schall+rauch Posted January 18, 2007 Posted January 18, 2007 hallo, der voreintrag für den erwerb einer schusswaffe in die wbk gilt bekanntlich 1 jahr. wie lange ist aber die bedürfnisbestätigung des verbandes gültig? im waffengesetz ist das nicht geregelt. lt. auskunft des sb ist das eine ermessensfrage. gibt es dazu konkrete erfahrungen? gruß s+r
Sachbearbeiter Posted January 18, 2007 Posted January 18, 2007 Hallo, was nutzen Dir da Erfahrungen von anderen ? Wie Du schon richtig gepostet hast, ist das Ermessenssache des SB. Klär es also einfach mit Deinem ab. In der Regel wird wohl ein Jahr angenommen, bei guter Begründung auch länger.
Benjamin Arendt Posted January 18, 2007 Posted January 18, 2007 hallo,der voreintrag für den erwerb einer schusswaffe in die wbk gilt bekanntlich 1 jahr. wie lange ist aber die bedürfnisbestätigung des verbandes gültig? im waffengesetz ist das nicht geregelt. lt. auskunft des sb ist das eine ermessensfrage. gibt es dazu konkrete erfahrungen? gruß s+r Mein SB hat mir gesagt das es schon "zeitnah" sein sollte. Könnte ja evtl. sein, dass nach einer gewissen Zeit kein Bedürfnis mehr vorliegt... ~2Monate Gruß Benny
Tyr13 Posted January 18, 2007 Posted January 18, 2007 Also ich guck für die Haltbarkeit immer auf den Aufdruck am Boden des Gebindes 'N gutes Argument ist sicherlich die Haltbarkeit des Voreintrags. Also 1 Jahr. Vielleicht sagt der SB auch "Voreintrag und Alter der Bescheinigung zusammen nicht viel mehr als 1 Jahr". Aber wie kommst Du in die Sit.? 2/6 Streckung ? Der Rat von SB find ich gut, klär das im direkten Gespräch mit deinem Dir von höheren Gewalten erteilten und für Dich bis ans Einde deines Wohnortes zuständigen SB.
Murat Posted January 19, 2007 Posted January 19, 2007 der voreintrag für den erwerb einer schusswaffe in die wbk gilt bekanntlich 1 jahr. wie lange ist aber die bedürfnisbestätigung des verbandes gültig? Bei unserer Behörde stand irgendwo, ich meine auf dem Zettel mit den Erklärungen zum Formular, das die Bedürfnisbescheinigung nicht Älter als 3 Monate sein dürfte. Was sage der SB mal, ist eher selten das die älter als 3 Tage sind eh die bei ihm vorgelegt werden.
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