäumniss der Gesetzgebenden Organe ist !!!

Nicht dass es in Vergessenheit gerät ,den Beklagten muss man vermutlich nicht mehr "bestrafen",denn ich denke mit dem was geschehen ist umzugehen ist schwer genug !!!!

Geschrieben
Ganz so eindeutig sehe ich den Fall bisher nicht.

Zwar begrüße ich den Freispruch durchaus...

Du hast mit deinem Beitrag den Nagel auf den Kopf getroffen!

Dass der Freispruch in Ordnung geht ist die eine Sache, die andere ist die mit der "Notwehr": Sich bewaffnet zu einem potentiellen Konflikgegener begeben... Das ist schon eine heikle Sache, auch wenn man eine Erlaubnis zum Führen der Waffe hat.

Glück für den Angeklagten, dass der Richter die Notwehr anerkannt hat. Hätte aber auch anders sein können.

Wie hat Geraldo in einem anderen Thread geschrieben: "Don't go to stupid places" oder so ähnlich.

cowroper

PS

Der Titel dieses Threads beinhaltet eine irreführende Verkürzung der Tatsachen.. Es wurde niemand freigesprochen, der seinen zu lauten Nachbarn erschossen hat. Es ist jemand wegen Verwendung einer Schußwaffe in Notwehr (mit tödlichen Ausgang) freigesprochen worden.

Edit: Tifepphler

Geschrieben
Ganz so eindeutig sehe ich den Fall bisher nicht.

Zwar begrüße ich den Freispruch durchaus, und ich bezweifle auch nicht, dass der Schuss in berechtigter Notwehr erfolgt ist.

........

Der Angeklagte ist nicht unerwartet in die Notwehr-Situation geraten, sondern hat sie selbst wissentlich herbeigeführt, wohl wissend worauf er sich da mit wen einlässt.

Ob diese Vorgehensweise so ohne Weiteres durch das Notwehr-Gesetz gedeckt ist, würde ich zumindest nicht so ohne weiteres als "eh klar" sehen.

Ganz im Gegenteil, in einem gesunden Rechtsstaat würde ich einen solchen Fall ganz klar als Notwehr-Überschreitung beurteilen. .......

Offengestanden habe ich jetzt ein Problem, Dir zu folgen ....

Wenn der Schuß in berechtigter Notwehr erfolgt ist, erfolgte auch der Freispruch zu recht. Und aus.

Woraus beziehst Du dann ein paar Zeilen später die Notwehr - Überschreitung ? Was hätte der Mann denn Deiner Ansicht nach anders machen sollen ? Sich den Schädel einschlagen lassen ? Der von Dir strapazierte Rechtsstaat hat schon bekundet, nix tun zu "können" - was in solchen Fällen auch stimmt, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. Irgendwelchen Exekutivbeamten ist hier sicher kein Vorwurf zu machen, ich weiß, daß die oft genug an ihrer vom Gesetz verordneten Machtlosigkeit leiden.

So, wie ich die Berichte verfplgt habe, hat der Offizier lange genug sein eigenes Fell in Gefahr gebracht, ehe er abgedrückt hat. Bis dahin HAT ER versucht, zu deeskalieren. Ab einem bestimmten Punkt ging's halt nicht mehr. Da bin ich schon froh, daß der Richter sich einen Blick für die Realität bewahrt hat und sich nicht Deiner Ansicht - die sich nur unwesentlich von der der Staatsanwältin unterscheidet - angeschlossen hat.

Verzeih bitte meine direkten Worte, aber es ist ein Unsinn erster Güte, daß der Schütze diie Situation wissentlich herbeigeführt habe, nur weil er sich auf eine eventuell eintretende Situation bestmöglich vorbereitet hat. Das ist so, wie wenn ich Dir unterstellen würde, Du würdest Dich demnächst in eine riskante Verkehrssituation begeben wollen, weil Du Dich angurtest.

Ich weiß nicht, wie es bei Dir ist, aber ich gurte mich an, weil man nie weiß, was einem auf der Straße so unterkommt (nein, nicht weil wir Gurtenpflicht haben, die ist mir wurscht, ich hab mich schon lange davor aus Überzeugung angegurtet).

Wer in Östereich einen Waffenpaß besitzt, braucht zum Glück nicht rechtfertigen, wieso er in einem konkreten Fall eine Waffe geführt hat.

