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IGNORED

NRW/ gelbe WBK/ Positiv


Opa686

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo WO!

Es gibt auch gute Landratsämter.

Gestern gesehen eine subere "GELBE".

Keine Auflagen, alten Text gestrichen

und handschriftlich im oberen Teil

um "gem. §14..." ergänzt. Einfach das

WaffG umgesetzt. Geht doch in NRW/ Sauerland!

Gruß

Opa686, gesegnetes Weichnachtsfest

Geschrieben

Hallo WO!

Es gibt auch gute Landratsämter.

Gestern gesehen eine subere "GELBE".

Keine Auflagen, alten Text gestrichen

und handschriftlich im oberen Teil

um "gem. §14..." ergänzt. Einfach das

WaffG umgesetzt. Geht doch in NRW/ Sauerland!

Gruß

Opa686, gesegnetes Weichnachtsfest

Glückwunsch zum tollen Weihnachtsgeschenk.

Wird aber in NRW die Ausnahme bleiben

Allen ein frohes Weihnachtsfest

Shooterfjb :s75:

Geschrieben

Hallo WO!

Es gibt auch gute Landratsämter.

Gestern gesehen eine subere "GELBE".

Keine Auflagen, alten Text gestrichen

und handschriftlich im oberen Teil

um "gem. §14..." ergänzt. Einfach das

WaffG umgesetzt. Geht doch in NRW/ Sauerland!

Gruß

Opa686, gesegnetes Weichnachtsfest

Hallo Opa686

ist zwar oberflächlich eine korrekte Umsetzung des WaffG aber die Praxis stellt sich etwas anders dar. Die 2/6 Regelung auf WBK Gelb neu wird, obwohl nicht als Auflage in der WBK, angewandt.

Auch wird dieser Rechtswiedrige Steegmannerlass (3Waffen einer Waffenart, danach neues Bedürfnis) in NRW größtenteils praktiziert. Aussage eines SB: "ich weis, daß ich damit vor Gericht unterliegen werde, aber ich lass mich lieber verklagen und verliere, als daß ich vom IM einen auf den Deckel bekomme." So werden die Steuergelder zum Fenster rausgeschmissen.

Steven

Geschrieben

Frohe Weinachten Steven!

hatte ich nicht geschrieben, die 2/6 gilt

Quasi stillschweigend.

Das liegt aber an dem "vermurksten" §14.

Nach Juristendeutsch gilt 2/6 für alle WBK´N

nach §14.

Die "Entwürfebastler" im BMI sind wohl unterdotiert( B3/4).

Grundgedanke der "Gelben"ist doch, wie beim Jagdschein,

das man sich die Waffen kaufen kann, für die Disziplin/ das Wild, die/das

man Schiessen möchte.

Gruss

Opa686

Geschrieben

Komme auch aus NRW bin nur überascht. NRW/ gelbe WBK/ und dann noch Positiv.

Na, erst mal abwarten - der Spaß geht erst los, wenn man die ersten Waffen zum Eintragen anmeldet.

Dann müssen die SB nämlich auf Anweisung des IM eine Bedürfnisbescheinigung (zumindest für jede neue Waffenkategorie - BDF, Repetierer, Perk.revolver usw.) einfordern :gaga: und 2/6 gilt natürlich auch :contra:

Da kommts drauf an, wie abgebrüht SB ist und wie weit er die Vorgaben für dich auslegt.

Geschrieben

Na, erst mal abwarten - der Spaß geht erst los, wenn man die ersten Waffen zum Eintragen anmeldet.

Dann müssen die SB nämlich auf Anweisung des IM eine Bedürfnisbescheinigung (zumindest für jede neue Waffenkategorie - BDF, Repetierer, Perk.revolver usw.) einfordern :gaga: und 2/6 gilt natürlich auch :contra:

Da kommts drauf an, wie abgebrüht SB ist und wie weit er die Vorgaben für dich auslegt.

wenn es wirklich so gehandhabt wird, bleibt nur die Klage über einen Anwalt. :gutidee:

kann man garnicht verlieren

Geschrieben

Glückwunsch zum tollen Weihnachtsgeschenk.

