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IGNORED

Leichte Probleme bei der grünen WBK


Bricki

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Sorry, dass ich mich etwas zu fachlich ausgedrückt habe. Zur Beurteilung einer möglichen Regelunzuverlässigkeit im Sinne von § 5 Abs. 2 WaffG ist eine sogenannte "Zukunftsprognose" zu erstellen. Oder anders gesagt: im Einzelfall ist zu prüfen, ob die Erkenntnisse einer Zuverlässigkeit entgegenstehen.

Johhhh - und diese Einzelfallprüfung dauert dann noch mal 14 Tage .... ?

Ich sach' doch ....

Die Länder - mit der Größten Angst vor dem Volke -

haben ....... naja - denkt euch den Rest.!

Geschrieben

Die Länder - mit der Größten Angst vor dem Volke -

haben ....... naja - denkt euch den Rest.!

In D wirst Du wenigstens nicht ohne Verfahren und Rechtsmittel auf Guantanamo Bay eingekerkert, nur weil Du bei Amazon das falsche Buch bestellt hast. :ninja:

Gast God of Hellfire
Geschrieben

In D wirst Du wenigstens nicht ohne Verfahren und Rechtsmittel auf Guantanamo Bay eingekerkert, nur weil Du bei Amazon das falsche Buch bestellt hast. :ninja:

...und das rechtfertigt den restlichen Blödsinn, den Behörden und Politik anrichten?

fragend

GOH

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Kommt drauf an, was man als "Blödsinn" ansieht. ;)

ausufernde, unnötige Bürokratie mit Schikanecharakter?

;)

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Zwischen "14 Tage länger auf die WBK warten" und "3 Jahre Guantanamo Bay" liegt schon noch ein qualitativer Unterschied.

...das ist richtig, aber beides ist unnötig.

:s75:

Geschrieben

Warum sollte es nicht gespeichert sein?

Hallo,

hast Du den Beitrag gelesen?

Es sollte nichts gespeichert sein, da nichts war und wie man sieht, die Speicherung der Daten nachteilig für den Bürger ist.

@Brikki: Such Dir einen Anwalt und geh' gegen die Behörde vor!

@Sachbearbeiter: Was bedeutet denn bitte der Satz: "In dubio pro reo?"

Wenn nichts gegen jemanden festgestellt wurde, dann ist diese Person unschuldig. Da hat auch kein kleiner Bearbeiter im Mittleren Dienst mehr zu sagen, als unser Rechtssystem.

TheHun

Geschrieben

@Brikki: Such Dir einen Anwalt und geh' gegen die Behörde vor!

Toller Vorschlag! :peinlich:

Was soll der Anwalt denn in die Klageschrift reinschreiben: "Der Sachbearbeiter braucht bereits 14 Tage um meinen Antrag zu bearbeiten?" :rotfl2:

"Vorgehen" gegen die Behörde macht erst dann Sinn, wenn diese nachteilig entschieden hat. Vorher fehlt einfach jede Substanz für eine Klage.

Geschrieben

Bis jetzt habt ihr nur die staatlichen Speicher angesprochen. Was glaubt ihr, was in privaten Speichern so festgehalten ist! :o

Tankkarte, Handy, Kundenkarte, Bankverbindungen, IP Verbindungen und und und.

George Orwell ist Wirklichkeit, nur der Wähler will es nicht wahrhaben.

TD der mit der Tarnkappe

Geschrieben

Den Beitrag hab ich gelesen, danke.

Aber es ist doch was gewesen! Nämlich eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung. Bei der ist nichts herausgekommen, also ist alles in Butter. Und wie SBine ja schon sagt, eine Häufung von Ermittlungsverfahren ist ja auch auffällig und das sollte die Behörde schon wissen.

Nach einer Zeit wird das ja auch wieder gelöscht und gut is.

Sollte ein einmaliger Vorgang nachteilig ausgelegt werden, dann kann man dagegen vorgehen, da gibt's auch schon einschlägige Urteile der Obergerichte.