Zum Punkt "wissentlich": meinst Du wirklich, der Soldat hätte an der Tür geläutet, wenn er gewußt hätte, daß der Irre ihm im nächsten Moment den Schädel einzuschlagen versucht ??? Das kann nicht Dein Ernst sein. Dann hätte er eher einen Helm aufgesetzt, oder die Waffe bereits im Anschlag gehabt, oder die Cobra geholt, weil er wußte ja, was kommen würde ....

Meiner Ansicht ist es unverschämt, den Freispruch jetzt in Mißkredit zu bringen, was Du oben getan hast. Daran kann Dein Apell pro Waffenbesitz nichts mehr ändern.

Ach ja:

wie kommt er überhaupt dazu selbst damit fertig werden zu müssen, einen Menschen getötet zu haben, bloß weil der Staat seinen Verpflichtungen trotz vielfacher Gelegenheit nicht nachgekommen ist. Ist schließlich wirklich kein Spaß, mit so etwas leben zu müssen.

Das sollte ein Soldat schon aushalten können, sonst hat er den Beruf verfehlt. Das sollte auch jeder andere zivile oder uniformierte Waffenträger aushalten, ohne in zivilisationsdegeneriertes Gewinsel zu verfallen und nach der neuerdings so hochmodernen Psychomammi zu plärren.

Erstaunlicherweise haben unsere nicht so ganz integrierten Mitbürger ausländischer Herkunft nie psychologische Betreuung nach Waffendelikten mit tödlichem Ausgang ...... wieso wohl ?

Gruß

Geschrieben
Wenn der Schuß in berechtigter Notwehr erfolgt ist, erfolgte auch der Freispruch zu recht. Und aus.

Im Prinzip ja... aber:

Ich persönlich hätte mir die Knarre nicht eingesteckt und wäre NICHT zu dem Typen runter gegangen.

Wenn ich weiß, wie der reagieren wird, dann mach ich das nicht.

Wenn der schon jahrelang das Haus terrorisiert und randaliert usw. warum wurde dann nicht schon eher etwas von den Mietern unternommen???

Man kann die Kündigung veranlassen, wenn man gemeinschaftlich auftritt... nur leider haben das viele Hausgemeinschaften (die den Namen nicht verdienen) nicht drauf.

Da wird weggesehen, es wird sich im Stillen geärgert, man will ja nicht anecken, aus Angst, es könnte rauskommen, daß man es war, der die Polizei gerufen hat und man fürchtet sich vor Repressalien.

Gehe ich zu so einem Typen in solch einer Situation an die Türe und nehme dabei die Waffe mit, hab ich eine 95%ige Wahrscheinlichkeit, daß ich sie in den nächsten paar Minuten einsetzen muß.

Da ist der Schußwaffeneinsatz vorprogrammiert... das sollte man auch bedenken.

Dem bestell ich so oft die Polizei, bis DIE grantig auf ihn werden... und dann hat er's eh lustig.

Und wenn die mal so oft da waren, dann kann ich bei jeder Hausverwaltung eine Kündigung des Mieters veranlassen. Dazu müssen die betroffenen Mieter aber geschlossen auftreten.

Dieses Problem zieht viel weitere Kreise, man sollte es als Ganzes sehen und nicht nur den eigentlichen Akt der Notwehr. Der war zwar gerechtfertigt, aber vermeidbar.

Edit:

Dem Schützen kann man diesbezüglich keinen Vorwurf machen, die Hausgemeinschaft hat versagt.

Er hat nur das gemacht, was für IHN in DIESEM Augenblick das Richtige war.

Ein anderer Typ (in Strasshof) hatte die selbe Geschichte... hat sich mit dem Messer gewehrt, jetzt muß er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, weil sie ihm alles mögliche attestiert haben... er war eben ein Messerfreak und hatte mit ähnlichen Nachbarn zu tun.

Als er sich beschwerte, rissen die auch das Maul auf und bedrohten ihn... der Rest steht in der Zeitung.

Geschrieben

OK, Ich verstehe was Du sagst, aber nicht was Du meinst.

Wenn ich einen ********* Nachbarn habe, der nachts um drei Uhr die Gläser in meinem Schrank mit seiner Bass-Anlage klirren lässt, dann beschwer ich mich beim SV grün-weiß...

Wenn die Jungs in Uniform mir dann sagen: Bringt nichts, uns zu rufen, dreh'n se dem mal lieber die Sicherungen raus, wenn's wieder laut wird. Dann mach ich das mal.

