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IGNORED

Waffenrechtliche Erlaubnisse


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Gibt es noch mehr waffenrechtlcihe Erlaubnisse, die mir im Moment einfallen?

WBK rot, gelb, grün

Waffenschein

kleiner WS

Jagdschein

Fallenausweis (als Ergänzung zum JS)

Falknerschein (dto)

Munitionserwerbsschein

Sprengstofferwerbserlaubnis

Verbringungsgenehmigung für Explosivstoffe

Waffenhandelslizenz

Waffenbearbeitungslizenz (?)

Geschrieben
Gibt es noch mehr waffenrechtlcihe Erlaubnisse, die mir im Moment einfallen?

WBK rot, gelb, grün

Waffenschein

kleiner WS

Jagdschein

Fallenausweis (als Ergänzung zum JS)

Falknerschein (dto)

Munitionserwerbsschein

Sprengstofferwerbserlaubnis

Verbringungsgenehmigung für Explosivstoffe

Waffenhandelslizenz

Waffenbearbeitungslizenz (?)

Sind das die Erlaubnisse, die Du schon alle Dein Eigen nennen darfst?

Nun aber mal ernsthaft!

Den Fallenausweis gibt es nicht! Was man absolvieren kann ist ein "Fallenlehrgang"; dafür erhält man dann eine Bestätigung und hiermit lässt man sich eine weitere, kleine Waffe in seine bereits vorhandene "Grüne WBK" eintragen.

IMI

Geschrieben

@ IMI -> daher schrieb ich zur Ergänzung des JS. Aber Du hast Recht. Es steht nicht Fallenjagdausweis drauf, sondern Fangjagd-Ausweis. Zumindest bei meinem. Die meisten Erlaubnisse habe ich tatsächlich.

@ Beretta 92 -> den europäischen habe ich vergessen, den internationalen WS kannte ich noch nicht.

Anerkennung für Sachkundelehrgänge habe ich auch vergessen aufzuführen.

Geschrieben
Ein Falknerjagdschein ist doch keine waffenrechtliche Erlaubnis. Den bekommt man auch, wenn man im Sinne des Waffenrechts unzuverlässig ist.

Gibt es den Falknerjagdschein wirklich solo, ohne den "normalen" Jagdschein und seine Voraussetzungen ?

Oder braucht mann nicht mindestens die Jägerprüfung ohne Schießen und die Falknerprüfung ? :confused:

Geschrieben

es gibt keinen "falknerjagdschein"! man muss aber soweit ich weiß den jagdschein als voraussetzung für den falknerschein machen! dies kann aber auch ohne die waffenausbildung geschehen, somit hat man dann einen jagdschein mit dem du keine waffen erwerben darfst! hast du also schon richtig erkannt.

Geschrieben
Gibt es den Falknerjagdschein wirklich solo, ohne den "normalen" Jagdschein und seine Voraussetzungen ?

Oder braucht mann nicht mindestens die Jägerprüfung ohne Schießen und die Falknerprüfung ? :confused:

Du brauchst die Jägerprüfung ohne Schießen und ohne Waffenkunde.

Es ist eben keine waffenrechtliche Erlaubnis.

Geschrieben

Also alles mit SprengG und Jagdgeschichten sollten wir hier mal außen vorlassen, wenn nur die waffenrechtlichen Erlaubnisse, also solche die nach den Bestimmungen des WaffG erteilt werden, gemeint sein sollen.

Ich versuche mal alles zusammenzufassen und vollständig nach Reihenfolge der §§ aufzuzählen:

1. Ausnahme vom Alterserfordernis (§ 3 Abs. 3 WaffG)

2. WBK grün, gelb und rot (§ 10 WaffG i.V. mit den Bedürfnissen nach §§ 13-19 und 28 WaffG + Erben-WBK nach § 20 WaffG und WBK nach § 57 Abs. 2 und 3 WaffG)

3. Munitionserwerbsschein (§ 10 Abs. 3 WaffG)

4. Waffenschein (§ 10 Abs. 4 Satz 1 bis 3 WaffG)

5. Kleiner Waffenschein (§ 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG)

6. Schießerlaubnisschein (§ 10 Abs. 5 WaffG)

7. Waffenhandels/Waffenherstellungerlaubnis (§ 21 WaffG)

8. Nichtgewerbliche Waffenherstellungserlaunis (§ 26 WaffG)

9. Ausnahme vom Alterserfordernis zur Förderung des Leistungssports (§ 27 Abs. 4 WaffG)

10. Zustimmung für Wachpersonen (§ 28 Abs. 3 WaffG)

11. Verbringungserlaubnisscheine (§§ 29-31 WaffG)

12. Mitnahmeerlaubnisschein (§ 32 Abs. 1 bis 4 WaffG)

13. Europäischer Feuerwaffenpass (§ 32 Abs. 6 WaffG)

14. Ausnahmeerlaubnis für Vertrieb und Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- und Stoßwaffen in bestimmten Bezirken (§ 35 Abs. 3 WaffG)

15. Ausnahme vom Besitz verbotener Waffen (§ 40 Abs. 4 WaffG)

16. Ausnahme vom Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (§ 42 Abs.2 WaffG)

17. Bescheinigung des BVA für Staatsgäste und andere Besucher (§ 55 WaffG).

Grüssle

SBine :)

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Frage zu Pkt. 11 und 12.

Welche Erlaubnis benötige ich, wenn ich Munition in Holland erwerben und nach Deutschland verbringen möchte? Ich denke es ist eine Verbringungserlaubnis nach §29.

Wie hoch sind die Gebühren dieser Erlaubnis?

Welche Voraussetzungen muss man haben?

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