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IGNORED

.50 BMG Repetierer auf neue gelbe WBK?


PieroS

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

mich würde interessieren ob es mir möglich ist auf meine neue gelbe WBK (in Bayern, d.h. vernünftige Ämter) einen Einzellader oder Repetierer im Kaliber .50BMG zu erwerben.

Hintergrund ist, dass ich eine Barrett M90 Repetierbüchse gesehen habe, welche ich unbedingt haben möchte, ein passender Schießstand (bis 18.000J) wäre idealerweise auch bei mir in der Nähe.

Nach dem Waffengesetz würde ich sagen kein Problem, da im Waffengesetz unter §14 Abs 4 lediglich steht:

"(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von

§ 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die

zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und

gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen

Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen

für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und

Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)

berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund

dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die

Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei

Wochen zu beantragen."

Allerdings könnte hier die Formulierung "Sportschützen nach Absatz 2" verhängnisvoll sein, da dort auf Disziplinen der jeweiligen Sportordnungen abgestellt wird...

Ich persönlich bin im BSSB und BDMP und denke nicht, dass diese Sportordnungen eine Disziplin bis .50BMG vorsehen...gibt es vielleciht einen anderen Verband der eine derartige Disziplin führt?

Gibt es zu diesem Thema konkrete Erfahrungen bzw. hat jemand bereits eine .50BMG auf seiner gelben WBK? Gerne auch Info per PM.

Vielen Dank & Beste Grüße

Piero

P.S.: Habe auch schon das Benchrest und Waffenrecht-Forum durchsucht und leider keine konkreten Informationen gefunden!

Geschrieben

Soweit ich weiß, werden Barretts nur an Behörden geliefert. Einen Versuch wär's wert.

Du hast Recht, aus den USA bekommt man keine mehr, da aufgrund der verschärften Anti-Terror-Gesetze keine Exportgenehmigungen mehr für .50BMG Waffen erteilt werden. Ich habe das Prachtstück jedoch bei einem befreundeten Händler hier gesehen...

Doch wie sieht es mit der Eintragung aus?

Geschrieben

Dieses Thema wurde schon ein paar mal ausführlich behandelt. Bemühe mal die Suchfunktion. ;)

Im BSSB und im BDMP gibt es tatsächlich keine Disziplin für eine 50BMG. Der BDS hätte zwar eine Disziplin, in der 50BMG grundsätzlich möglich wäre. Freu dich aber nicht zu früh: Das maximale Waffengewicht in dieser Disziplin wird von jeder mir bekannten 50BMG-Waffe deutlich überschritten.

Gast husqvarna-m40
Geschrieben

Dieses Thema wurde schon ein paar mal ausführlich behandelt. Bemühe mal die Suchfunktion. ;)

Im BSSB und im BDMP gibt es tatsächlich keine Disziplin für eine 50BMG. Der BDS hätte zwar eine Disziplin, in der 50BMG grundsätzlich möglich wäre. Freu dich aber nicht zu früh: Das maximale Waffengewicht in dieser Disziplin wird von jeder mir bekannten 50BMG-Waffe deutlich überschritten.

Beim BDS bliebe max. "Hochleistungsgewehr". Kaliberbeschränkung liegt aber bei .458; da wird's nix mit .50 BMG.

Geschrieben

Ob es das gibt, weiss ich nicht, aber was wäre, wenn man einen .50 BMG-Repetierer zusammen mit einem Wechselsystem/Einsteckrohr für kleinere Kaliber erwirbt, sodass mit dem Gesamtsystem dann doch ein sportlicher Einsatz lt. Sportordnung möglich wäre?

Ansonsten wäre für .50 BMG-Enthusiasten auch denkbar, dass sie ihr Bedürfnis mit einem ausländischen Sportschiessen (Wettkämpfe in Frankreich z.B.) begründen könnten?

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Beim BDS bliebe max. "Hochleistungsgewehr". Kaliberbeschränkung liegt aber bei .458; da wird's nix mit .50 BMG.

Kannst du mir auch zeigen, wo in der BDS-Sportordnung diese Kaliberbeschränkung zu finden ist?

Ich glaube nicht, dass du das schaffst.

Zitat aus der Sportordnung:

L 2.02.14 Technische Spezifikationen für Hochleistungsgewehre (HG)

- für die Disziplin mit der Kennziffer 4105

Zugelassen sind Einzellader, Repetier- oder Selbstladegewehre für Patronen,

die den Begriff „Magnum“ oder dem entsprechende Bezeichnungen im Namen

führen und ein Mindestkaliber von 7,62 mm/.30 bzw. ein Höchstkaliber

von 11,63 mm/.45 aufweisen oder die für sonstige Patronen mit einer Mindesthülsenlänge

von 68 mm, beim Kaliber 9 mm/.354 oder darüber von 62

mm eingerichtet sind. Die Waffe darf mit einer Gewehrauflage (Zweibein)

ausgerüstet sein.

