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IGNORED

NRW/ gelbe WBK/ Positiv


Opa686

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Das ist soweit richtig, nur ist es oft nicht so ganz eindeutig, ob die Auslegung der vorgesetzten Behörde tatsächlich rechtswidrig ist. Manche Paragraphen kann man sogar so verbiegen, dass sie genau das Gegenteil aussagen von dem, was ein anderer daraus ableitet...
Das trifft aber im Fall des § 14 Abs. 4 WaffG nicht zu. Dieser ist m.E. hinreichend präzise formuliert.

CM

Geschrieben

Ja, im Fall des § 14 Abs. 4 WaffG sehe ich das auch so.

Man könnte natürlich auch andersrum argumentieren, dass genau dieser Passus nicht präzise genug formuliert worden ist, weil es ja etliche Klagen zur neuen gelben WBK gibt. B)

Geschrieben

Nein, hat er nicht!

Die Untere Erlaubnisbehörde kann sich bei gesetzwidrigem Verwaltungshandeln nicht auf einen ebenso rechtswidrigen Erlass einer vorgesetzten Behörde berufen.

Im Gegenteil: wenn die nachgeordnete Behörde erkennen kann, dass die Anweisung der übergeordenten Behörde rechtswidrig ist (fehlerhafte Interpretation des Gesetzes) oder die übergeordnete Behörde nicht zuständig ist, dann ist die nachgeordnete Behörde verpflichtet, die vorgesetzte Behörde darauf hinzuweisen.

Das nennt man "Subsidiaritätsprinzip".

vergl.:

http://www.sgipt.org/politpsy/staatsl/subsidp.htm

Kein Sachbearbeiter ist verpflichtet, rechtswidrige Handlungsanweisungen auszuführen!

CM

Solange aber die Beschwerde/Widerspruch gegen die vom Amtmann "auf Druck seiner Vorgesetzten" erlassene Maßnahme von eben diesen Vorgesetzten bearbeitet und entschieden wird ist es wie Eulen nach Athen tragen. Der Amtmann handelt im Zweifel wider besseres (eigenes) Wissen, sucht aber bestimmt nicht den Konflikt mit seinen Vorgesetzten, insbesondere solange weder er noch seine Vorgesetzten die mgl. entstehenden Gerichtskosten aus eigener Tasche zahlen müssen.

Ausbaden tut es so oder so der Steuerzahler und der Antragsteller.

Gruß

Bounty

Geschrieben

Guten Morgen!

Das Landratsamt in Paderborn ist

aber "Umständlich". In der "Gelben",

die ich gesehen habe, ist die "Aktion"

zweckmässiger Umgesetzt worden.

Auf "Seite 1" Einzelladerlangwaffen

durchgestrichen, darüber, handschriftlich

"gem.§14, Abs.4 "gepinselt"und dieses mit

Dienstsiegel amtlich gemacht.

So nebenbei, der Betroffene, hatte die "Gelbe"

u."Grüne" gleichzeitig Beantragt. Die"Grüne"

kam dann auch recht fix, nur die "Gelbe", liess

auf sich warten. "Monde" später rief der "Kollege"

den SB an und fragte nach. O-Ton, sinngemäss:

Ach ja, äh, hab ich ganz vergessen ( geraschell

im Hintergrund) ach hier ist sie ja.

Zwei Tage später war sie dann "DA".

Gruss

Opa686dersznichtmag

Geschrieben

Guten Morgen!

Das Landratsamt in Paderborn ist

aber "Umständlich". In der "Gelben",

die ich gesehen habe, ist die "Aktion"

zweckmässiger Umgesetzt worden.

Auf "Seite 1" Einzelladerlangwaffen

durchgestrichen, darüber, handschriftlich

"gem.§14, Abs.4 "gepinselt"und dieses mit

Dienstsiegel amtlich gemacht.

So nebenbei, der Betroffene, hatte die "Gelbe"

u."Grüne" gleichzeitig Beantragt. Die"Grüne"

kam dann auch recht fix, nur die "Gelbe", liess

auf sich warten. "Monde" später rief der "Kollege"

den SB an und fragte nach. O-Ton, sinngemäss:

Ach ja, äh, hab ich ganz vergessen ( geraschell

im Hintergrund) ach hier ist sie ja.

Zwei Tage später war sie dann "DA".

Gruss

Opa686dersznichtmag

Heist der SB Tofal und sieht die "NeueGelbe", so aus?

Ja, im Fall des § 14 Abs. 4 WaffG sehe ich das auch so.

