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IGNORED

Gelbe WBK in NRW, zum xten...


MarkSix

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Hallo,

einer hat beim

Verwaltungsgericht Minden

Entscheidungsart: Urteil

Aktenzeichen: 8 K 2020/05

Entscheidungsdatum: 12.05.2006

G. ./. Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn

Anfechtung von Nebenbestimmungen zur waffenrechtlichen Erlaubnis (Kläger wohnt in Paderborn)

gegen den Bedürfnisnachweis geklagt und Recht bekommen.

Kann aber das Urteil leider nicht im Netz als PDF oder was auch immer finden.

Kreispolizeibehörde hat Widerspruch eingelegt.

Alles nur Verzögerungstaktik.

Werde am 21.11.2006 die Eintragung eines UHR .22 im meinen Gelben nach 14.4 beantragen.

Dann geht der Eiertanz auch bei mir los.

Gruß Dietmar

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Hallo Dietmar,

das Urteil findet sich unter http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php, bei Suche im Volltext "Waffenbesitzkarte" eingeben, dann ist es Urteil Nr. 3.

Übrigens hat der Widerspruch der Kreispolizeibehörde auch sein Gutes: Wenn das Oberverwaltungsgericht dieses Urteil bestätigt, dann ist es keine Einzelfallentscheidung mehr, sondern hat in ganz NRW (!) Gültigkeit - oder irre ich da?

Gruß, Peter

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Dazu kann ich nichts sagen.

Das wirst Du aber sicherlich eher in Erfahrung bringen als ich.

Und? Wie sind Deine Erfahrungen der Vergangenheit?

Ich fühlte mich wie ein ungehorsamer Diener, als ich vor einem Jahr ein .22 Einzellader Sportgewehr eigenmächtig und freizügig im guten Gewissen bei eGun ersteigert und innerhalb 2Wochen auf meine NEUE GELBE eintragen wollte. Weil der Große Herr T....ll mich nach dem Voreintrag und nach einer Berechtigung gefragt hatte,und dann sagte er zu mir das es ein illegaler Waffenbesitz sei weil kein Voreintrag und Berechtigung.

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Wie ist es ausgegangen?

Kanste auch nicht schlafen? Und ausgegangen ist es so. Nachdem er mich klein gemacht hat,hat er gesagt er währe nicht so wie andere sagen und er macht in meinem Fall eine Ausnahme .Ich soll eine Befürwortung vom Verein bringen das wir .22lfb Langwaffen Schiessen und eine Disziplin dafür haben. Da habe ich gesagt dann wird es paar Tage länger dauern wie 2Wochen er meinte es währe in ordnung weil er bescheit weiss. Und noch wass ,unser Verein ist im DSB schiessen die auch .22lfb Langwaffen? :angry2:

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Ist bei euch mit der Gelben alles OK?

Was heißt ok? Ich habe die neue Gelbe ohne Probleme auf dem üblichen Weg ausgestellt bekommen und mir wird auch das Gewünschte eingetragen. Ohne Voreintrag, ohne blöde Kommentare. Meine Grüne war neulich voll, da gabs die zweite. Kann mich also nicht beklagen.

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Was heißt ok? Ich habe die neue Gelbe ohne Probleme auf dem üblichen Weg ausgestellt bekommen und mir wird auch das Gewünschte eingetragen. Ohne Voreintrag, ohne blöde Kommentare. Meine Grüne war neulich voll, da gabs die zweite. Kann mich also nicht beklagen.

Die Gelbe habe ich auch ohne Probleme ausgestellt bekommen ,und schnell in 3 Wochen.

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Moje,

Also - kann man gegen die Frau etwas unternehmen?

Unsere Rechtseggsberdn sind gefragt. ;)

Es klingt zwar völlig irre, aber da ist anscheinend kein Kraut gewachsen. Es laufen aktuell eine DAB und eine FAB. Beides nicht die ersten. Offensichtlich wird das von ziemlich weit oben gedeckt.

Die Auffassungen der Dame scheinen vielen entgegen zu kommen. Lediglich das VG hilft oft ab. Ich erwäge derzeit ob ich mal eine Fallsammlung zusammen stelle und irgendwo veröffentliche.

Grundsätzlich gelten für DAB und FAB: formlos, fristlos, fruchtlos. Allerdings hoffe ich auf die Richtigkeit der alten Volksweisheit: Steter Tropfen höhlt den Stein. Wir geben nicht auf!!

:bud:

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Bei uns im Verein haben schon mehrere die neue gelbe bekommen. Was mich nun wundert, es handelt sich dabei um die alte gelbe mit Zusatztext. Beim Vergleichen des Zusatztextes sind bei verschiedenen Kollegen unterschiedliche Texte aufgefallen.

1. Eine Bewilligung vom Verband ist innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb einzureichen.

2. Eine Bewilligung vom Verein ist innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb einzureichen.

3. Variante ganz ohne Satz der Bewilligung.

Müssen denn nicht alle gleich behandelt werden?

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Ja, aber die Rechtsbrueche mit Variante 1 und 2 muss halt durch ein Gericht korrigiert werden, wenn das Amt es nicht selber macht. Wer sich nicht wehrt, darf sich aber auch hinterher nicht beschweren.

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