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IGNORED

[CH] - Tragschein wer hat ihn?


Cupra

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wer voneuch hat inner CH denn nen Waffentragschein ? Wie ist denn da der Ablauf? Hab den Antrag jetzt ausgefüllt und geb den morgen bei der Polizei ab.... was passiert als nächstes?

Geschrieben

Hallo Cupra

Hoffentlich hast Du einen guten Grund den Tragschein zu beantragen. Solltest Du Morddrohungen via Telefon , Briefe oder Internet erhalten; Das genügt nicht. Wenn Du in einem Sicherheitsdienst arbeitest und eventuelle gefährliche Arbeiten verrichten musst, dann eventuell. Voraussetzung ist immer der Leumund

(Strafregisterauszug). Im Strafregister darfst Du u.a. in den letzten 2 Jahren keine zwei schweren Verkehrsdelikte begannen haben! Z.B. 1mal Alkohol und 1mal Rotlicht! Das wissen die wenigsten. Diese Delikte werden in der Schweiz als schwere Verkehrsdelikte angeschaut.

Und es gibt auch keinen Erwerbschein! Also auggepasst.

Im Kanton Aargau wurden einem Sammler sämtliche Sportgeräte konfisziert, weil er glaubte, Verkehrsdelikte gelten nicht, und er trotz den beiden Einträgen einen WES wollte.

Nach Ablauf der zwei Jahre erhielt er sie , die Waffen, zurück.

Auch Jäger erhalten keinen Tragschein. Sie dürfen wohl für einen Fangschuss die Waffe mit sich führen,

aber nach Beendigung ihrer Arbeit diese wieder im Auto getrennt von der Munition verstauen.

Wenn Du in einen Schiesstand oder Schiesskeller gehst ist das ohne Tragschein unproblematisch.

Waffe immer von Munition getrennt im Auto mitführen!

Wobei Du bei einer allfälligen Kontrolle u.U. beweisen musst, dass Du in einen Schiesstand gehst und die Polizei auch Rückfragen über Deine Person machen kann.

Im ÖV empfiehlt sich das natürlich nicht. Das gibt Ärger.

Nun wünsch ich Dir viel Glück für den Erwerb des Tragscheines. Mach Dir jedoch keine zu grossen Hoffnungen!

Und solltest Du ihn erhalten: Ich hoffe, dass Du Dir im klaren bist, welche Verantwortung Du jetzt hast.

Guet Schuss, Eric

Geschrieben

Hallo Cupra

Hoffentlich hast Du einen guten Grund den Tragschein zu beantragen. Solltest Du Morddrohungen via Telefon , Briefe oder Internet erhalten; Das genügt nicht. Wenn Du in einem Sicherheitsdienst arbeitest und eventuelle gefährliche Arbeiten verrichten musst, dann eventuell. Voraussetzung ist immer der Leumund

(Strafregisterauszug). Im Strafregister darfst Du u.a. in den letzten 2 Jahren keine zwei schweren Verkehrsdelikte begannen haben! Z.B. 1mal Alkohol und 1mal Rotlicht! Das wissen die wenigsten. Diese Delikte werden in der Schweiz als schwere Verkehrsdelikte angeschaut.

Und es gibt auch keinen Erwerbschein! Also auggepasst.

Im Kanton Aargau wurden einem Sammler sämtliche Sportgeräte konfisziert, weil er glaubte, Verkehrsdelikte gelten nicht, und er trotz den beiden Einträgen einen WES wollte.

Nach Ablauf der zwei Jahre erhielt er sie , die Waffen, zurück.

Auch Jäger erhalten keinen Tragschein. Sie dürfen wohl für einen Fangschuss die Waffe mit sich führen,

aber nach Beendigung ihrer Arbeit diese wieder im Auto getrennt von der Munition verstauen.

Wenn Du in einen Schiesstand oder Schiesskeller gehst ist das ohne Tragschein unproblematisch.

Waffe immer von Munition getrennt im Auto mitführen!

Wobei Du bei einer allfälligen Kontrolle u.U. beweisen musst, dass Du in einen Schiesstand gehst und die Polizei auch Rückfragen über Deine Person machen kann.