Heinrich

Dem ist nichts hinzuzufügen. Absolut richtig. :icon14:

@The Hun: Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes hat sich im übrigen schon mit der Einstufung eingestellter Strafverfahren befasst und festgestellt, dass auch die Einstellung eines Strafverfahrens nach § 153a StPO unter Berücksichtigung der strafrechtlichen Ermittlungsergebnisse nicht hindert, die Regelunzuverlässigkeit festzustellen (Urteil vom 14.02.1996, Az.: 1 B 134/95).

Geschrieben

Hmm, ist ja ein recht interessantes Thema hier... <_<

Verfahrenseinstellungen zu dokumentieren halte ich schon für notwendig, denn bei einer Häufung kann schon erheblich was faul sein. ...

Das Persönlichkeitsprofil eines Antragstellers gewinnt auf jeden Fall durch solche Erkenntnisse und erleichtert die notwendige Zukunftsprognose.

Ja, da ist einiges faul, aber nicht bei den Opfern dieser statlichen Repressalien, sondern beim Staat und seiner Verwaltung, die das Recht hier nach Gutduenken beugen und zum Nachteil des Betroffenen auslegen kann.

Aus diesen Gruenden ist ein starker Datenschutz so wichtig. Naja, bis es die Leute selber mal trifft, wird der aber leider heute als Taeterschutz verunglimpft und ignoriert. Auswuechse wie die hier behandelten sind die Folge.

Das beste sind aber dann auch noch auf solchen nullinfos aufbauende "Zukunftsprognosen".

Wird Zeit, dass das Verfassungsgericht mal wieder azwischenhaut.

Man kommt sich langsam immer mehr vor, wie in einer wiedergeborenen "DDR"

Bis jetzt habt ihr nur die staatlichen Speicher angesprochen. Was glaubt ihr, was in privaten Speichern so festgehalten ist! :o

Tankkarte, Handy, Kundenkarte, Bankverbindungen, IP Verbindungen und und und.

George Orwell ist Wirklichkeit, nur der Wähler will es nicht wahrhaben.

TD der mit der Tarnkappe

Dien privaten Dateien stoeren mich wenig bis kaum. Im schlimmsten Fall waeren sie nur laestig, wenn man Werbemuell im Briefkasten hat.

Aaaaber...sie sind ja leider staatlicherseits einsehbar, es gibt ja kein Bankgeheimnis mehr, auch Kundendaten und Bestelldaten kann der Moloch jederzeit ausspionieren und zum Nachteil der Betroffenen missbrauchen. Da liegt die Gefahr.

Und wie wenig man dem Moloch bei der Einfuehrung von Schnueffelmuell trauen kann, zeigen ja die Entwicklungen bei der Schnueffelmaut. Erst wird versprochen, dass man die Daten nur zum abzocken nutzt, doch ein Anlassfall reicht und man oeffnet die Dateien dem ungehemmten staatlichen Schnueffelzugriff.

Dem Moloch ist nicht zu trauen, nur ein schwacher Staat ist ein guter Staat.

Geschrieben

Das beste sind aber dann auch noch auf solchen nullinfos aufbauende "Zukunftsprognosen".

Kannst Du uns bitte mal erklären, was Du unter "Nullinfos" verstehst ? Das können hier bestimmt nicht alle (mich eingeschlossen) nachvollziehen. :rolleyes:

Geschrieben

Nullinfos in diesem Betreff sind die gespeicherten eingestellten Ermittlungsverfahren. Weil sie NULL Information beinhalten, die fuer irgendetwas gut oder sinngebend waere...ausser natuerlich fuer boeswillige, am Rechtsstaat vorbeigehende Schikane des Betroffenen aufgrund dieser nichtssagenden Eintraege.

Geschrieben
Weil sie NULL Information beinhalten, die fuer irgendetwas gut oder sinngebend waere...ausser natuerlich fuer boeswillige, am Rechtsstaat vorbeigehende Schikane des Betroffenen aufgrund dieser nichtssagenden Eintraege.

