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IGNORED

Rechtslage Bodenfund


manfred.mailer

Empfohlene Beiträge

Halt, stop, nicht gleich zuschlagen!

Ich habe doch schon fleissig in anderen Forumsbeiträge nach "Bodenfund" gesucht und dabei auch viel Wissenswertes über rheinische Zungenspezialitäten in Dosen und TV-Serien wie King of Queens gelernt, aber:

Wie ist es denn nun rechtlich bei Bodenfunden?

Theoretisch bleibt eine Waffe doch unabhängig vom Zustand solange eine Waffe bis - ja, bis was passiert? Umbau zu Deko mit Zertifikat? Okay, aber so ein Rostklumpen wie z. B. das hier

http://www.egun.de/market/item.php?id=1068956

muss doch wohl nicht wirklich noch umgearbeitet werden. Das duerfte auch technisch wohl nicht ganz einfach sein ...

Oder riskiert z. B. der (Ver-)Kaeufer hier schon eine Anzeige?

Und falls das im Sinne des Gesetzes doch keine erlaubnispflichtige Waffe mehr sein sollte - wer kann das dem Finder in Grenzfällen bestätigen? Die/welche Behörde? BüMa?

Ein in diesem Zusammenhang interessanter Fall ist ein Bodenfund, den ein Bekannter von mir aus Polen gemacht hat:

da war in einer voellig verrosteten Pistole noch das Magazin mit (durch die weggerostete Magazinseitenwand nun von aussen sichtbar) Patronen, also u. U. noch "gefährlichen Explosivstoffe" enthalten.

Wir haben darueber diskutiert, wie die Rechtslage dazu in PL und in D ist.

In PL ist es offenbar ganz rigoros so, dass eine Waffe (egal in welchem Zustand) - ohne offizielle Bescheinigung über ihre "Dekoeigenschaft" - als illegale Waffe gilt (Infos dazu wuerden mich uebrigens auch interessieren, falls da jemand etwas Genaues weiss).

Und in D?

P.S.

Was in aller Welt machen die Leute eigentlich mit solchen Rosthaufen, nachdem sie sie bei Egun ersteigert haben ...? Und wie entsorgt man soetwas eigentlich legal? Können/sollten "Hobbyschatzsucher" soetwas einfach bei der Polizei abgeben oder darf man das gar nicht erst "finden", also muss man schon beim Finden sofort die Polizei rufen (na, die werden sich bedanken ...)?

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Ich kenne den Fall bei dem es Technikern des Landeskriminalamtes gelungen war mit einem beschlagnahmten stark verrosteten Bodenfund eine Patrone (Nur Zündhütchen) zu zünden = Anzeige und Verurteilung

Ein weiteres Problem bleibt das Gegenstände der ehemaligen Wehrmacht Eigentum des Bundesvermögensamtes sind und die diese Eigentumsrechte gerne in Anspruch nehmen.

(Ausnahme Beutewaffen der Allierten ;) )

Das Waffenrecht definiert unbrauchbar wie folgt

Anlage 1

(zu § 1 Abs. 4)

Begriffsbestimmungen

Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

Unterabschnitt 1: Schusswaffen

[...]

1.4

Unbrauchbar gemachte Schusswaffen

Die für Schusswaffen geltenden Vorschriften sind auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen und auf aus Schusswaffen hergestellte Gegenstände anzuwenden, wenn

1.4.1

das Patronenlager nicht dauerhaft so verändert ist, dass weder Munition noch Treibladungen geladen werden können,

1.4.2

der Verschluss nicht dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist,

1.4.3

in Griffstücken oder anderen wesentlichen Waffenteilen für Handfeuer-Kurzwaffen der Auslösemechanismus nicht dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist,

1.4.4

bei Kurzwaffen der Lauf nicht auf seiner ganzen Länge, im Patronenlager beginnend,

– bis zur Laufmündung einen durchgehenden Längsschlitz von mindestens 4 mm Breite oder

– im Abstand von jeweils 3 cm, mindestens jedoch 3 kalibergroße Bohrungen oder

– andere gleichwertige Laufveränderungen

aufweist,

1.4.5

bei Langwaffen der Lauf in dem dem Patronenlager zugekehrten Drittel nicht

– mindestens 6 kalibergroße Bohrungen oder

– andere gleichwertige Laufveränderungen

aufweist und vor diesen in Richtung der Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten Stahlstift dauerhaft verschlossen ist,

1.4.6

dauerhaft unbrauchbar gemacht ist eine Schusswaffe dann, wenn mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann.

Ist es also bei einem stark verrosteten und zusammengebacken Bodenfund nicht mehr möglich (mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen) die Waffe zu zerlegen (in ihre wesentlichen Waffenteile) und nicht mehr möglich Munition zu laden und zuzuführen ist der Bodenfund ein Stück Schrott.

Nur ob dann noch Sammelwürtig... Ausnahme seltene Teile ala MKB42 oder FG42

Bei Deinem in Polen gefundenen Teil befindet sich jedoch noch Munition und die kann auch noch nach Jahren reaktiv sein. Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz und falls Munition noch zündfähig Verstoss gegen das Waffenrecht.

Die spiegelt meine eigene persönliche Meinung wider und ist ausdrücklich keine Rechtsberatung für den Einzelfall im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes.