Wenn der Typ dann so meschugge ist, daß man ihm Gewalt schon zutraut oder sich davor fürchtet, wird wohl nicht jeder die Aktion mit der Sicherung bringen. Höchstens einer, der sich nicht fürchtet, vielleicht weil der sich angurten kann, bzw. sich selbst schützen kann, mit einer Schusswaffe.

Der Herr Offizier ist dem Rat der Ordnungsmacht gefolgt. Als kluger Mensch hat er vorgebaut. Seine Vorsicht hat sich für ihn ausgezahlt.

Er hat durch das Einstecken der Pistole:

- Den Nachbarn nicht provoziert

- Den Angriff nicht ausgelöst

- selbst nicht angegriffen

Wenn Du sagst, daß ein Schusswaffengebrauch nicht verhältnismäßig sei, was ist denn vorher passiert ? Der Mann ist doch erst mal weggelaufen. (Deeskalation) Erst als er in die Enge gedrängt war hat er sich nicht zusammenschlagen lassen, sondern hat geschossen. Leider (für den Anderen) hat er gut getroffen. Welches verhältnismäßige Mittel hätte ihm denn noch zur Verfügung gestanden ?

Merkmale für den Exzess oder Unverhältnismäßigkeit wäre, wenn er das Magazin geleert hätte, wenn er aus 5 m Entfernung auf den Kopf geschossen hätte (dann hätt' er ja das Bein treffen können) oder sonst was hypothetisches. So wie es passiert ist, hat der Richter wohl gut geurteilt.

Cum grano: Nach dem was in der Berichterstattung zu lesen ist....

Geschrieben
Wenn der schon jahrelang das Haus terrorisiert und randaliert usw. warum wurde dann nicht schon eher etwas von den Mietern unternommen???

Man kann die Kündigung veranlassen, wenn man gemeinschaftlich auftritt... nur leider haben das viele Hausgemeinschaften (die den Namen nicht verdienen) nicht drauf.

Da wird weggesehen, es wird sich im Stillen geärgert, man will ja nicht anecken, aus Angst, es könnte rauskommen, daß man es war, der die Polizei gerufen hat und man fürchtet sich vor Repressalien.

...........

........... Dazu müssen die betroffenen Mieter aber geschlossen auftreten.

Genau das erreichst Du aber nie. Vergiß es.

Du nennst die Gründe doch schon selber, wieso das nicht funktioniert.

Und jetzt ?

Merkmale für den Exzess oder Unverhältnismäßigkeit wäre, wenn ......, wenn er aus 5 m Entfernung auf den Kopf geschossen hätte (dann hätt' er ja das Bein treffen können) oder sonst was hypothetisches. So wie es passiert ist, hat der Richter wohl gut geurteilt.

Er wäre ein Idiot gewesen, auf ein Bein zu zielen - wenn Du den Oberschenkel meinst. Weil ein Treffer dort keinen Gegner gestoppt hätte.

Dieses Ziel gibt es nur in Mythen und in an diese angelehnten Dienstvorschriften (die es aber in Österreich zum Glück noch nicht gibt).

Geschrieben
Ein anderer Typ (in Strasshof) hatte die selbe Geschichte... hat sich mit dem Messer gewehrt, jetzt muß er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, weil sie ihm alles mögliche attestiert haben... er war eben ein Messerfreak und hatte mit ähnlichen Nachbarn zu tun.

Als er sich beschwerte, rissen die auch das Maul auf und bedrohten ihn... der Rest steht in der Zeitung.

Hast dazu einen Link auf einen Medienbericht?

Geschrieben

Lieber Sniper!

Wir mögen diesbezüglich unterschiedlicher Auffassung sein, ok. Wenn Dir meine Sichtweise falsch erscheint ist Dir das natürlich unbenommen. Was die anderen Attribute betrifft, die Du so gerne freizügig verteilst: mach' nur, ich find's irgendwie süß...

Zur Sache:

Wenn mein Nachbar laut Musik spielt, ich will ihn zurechtweisen, und begebe mich davor zu meinem Waffenschrank, hole eine Kanone heraus, lade sie und gehe dann erst zum Nachbarn, dann ist die überraschend eingetretene Notwehr-Situation mir schwer zu argumentieren. Soo überraschend war sie wohl nicht, es sei denn, ich gehe zu jedem Gespräch mit Nachbarn immer nur bewaffnet. Dann würden sich mir allerdings andere Fragen stellen, ich zumindest besuche meine Nachbarn unbewaffnet. Ich weiß nicht, wie Du das hältst.

