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IGNORED

Waffenhändler und Waffenschein.


Bulldog

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Hallo und guten Tag.

Heute hätte ich mal eine kleine Frage an die Fachleute und evtl. Betroffenen unter euch.

Ich kenne einen Waffenhändler im Großraum Frankfurt am Main welcher schon seit einiger Zeit einen Waffenschein sein eigen nennt. Auf mein Fragen bezüglich der Notwendigkeit eines Waffenscheines im Waffenhandel bekam ich nur lapidar folgende Antwort von ihm:

Bekommt nicht jeder Händler, nur ganz wenige. Eben nur die Schlauen.

Ist das wirklich so? Mein mir bekannter Händler sagte mir zu dieser Frage folgendes:

Ihm sei nicht bekannt, dass Waffenhändler es leichter hätten als andere Personengruppen.

Gerne darf sich hier auch ein Händler unter den Lesern zu Wort melden.

Gruß

BULLDOG

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Bekommt nicht jeder Händler, nur ganz wenige. Eben nur die Schlauen.

Ist das wirklich so? Mein mir bekannter Händler sagte mir zu dieser Frage folgendes:

Moin,

also mein örtlicher Büchsenmachermeister, Waffenhändler und vereidigter

Sachverständiger hatte dies vor ca. 3 Jahren auch beantragt und mir den Antwortbrief des OA gezeigt:

Darin stand ( sinngemäß):" .....blablabla..... nicht über das normale Maß hinaus gefährdet,

blablabla...und auch nach Rücksprache mit dem Innenministerium wird bei Waffenhändlern

nirgends so verfahren...."

Er hatte die Antwort schon vorausgesehen und war nicht weiter irritiert.

Hier glaubt sowieso jeder, daß er einen WS hat und nur bewaffnet durch die Gegend

läuft.

Mittlerweile ist er aber sowieso im Ruhestand.

Als dumm würde ich ihn absolut nicht bezeichnen....

Hast Du den WS des Händlers aus Frankfurt denn gesehen oder

verläßt Du Dich auf seine Angaben?

Vielleicht ist es ja auch nur ein "kleiner"? ;)

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Moin,

Hast Du den WS des Händlers aus Frankfurt denn gesehen oder

verläßt Du Dich auf seine Angaben?

Vielleicht ist es ja auch nur ein "kleiner"? ;)

Ich habe den WS mit eigenen Augen gesehen.

Nicht nur ich, jeder in seinem Schützenverein kennt den Schein.

Gültigkeit ist unbefristet. Normalerweise wird ja sogar die Waffe im WS eingetragen.

Bei ihm stand dort in etwa nur folgendes:

Kurz- u. Langwaffen aus dem Bestand der Firma .....

Der Nachweis ist durch pol. begl. Fotokopie des WHB zu führen.

Gruß

BULLDOG

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Normalerweise wird ja sogar die Waffe im WS eingetragen.

Bei ihm stand dort in etwa nur folgendes:

Kurz- u. Langwaffen aus dem Bestand der Firma .....

Der Nachweis ist durch pol. begl. Fotokopie des WHB zu führen.

:appl::appl::appl:

Dazu spreche ich ihm meine nicht ganz neidlose Anerkennung aus...

Nutzt er dieses Privileg denn auch?

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Hey, ich schätze ich kenne den guten Herren.

Nur...wenn irgendein Staatsorgan je herausfinden würde, was er für schindluder treibt, dann wäre nicht nur der Schein weg, sondern er sässe auch für einige Zeit im Gefängnis.

Leider ein Negativbeispiel, dass jemandem ein Waffenschein erteilt wird, der moralisch nicht geeignet ist. Und eine besodnere Gefährdung im Vergleich zu anderen Waffenhändlern, sehe ich auch nicht. Dann doch bitte gleich an alle (grösseren) Waffenhändler einen Schein ausgeben.

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Nutzt er dieses Privileg denn auch?

Eigentlich nicht sonderlich. Ich glaube er steht mehr auf das "haben".

Und eine besodnere Gefährdung im Vergleich zu anderen Waffenhändlern, sehe ich auch nicht. Dann doch bitte gleich an alle (grösseren) Waffenhändler einen Schein ausgeben.

Was hat das mit der Größe zu tun?

Hat dieser Händler denn neben seiner §21.1 WaffG eine BMWA Erlaubnis für den Umgang mit Kriesgwaffen???

Nein.

No he doesn't. Plain WaffG. Handelsvolumen schätzungsweise im Bereich 40-60 Waffen pro Jahr.

Wenn einer der "nur" 60 Schußwaffen im Jahr verkauft, für dich kein Händler ist, dann hätten wir nicht mehr sonderlich viele.

BULLDOG

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Bekommt nicht jeder Händler, nur ganz wenige. Eben nur die Schlauen.

