Garandschütze Posted November 6, 2006 Posted November 6, 2006 Hallo, meine neue Gelbe wurde seinerzeit nur für Langwaffen beantragt und ich habe sie auch bekommen. Nun würde ich gern VL Revolver schießen und überlege die WBK erweitern zu lasen. Wohne in NRW . Kann es da Probleme geben? Gruß
Guest Posted November 6, 2006 Posted November 6, 2006 Erweitern? Ich habe mein Schwarzpulvergeschütz gekauft, eintragen lassen und fettich. Die neue gelbe WBK lässt Perkussionsrevolver zu. Ach ja, Du bist in NRW. Da gibt es anscheinend wohl immer Probleme.
Sachbearbeiter Posted November 6, 2006 Posted November 6, 2006 Wenn Du Dir schon bei Antragstellung die gelbe WBK hast freiwillig (danach siehts wohl aus) auf Langwaffen kastrieren lassen, bist Du selbst schuld. Normalerweise berechtigt diese zum Erwerb und Besitz aller in § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführter Waffenarten. Du wirst in dem Fall also um eine Erweiterung nicht rumkommen. Wenn schon, lass sie Dir aber gleich wie vorgesehen "richtig" ausstellen.
Garandschütze Posted November 6, 2006 Author Posted November 6, 2006 Wenn Du Dir schon bei Antragstellung die gelbe WBK hast freiwillig (danach siehts wohl aus) auf Langwaffen kastrieren lassen, bist Du selbst schuld. Normalerweise berechtigt diese zum Erwerb und Besitz aller in § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführter Waffenarten. Du wirst in dem Fall also um eine Erweiterung nicht rumkommen. Wenn schon, lass sie Dir aber gleich wie vorgesehen "richtig" ausstellen. hallo, hinten auf der WBK steht handschriftlich DIE ERLAUBNIS GILT AUCH FÜR WAFFEN § 14 Abs. 4 Waffen G in Verbindung mit § 14 Abs 2 Waff G. Demnach steht doch dem Kauf eines VL Revolvers nichts im Wege Oder ???????????? Gruß
Gromit Posted November 6, 2006 Posted November 6, 2006 Kann es da Probleme geben? Gegenfrage: Was steht denn drauf? Gruß Gromit [edit]hat sich wohl erledigt...[/edit]
Gromit Posted November 6, 2006 Posted November 6, 2006 in Verbindung mit § 14 Abs 2 Waff G. macht einen zumindest stutzig...
Sachbearbeiter Posted November 6, 2006 Posted November 6, 2006 Nö, Absatz 2 hebt lediglich darauf ab, dass nur sportkonforme Waffen erworben werden dürfen. Dann ist ja alles in Butter. Also ab zum Händler und Perku kaufen.
Gromit Posted November 6, 2006 Posted November 6, 2006 Nö, ... könnte man auch anders interpretieren... z.B. das für jeden weiteren Erwerb eine Bescheinigung des Schießsportverbandes notwendig wird... Was solls: einfach probieren... Gruß Gromit
Sachbearbeiter Posted November 6, 2006 Posted November 6, 2006 Na diese Interpretation wurde ja schon gerichtlich auf den Prüfstand gestellt. Ergebnis: so gehts net.
Christian 555 Posted November 6, 2006 Posted November 6, 2006 Aber in NRW ticken die Uhren leider ganz anders.
Gromit Posted November 6, 2006 Posted November 6, 2006 so gehts net. Stimmt... aber die Frage war: "Kann es Probleme geben..." Gruß Gromit
Garandschütze Posted November 6, 2006 Author Posted November 6, 2006 Stimmt... aber die Frage war: "Kann es Probleme geben..." Gruß Gromit genau die Frage war: kann es Probleme geben? Was nützt es mir wenn ich einen Revolver Kaufe und ihn hinterher nicht eingtragen bekomme. Ich glaube ich rufe meine SB einfach mal an. Gruß Garandschütze
Christian 555 Posted November 6, 2006 Posted November 6, 2006 Laß Dir die "NRW-Regelungen" mal lieber zuschicken. Dann hast Du auch etwas in der Hand.
Gromit Posted November 6, 2006 Posted November 6, 2006 Ich glaube ich rufe meine SB einfach Entweder das oder kauf dir das Ding (ohne es im Sinn des WaffG) zu erwerben und verlange eine Eintragung. Wenn "ist nicht" ---> Klagen. Die Aussichten: Heiter bis wolkig; Regenwahrscheinlichkeit über deinem Amt 99%; leichte Gewitter Gruß Gromit
Sachbearbeiter Posted November 6, 2006 Posted November 6, 2006 Du hast noch kräftigen Wind aus allen Richtungen vergessen.
Ganymed Posted November 6, 2006 Posted November 6, 2006 genau die Frage war: kann es Probleme geben? Was nützt es mir wenn ich einen Revolver Kaufe und ihn hinterher nicht eingtragen bekomme. Ich glaube ich rufe meine SB einfach mal an. Gruß Garandschütze Andererseits - wer viel fragt bekommt auch viele dumme Antworten. Hängt von Deiner Vorstellung ab: - wenn Du vor hast ein "Nein" zu akzeptieren dann ruf an - bei Ja kaufen und bei Nein.... - wenn Du vor hast ein "Nein" notalls durch Klage zu abzuwenden - kaufen, vorläufig beim Händler belassen und auf zum Eintrag - falls "Ja" alles in Butter - falls "Nein" auch alles in Butter da Du ja noch keine Gewalt über die Waffe ausübst und auf zum Anwalt.
trapshot Posted November 6, 2006 Posted November 6, 2006 Ein problemloser Eintrag in NRW? Kannste getrost vergessen. Das mindeste, was SB verlangen wird (muss!) ist ne Bedürfnisbescheinigung Deines Verbandes (i.e. sportordnungsmäßige Einsatzmöglichkeit u. Eignung). Widerspruch und Klage wären zwar der richtige Weg, helfen aber nicht, wenn Du die Waffe vor der Verrentung noch zu Hause haben willst. Alternative wäre, die Wumme in der Zwischenzeit jeweils von deinem Waffenhändler zu "leihen".
shooterfjb Posted November 7, 2006 Posted November 7, 2006 hallo, hinten auf der WBK steht handschriftlich DIE ERLAUBNIS GILT AUCH FÜR WAFFEN § 14 Abs. 4 Waffen G in Verbindung mit § 14 Abs 2 Waff G. Demnach steht doch dem Kauf eines VL Revolvers nichts im Wege Oder ???????????? Gruß Also in meinem Verfahren(allerdings in Mainz) haben die Richter ganz deutlich erklärt, das §14 2 und 14 4 zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Nach zulesen in der letzten Ausgabe vom Forum Waffenrecht, leider nicht online verfügbar.
Sachbearbeiter Posted November 7, 2006 Posted November 7, 2006 So unterschiedlich sind die Paare nun auch wieder nicht, denn in § 14 Abs. 4 WaffG steht nunmal drin."Sportschützen nach Absatz 2..."
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