Noch weniger lässt sich die "überraschende Notwehr-Situation" argumentieren, wenn aufgrund bereits 40facher Anzeigen bzw. Polizei Einsätze ohnehin bekannt ist, wie der Mann zu reagieren pflegt.

Die Notwehr Situation ist provoziert worden. Der Soldat hat sich in etwa denken können, was kommen wird. Und um darauf vorbereitet zu sein, hat er eine Waffe mitgenommen damit er - wenn die vorauszusehende Notwehr-Situation tatsächlich eintritt - entsprechend gerüstet ist. Diese Handlungsweise ist im österreichischen Notwehr-Recht beschrieben und als "nicht anzuerkennen" definiert. Irgendwann 2005 gab es dazu - wenn ich mich recht erinnere - auch einen ausführlichen Artikel in den IWÖ-Nachrichten.

Nur - und deshalb erachte ich den Freispruch unterm Strich dennoch als zurecht erfolgt - muss es zu solchen Vorfällen kommen, wenn die Staatsgewalt trotz mehr als 40facher Anzeige nicht fähig ist, einen solchen Bürger wirksam zur Ordnung zu rufen. Man kann dem Bürger nicht zumuten, ständig um sein Recht betteln zu müssen, und das noch erfolglos. Der Angeklagte hat seine Aktion ja nicht gleich bei erster Gelegenheit gesetzt, sondern sich durch monatelange Erfahrung davon überzeugt, dass der Inhaber des Gewaltmonopols nicht gewillt ist, seiner Verpflichtung gegenüber den rechtstreuen Bürgern nachzukommen. Damit ist der eigentliche Verursacher der Gesetzgeber bzw. die Justiz, zieht man die nicht zur Verantwortung, darf man den Angeklagten auch nicht zur Verantwortung ziehen, somit geht der Freispruch in Ordnung.

Gruß

Greenhorn

Geschrieben

Liebes Greenhorn,

Du bleibst die Frage auf meine schon eingangs gestellte Frage schuldig: Was hätte der Mann Deiner Ansicht nach sinnvollerweise tun sollen ?

Das, was er gemacht hat, war Deiner Ansicht nach falsch und gesetzeswidrig, auch wenn er von allen Vorwürfen freigesprochen wurde. Ich halte somit fest, daß Du eine andere Rechtsauffassung hast als das Gericht. Sei Dir unbenommen.

Ich bitte Dich daher, ohne lange Philosophien auf den Punkt zu kommen: was hätte der Mann tun sollen ?

Kann ja nicht so schwer sein, das in 2 oder 3 kurzen Sätzen klar zu formulieren ...

In erwartungsvoller Dankbarkeit,

bis dann.

Geschrieben
...

Wenn mein Nachbar laut Musik spielt, ich will ihn zurechtweisen, und begebe mich davor zu meinem Waffenschrank, hole eine Kanone heraus, lade sie und gehe dann erst zum Nachbarn, dann ist die überraschend eingetretene Notwehr-Situation mir schwer zu argumentieren.

Du hast mich zwar nicht angesprochen, trotzdem.

Der Mann hat einen Waffenpaß, weshalb sollt er keine Waffe tragen. Sollte er sein Leben und seine Gesundheit dem Wohlwollen derer überlassen, die nicht mal den Anstand haben, ihn ausschlafen zu lassen, damit er am nächsten Tag fähig ist das Geld zu verdienen, das der Staat ihm raubt um diesem Gesindel die Stütze aufs Konto zu schaufeln.

Soo überraschend war sie wohl nicht, es sei denn, ich gehe zu jedem Gespräch mit Nachbarn immer nur bewaffnet. Dann würden sich mir allerdings andere Fragen stellen, ich zumindest besuche meine Nachbarn unbewaffnet. Ich weiß nicht, wie Du das hältst.

Du hast offenbar ein Problem damit, eine Waffe zu tragen, o.k. Dieses Problem solltest Du zunächst einmal für Dich lösen.

Noch weniger lässt sich die "überraschende Notwehr-Situation" argumentieren, wenn aufgrund bereits 40facher Anzeigen bzw. Polizei Einsätze ohnehin bekannt ist, wie der Mann zu reagieren pflegt.

Das ist jetzt putzig. Um sich gegen solche Idioten zur Wehr zu setzen, sind Waffen u.a. da! DU bist demnach wie die Staatsanwältin der Ansicht, der BH-Angehörige hätte gefälligst umziehen sollen, wenn er sich gestört fühlt? (So ähnlich hat vor Jahren die Abgeordnete der Grünen Pest in D, Frau Beck, argumentiert, die Deutschen haben die Kriminalität der mohamedanischen Kulturbereicherer gefälligst zu ertragen.)