Wird aber in NRW die Ausnahme bleiben

Allen ein frohes Weihnachtsfest

Shooterfjb :s75:

Zum Glück nicht,

hab am 21.12.06 auch meine "Gelbe" ohne Voreintrag und Auflagen bekommen ( so geschehen in Siegburg).

Gruß

Sandmann

Geschrieben

Na, erst mal abwarten - der Spaß geht erst los, wenn man die ersten Waffen zum Eintragen anmeldet.

Dann müssen die SB nämlich auf Anweisung des IM eine Bedürfnisbescheinigung (zumindest für jede neue Waffenkategorie - BDF, Repetierer, Perk.revolver usw.) einfordern :gaga: und 2/6 gilt natürlich auch :contra:

Da kommts drauf an, wie abgebrüht SB ist und wie weit er die Vorgaben für dich auslegt.

Genau so ist es. Hier meine Neue Gelbe.

Geschrieben

wenn es wirklich so gehandhabt wird, bleibt nur die Klage über einen Anwalt. :gutidee:

kann man garnicht verlieren

Stimmt, eigentlich müsste man´s gewinnen, die Frage ist nur, in welcher Instanz.

Da kann der Kampf mit ein wenig Pech auch mal über Jahre dauern :peinlich:

Geschrieben

Genau so ist es. Hier meine Neue Gelbe.

So ähnlich sieht meine auch aus, nur dass sie für alle nach 14/4 zulässigen Waffen ausgestellt wurde.

Habe mich aber gleichwohl entschlossen, zähneknirschend der durch den IM erzwungenen Forderung nach Vorlage einer Bedürfnisbescheinigung zwecks Eintragung neuer Waffentypen zu beugen.

Der SB ist nämlich ansonsten ganz patent, aber nicht so blöde, sich der Anweisung der obersten Aufsichtsbehörde zu widersetzen (täte ich an seiner Stelle auch nicht).

Und ich bin nicht bereit, auf meine Spielzeuge jahrelang zu warten, so habe ich sie innerhalb einer Woche eingetragen u. im Schrank.

Geschrieben

: "Ich weiß gar nicht, was Sie haben, bei allen anderen geht das reibungslos, nur Sie machen Ärger...!"

Heinrich

Hallo

genau das höre ich ab und an. Geht mir aber Rektal vorbei und ich pack dann gerade deswegen die dicke Keule aus. In der Zwischenzeit komme ich mit meinem SB ganz gut zurecht. Wir haben beide voneinander gelernt.

Steven

Geschrieben

Und genau weil es genügend Leute gibt, die sich wie Du verhalten, kommen die Herrschaften mit dem Blödsinn immer wieder durch.

Und die anderen müssen sich dann anhören: "Ich weiß gar nicht, was Sie haben, bei allen anderen geht das reibungslos, nur Sie machen Ärger...!"

Heinrich

Trapshot hat recht.

Geschrieben
Trapshot hat recht.
Nein, hat er nicht!

Die Untere Erlaubnisbehörde kann sich bei gesetzwidrigem Verwaltungshandeln nicht auf einen ebenso rechtswidrigen Erlass einer vorgesetzten Behörde berufen.

Im Gegenteil: wenn die nachgeordnete Behörde erkennen kann, dass die Anweisung der übergeordenten Behörde rechtswidrig ist (fehlerhafte Interpretation des Gesetzes) oder die übergeordnete Behörde nicht zuständig ist, dann ist die nachgeordnete Behörde verpflichtet, die vorgesetzte Behörde darauf hinzuweisen.

Das nennt man "Subsidiaritätsprinzip".

vergl.:

http://www.sgipt.org/politpsy/staatsl/subsidp.htm

Kein Sachbearbeiter ist verpflichtet, rechtswidrige Handlungsanweisungen auszuführen!

CM

Geschrieben

Das ist soweit richtig, nur ist es oft nicht so ganz eindeutig, ob die Auslegung der vorgesetzten Behörde tatsächlich rechtswidrig ist. Manche Paragraphen kann man sogar so verbiegen, dass sie genau das Gegenteil aussagen von dem, was ein anderer daraus ableitet... <_<

Geschrieben

Stimmt, eigentlich müsste man´s gewinnen, die Frage ist nur, in welcher Instanz.

Da kann der Kampf mit ein wenig Pech auch mal über Jahre dauern :peinlich:

Aber wenn Du nichts machst haste schon verloren :bud:

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