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Strafbefehl - Verurteilung


madmaxde

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Hatten gestern abend wieder eine heiße Diskussion (neben der Zukunft unseres Eddi... ^_^ )

Ist eigentlich ein rechtskräfiger Strafbefehl (60 Tagessätze wg. Unfallflucht) mit einem Urteil gemäß § 5 Abs. 2Nr. 1 a WaffG gleichzusetzen?

Bei einem Urteil ist ja i.d.R. immer eine Gerichtsverhandlung mit dabei, wo ein Richter zu einer Strafe verurteilt...

für Euren kundigen Rat wäre ich sehr dankbar :)

cu madmax

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Ja.

Soweit mir bekannt, ist der Strafbefehl einem Urteil gleichgestellt. Es können sogar Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr auf Bewährung ausgesprochen werden.

Nur das Verfahren ist vereinfacht und spart die mündliche Verhandlung.

Nach 14 Tagen nach Zustellung ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig.

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Ja.

Soweit mir bekannt, ist der Strafbefehl einem Urteil gleichgestellt. Es können sogar Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr auf Bewährung ausgesprochen werden.

Nur das Verfahren ist vereinfacht und spart die mündliche Verhandlung.

Nach 14 Tagen nach Zustellung ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig.

Jupp,

und legt der mit dem Strafbefehl Bedachte Widerspruch ein, geht es in die nächste Runde und die Angelegenheit wird per Gerichtsverhandlung ausgefochten.

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...und legt der mit dem Strafbefehl Bedachte Widerspruch ein, geht es in die nächste Runde und die Angelegenheit wird per Gerichtsverhandlung ausgefochten.
Wobei der Richter nach der mündlichen Verhandlung in seinem Urteil nicht an das Strafmaß des Strafbefehls gebunden ist und meistens noch einen draufsetzt.

Beispiel:

Strafbefehl über 20 Tagessätze à 30,- Euro, Widerspruch, mdl. Verhandlung, Widerspruch abgewiesen, Urteil 25 Tagessätze à 40,- Euro plus Gerichtskosten plus Anwaltshonorar.

CM :)

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