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Wer bitte möchte denn so einen verrosteten Klumpen haben?

Ich verstehe gut, wenn jemand eine historisches Stück haben möchte, aber so was wie in der Egun Auktion ist doch nur noch Schrott und m. E. den ganzen Aufwand einfach nicht wert. Bevor ich auch nur einen Gedanken verschwenden würde, ob ich so was als Deko haben kann oder nicht, würde ich mich eher informieren, was es braucht eine solche Waffe legal besitzen zu dürfen, auch wen es etwas dauert.

TheHun

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Was hast Du? Die Griffschalen sehen doch ganz manierlich aus...

Wo hat denn Dein Bekannter den Fund gemacht? In Dtl. oder in Polen?

Heinrich

In Polen.

(Da in PL Metallsuchgeräte bisher wohl noch nicht so verbreitet waren wie in D, gibt es da anscheinend noch allerhand zu finden ... er hat zumindest eine Sammlung von sehr kuriosen Bodenfunden: preußische Zinnbecher, deutsche Forstsiegel usw.)

Nochmal zur Gesetzeslage "Waffe oder nicht":

Was wäre denn, wenn man den Bodenfund z. B. in Kunstharz eingießen würde (zugegeben, eine abgefahrene Idee - aber wer sich an Rostklumpen ergötzt, steht vielleicht auch auf Kitsch ;-) )- wäre das dann immer noch ein Waffe in Sinne des Gesetzes?

Zur Eigentumsfrage (staaliches Eigentum wg. Rechtsnachfolge):

Das ist sicher in D ein Problem, jenseits von Oder-Neiße wird sich der deutsche Staat seit Helmut Kohls Grenzanerkennung da zurückhalten wohl müssen - oder gilt das wirklich auch fuer ehem. Wehrmachtseigentum im Ausland?

Die besagte Pistole war meiner Meinung sowieso eine FN 1900 (?) - war soetwas jemals bei Behörden in D im Einsatz?

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Evtl. kommt ja am Fr die neue WaffV. Da steht ja auch zu dem Thema was drin.

Dort steht expliziet zu unbrauchbaren Waffen das sie auch durch starken Rost (Bodenfunde) unbrauchbar werden können und dann ihren Waffeneigenschaften verlieren.

Evtl. gilt es ja ab Fr oder jemand kann sagen wie es in der momentanen WaffV drinnen steht.

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Hi!

Genaues weiss ich dazu nicht, aber wenn ich mir den abgebildeten Bodenfund anschaue, halte ich den Besitz von sowas für unbedenklich.Das ist ja nur noch verrostetes Metall mit etwas Kunststoff, selbst der Schlitten wird sich nicht mehr auf das Griffstück schieben lassen.Ich denke hier liegt keine Waffeneigenschaft mehr vor.Aber im Zweifel üwrd ich sowas immer dem Amt vorführen.

Frag noch mal in der Sammmlerecke hier im Forum.Die müssten des genauer wissen.

Gruß EM

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Also: Nachdem ich nun lange Jahre mit der Sonde unterwegs bin, und im MFF am laufenden Band schrottreife Bodenfunde gepostet werden, hier die ultimativ mögliche Aussage zum momentanen Zeitpunkt:

Du bist ganz offiziell aus dem Schneider, wenn Dir amtlicherseits der Verlust der Waffeneigenschaft bestätigt wurde. Ersatzweise geht auch ein Büchsenmacher. Schiftlich, versteht sich...

Alles Andere ist Fuppes.

Es wird sich wohl auch nur schwerlich jemand finden, der Dir bestätigt, daß z.B. Deine Rostklumpen -P38 keine Waffe mehr ist, wenn er das nicht in Verbindung mit einer Seriennummer zu Papier bringen kann, oder selbst dafür gesorgt hat, daß das Ding garantiert keinen Mucks mehr macht.

In sofern kommst Du an den Kosten nicht vorbei, wenn Dir Dein einwandfreier Leumund wichtig ist.

Alles Andere ist rechtlich bestenfalls Grauzone, vor Gericht gezerrt bist Du damit verloren, wenns drauf ankommt.

Ist noch Mun drinnen, zählen auch die Gammelmurmeln als Verstoß, sei denn man hat zufällig explizit dafür einen MES.

Bei Langwaffen und deren Mun kommt noch dazu, daß es sich um Leuchtspur- Brand- oder Sprengmunition handeln könnte. Ebenfalls ein böses Foul.

Der Staat kümmert sich einen feuchten Kehricht um diese ungeliebten Hinterlassenschaften, damit ist (im Gegensatz zu abgestürzten Flugzeugen oder Fahrzeugen) kein Geld zu verdienen, im Gegenteil. Zumindest in D.

In PL sollte man einen Polen dabeihaben, dem man das Reden überlässt, und die Bälle flachhalten (sagt man, ich selbst habs noch nicht bis nach Polen geschafft).

Der Umstand, daß solche Verkäufe meistens nicht explizit verfolgt werden, bedeutet juristisch gesehen rein garnichts.

Man kannn Glück haben und an jemanden geraten, der weder Waffenphobiker ist, noch einem etwas Böses will. Wiegesagt: Kann...

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