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IGNORED

Verstoß gegen WaffG


Glückspieler

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Die Reaktion der Behoerde kann nur im Kontext verstanden werden.

Wenn ich daheim bin und eine geladene Waffe unter Kontrolle habe, ists kein Gesetzesverstoss. Basta.

Wenn das Ding irgendwo daheim rumliegt, waehrend die Hausdurchsuchung laeuft und ich nicht daheim , sondern in der Firma, beim Kunden oder im Puff bin, hab ich natuerlich schlechte Karten.

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Die Reaktion der Behoerde kann nur im Kontext verstanden werden.

Wenn ich daheim bin und eine geladene Waffe unter Kontrolle habe, ists kein Gesetzesverstoss. Basta.

Wenn das Ding irgendwo daheim rumliegt, waehrend die Hausdurchsuchung laeuft und ich nicht daheim , sondern in der Firma, beim Kunden oder im Puff bin, hab ich natuerlich schlechte Karten.

Der Betroffene war nicht zugegen, dafür aber die Frau und das jüngere Kind.

Michael

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Wenn ICH allein daheim bin oder die Waffe DAUERND unter Aufsicht habe, dann DARF die geladen herumstehen.

aber leider, so war es nicht. u.a. ein kind...gelle...

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Konkretes Beispiel aus dem entfernten Bekanntenkreis:

Die Polizei macht bei einem Jäger eine Hausdurchsuchung (wg. Betrugsverdacht) und findet im Keller unverschlossene herumstehende geladene Jagdwaffen.

Im Haus leben neben dem Betroffenen seine Frau, ein Sohn > 18 und ebenfalls Jagdscheininhaber und ein weiteres Kind.

Das Ordnungsamt widerruft mit sofortiger Wirkung samtliche waffenrechtlichen Erlaubnisse und zieht die Waffen ein.

Gruß

Michael

Wie war das noch mit dem §5 WaffG? "Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht ... bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie ... mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig und sachgemäß umgehen, oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahrt werden."

Was bei geladenen, offen herumstehenden Waffen definitiv gegeben ist, vor allem wenn die Wohnung auch von Nichtberechtigten genutzt wird.

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