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IGNORED

Neue Gelbe erweitern?


Garandschütze

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Geschrieben

Hallo, meine neue Gelbe wurde seinerzeit nur für Langwaffen beantragt und ich habe sie auch bekommen. Nun würde ich gern VL Revolver schießen und überlege die WBK erweitern zu lasen. Wohne in NRW . Kann es da Probleme geben?

Gruß

Geschrieben

Erweitern? Ich habe mein Schwarzpulvergeschütz gekauft, eintragen lassen und fettich. Die neue gelbe WBK lässt Perkussionsrevolver zu. Ach ja, Du bist in NRW. Da gibt es anscheinend wohl immer Probleme.

Geschrieben

Wenn Du Dir schon bei Antragstellung die gelbe WBK hast freiwillig (danach siehts wohl aus) auf Langwaffen kastrieren lassen, bist Du selbst schuld. :o

Normalerweise berechtigt diese zum Erwerb und Besitz aller in § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführter Waffenarten. Du wirst in dem Fall also um eine Erweiterung nicht rumkommen. Wenn schon, lass sie Dir aber gleich wie vorgesehen "richtig" ausstellen. <_<

Geschrieben

Wenn Du Dir schon bei Antragstellung die gelbe WBK hast freiwillig (danach siehts wohl aus) auf Langwaffen kastrieren lassen, bist Du selbst schuld. :o

Normalerweise berechtigt diese zum Erwerb und Besitz aller in § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführter Waffenarten. Du wirst in dem Fall also um eine Erweiterung nicht rumkommen. Wenn schon, lass sie Dir aber gleich wie vorgesehen "richtig" ausstellen. <_<

hallo, hinten auf der WBK steht handschriftlich

DIE ERLAUBNIS GILT AUCH FÜR WAFFEN § 14 Abs. 4 Waffen G in Verbindung mit § 14 Abs 2 Waff G.

Demnach steht doch dem Kauf eines VL Revolvers nichts im Wege Oder ????????????

Gruß

Geschrieben
Nö,

... könnte man auch anders interpretieren... z.B. das für jeden weiteren Erwerb eine Bescheinigung des Schießsportverbandes notwendig wird... :rolleyes:

Was solls: einfach probieren...

Gruß Gromit

Geschrieben

Stimmt... aber die Frage war: "Kann es Probleme geben..."

;)

Gruß Gromit

genau die Frage war: kann es Probleme geben? Was nützt es mir wenn ich einen Revolver Kaufe und ihn hinterher nicht eingtragen bekomme. Ich glaube ich rufe meine SB einfach mal an.

Gruß Garandschütze

Geschrieben
Ich glaube ich rufe meine SB einfach

Entweder das oder kauf dir das Ding (ohne es im Sinn des WaffG) zu erwerben und verlange eine Eintragung. Wenn "ist nicht" ---> Klagen.

Die Aussichten: Heiter bis wolkig; Regenwahrscheinlichkeit über deinem Amt 99%; leichte Gewitter :rolleyes:

Gruß Gromit

Geschrieben

genau die Frage war: kann es Probleme geben? Was nützt es mir wenn ich einen Revolver Kaufe und ihn hinterher nicht eingtragen bekomme. Ich glaube ich rufe meine SB einfach mal an.

Gruß Garandschütze

Andererseits - wer viel fragt bekommt auch viele dumme Antworten.

Hängt von Deiner Vorstellung ab:

- wenn Du vor hast ein "Nein" zu akzeptieren dann ruf an - bei Ja kaufen und bei Nein....

- wenn Du vor hast ein "Nein" notalls durch Klage zu abzuwenden - kaufen, vorläufig beim Händler belassen und auf zum Eintrag - falls "Ja" alles in Butter - falls "Nein" auch alles in Butter da Du ja noch keine Gewalt über die Waffe ausübst und auf zum Anwalt.

Geschrieben

Ein problemloser Eintrag in NRW?

Kannste getrost vergessen.

Das mindeste, was SB verlangen wird (muss!) ist ne Bedürfnisbescheinigung Deines Verbandes (i.e. sportordnungsmäßige Einsatzmöglichkeit u. Eignung).

Widerspruch und Klage wären zwar der richtige Weg, helfen aber nicht, wenn Du die Waffe vor der Verrentung noch zu Hause haben willst.

Alternative wäre, die Wumme in der Zwischenzeit jeweils von deinem Waffenhändler zu "leihen".

Geschrieben

hallo, hinten auf der WBK steht handschriftlich

DIE ERLAUBNIS GILT AUCH FÜR WAFFEN § 14 Abs. 4 Waffen G in Verbindung mit § 14 Abs 2 Waff G.

Demnach steht doch dem Kauf eines VL Revolvers nichts im Wege Oder ????????????

Gruß

Also in meinem Verfahren(allerdings in Mainz) haben die Richter ganz deutlich erklärt, das §14 2 und 14 4

zwei verschiedene Paar Schuhe sind. :appl:

Nach zulesen in der letzten Ausgabe vom Forum Waffenrecht, leider nicht online verfügbar.

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