Man könnte natürlich auch andersrum argumentieren, dass genau dieser Passus nicht präzise genug formuliert worden ist, weil es ja etliche Klagen zur neuen gelben WBK gibt. B)

§ 14 Abs. 4 WaffG der Gesetzgeber hat es so gewolt . Aber was hat er gewollt?

Geschrieben

Wir wollen doch nicht wieder einen User zu einem unvorsichtigen Wortbeitrag verleiten, der dann eine Strafanzeige aus PB nach sich zieht, oder?

Und anschliessend den eigenen provozierenden Beitrag löschen lassen wie beim letzten Mal?

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...mp;#entry476156

CM :angry2:

Ich habe den nicht gelöscht. Der Moderator hat alle meine Beiträge vor 24.10.2006 gelöscht. Guck in mein Profil Mitglid seit 24.10.2006

Geschrieben

Nein, hat er nicht!

Die Untere Erlaubnisbehörde kann sich bei gesetzwidrigem Verwaltungshandeln nicht auf einen ebenso rechtswidrigen Erlass einer vorgesetzten Behörde berufen.

Im Gegenteil: wenn die nachgeordnete Behörde erkennen kann, dass die Anweisung der übergeordenten Behörde rechtswidrig ist (fehlerhafte Interpretation des Gesetzes) oder die übergeordnete Behörde nicht zuständig ist, dann ist die nachgeordnete Behörde verpflichtet, die vorgesetzte Behörde darauf hinzuweisen.

Das nennt man "Subsidiaritätsprinzip".

vergl.:

http://www.sgipt.org/politpsy/staatsl/subsidp.htm

Kein Sachbearbeiter ist verpflichtet, rechtswidrige Handlungsanweisungen auszuführen!

CM

Musst Du aber im Zusammenhang sehen:

Zwar sehe ich das juristisch auch so, dass die Praxis rechtswidrig ist, aber das heißt noch nicht, dass man damit in NRW auch schon in 1. Instanz gewinnt - unsere unabhängigen :rotfl2: Richter lassen sich nämlich auch gern mal von der juristischen "Brillianz" des IM überzeugen, insbes. wenn sie Waffen und "-narren" zufällig für böses Hundepfui halten.

Ansonsten hast Du das Beamtenrecht nicht berücksichtigt:

Der SB ist zwar berechtigt, auf seine Rechtsbedenken hinzuweisen, aber er hat entsprechend Anweisung zu handeln, wenn Vorgesetzter/Aufsichtsbehörde bei ihrer Meinung bleiben - und darauf, dass sie das in NRW tun kannste einen lassen. Der SB wird sich meinetwegen jedenfalls kein Disze einfangen wollen, was ich ihm nicht mal verübeln kann,

Ich kann mich also wie von mir beschrieben entscheiden, innerhalb weniger Tage meinen Eintrag zu besorgen oder die harte Tour wählen die mit allem Drum und Dran auch schnell 1,5 Jahre dauern kann, bis ich ne erstinstanzliche Entscheidung habe und das bei ungewisser Erfolgsaussicht - gehts dann in weitere Instanzen, ist die Waffe schon fast eingerostet bis ich sie bekomme.

Ich gehe halt lieber schießen, als mich vor Gericht zu streiten - das heb ich mir für Dinge auf, die mich wirklich tangieren.

Bei meinem SB übe ich den Grundsatz "do ut des" und wir fahren beide gut damit.

Unter diesem Aspekt meiner Erfahrungen (und die habe ich auch in Prozessführung) will ich meinen Post als Alternative zu eurem ewigen "du musst klagen" - Geschrei für die Fredstarter, die den für sie besten Weg finden müssen, verstanden wissen.

Wer klagen will, soll das tun, aber zunächst wären die Verbände gefragt, nach Lösungen auf der politischen Ebene zu suchen.

Geschrieben

Und wieso? :huh:

Habe das Wort "Führer" benutzt 1 x, 2x,und raus war ich. War auch richtig so, Zensur (Anm. d. Red.: ZENSUR, die; behördliche(!) Prüfung von Druckschriften u. a. - Quelle: DUDEN - 23. Aufl.) muss sein wo kommen wir auch hin wenn jeder schreibt was er will. Was für eine Strafanzeige aus Paderborn?

(Anm. d. Red.: Zensur (Anm. d. Red.: ZENSUR, die; behördliche(!) Prüfung von Druckschriften u. a. - Quelle: DUDEN - 23. Aufl.), die; behördliche(!) Prüfung von Druckschriften u. a. - Quelle: DUDEN - 23. Aufl.) bitte nicht beachten ist automatisch mit reingekommen.

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