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IGNORED

Pistole 8mm Gren.


steven

Empfohlene Beiträge

Hallo

ich habe eine Pistole im Kal. 8mm Gren. angeboten bekommen.

Das Kaliber ist ja in Deutschland verboten. Kann ich trotzdem die Pistole kaufen? Sie ist in einem Waffenhandelsbuch eingetragen. Gibt es mit einer Ausnahmegenehmigung auch die Munition zu kaufen? Ich habe eine Sammler MEB für Mun aller Art. Wo kann ich die Ausnahmegenehmigung beantragen?

Steven

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Moin!

Die Pistole kannst Du mit WBK kaufen.

Das Kaliber 8mm Gren. ist nicht verboten, sondern es ???soll??? !!!Kleinschrotmunition!!! für dieses Kaliber verboten sein.

Kartuschenmunition ist auf jeden Fall mit MEB erlaubt.

Leider haben sich wohl, wenn ich das mal richtig verstanden habe unsere Gesetzesmacher geirrt und die falsche tabelle benannt.

Hinsichtlich der Munition frag mal muni.

Gruß,

frogger

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Moin!

Die Pistole kannst Du mit WBK kaufen.

Das Kaliber 8mm Gren. ist nicht verboten, sondern es ???soll??? !!!Kleinschrotmunition!!! für dieses Kaliber verboten sein.

Kartuschenmunition ist auf jeden Fall mit MEB erlaubt.

Leider haben sich wohl, wenn ich das mal richtig verstanden habe unsere Gesetzesmacher geirrt und die falsche tabelle benannt.

Hinsichtlich der Munition frag mal muni.

Gruß,

frogger

Du hasts schon richtig beschrieben...

8x20 Platzpatronen/Gaspatronen (also Kartuschenmunition i.S. des Gesetzes) sind nicht verboten, allerdings dieselben mit Grenaille-Füllung schon. Die in Bananaland gefertigten 8mm Grenaille erkannte man mal, an schwarzen Verschlusskappen und an dem etwas grösseren Gewicht...Aber die Aussengeländers hielten sich nicht immer an diese Kennzeichnungen. Üblicherweise haben aber diese im Bodenstempel die Bezeichnung Grenaille oder GREN...Allerdings deutsche Beschusspatronen dazu wiederum nicht.....Naja, etwas muss es ja geben, um die Bürger und Bürokratenhengste konfus zu machen :-))

Gf

Muni

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Hallo

danke für die Infos. Wie und wo beantrage ich eine Ausnahmegenehmigung für den Kauf von 8mm Gren. Munition?

Beim Bundeskriminalamt.

Und wo bekomme ich die Mun her?

Gute Frage, auf jeden Fall nicht im gewöhnlichen Munitionshandel. Evtl. von Sammler zu Sammler (mit Ausnahmegenehmigung).

Steven

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Da wird Dir vielleicht muni mit der Munition helfen können, sofern Du die BKA - Genehmigung bekommst. Allerdings schießen, den Zahn muß ich Dir gleich ziehen, darfst Du damit nicht, da im Regelfall nur die Einreihung in die Sammlung genehmigt wird.

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Dann hätte ich ihn auch genommen!

Apropos BKA, wende Dich dort in Wiesbaden an die Abteilung ZV 25. Hoffe es hat sich hieran nichts geändert.

Ich hab noch ein paar AKAH-Revolver (die wurden auch von Röhm gebaut) in 9mm Gren ....

Gruesse

Muni

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Das Kaliber 8mm Gren. ist nicht verboten, sondern es ???soll??? !!!Kleinschrotmunition!!! für dieses Kaliber verboten sein.

Also jetzt frage ich mal ganz dumm: Was ist da denn der Verbotsgrund? Einfach, daß keines der anerkannten Bedürfnisse diese Munition erfordert? Die einzigen Verwendungszwecke von Pistolenschrot, die ich kenne, sind Trickschießen auf geworfene Ziele und die Jagd auf Kleintiere. 8mm Pistolenmunition reißt nach Ansicht der Amis, bei denen alles etwas größer sein soll, ja noch nicht einmal als Hohlspitz vernünftig etwas gegen Menschen.

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Hallo Proud NRA Member

soviel ich weis, passt die 8mm Gren in Gaspistolen. Man entferne den Stift (was natürlich schon verboten ist) und kann, sofern man Munition hat (was natürlich für einen Nichtberechtigten auch verboten ist) damit schießen. Dieses Schrot hat natürlich eine lächerlich geringe Wirkung, aber die Macher des WaffG sahen darin eine Gefärdung Deutschlands und verboten die Munition.

Steven

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soviel ich weis, passt die 8mm Gren in Gaspistolen. Man entferne den Stift (was natürlich schon verboten ist) und kann, sofern man Munition hat (was natürlich für einen Nichtberechtigten auch verboten ist) damit schießen. Dieses Schrot hat natürlich eine lächerlich geringe Wirkung, aber die Macher des WaffG sahen darin eine Gefärdung Deutschlands und verboten die Munition.

Na dann fühle ich mich jetzt ja ausreichend beschützt. Bei den Amis gibt's die Schrotladung ohne Probleme, aber wenn ich mich recht entsinne gilt das Verbot kurzläufiger Flinten auch für Faustfeuerwaffen mit Läufen ohne Züge, so daß man wohl mit einem ursprünglich gezogenen aber ausgelutschten Lauf aus der Schrottecke am besten fahren wird (bzw., weil es hier keine Kontingentsregelung gibt einfach mit einer ausgelutschten Gebrauchtwaffe).

Ich bin mir nicht sicher über die Druckprofile dieser Munition im Vergleich zu Platzpatronen, aber irgendwie hätte ich instinktiv Bedenken irgendetwas kräftigeres aus einer Druckgußwaffe zu schießen.

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Hallo Proud NRA Member

soviel ich weis, passt die 8mm Gren in Gaspistolen. Man entferne den Stift (was natürlich schon verboten ist) und kann, sofern man Munition hat (was natürlich für einen Nichtberechtigten auch verboten ist) damit schießen. Dieses Schrot hat natürlich eine lächerlich geringe Wirkung, aber die Macher des WaffG sahen darin eine Gefärdung Deutschlands und verboten die Munition.

Steven

Äh, Stift entferen?? Nene, derist auch bei den grenaille drinnen und belibt es auch, damit keine "Kugel"Geschosse verschossen werden können. Das Mini-Schrot findet auch seinen Weg um diese Laufsperren.

Verboten worden sind sie, weils einige Todesfälle damit gab, bei denen irgendwelche Idioten damit aufgesetzte Schüsse abgegeben haben. Das reicht fürs Eindringen in die Schädelhöhle und die Verletzungen sehen auch nicht sehr lecker beim Öffnen aus...

Muni

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