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Gebühr für Nichteintragung


Tom22

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Hallo,

ist es richtig, dass eine Gebühr in Höhe von 75 % der normalen Eintragegebühr einer Waffe erhoben werden darf, wenn die Eintragung der Waffe abgelehnt wird ?

Gruß Tom22

Posted

Wenn ein Antrag versagt oder zurückgezogen wird, stellt die Behörde den Verwaltungsaufwand in Rechnung. Der kann sich bis maximal 75% der Gebühr belaufen, die für die Ausstellung der Erlaubnis erhoben worden wäre...

Posted

Hallo,

ja es geht natürlich um die 2/6 Regelung.Wie ich an ander Stelle hier schon geschrieben habe, bin ich (und auch andere) davon ausgegangen, dass das Halbjahr mit Ausstellung der WBK beginnt.

Leider habe ich hier zu spät gelesen ,dass es wohl anders gehandhabt wird.

Also schön gewartet, Waffe gekauft und Bingo. Eintrag wird verwehrt. (neue Gelbe) 3 wochen zu früh !

Der SB meinte wenn ich möchte kann ich versuchen mit dem Chef zu sprechen, was ich auch tat und sich als Fehler herausstellte. Der war ziemlich unfreundlich und zu keinem kompromiss bereit.

Als ich fragte wo denn stehe, dass das Halbjahr mit der Eintagung der 1. Waffe beginnt meinte er das steht nirgens, es sei seine Auslegung vom Gesetz.

Auf die Frage woher ich denn seine Auslegung kennen soll meinte er , wenn ich etwas nicht weiß muß ich Fragen. Aber wenn sich die Frage für mich überhaupt nicht stellt ?!

Er sagte dann nur ich müsse nun erstmal sehen, dass ich die Waffe loswerde. Dann forderte ich noch einen Rechtmittelfähigen Bescheid an. OK. schicke ich Ihnen zu !

Leider keine weitere Hilfe oder Informationen zur Vorgehensweise.

3 Tage später kam das Schreiben. Ich habe 3 Tage Zeit die Waffe zu Überlassen oder unbrauchbar machen, zu lassen und viele andere nette Sachen.

Erlischt mein Bedürfnis automatisch wenn ich im Halbjahr schon 2 Waffen gekauft habe ? Denn es steht ua. im Brief : mangels Bedürfnis.

Gebühren : 9,59 € (nichteintragung) + 51,13 für die Anordnung einer Sicherstellung.(Geld ist mir egal, aber die Art...)

Hätte der gute Mann(liest hier Bestimmt mit :D ) mir nicht vorher sagen können oder müssen was für Gebühren auf mich zu kommen ?

Reicht die mündliche Mitteilung nicht aus ,dass die Waffe Überlassen werden muss ? (Was mir ja klar ist)

Was mich besonders ärgert, dass absolut keine Hilfe seitens der Behörde kam.

Gruß Tom22

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Moin!

Meine Verfahrensweise in diesem Fall wäre:

1. Prüfen, ob Sofortvollzug angeordnet wurde.

Falls ja, Waffe umgehend einem Berechtigten (Waffenhändler) überlassen

2. Widerspruch einlegen, der hat, sofern nicht Sofortvollzug angeordnet wurde, aufschiebende Wirkung.

3. Falls Sofortvollzug angeordnet wurde, umgehend einen Rechtsanwalt beauftragen gegen diesen beim zuständigen Gericht (steht im Bescheid) Widerspruch einzulegen.

4. Einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Angelegenheit beauftragen, ggfs Klage.

5. Zurücklehnen und abwarten was passiert.

Gruß,

frogger

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Hallo,

Sofortvollzug ist natürlich angeordnet, wegen besonderer Gefährdung der Bürger ect.( übrigens KK beantragt, meine 1. beiden Waffen waren Luftgewehre)

Waffe habe ich natürlich längst dem Händler zurück gegeben.

Rechtsanwalt ist gut, in meiner Rechtsschutz ist Verwaltungsrecht nicht inbegriffen..(ja ja ich weiss: FWR)

Gruß Tom22

Posted

Also das ist ja nur noch :peinlich: was da abgeht. Immer wieder neue Überraschungen, die man hier bei WO so lesen kann. Nichteintragungsgebühr, steht das wortwörtlich so im Bescheid ? :gaga:

Hast Du denn schon mal schüchtern darauf hingewiesen, dass es von 2/6 auch Ausnahmen gibt ? Gerade wo ihr ja zu den Fristen offensichtlich unterschiedliche Ansichten habt, könnte der SB es ja beim ersten mal so laufen lassen und künftig wüsstest Du ja dann, wie es laufen muss.

Für den Fall der Klage wünsche ich viel Erfolg !

Posted

Hallo,

Nichteintragung steht natürlich nicht im Bescheid. Es steht sinngemäß : Bei Ablehnung eines Antrages darf 75 % vom....

Je ich denke auch, dass der Chef beim 1.mal von der Ausnahme gebrauch machen hätte können.

Er selber fragte mich ja dann noch nach unserem Gespräch ob ich einen Grund für eine Ausnahme hatte, da meinte ich nur dass es ein Missverständis war und ich die 2/6 anders interpretiert hätte. Etwas anderes ist mir in dem Moment auch nicht eingefallen. Hinterher fällt einem natürlich immer etwas ein.

Im Bescheid steht auch :Gründe um vom Erwerbsstreckungsverbot abzusehen, wurden von Ihnen nicht vorgetragen und sind auch nicht ersichtlich.

Zumal ich ja gleich bei Ausstellen der WBK Probleme hatte : nur Einzellader Langwaffen !

Ob sich die Klage, mit den verbundenen kosten lohnt ? In 2 Wochen darf ich die Waffe ja eh wieder erwerben. :rolleyes:

Gruß Tom22

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Meine freundliche SBine

Genau da ist das Problem,einen freundlichen SB habe ich leider nicht. :D

Das mit dem leihen ist natürlich eine gute Sache. In der Hinsicht hätte ich mir auch mehr Hilfe von der Behörde erwartet. Stattdessen werde ich in die illegalität gedrängt.

Super ist auch, dass die Behörde ja durch ein Fax vom Händler schon ein paar Tage vor meinem erscheinen wusste , dass ich die Waffe erworben habe.

Statt mich zu Informieren dass etwas nicht stimmt, wartet man bis ich versuche die Waffe eintragen zu lassen. :angry2:

Gruß Tom22

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