madmaxde Posted January 18, 2007 Posted January 18, 2007 Hatten gestern abend wieder eine heiße Diskussion (neben der Zukunft unseres Eddi... ) Ist eigentlich ein rechtskräfiger Strafbefehl (60 Tagessätze wg. Unfallflucht) mit einem Urteil gemäß § 5 Abs. 2Nr. 1 a WaffG gleichzusetzen? Bei einem Urteil ist ja i.d.R. immer eine Gerichtsverhandlung mit dabei, wo ein Richter zu einer Strafe verurteilt... für Euren kundigen Rat wäre ich sehr dankbar cu madmax
cartridgemaster Posted January 18, 2007 Posted January 18, 2007 Ist eigentlich ein rechtskräfiger Strafbefehl (60 Tagessätze wg. Unfallflucht) mit einem Urteil gemäß § 5 Abs. 2Nr. 1 a WaffG gleichzusetzen? Ja. CM
Sal-Peter Posted January 18, 2007 Posted January 18, 2007 Ja. Soweit mir bekannt, ist der Strafbefehl einem Urteil gleichgestellt. Es können sogar Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr auf Bewährung ausgesprochen werden. Nur das Verfahren ist vereinfacht und spart die mündliche Verhandlung. Nach 14 Tagen nach Zustellung ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig.
Sachbearbeiter Posted January 18, 2007 Posted January 18, 2007 Richtig, siehe § 410 Abs. 3 Strafprozessordnung: hiermalnachgucken
DarkAngel Posted January 18, 2007 Posted January 18, 2007 Ja.Soweit mir bekannt, ist der Strafbefehl einem Urteil gleichgestellt. Es können sogar Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr auf Bewährung ausgesprochen werden. Nur das Verfahren ist vereinfacht und spart die mündliche Verhandlung. Nach 14 Tagen nach Zustellung ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig. Jupp, und legt der mit dem Strafbefehl Bedachte Widerspruch ein, geht es in die nächste Runde und die Angelegenheit wird per Gerichtsverhandlung ausgefochten.
cartridgemaster Posted January 18, 2007 Posted January 18, 2007 ...und legt der mit dem Strafbefehl Bedachte Widerspruch ein, geht es in die nächste Runde und die Angelegenheit wird per Gerichtsverhandlung ausgefochten.Wobei der Richter nach der mündlichen Verhandlung in seinem Urteil nicht an das Strafmaß des Strafbefehls gebunden ist und meistens noch einen draufsetzt.Beispiel: Strafbefehl über 20 Tagessätze à 30,- Euro, Widerspruch, mdl. Verhandlung, Widerspruch abgewiesen, Urteil 25 Tagessätze à 40,- Euro plus Gerichtskosten plus Anwaltshonorar. CM
trapshot Posted January 18, 2007 Posted January 18, 2007 Und bei Unfallflucht zusätzlich Fahrverbot oder im Extremfall Fleppe weg.
Sachbearbeiter Posted January 18, 2007 Posted January 18, 2007 Fluppen weg kann für Raucher schlimm sein. Ach so Fleppe. Auch problematisch...
trapshot Posted January 18, 2007 Posted January 18, 2007 Fluppen weg kann für Raucher schlimm sein. Ach so Fleppe. Auch problematisch... Für die Fluppen gäb´s legale Ersatzdrogen, aber für die Fleppe? Wenns draußen nicht so kacheln würde, ginge ich jetzt eine qualmen
Sachbearbeiter Posted January 18, 2007 Posted January 18, 2007 Stimmt. Fleppe in Tschechien machen is ja auch nicht mehr so einfach seit Juli 2006.
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