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IGNORED

Vorraussetzungen für Bedürfnis vom Verband?


Pibros

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe mir etwas überlegt und noch nicht den richtigen Ansprechpatner gefunden,

der mir etwas mehr Hintergrundwissen verschafft, bzw meine Überlegung

bestätigt. Da ich erst 20 bin, kommen nur KK für mich in Frage.

Ich bin im DSB, der hat 3 KW Disziplinen für KK.

Standartpistole

Sportpistole

OSP

Bei Standartpistole und Sportpistole sind Revolver zugelassen, ein Bedürfnis für einen

KK Revoler gemäß der Sportordnung ist kein Problem.

Bei OSP sind keine Revolver zugelassen.

Kann ich hier einfach beim Verband mir bescheinigen lassen, das ich für OSP

eine Pistole brauche und würde demnach 2 KK KW bekommen?

Gibts vom Verband Vorschriften, die z.B. besagen, das in dem Verein/Schießstand

keine OSP geschossen werden kann, da keine Ahnung was? Und es daher

kein Bedürfnis gibt.

Auch z.B. bei KK Gewehr, unser Verein hat keinen 50m Stand, bekomme ich

trotzdem das Bedürfnis, oder muss ich dafür in einen anderen Verein mit 50m Stand.

Zusammengefasst. Muss die Disziplin, für die ich eine Waffe beantrage im Verein

geschossen werden.

Danke für eure Antworten.

Falls es ähnliches schon mal gab, ich habs leider nicht gefunden.

Geschrieben
1) Kann ich hier einfach beim Verband mir bescheinigen lassen, das ich für OSP

eine Pistole brauche und würde demnach eine 2te KK KW bekommen?

2) Gibts vom Verband Vorschriften, die z.B. besagen, das in dem Verein/Schießstand

keine OSP geschossen werden kann,

3) Muss die Disziplin, für die ich eine Waffe beantrage im Verein geschossen werden.

Zu 1)

Ja !, Allerdings hat der DSB die afaik Restriktivsten Regelungen, was Bescheinigungen angeht.

Zu 2)

Nein, Was auf dem Stand geschossen werden darf, bestimmt die Zulassung des Stands. Aber: Der Verein entscheidet, welches Training stattfindet.

Zu 3)

Jein :) , Der VERBAND bescheinigt Dir (im allg.) nur dann ein Bedürfnis, wenn Du auch die Möglichkeit hast, die Disziplin zu schießen. Allerdings könntest Du ja einen Mietvertrag für einen geeigneten Stand vorlegen, der vom Verein unabhängig ist.

Geschrieben
... Zusammengefasst. Muss die Disziplin, für die ich eine Waffe beantrage im Verein

geschossen werden. ..

Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Verein eine Bestätigung für eine Disziplin ausstellt die in selbigem gar nicht geschossen werden kann. Warum auch.

Geschrieben
Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Verein eine Bestätigung für eine Disziplin ausstellt die in selbigem gar nicht geschossen werden kann. Warum auch.

a ) Der Verband bestätigt, daß die Waffe für eine Disziplin notwendig ist nach SpO.

b ) Der Verein bestätigt im allg. daß regelmäßig geschossen wird. Das kann man aber auch z.B. so regeln, daß man auf 300m Stand geht und Schießbuch geführt wird. Wenn's halt im Verein nur einen gibt, der die Diszi will. Muss man mit dem SB des Landesverbands auskegeln.

Ist sowieso eine "Radio Eriwan" Frage. Wir können nur nach Gesetz antworten und nach dem was wir aus unseren Verbänden/Vereinen kennen. Ist nach Vereinsfürst, Landesverband und auch Dachverband sehr unterschiedlich.

edit b ) - Smiley B)

Geschrieben

Heißt also, OSP ist technisch möglich, der Verein sagt aber trainieren wir nicht - kein Bedürfnis, der Verein sagt wenn du willst, mach es - Bedürfnis?

Ich Prinzip suche ein eine Möglichkeit 2 KW in KK zubekommen.

Einen Revoler, eine Pistole.

Revoler als erstes für Sportpistole, dann eine Pistole für OSP speziell,

mit der ich natürlich auch Sportpistole trainieren kann.

Anders sehe ich keine Möglichkeit 2 KK KW zu bekommen. Oder doch?

Geschrieben
Heißt also, OSP ist technisch möglich, der Verein sagt aber trainieren wir nicht - kein Bedürfnis....

Hallo Pibros,

was du trainierst, ist völlig Schnuppe. Für die Bedürfnisbescheinigung brauchst du nur den Nachweis zu führen, daß 12 Monate regelmässig (1x je Monat) oder innerhalb von 12 Monaten 18 x mit einer scharfen Kurzwaffe (Kaliber egal) geschossen wurde. Nur dies hat dir dein Verein zu bestätigen. Kommt also nicht darauf an, daß du mit einer OSP geschossen hast. Weiter ist i.d.R. eine zwölfmonatige Mitgliedschaft im entsprechenden Verband erforderlich. Sollte also kein Problem sein.