Ist das wirklich so?

Das kann aus meiner Erfahung auf gar keinen Fall stimmen. Ich kenne zwei Händler (bzw. inzwischen ists nur noch einer, der andere wird wohl nie mehr in dem Bereich Händler sein), die beide den Waffenschein hatten. Zumindest einer davon war alles andere als schlau, eher das Gegenteil (Pfund Salz und so...). Dem anderen ging offenbar einer ab, wenn er mit geholsterter Waffe rumfahren durfte, er machte das auch ganz ohne Anlaß und selbst dann, wenns so im Auto unbequem wurde.

Beide haben anscheinend problemlos Waffenscheine ausgestellt bekommen.

Ich denke, es liegt u.a. ganz stark am Sachbearbeiter.

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Gast God of Hellfire

Komisch. Auf der einen Seite wird Waffenerwerb und das Führen derselbigen als Bürgerrecht gefordert, auf der anderen Seite wird dieses Privileg denen geneidet, die einen Waffenschein haben.

Ob jemand den betreffenden Händler subjektiv als dumm oder unzuverlässig empfindet ist doch scheißegal. Die Behörde hat nichts gefunden, was gegen eine Ausstellung spricht und das Teil ausgestellt.

Hat einer seine Kanone dann dabei ist es plötzlich jemand, dem dabei "einer abgeht". Jungs, der WS ist dafür da, daß man seine Plempe mitschleppen darf. Leider kann man morgens nie wissen, wo es am Nachmittag rundgehen könnte.

Nur meine Meinung, Ihr müsst sie nicht teilen.

Gruß

GOH

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Du, ich hatte mit beiden Personen das Vergnügen und weiß, warum ich das so formuliert habe. Subjektive Ansichten sind das nicht, in einem Fall sozusagen "behördlich geprüft". Im anderen Fall müßtest Du das selbst erlebt haben, dann wüßtest Du genau, was ich meine.

Selbstverständlich soll derjenige, der einen Waffenschein tatsächlich braucht diesen auch nutzen. Es kommt aber schon auch auf das wann und wie an. Und im geschilderten Fall hatte ich da so meine Erlebnisse wann ein Führen "nötig" war und wann nicht. Mit Neiden hat das gar nichts zu tun, ich wäre sogar dafür gewesen, daß der Händler die Waffe wesentlich öfter dabei hat- da wo ers wirklich braucht, nicht da wo ihn möglichst die "richtigen" Leute bestaunen können.

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Gast God of Hellfire

Subjektive Ansichten sind das nicht, in einem Fall sozusagen "behördlich geprüft". Im anderen Fall müßtest Du das selbst erlebt haben, dann wüßtest Du genau, was ich meine.

Selbstverständlich soll derjenige, der einen Waffenschein tatsächlich braucht diesen auch nutzen. Es kommt aber schon auch auf das wann und wie an. Und im geschilderten Fall hatte ich da so meine Erlebnisse wann ein Führen "nötig" war und wann nicht. Mit Neiden hat das gar nichts zu tun, ich wäre sogar dafür gewesen, daß der Händler die Waffe wesentlich öfter dabei hat- da wo ers wirklich braucht, nicht da wo ihn möglichst die "richtigen" Leute bestaunen können.

...wenn die "Unzuverlässigkeit" behördlich geprüft und bestätigt worden ist, dann wird ihm der WS doch wahrscheinlich entzogen worden sein.

Es wäre schön, wenn die Gelegenheiten wo man die Waffe braucht und wo nicht klarer zu definieren wären.

Wenn ich der Behörde klarmache, daß ich gefährdeter bin als andere, dann bin ich das überall. Ich kann 20 Jahre lang im Dunkeln am Bahnhof unbehelligt bleiben und andererseits kann irgendein Wahnsinniger versuchen mir den Schädel wegzupusten, wenn ich im katholischen Gottesdienst sitze. Wenn vereinzelt der Eindruck entstände, daß ich die Kanone nur zum "Zeigen" dabei habe, müsste ich damit leben.

Was ich mich frage, ist warum Waffen, selbst von Waffenbesitzern, immer so mystifiziert werden. In erster Linie handelt es sich um ein UNGEFÄHRLICHES Stück Stahl, das mir im Zweifelsfall behilflich ist mich zu verteidigen oder Löcher in Pappscheiben zu machen. Natürlich gibt es auch Waffen, die mir besser oder schlechter gefallen, aber in erster Linie handelt es sich um Gebrauchsgegenstände, die im Laufe der Jahrhunderte selbstverständlich eine rasante Entwicklung erfahren haben. Der Neandertaler hatt seine Keule, wir haben heutzutage im Zweifelsfall eben eine Glock.

Wir sollten uns langsam mal die Objektivität angewöhnen, deren Fehlen wir den Waffengegnern in ihrer Argumentation vorwerfen.