Die 50BMG wäre also theoretisch zugelassen. Nur wird man wohl nur schwer ein 50er-Gewehr finden, dass inklusive Optik nur 6,5kg wiegt (7kg mit Zweibein).

Gast husqvarna-m40
Geschrieben

Kannst du mir auch zeigen, wo in der BDS-Sportordnung diese Kaliberbeschränkung zu finden ist?

Ich glaube nicht, dass du das schaffst.

Zitat aus der Sportordnung:

L 2.02.14 Technische Spezifikationen für Hochleistungsgewehre (HG)

- für die Disziplin mit der Kennziffer 4105

Zugelassen sind Einzellader, Repetier- oder Selbstladegewehre für Patronen,

die den Begriff „Magnum“ oder dem entsprechende Bezeichnungen im Namen

führen und ein Mindestkaliber von 7,62 mm/.30 bzw. ein Höchstkaliber

von 11,63 mm/.45 aufweisen oder die für sonstige Patronen mit einer Mindesthülsenlänge

von 68 mm, beim Kaliber 9 mm/.354 oder darüber von 62

mm eingerichtet sind. Die Waffe darf mit einer Gewehrauflage (Zweibein)

ausgerüstet sein.

Die 50BMG wäre also theoretisch zugelassen. Nur wird man wohl nur schwer ein 50er-Gewehr finden, dass inklusive Optik nur 6,5kg wiegt (7kg mit Zweibein).

Ich denke, das kommt auf die Sichtweise an. Ich lese die Spezifikation so, daß das "Höchstkaliber von 11,63mm/.45 ..."alles aussagt. Ansonsten kann bestimmt der BSpL Auskunft geben, wie er die Spezifikation übersetzt haben will.

Wenn ich falsch liegen sollte, man lernt halt nie aus.. :s75:

BTW: Eine .50-er hätte ich auch gerne im Schrank. Gerade jetzt, wo die Schmittenhöhe bis 19.000 Joule zugelassen ist. :00000733:

Geschrieben

Früher hat PMC rund 70,-- DM und Samson rund 110,-- DM gekostet je 10 Schuß. Geh mal von 5 € aufwärts pro Schuß aus.

Geschrieben

Ja dann brauche ich so ein Teil natürlich auch, schließlich geht die Welt Nobel zu Grunde.....

Ja aber dann doch wohl in der klassischen BMG - Version mit Gurt, denn wer hat, der hat :gutidee:

Geschrieben

...da sollte man sich lieber das Rauchen angewöhnen. Ist preiswerter.

Gruß

GOH

Macht man dann automatisch, denn eine Schachtel Zigaretten = ein Schuß :D

GOH ==> God of Hellfire?!

Geschrieben

Normal ist es so wie bei der alten Gelben. Es muss nicht unbedingt eine Disziplin nachgewiesen werden.

Auf der HP vom Forum Waffenrecht wird darauf auch noch einmal hingewiesen.

Die Ämter verlangen das nur nach eigenem Interesse.

Geschrieben

Nur um das mit dem Bedürfnis nochmal aufzugreifen:

Fortmeier hatte doch Wechselläufe in .338, die Amis/Barrett werden sicher auch WS im neuen Kaliber .416 anbieten. Warum also nicht eine .50BMG kaufen und einen Wechsellauf/Wechselsystem/Einstecklauf im kleineren Kaliber dazu, sodass die Waffe dann doch gem Sportordnung in D eingesetzt werden kann?

Andere Frage: Warum schliessen die Verbände .50 BMG vom sportlichen Schiessen generell aus? Gibt es da sanften Druck vom BVA etc. oder sind unsere Verbandsfürsten da schlicht von vorauseilendem Gehorsam getrieben?

Grüße,

Schwarzwälder

Gast God of Hellfire
Geschrieben

GOH ==> God of Hellfire?!

Yepp, ich bin immer so schreibfaul.

Gruß

God of Hellfire

EDIT

geoutet

:rotfl2:

Geschrieben

Beim BDS bliebe max. "Hochleistungsgewehr". Kaliberbeschränkung liegt aber bei .458; da wird's nix mit .50 BMG.

Hallo husqvarna-m40,

bitte den Satz der Sportordnung wieder ganz lesen:

LINK

Aber keine Sorge:

1. Du bist nicht der Erste, der nur die Hälfte gelesen hat! ;)

2. Das Waffengewicht setzt hier die Grenze.

Wolli

p.s. Ich habe vorher natürlich die aktuelle Version gelesen: Es steht immer noch so drin!

Oh sorry, war wieder einer schneller! :wub:

Geschrieben

Nur um das mit dem Bedürfnis nochmal aufzugreifen:

Fortmeier hatte doch Wechselläufe in .338, die Amis/Barrett werden sicher auch WS im neuen Kaliber .416 anbieten. Warum also nicht eine .50BMG kaufen und einen Wechsellauf/Wechselsystem/Einstecklauf im kleineren Kaliber dazu, sodass die Waffe dann doch gem Sportordnung in D eingesetzt werden kann?