Im ÖV empfiehlt sich das natürlich nicht. Das gibt Ärger.

Nun wünsch ich Dir viel Glück für den Erwerb des Tragscheines. Mach Dir jedoch keine zu grossen Hoffnungen!

Und solltest Du ihn erhalten: Ich hoffe, dass Du Dir im klaren bist, welche Verantwortung Du jetzt hast.

Guet Schuss, Eric

Seit 1999 kann man den Tragschein vergessen, ausser man arbeitet in einer Sicherheitsfirma (Bedürfnissprinziep, danke Bundesrat Koller) .

Was die Verantwortung betrifft, offensichtlich waren die Bürger der halben Schweiz verantwortungsvoll genug da sie vor 1999 ohne jegliche Auflage Waffen tragen durften und nichts passierte. Was man heute sieht ist eine verdoppelung der Gewaltdelikte, wer da welche Verantwortung trägt lasse ich mal offen.

Joker

Geschrieben

Seit 1999 kann man den Tragschein vergessen, ausser man arbeitet in einer Sicherheitsfirma (Bedürfnissprinziep, danke Bundesrat Koller) .

Was die Verantwortung betrifft, offensichtlich waren die Bürger der halben Schweiz verantwortungsvoll genug da sie vor 1999 ohne jegliche Auflage Waffen tragen durften und nichts passierte. Was man heute sieht ist eine verdoppelung der Gewaltdelikte, wer da welche Verantwortung trägt lasse ich mal offen.

Joker

Bis 1999 war das Waffentragen in der Schweiz in 53% der Kantone ohne Einschränkungen erlaubt. (Pistolen Revolver).

Seit 1999 praktisch verboten.

Ganz Interessant ist die Statistik: Trotz des Tragverbots sind die Delikte mit Waffen seit 1999 angestiegen!

Fazit: Wilhelm Tell kann mit Waffen umgehen und kennt die Verantwortung!

Josic und Popowjc sind da anders aufgewachsen, und sind nun in der Schweiz!...

Geschrieben

ist doch wie mit dem waffenrecht in england! erst alle waffen in privater hand verbieten und sich dann wundern warum die gewaltdelikte mit illegalen schusswaffen um über 200% ansteigen!!!

Geschrieben

Josic und Popowjc sind da anders aufgewachsen, und sind nun in der Schweiz!...

:rotfl2::rotfl2: Ich geh mal ´ne Lichterkette bilden.

Geschrieben

Also hat ihn hier noch niemand gemacht?

Hab zwar schon mit den zuständigen Leuten in Bern und auch hier bei der KAPO geredet, laut denen ists soweit okay, ich solle mal den Antrag abgeben und dann sehen sie mal, was passiert- So viel dazu :D

Von Gesetzes Wegen her sollte es keine Probleme geben, hab vor 3 Monaten erst problemlos nen WES bekommen :) Damals war zwar nur Sportschiessen angegeben die berufliche Nutzung unter Vorbehalt), doch jetzt wirds auch beruflich interessant :)

Schade, hätte gedacht, jemand könnte mir hier was zum Ablauf und den nötigen prüfungen sowei Gebühren sagen... :huh:

PS: Was mir grad eingefallen ist, wie sieht das aus, wenn ich mitder Waffe mal über die Grenze muss? D, F, E, A etc.... gibts da sowas wie nen internationalen Tragschein?

Geschrieben

Also hat ihn hier noch niemand gemacht?

Hab zwar schon mit den zuständigen Leuten in Bern und auch hier bei der KAPO geredet, laut denen ists soweit okay, ich solle mal den Antrag abgeben und dann sehen sie mal, was passiert- So viel dazu :D

Von Gesetzes Wegen her sollte es keine Probleme geben, hab vor 3 Monaten erst problemlos nen WES bekommen :) Damals war zwar nur Sportschiessen angegeben die berufliche Nutzung unter Vorbehalt), doch jetzt wirds auch beruflich interessant :)

Schade, hätte gedacht, jemand könnte mir hier was zum Ablauf und den nötigen prüfungen sowei Gebühren sagen... :huh:

PS: Was mir grad eingefallen ist, wie sieht das aus, wenn ich mitder Waffe mal über die Grenze muss? D, F, E, A etc.... gibts da sowas wie nen internationalen Tragschein?

