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IGNORED

"Alte" Gelbe WBK


madmaxde

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Hm, hab mir die in englisch geschriebene Definition für den Mateba Unica gerade nochmals angeschaut:

"The Unica functions as follows: The first triggerpull is a normal double action pull, it cocks the hammer, and then releases it, firing the gun. Upon firing the upper part of the frame recoils. This movement then cocks the hammer, and automatically rotates the cylinder. When the upper frame has completely recoiled, it is pushed forward again by a spring. When it has returned to its forward position the gun is ready to fire another shot, only this time a light pull in Single-Action mode, as the hammer is already cocked and the cylinder rotated. "

Bzw. mit Babelfish: :rotfl2: "Das Unica arbeitet, wie folgt: Das erste triggerpull ist ein normaler doppelter Tätigkeit Zug, spannt es den Hammer und gibt ihn dann frei und feuert die Gewehr ab. Nach dem Abfeuern des oberen Teiles der Rahmenrückzüge. Diese Bewegung spannt dann den Hammer und dreht automatisch den Zylinder. Wenn der obere Rahmen vollständig zurückdrängt hat, wird er nach vorn wieder bis zum einem Frühling gedrückt. Wenn er zu seiner Vorwärtsposition zurückgegangen hat, ist die Gewehr bereit, andere abzufeuern schoß, nur dieses mal ein helles innen Einzeln-Tätigkeit Modus ziehen, da der Hammer bereits gespannt wird und der Zylinder gedreht."

Nein, mal im Ernst: der Vorgang besteht bei der Mateba also quasi aus einem kombinierten double-action und single-action-Modus. So richtig passt er dann in der Tat nicht zur allgemeinen DA-Definition.

Die Erklärung von Jim dazu fand ich einfach köstlich: :icon14: Bei den Halbautorevolvern dreht sich die Trommel erst nach BUMM. :focus:

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genau das meinte ich ! :icon14:

Der olle Sluggy schrieb im WaffG dazu folgendes:

2.4

Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird.

--> Ein Revolvergewehr ist also KEINE HALBAUTOMATISCHE Waffe, jedoch auch KEINE REPETIERWAFFE - denn die Murmeln werden nicht aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen.

Sollte jedoch ein besonders findiger Konstrukteur noch ein Magazin dranbasteln, das die Trommel nachfüllt, ja dann ...

D.h., ein DA-Revolvergewehr müsste es auf Jagdschein oder rote WBK geben. Auf Gelb scheidet aus (kein Repetierer) und für Grün wirds mangels Disziplin keinen Voreintrag geben.

(Anmerkung: Wenn es ein Repetierer wäre, wäre das Revolvergewehr auch sicher irgendwie sportordnungskonform, ansonsten scheidet ja auch Gelb aus)

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Nein, mal im Ernst: der Vorgang besteht bei der Mateba also quasi aus einem kombinierten double-action und single-action-Modus. So richtig passt er dann in der Tat nicht zur allgemeinen DA-Definition.
Nicht in die rechtliche Definition eines DA-Revolvers, da danach sowohl der Hahn gespannt, als auch die Trommel gedreht werden muß. Technisch gesehen hat er schon einen DA-Abzug, aber eher vergleichbar mit dem einer Selbstladepistole, da eben nur der Hahn gespannt wird.

Der Fosbery hat nur einen Single-Action-Abzug, kann also sowieso kein DA-Revolver i.S.d. WaffG sein.

Die Erklärung von Jim dazu fand ich einfach köstlich: :icon14: Bei den Halbautorevolvern dreht sich die Trommel erst nach BUMM. :focus:
Das ist doch sehr anschaulich. :D
Ein Revolvergewehr ist also KEINE HALBAUTOMATISCHE Waffe...
Ein Revolvergewehr mit normalem DA-System (und mit SA-System erst recht) nicht. Selbstspanner, wie die hier angeführten Mateba und Webley&Scott-Fosbery, entsprechen aber eindeutig der Definition eines Halbautomaten.
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