Schonmal überlegt, daß es sinnvoller ist daran zu arbeiten, daß einem Normalbürger sein WS erhalten bleibt, als es in Frage zu stellen nur weil man selber keinen hat, weil evtl. der eigene Anwalt nicht so pfiffig ist?

Gruß

GOH

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Man muß nicht aus allem eine Riesendiskussion machen. Ich habe auf den Satz mit den "schlauen" Händlern geantwortet, was ich aus direkter eigener Erfahrung weiß, nicht mehr und nicht weniger. Da nun irgendwas negatives zum Waffenschein an sich reinzuinterpretieren ist schlicht abwegig.

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Gast God of Hellfire

Da nun irgendwas negatives zum Waffenschein an sich reinzuinterpretieren ist schlicht abwegig.

...ich habe Dir sicherlich nichts negatives zum WS aninterpretiert.

Mir ging es primär auch um die Sache mit dem "schlau" und dem "abgehen".

Gruß

GOH

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Nicht nur ich, jeder in seinem Schützenverein kennt den Schein. Gültigkeit ist unbefristet.
ist es nicht so, dass per gesetz die gültigkeitsdauer erstmal auf 3 jahre befristet ist? sie zwar 2 mal verlängert, dann aber neu beantragt werden muss??? eine "unbefristete"gültigkeitsdauer lässt sich mit dem aktuellen waffg jedenfalls nicht vereinbaren - oder?
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Es ist ein kleiner Waffenschein. :) Genau dieser wird unbefristet erteilt.
kleiner waffenschein? wolle mich verarsche? reden wir hier vom kleinen waffenschein? kann nichts dergleichen finden .... kommt davon, wenn man wegen boxen die nacht aufbleibt *ggg* (war übrigens ein schönes k.o.) ich geh jetzt ins bett, gute nacht!
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kleiner waffenschein? wolle mich verarsche? reden wir hier vom kleinen waffenschein? kann nichts dergleichen finden .... kommt davon, wenn man wegen boxen die nacht aufbleibt *ggg* (war übrigens ein schönes k.o.) ich geh jetzt ins bett, gute nacht!

Jaha, der kleine wurde teilweise in das normale Formular eingetragen. Er wird unbefristet erteilt, die Möglichkeit zur Eintragung einzelner (scharfer) Waffen amtlich gestrichen und eine amtliche Eintragung (Beschränkung) auf der Rückseite vorgenommen. Manche SBs machen auch noch einen Stempel auf die Vorderseite.

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Es ist ein kleiner Waffenschein. :) Genau dieser wird unbefristet erteilt.

Mit einem guten Programm den Zusatz "Kleiner" weggemacht und einem Farbkopierer müsste das ganz gut gehen! Meiner ist auch auf dem Original mit dem Zusatz "Kleiner" ausgestellt! Aber sollte der WS echt sein, spreche ich meine Anerkennung aus! Ich habe gehört, dass in Niedersachsen ein Sachbearbeiter dazu rät, lieber den "großen Waffenschein" zu beantragen, da mit Schreckschusswaffen keine richtige Verteidigung möglich ist! Und ich habe einen von Ihm ausgestellten Waffenschein gesehen! Der ist echt! Ob allerdings die Geschichte dazu über den SB stimmt, weiß ich nicht!

Es grüßt ein WS-loser

Einzelgänger

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Hallo,

nur um nicht falsch verstanden zu werden. Mir geht es nur darum, die gängige Praxis bei der Vergabe von waffenrechtlichen Erlaubnissen in Erfahrung zu bringen. Ich gönne jedem seine WBK und seinen WS.

Aber wenn ich mit dieser Erfahrung auch noch was bekommen kann, dann soll es mir auch recht sein.

Der von mir beschriebene Waffenschein, ist aus der Zeit vor dem neuen Waffengesetz, da gab es noch keinen "kleinen" Waffenschein. In der Spalte "Gültigkeit" war zuerst eine: bis blablabla eingetragen. Diese Zahl wurde mit Sreibmaschine gestrichen, dahinter wurde das Wort "unbefristet" geschrieben und abgestempelt. Er muss den Besitznachweis der geführten Waffe per polizeilich beglaubigter Kopie der Waffenhandelsbuchseite immer mit dem WS dabei haben. Egal ob Lang- oder Kurzwaffe.

Der Händler ist sogar Mitglied im Verband Deutscher Büchsenmacher (VDB) und hat eine Herstellungerlaubnis. Beruflich ist er aber nur ausgebildeter Kaufmann und hat keinerlei sonstige waffentechnische Ausbildung. Auch da würde mich die bundesweite Vergabepraxis einer Waffenherstellungsgenehmigung, egal ob privat oder gewerblich, interessieren.

Gruß

BULLDOG

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