Wenn die übrigen Mitbewohner des Hauses dieses Soldaten noch ein wenig Anstand haben, schmeißen sie eine Party für den Mann :rolleyes:

Nur - und deshalb erachte ich den Freispruch unterm Strich dennoch als zurecht erfolgt - muss es zu solchen Vorfällen kommen, wenn die Staatsgewalt trotz mehr als 40facher Anzeige nicht fähig ist, einen solchen Bürger wirksam zur Ordnung zu rufen. Man kann dem Bürger nicht zumuten, ständig um sein Recht betteln zu müssen, und das noch erfolglos. Der Angeklagte hat seine Aktion ja nicht gleich bei erster Gelegenheit gesetzt, sondern sich durch monatelange Erfahrung davon überzeugt, dass der Inhaber des Gewaltmonopols nicht gewillt ist, seiner Verpflichtung gegenüber den rechtstreuen Bürgern nachzukommen. Damit ist der eigentliche Verursacher der Gesetzgeber bzw. die Justiz, zieht man die nicht zur Verantwortung, darf man den Angeklagten auch nicht zur Verantwortung ziehen, somit geht der Freispruch in Ordnung.

Gruß

Greenhorn

Das hört sich dann ja schon a weng vernünftiger an. Geht doch! Wenn das Geschmeiß in Europa ab und an heftig eins aufs Maul bekäme, hätten wir viele Probleme heute nicht.

Geschrieben

Die einzige gesetzkonforme Variante die der Mann hatte war garnichts zu tun, außer vielleicht - vermutlich zum wiederholten Mal - die Behörde zu rufen. Wissend, dass dies nichts bringen wird, weil den Beamten ebenfalls die Hände gebunden sind. Gebracht hätte das natürlich garnichts.

Aber der Angeklagte war zwar belästigt, aber keineswegs bedroht. In die Bedrohungs-Situation hat er sich aufgrund der Belästigung wissentlich , ohne zwingende Notwendigkeit begeben. Er hat selbst angenommen, das die Situation lebensbedrohlich werden könnte und sich deshalb eine Waffe eingesteckt, bevor er sich aus freien Stücken zu dem Unruhestifter begeben hat. Ein solches Vorgehen ist nach meinem Wissen für Privatpersonen vom Gesetz her nicht gedeckt. Aber das ist schon für Juristen ein Streitthema.

Der Angeklagte hatte Glück (und wohl auch eine gute, kompetente Verteidigung), dass der Richter diesen Teil der Ereignisse als unerheblich betrachtet hat, und dem tatsächlichen Eintreten der Notwehrsituation den Vorzug gegeben hat, ohne zu hinterfragen warum der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt bewaffnet war. Nicht viele Richter hätten so entschieden.

In einem funktioniernden Rechtsstaat hätte es zu der Situation garnicht kommen dürfen. Egal ob es der Angeklagte war, oder andere Nachbarn, die vor dem tödlichen Zwischenfall bereits vielfach die Behörde gerufen hatten, der später getötete Unruhestifter hätte entweder zu einem für die Nachbarn akzeptablen Verhalten bewegt werden müssen oder - wenn das nicht möglich gewesen wäre, eben interniert werden müssen. Nicht nur als untragbar für seine Nachbarn, sondern auch als bekannterweise ernstzunehmende Bedrohung.

Gruß

Greenhorn

Geschrieben

V.a. weil in diesem Fall gelindere Mittel geholfen hätten. Eine Dosis Pfefferspray hätte den nackten "Computerkünstler" wahrscheinlich ebensogut gestoppt wie eine 9x19VM.

Da ist etwas eskaliert, weil das Gesundheits- und Sicherheitssystem nichts tun wollten. Die wahre Frage ist, warum jemand, der Sachwalter, deren Angestellte und unbeteilitgte Passanten attackiert sowie ein ganzes Wohnhaus terrorisiert nicht in eine Anstalt eingewiesen wird. Zudem hat er bei einem Richter(!) im Büro randaliert. Wahrscheinlich wie bei den Verbrechern: Zu wenig Betten, da zu wenig Geld. Man stelle sich vor, man hat so einen Geisteskranken im Haus und Kinder, die dem im Stiegenhaus begegnen ...