Also mal zum Fundamentalen Unterschied: Der WES MUSS dir gegeben der Tragschein KANN dir gegeben werden. Was die Formalitäten betrifft ist es ein Witz. Einen Fragebogen zu beantworten, die Sicherheitsregeln kenne und eine einfache Schiessprüfung.

Hier findest du den Fragenkatalog so wie der Ablauf der praktischen Prüfung

http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/...ffentragen.html

Kostenpunkte: weiss ich nicht mehr auswendig irgendwo zwischen 150-300.-

Lass uns mal wissen ob der Antrag angenommen wird und wenn ja welche Bedrohung du geltend gemacht hast.

Internationale Waffentragschein gibt es nicht, also selbst wenn du ihn besitzt versuche es nicht in D/F oder I, die mögen das überhaupt nicht.

Joker

Geschrieben

Als Bedrohung werd ich Eigenschutz sowie den Schutz 3. geltend machen. Das sollte genügen hoffe ich mal...

In einer über 10.000 CHF teuren Ausbildung zum Personenschützer bis hin zu Hochrisikobegleiter sollte es doch möglich sein, auch den Tragschein zu bekommen, denke ich mal.

Das was du gepostet hast, werd ich mir mal durchlesen, danke vorerst :) Bis gleich :bud:

So, hab mit das mal durchelesen.. gitbs da auch wo dir richtigen Lösungen zu den Fragen?

Geschrieben

Als Bedrohung werd ich Eigenschutz sowie den Schutz 3. geltend machen. Das sollte genügen hoffe ich mal...

In einer über 10.000 CHF teuren Ausbildung zum Personenschützer bis hin zu Hochrisikobegleiter sollte es doch möglich sein, auch den Tragschein zu bekommen, denke ich mal.

Das was du gepostet hast, werd ich mir mal durchlesen, danke vorerst :) Bis gleich :bud:

So, hab mit das mal durchelesen.. gitbs da auch wo dir richtigen Lösungen zu den Fragen?

:confused: Die Lösung steht in Fett direkt unter Frage

Joker

Geschrieben

Als Bedrohung werd ich Eigenschutz sowie den Schutz 3. geltend machen. Das sollte genügen hoffe ich mal...

In einer über 10.000 CHF teuren Ausbildung zum Personenschützer bis hin zu Hochrisikobegleiter sollte es doch möglich sein, auch den Tragschein zu bekommen, denke ich mal.

Das was du gepostet hast, werd ich mir mal durchlesen, danke vorerst :) Bis gleich :bud:

So, hab mit das mal durchelesen.. gitbs da auch wo dir richtigen Lösungen zu den Fragen?

Cupra

Jetzt habe ich das Gefühl, Du willst uns lächerlich machen!

Was meine Schützenkameraden in diesem Thread sagen ist eigentliich richtig.

Cupra: Deinen Eigenschutz und Schutz 3 ( Was auch immer das sein mag), genügt garantiert nicht.

Und wenn Du als Hochrisikobegleiter eine Job findest, ist normalerweise Deine Firma zuständig für Deinen Waffentragschein

Es wird schwer und ich wünsche Dir viel Glück und guet Schuss, Eric

Geschrieben

@Joker

Naja, wenn ich dan als Antworter Ja und Nein drauf hab.. dann verwunderts mich doch etwas... zum Beispiel Frage 9 ... Antwort: Ja, mit einer Ausnahmebewilligung der Zentralstelle Waffen Und gleich darunter Nein.. ja was denn nu? :confused:

@Eric

Naja, so schwer kanns jetzt nicht sein, wenn sogar der hiesige Selbstverteidigungslehrer, der noch am Wochende hier im Ort bissle auf Sheriff macht, die Tragbewilligung hat ;) da sollte sie jemand, der in einem Beruf, in dem das Tragen der Waffe eben auch zum Job gehört, ausgebildet wird und arbeitet wohl auch noch bekommen, oder nicht?