Genau diese Aussage ist eben falsch ! <_<

Heinrich und ich haben es weiter oben eigentlich schon erschöpfend erklärt...

Geschrieben

Heinrich und Du haben umfassend erklaert, warum diese Nullinfos so gefaehrlich sind, da sie durch irgendwelche staatlichen Stellen hemmungslos missbraucht werden und zum Schaden des Betroffenen eingesetzt werden koennen.

Deswegen sind sie zu loeschen.

Ist eigentlich ganz einfach.

Geschrieben

Ich hätte ja nie gedacht das ich dem Panzer - Schaffer mal aus tiefstem Herzen und ohne jeden Vorbehalt zustimmen kann. :o

Und das gleich für mehrere Postings in einem Thread. :s75:

Geschrieben

Witzbold. ^_^

Wir haben erklärt, dass diese Mitteilungen nicht immer automatisch die Unschuldigkeit des Betroffenen bedeuten, sondern durchaus auch Erkenntnisse zu Tage fördern, die zwar nicht ahndungswürdig erscheinen, jedoch hinsichtlich der waffenrechtlich geforderten Zuverlässigkeit sehr wohl interessante Anhaltspunkte liefern können.

Im Einzelfall wird ja genau geprüft, was da genau vorgefallen ist. Es braucht sich also niemand Sorgen zu machen, dessen Nachbarn seine Nase nicht gefällt...

Geschrieben

Doch: wenn Nachbarn meine Nase nicht gefällt, kann er immer wieder Anzeige gegen mich erstatten. Jedesmal gibt das einen schönen Eintrag. Und irgendwann bin ich eine Person mit "auffälliger Häufung" und muß gesondert überprüft werden.

Wenn etwas nicht ahndungswürdig ist, dann gibt es dafür keine Strafe. PUNKT! Auch nicht Jahre später, wenn sich der Betroffene mal eine Waffe kaufen will, und nicht darf, weil er zu viele nicht ahndungswürdige Dinger gedreht hat. Nicht ahndungswürdig heißt nicht zwingend unschuldig... aber sehr wohl nachteilsfrei.

Selten genug, daß Schaffer und ich uns einig sind... aber hier sind wir es.

Geschrieben

Was haltet ihr denn z.B. davon, wenn jemand Drogenbesitz hatte oder für die Einstellung des Verfahrens 500,- Euro abdrücken musste ? Immer noch kein Grund, das der Waffenbehörde zu verklickern ? ;)

Kein Grund, da offensichtlich nicht weiter zu verfolgender Kleinkram.

Ach und übrigens Drogen hab ich auch im Schrank: ein paar Dosen Tabak und die ein oder andere Flasche lecker Whisky bereichern das Leben doch hin und wieder nicht unerheblich.

Geschrieben

Was haltet ihr denn z.B. davon, wenn jemand Drogenbesitz hatte oder für die Einstellung des Verfahrens 500,- Euro abdrücken musste ? Immer noch kein Grund, das der Waffenbehörde zu verklickern ? ;)

Richtig. Wenn die Tat keine Strafe wert ist, ist sie keine Strafe wert. Wobei ich es noch einsehen würde, wenn man Einträge machen würde wie "Gegen Zahlung von 500€ eingestellt". Das ist schon etwas anderes als "Wegen Unschuld eingestellt". Solche (zweitere) Einträge sind wirklich Nullinfos, denn sie enthalten lediglich die Information, daß man zu Unrecht vor Gericht stand. Und das geht niemanden etwas an, am allerwenigsten den Staat!

Geschrieben

Tja, da gehen die Meinungen wohl deutlich auseinander. Drogenbesitz und Tabakkonsum würde ich persönlich nicht auf eine Stufe stellen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat auf jeden Fall mit oben zitiertem Urteil einen Leitsatz geschaffen, der meines Erachtens auch vernünftig ist. Und mir ist kein Fall bekannt, in welchem ein Unschuldiger als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft worden ist.

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