Gruß und schönes Wochenende

Casull454

Geschrieben
Anders sehe ich keine Möglichkeit 2 KK KW zu bekommen. Oder doch?

Entweder zusätzlich in einem zweiten Verein beitreten, am besten der einem anderen Verband angehört oder Jagdschein machen. Dann entfällt auch Bedürfsnis und KK-Grenze.

Geschrieben
Entweder zusätzlich in einem zweiten Verein beitreten, am besten der einem anderen Verband angehört oder Jagdschein machen. Dann entfällt auch Bedürfsnis und KK-Grenze.

Ein Jagdschein ist vom Aufwand für einen normalen Sportschüzten wohl etwas zu viel des Guten.

Erstmal im eigenen Verein alles ausreizen.

Wenn ich meinen Revolver und Pistole habe, bin ich für die nächste Zeit zufrieden.

Allerdings müsste ich die Pistole nach dem Revoler beantragen, da sonst mit der Pistole schon alle

Disziplinen abgedeckt sind.

Geschrieben

Mal gefragt: Warum gerade beide KK?? Warum nicht ein wenig warten, MPU machen und es dann richtig krachen lassen?? :pro:

Geschrieben
Ein Jagdschein ist vom Aufwand für einen normalen Sportschüzten wohl etwas zu viel des Guten.

Das dachte ich auch mal. Nachdem ich die Zeitungsanzeige unsere Kreisjägerschaft las, ging es recht schnell. :rolleyes:

Erstmal im eigenen Verein alles ausreizen.

So wie Du schreibst, ist da ja nicht viel. Scheint sich ja alles auf KK 25 m anzuspielen. Oder ist der Stand für mehr zugelassen? Dann würde ich erst Recht nicht zwei KK Waffen kaufen.

Wenn ich meinen Revolver und Pistole habe, bin ich für die nächste Zeit zufrieden.

So dachte ich wiederum auch einmal. Das hielt aber nicht lange vor. Nun sind's schon 2 grüne und eine gelbe und dann noch die meiner Holden, die den ganzen Kram auch noch mitmacht.

Geschrieben
Nein, ist bis 1500J zugelassen, wird von KK bis Magnum alles geschossen, aber die MPU ist mir doch sehr suspekt.

Naja... Ich weiß was Du meinst. Ist schon seltsam da als Normalbürger zwischen denen zu sitzen, die sich mit ihrer Karre um den Baum gewickelt haben. Aber zumindest meine Erfahrung war, daß man sachlich und vernünftig an mich herangetreten ist, das gemacht hat, was nötig war und mir zügig mein Gutachten erstellt hat.

Angst muß man vor der MPU nicht haben, wenngleich man das Geld besser hätte in Munition stecken können.

Und mal im Ernst: Zwei Voreinträge auf der Grünen für zweimal KK "wegballern"??? Mir würde ja schon ein Voreintrag unter 9mm wehtun...

Grüße

-Matze-

Geschrieben

Wer ist für solche Fragen eigentlich zuständig? Gibt es beim DSB - Landesverbänden Ansprechpartner, die man fragen kann?

Im Verein erzählt einem jeder was anders.

Wenns rechtlich und praktisch möglich ist, beruhigt mich das, dann käm ich auch ohne MPU an meine zwei Traumwaffen ran.

Welchen weg ich für die 2. gehe kann ich mir noch überlegen, ob MPU und GK mit Wechselsystem oder OSP, die ich im Verein

auch trainieren könnte, die Duellanlage gibts her, ich habs mir heute angeschaut.

Geschrieben
Wer ist für solche Fragen eigentlich zuständig? Gibt es beim DSB - Landesverbänden Ansprechpartner, die man fragen kann?

Ja: Die Geschäftsstelle Deines Landesverbandes, zuständig für Verbandsbescheinigungen, also genau diejenigen, die Deinen Antrag dann abstempeln. Warum zu Hänschen...Geh' zu Hans.

Im Verein erzählt einem jeder was anders.

Das sollte zwar nicht so sein, aber..... Die allermeisten sind keine Juristen mit diesem Spezialisierungsgebiet, und selbst bei denen gibt es schließlich Streit. Da steckt auch ne Menge Politik hinter. Wenn Du jemanden Unbeteiligten fragst, kriegst Du eine Meinung, vielleicht auch 'ne Anekdote. Du kannst es ja mit Gesetzlesen selber mal probieren. Geht bei mir auch regelmäßig schief. :)

Geschrieben
Zu 1)

Ja !, Allerdings hat der DSB die afaik Restriktivsten Regelungen, was Bescheinigungen angeht.

Ich habe beim DSB genau die gegensätzliche Erfahrung gemacht. Völlig unkompliziert (zumindest noch vor einem Jahr).

Geschrieben
Ich habe beim DSB genau die gegensätzliche Erfahrung gemacht. Völlig unkompliziert (zumindest noch vor einem Jahr).

kann ich bestätigen. zwar aufwändig, aber problemlos seit mai 2005 den schrank gefüllt. sechs einträge in der grünen, einer in gelb.

nicht vergessen: der ursprungsposter ist erst 20, hat also noch aweng zeit.

grüße

Geschrieben
Bei Standartpistole und Sportpistole sind Revolver zugelassen, ein Bedürfnis für einen

KK Revoler gemäß der Sportordnung ist kein Problem.