WI auch imme,r wir rutschen schon wieder ab... das Prozedere kennich jetzt ja, jetzt gehts erst mal an büffeln... :)

Geschrieben

@Joker

Naja, wenn ich dan als Antworter Ja und Nein drauf hab.. dann verwunderts mich doch etwas... zum Beispiel Frage 9 ... Antwort: Ja, mit einer Ausnahmebewilligung der Zentralstelle Waffen Und gleich darunter Nein.. ja was denn nu? :confused:

@Eric

Naja, so schwer kanns jetzt nicht sein, wenn sogar der hiesige Selbstverteidigungslehrer, der noch am Wochende hier im Ort bissle auf Sheriff macht, die Tragbewilligung hat ;) da sollte sie jemand, der in einem Beruf, in dem das Tragen der Waffe eben auch zum Job gehört, ausgebildet wird und arbeitet wohl auch noch bekommen, oder nicht?

WI auch imme,r wir rutschen schon wieder ab... das Prozedere kennich jetzt ja, jetzt gehts erst mal an büffeln... :)

Lieber Cupra

Jetzt sind wir alle gespannt, ob es klappt! Ich persönlich wünsche Dir alles Gute. Ich hoffe dass Du uns über Deine Erfahrungen unterrichtest.

Guet Schuss, Eric

Geschrieben

Danke Eric.. :) Wird schon gut gehen.. jetzt hab ich dann erst mal 9 Harte Monate vor mir, ohne auch nru ein WE frei zu haben.... tja, was tut man nedd alles fürn Job... :gaga: Dazu noch irgendwas zwischen 10 und 15.000 ärmer... nur damit man ein Eidgenössisches Diplom vorweisen kann.. die Spinnen, die Schweizer :gaga::rotfl2:

Geschrieben

@Erich

Im ÖV empfiehlt sich das natürlich nicht. Das gibt Ärger.

falls du damit der Transport von Waffen + Muni mit dem öffentlichen Verkehrsmitteln meinst, mol geht sogar sehr gut und dies schon seit Jahren bei mir. Mühli hat beispielsweise kein Auto und muss fast gezwungenermassen die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen um zum Schiesskeller zu fahren, ausser ich würde mit dem teuren Mietauto vorlieb nehmen. Bis jetzt wurde ich noch nie kontrolliert und natürlich sind die Waffen und Munition jeweils getrennt und gut nicht sichtbar verstaut beim Transport darauf achte ich selbstverständlich schon.

@Cupra

In einer über 10.000 CHF teuren Ausbildung zum Personenschützer bis hin zu Hochrisikobegleiter sollte es doch möglich sein, auch den Tragschein zu bekommen, denke ich mal.

Wenn du das den Behörden glaubwüridig rüberbringen kannst dann könnte es klappen. Selbst wenn das stimmen sollte gibt es den Waffentragschein evt. erst wenn du eine Bestätigung der erfolgreichen Ausbildung dazu Ihnen vorliegst. Wie auch immer ich hoffe es klappt für dich, wenn nicht erklären dir zuständige Stellen sicherlich warum.

P.S: In der Schweiz ist es übrigens normal, das es für fast jeden Beruf/Sparte eidgenössische Diplome bzw. Fähigkeitsausweise gibt. Also gewöhn dich lieber daran-ist halt so. ;)

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

PS: Was mir grad eingefallen ist, wie sieht das aus, wenn ich mitder Waffe mal über die Grenze muss? D, F, E, A etc.... gibts da sowas wie nen internationalen Tragschein?

Lass dich in D und A nicht beim führen(tragen) einer Waffe erwischen.Verstoss gegen das jeweilige Waffengesetz.

Es wird dich ein paar Monatsgehälter und Knast auf Bewährung kosten.

Einziger Ausweg,du gehst über deine Botschaft im jeweiligen Land und beantragst über sie die Erlaubniss.

Für D und A kannst das so gut wie vergessen es sei denn du würdest Politiker auf ihren Reisen begleiten :D

MfG Piet

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