Geschrieben
In einem funktioniernden Rechtsstaat hätte es zu der Situation garnicht kommen dürfen. Egal ob es der Angeklagte war, oder andere Nachbarn, die vor dem tödlichen Zwischenfall bereits vielfach die Behörde gerufen hatten, der später getötete Unruhestifter hätte entweder zu einem für die Nachbarn akzeptablen Verhalten bewegt werden müssen oder - wenn das nicht möglich gewesen wäre, eben interniert werden müssen. Nicht nur als untragbar für seine Nachbarn, sondern auch als bekannterweise ernstzunehmende Bedrohung.

Hierin stimme ich Dir - und Resi - ja auch vollinhaltlich zu.

Diese Frage kann sicherlich parallel bis zur Unendlichkeit diskutiert werden.

Nur das "hätte" hat es in der Situation halt nicht gegeben und es war offenkundig, daß "der Staat" auch in Zukunft nichts tun würde, weil keine Handhabe dafür vorlag. Außer, der Irre tötet oder verletzt jemand, DANN wäre der Staat mobil geworden. Was dem Opfer nicht mehr viel genutzt hätte.

Also die Hände in den Schoß legen und drauf warten, daß sich das Problem irgendwann biologisch löst ?

Ich bin froh, daß der Mann die Zivilcourage aufgebracht hat, hausintern etwas zu tun, weil erfahrungsgemäß steht man ziemlich allein da, wenn's kritisch wird, auch wenn man vorher von einem ganzen Haufen klagender Nachbarn umgeben war.

Mehr Menschen solchen Charakters, und das Gesindel würde sich in Österreich ganz generell nicht (mehr) so heimisch fühlen ...

Geschrieben

Vorsicht, Sniper,

da kommen wir nun an einen Punkt, wo wir Äpfel mit Birnen vergleichen.

Du sagst: "Ich bin froh, dass der Mann die Zivilcourage aufgebracht hat... "

Ja, diesbezüglich stimme ich Dir zu, und angesichts aller Fakten hat der Angeklagte wohl auch richtig gehandelt.

Allerdings - und da ist dabei der Punkt - bedeutet "froh sein", "Zivilcourage" und "richtig" noch lange nicht auch "GESETZKONFORM"

Der Mann kann nach jeder Vernunft alles richtig gemacht haben, geschriebenes Gesetz aber trotzdem in einer Weise gebrochen haben, die ihn lebenslänglich hinter Gitter bringt.

Und - speziell wenn man die Gesetze kennt - erhebt sich dann wiederum die Frage ob es wirklich klug ist, für Zivilcourage und Hilfsbereitschaft den Verlust von Freiheit und Beruf zu riskieren, und ev. als Strafgefangener Frau und Kinder im Regen stehen zu lassen.

Diese durchaus nicht von der Hand zu weisenden Optionen relativieren das "richtig gehandelt", und sie zeigen gleichzeitig das Dilemma unserer gegenwärtigen gesellschaftlichen Entwicklung auf.

Gruß

Greenhorn

PS.: Das Zitat ist Geschichte: Ein österreichischer Richter sagte zu einem Angeklagten der sein Handeln verteidigte: "Sie bekommen hier nicht Gerechtigkeit, sie bekommen ein Urteil!"

Geschrieben
Genau das erreichst Du aber nie. Vergiß es.

Du nennst die Gründe doch schon selber, wieso das nicht funktioniert.

Und jetzt ?

Nix und jetzt... ich wollte nur aufzeigen, wie schwer die Entscheidung sein kann.

Denn es ist normalerweise keine leichte Entscheidung, eine Waffe zu satteln und damit in einen

Konflikt zu gehen, der mit hoher Wahrscheinlichkeit eskalieren wird.

Und was ich wirklich in seinem Fall gemacht hätte....

Ich hab sowas selbst gehabt, als wir noch in Wien wohnten.

Damals waren es aber nur Hunde, die die ganze Nacht geheult hatten.

Und als ich zu dem Haus rüberging um anzuläuten, hatte ich auch die CZ75 hinten in der Hose stecken.

War aber nur vorsichtshalber, weil ich nicht wußte, wie die 2 Rottis reagieren werden, wenn ich um 2 Uhr morgens vor ihrem 1m hohen Gartenzaun stehe und anläute... war aber niemand daheim und die Hunde haben geheult, weil sie alleine waren. Die haben mir die Hand geleckt, weil endlich wer bei ihnen war.

Ich hab den Besitzern dann eine Nachricht im Postkasten hinterlassen, danach kam das nicht mehr vor.

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