Bei OSP sind keine Revolver zugelassen.

Kann ich hier einfach beim Verband mir bescheinigen lassen, das ich für OSP

eine Pistole brauche und würde demnach 2 KK KW bekommen?

Lies die Sportordnung, und beantrage die Waffen so, dass bereits vorhandene Waffen für neue Disziplinen nicht zugelassen sind. In diesem Fall ist das Bedürfnis immer gegeben!

Wichtig: Nicht zugelassen ist etwas anderes als nicht geeignet!

Mit der letzten Waffengesetzänderung wurde das Leistungs- durch das Aktivitätsprinzip ersetzt. Wenn du also 18 Mal im Jahr trainieren gehst, steht deinen Wünschen nichts im Weg. Und da die beiden KK-Waffen nicht für GK zugelassen sind, kannst du problemlos später beispielsweise noch einer 45er und eine 9mm Pistole sowie einen Revolver beantragen.

Gibts vom Verband Vorschriften, die z.B. besagen, das in dem Verein/Schießstand

keine OSP geschossen werden kann, da keine Ahnung was? Und es daher

kein Bedürfnis gibt.

Auch z.B. bei KK Gewehr, unser Verein hat keinen 50m Stand, bekomme ich

trotzdem das Bedürfnis, oder muss ich dafür in einen anderen Verein mit 50m Stand.

Zusammengefasst. Muss die Disziplin, für die ich eine Waffe beantrage im Verein

geschossen werden.

Wenn du sie schießt, wird sie doch geschossen ;)

Wichtig ist nur, dass du die Disziplin schießen kannst. Es gibt viele Mietstände, wo du praktisch jede Disziplin mit fast jeder Waffe schießen kannst. Da du dich jederzeit dort einmieten kannst, kannst du auch jederzeit jede Disziplin fast überall schießen.

Daher: Nicht abbringen lassen und Bedürfnis bescheinigen lassen :)

Gruß, Peter

Geschrieben
Lies die Sportordnung, und beantrage die Waffen so, dass bereits vorhandene Waffen für neue Disziplinen nicht zugelassen sind. In diesem Fall ist das Bedürfnis immer gegeben!

Wichtig: Nicht zugelassen ist etwas anderes als nicht geeignet!

Mit der letzten Waffengesetzänderung wurde das Leistungs- durch das Aktivitätsprinzip ersetzt. Wenn du also 18 Mal im Jahr trainieren gehst, steht deinen Wünschen nichts im Weg. Und da die beiden KK-Waffen nicht für GK zugelassen sind, kannst du problemlos später beispielsweise noch einer 45er und eine 9mm Pistole sowie einen Revolver beantragen.

Wenn du sie schießt, wird sie doch geschossen ;)

Wichtig ist nur, dass du die Disziplin schießen kannst. Es gibt viele Mietstände, wo du praktisch jede Disziplin mit fast jeder Waffe schießen kannst. Da du dich jederzeit dort einmieten kannst, kannst du auch jederzeit jede Disziplin fast überall schießen.

Daher: Nicht abbringen lassen und Bedürfnis bescheinigen lassen :)

Gruß, Peter

Hallo,

wie sieht es diesbzgl. mit dem Fehlen einer Teilnahme an Bezirks- od. Landesmeisterschaften aus?

Soll heißen, ich habe 2 Kurzwaffen, schiesse aber nur Vereinsmeisterschaften. Wollte aber gerne

eine 3. KW in einem anderen Kaliber (.44). Bin im BSSB (DSB-Bayern). Wird das schwierig mit dem

Bedürfnis, oder geht's problemlos?

Gruß

Matthias

Geschrieben

Hallo Matthias,

wie sieht es diesbzgl. mit dem Fehlen einer Teilnahme an Bezirks- od. Landesmeisterschaften aus?

Soll heißen, ich habe 2 Kurzwaffen, schiesse aber nur Vereinsmeisterschaften. Wollte aber gerne

eine 3. KW in einem anderen Kaliber (.44). Bin im BSSB (DSB-Bayern). Wird das schwierig mit dem

Bedürfnis, oder geht's problemlos?

das kommt darauf an, für welche Disziplinen die vorhanden Kurzwaffen zugelassen sind. Gibt es eine extra Disziplin für .44, bzw. du hast keine Waffe, die für eine derartige Disziplin zugelassen ist, bekommst du die Waffe problemlos.

Ist aber eine der vorhandenen Waffen für eine derartige Disziplin geeignet, wird das Ganze nichts.

Gruß, Peter

Geschrieben

Hallo,

um nochmals nur Eingangsfrage zurückzukommen, es sind neben den KK-Waffen mit einer Eo <= 200 J auch Flinten ab 18 J. zugelassen. Eine MPU ist hier nicht notwendig.

Gruß

gunfix

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