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IGNORED

Waffenhändler und Waffenschein.


Bulldog

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Dann wäre es natlrlich interessant, warum er mit einem .38er in der Öffentlichkeit herumrennt....

.38 PAPV?

Geschrieben

Also, ich kenne auch mindestens einen Waffenhändler mit Waffenschein. Und das ist definitiv kein kleiner.

Sinniger Weise hat er aber die Auflage drin stehen das er die Waffe (die natürlich auch im Schein eingetragen ist) nur führen darf, wenn er gleichzeitig mindestens eine weitere Waffe transportiert. :rotfl2:

Geschrieben
Sinniger Weise hat er aber die Auflage drin stehen das er die Waffe (die natürlich auch im Schein eingetragen ist) nur führen darf, wenn er gleichzeitig mindestens eine weitere Waffe transportiert. :rotfl2:

und das ist auch nachvollziehbar ...

Geschrieben

und das ist auch nachvollziehbar ...

Nicht wirklich... Überlegen wir mal. Er Transportiert z.B. eine Waffe zu einem Kunden. Darf nun bei dem Transport seine Waffe führen um die Kundenwaffen zu schützen. Auf dem Rückweg muss er aber seine eigene Waffe nun in den Transportkoffer tun, da er die ja nun nicht mehr Führen darf. Also klaut man ihm vielleicht nicht die Kundenwaffe, dafür aber seine eigene...

So gesehen ist das schon ein ganz klein wenig widersinnig.

Seiner Aussage nach nutzt er den Schein daher nicht und wird den auch nicht verlängern, auch wenn er theoretisch ja immer 3 Waffen dabei haben könnte damit er auf dem Rückweg dann eine wieder zurückzutransportiert um dabei seine eigene weiter Führen zu dürfen. :gaga:

Geschrieben

Dann könnte ja ein Sportschütze für seinen Waffen Transport zum Stand auch ein WS beantragen

Ich sage nur, einsames Schützenhaus, Parkplatz mit Gebüsch und Bäumen drumherum, Abenddämmerung oder Nacht, kaum Leute unterwegs, Waffen (säuberlich im Koffer) dabei...

Der Anteil der Sportschützen, die in dieser Situation Messer, ASP o.ä. griffbereit haben, ist nach meiner Einschätzung gar nicht so gering.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Es gibt schon lange ein Grundsatzurteil, dass das Berufsbild "Waffenhändler" allein keine besondere Gefährdungslage darstellt und insofern kein Bedürfnis nach § 19 WaffG begründet. Nur wenn im Einzelfall besondere Umstände gegeben sind, lässt sich da also was machen...

Grüssle

SBine :angel:

Geschrieben

Es gibt schon lange ein Grundsatzurteil, dass das Berufsbild "Waffenhändler" allein keine besondere Gefährdungslage darstellt und insofern kein Bedürfnis nach § 19 WaffG begründet. Nur wenn im Einzelfall besondere Umstände gegeben sind, lässt sich da also was machen...

Grüssle

SBine :angel:

@ SBine

rein Interesse halber, sind dir Grundsatzurteile zu anderen Berufsbildern/Tätigkeiten bekannt

so z.B.:

-Richter?

-ehrenamltiche Richter?

-Schöffen?

Grüsse

Geschrieben

Ja, da gibts sogar ne ganze Menge. Spontan fallen mir Rechtsanwälte, Ärzte und Juweliere ein. Aus den einschlägigen Urteilen lässt sich einhellig ablesen, dass das Berufsbild alleine nicht ausreicht, um ein Bedürfnis der besonderen Gefährdung nachzuweisen...

Geschrieben

Ja, da gibts sogar ne ganze Menge. Spontan fallen mir Rechtsanwälte, Ärzte und Juweliere ein. Aus den einschlägigen Urteilen lässt sich einhellig ablesen, dass das Berufsbild alleine nicht ausreicht, um ein Bedürfnis der besonderen Gefährdung nachzuweisen...

Wieso tragen dann Polizeibeamte Waffen?

Bzw. auch solche welche nur im Innendienst noch eingesetzt werden?

Grüsse

Geschrieben

Weil der Staat doch das Gewaltmonopol hat!

*aua, nicht hauen*

Das sind Staatbedienstete, und keine Privatpersonen. Privat können die auch nicht nach Belieben damit rumrennen. Sind halt nur im Dienst zuverlässig genug dazu.

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