Grüße,

Schwarzwälder

Hab zwar noch nicht soviel Ahnung im Waffen-Recht, aber das erscheint mir unlogisch!

Mit der Logik könnte ja ein unter 25 Jähriger Schütze ( ohne MPU), ne 9mm Pistole mit kk-Wechselsytem erwerben( was er ja nicht darf, oder?!) um dann " nur" das kk-System zu nutzen!

Möglich wäre ggf. nur der Erwerb der Waffe in Kaliber .338, aber dann hat man immer noch keine 50BMG. Bei der .460 ( oder 416, im Akah ist ne Steyr .460) wird es mit dem Gewicht auch nicht klappen, analog zur BMG, oder?

Geschrieben
Was kostet eigentlich 1 Schuß ?
Was kostet denn "vernünftige" Mun pro Schuß und wer liefert die in D?
Ja dann brauche ich so ein Teil natürlich auch, schließlich geht die Welt Nobel zu Grunde.....

Hallo Hermes,

sind Deine Fragen ernst gemeint, oder was willst Du damit ausdrücken?

Ist der Ironie-Smilie verloren gegangen?

Ich habe keine 50er, und werde vermutlich auch keine kaufen,

obwohl man es auf unserem Stand schießen könnte.

Aber

1. Ich kenne persönlich 3 Schützen die diese Ausprägung unseres Hobbys ganz ernsthaft betreiben!

2. Ich kenne einen Schützenmeister. der schon KK für unnötig hält, und einen, der für "Großkaliberschützen keinen Pfennig übrig hat"

Mir persönlich sind die Personen unter 1. wesentlich sympathischer und ich finde sie toleranter als die unter 2.

Darum hoffe ich, daß ich die Abfolge Deiner Fragen und Aussagen fehlinterpretiert habe!

Wolli

p.s. Wie Du mit der Suchfunktion unschwer feststellen kannst, beschäftige ich mich aber sehr gern damit,

wie ich als Sportschütze eine erwerben KÖNNTE. Einfach aus Spass an der Sache.

Geschrieben

Mit der Logik könnte ja ein unter 25 Jähriger Schütze ( ohne MPU), ne 9mm Pistole mit kk-Wechselsytem erwerben( was er ja nicht darf, oder?!) um dann " nur" das kk-System zu nutzen!

Also waffenrechtlich ist eine 9mm Pistole mit KK-Wechselsystem natürlich weiterhin eine 9mm-Pistole und somit für unter 25jährige Sportschützen ohne MPU schlicht verboten.

Eine andere Frage ist das Bedürfnis. Ein Einzellader/Repetierer in .50 BMG ist für Sportschützen ja nicht im Waffengesetz verboten! Es geht nur ggf. um einen Bedürfnisnachweis für so ein Gerät und wenn ich da eben argumentieren kann, dass ich so eine Büchse von Barrett, Fortmeier etc. will wegen des suuper Abzugs o.ä. und mir halt dann einen Einstecklauf/Wechselsatz im kleineren Kaliber dazukaufe, um sie bedürfnisgerecht einzusetzen, breche ich damit ja kein waffengesetzliches Verbot - aber der Sachbearbeiter tut sich mit dem Bedürfnis dann halt evtl. leichter.

Bei der DSU sind Gewehrkaliber bis .460 zugelassen - von einem Höchstgewicht konnte ich dabei nichts lesen, beim Bdmp ist bei 8mm Schluss und beim BDS kommt die Gewichtsproblematik dazu (4104 geht zwar bis 9 kg, dann aber nur max. Kaliber 8mm).

Grüße,

SChwarzwälder

Geschrieben

sind Deine Fragen ernst gemeint

Ja :huh:

Ist der Ironie-Smilie verloren gegangen?

:)

Von mir aus hol dir so ein Teil, ich hab bloß gedacht, das ich einen an der Waffel haben müßte, wenn ich pro Schuß 5 Euronen hinlegen sollte ^_^

Und wegen mir mußt Du dich doch nicht rechtfertigen, ich kenne auch einen, der eine .50er schießt, es ist halt nur nix für mich und das darf ich doch noch sagen...oder?

Ich finds bloß witzig, welche Verrenkungen hier gemacht werden, um sich die allgemeine Zustimmung für so ein Teil zu holen und dann vor lauter Muffe vorm SB, es doch nicht zu tun.

Eigentlich ist die Sache doch ganz einfach..... auf alte gelbe einen .50er EL kaufen und eintragen lassen. Spielt der SB nicht mit = Anwalt & FWR.

Dieser ganze Zinnober mit Repetierern auf neue Gelbe, kannste doch eh knicken, weil a.) zuwenig passende Stände und b.) die Problematik mit den passenden SHBs im Wege stehen. :ninja:

Gruß Markus

Geschrieben

1,99EUR bei Transarms (Surplus-Munition)

Weit guenstiger, als normale RWS-Jagdmunition in .308

:o

Archiviert

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