Zum Inhalt springen
IGNORED

Wann gilt eine Waffe noch als Neuwaffe?


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Ein Freund von mir hat eine Pistole als "neu" gekauft, bei der sich anhand der Seriennummer herausstellte, dass die Waffe schon vor über 6 Jahren hergestellt worden war. Technisch hat sich die Waffe auch fortentwickelt (eine echte Neuwaffe hat ein neueres/anderes Griffstück, das verkaufte Modell war also nicht mehr baugleich mit einer fabrikneuen Waffe zum Erwerbszeitpunkt). Das hat der Freund damals natürlich nicht erkannt; er war noch unerfahren/es war seine erste Waffe, die er bei einem Händler im Ladengeschäft erstanden hatte.

Also bei Autos gibt es ja soviel ich weiß recht eindeutige Regelungen (1-Jahres-Grenze), aber wie ist das beim Waffenkauf? Was darf da noch als "neu" bzw. "Neuwaffe" angeboten werden?

Grüße,

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein Freund von mir hat eine Pistole als "neu" gekauft, bei der sich anhand der Seriennummer herausstellte, dass die Waffe schon vor über 6 Jahren hergestellt worden war. Technisch hat sich die Waffe auch fortentwickelt (eine echte Neuwaffe hat ein neueres/anderes Griffstück, das verkaufte Modell war also nicht mehr baugleich mit einer fabrikneuen Waffe zum Erwerbszeitpunkt). Das hat der Freund damals natürlich nicht erkannt; er war noch unerfahren/es war seine erste Waffe, die er bei einem Händler im Ladengeschäft erstanden hatte.

Also bei Autos gibt es ja soviel ich weiß recht eindeutige Regelungen (1-Jahres-Grenze), aber wie ist das beim Waffenkauf? Was darf da noch als "neu" bzw. "Neuwaffe" angeboten werden?

Grüße,

Schwarzwälder

Mal abgesehen davon, worauf die Frage abgezielt war, ist das "ältere" Modell dieser Waffe vielleicht besser als die nachfolgenden Modelle. Es ist es vielleicht Wert, sich darüber zu informieren, bevor man über eine Rückgabe oder ähnliches nachdenkt.

usa

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin!

Bei Waffen ist der Gegenstand so lange "neu", solange durch die Lagerung keine Gebrauchswertminderung eingetreten ist und die Modellserie keine Fortentwicklung erfahren hat. In diesem konkreten Fall ist sie allenfals "neuwertig" und der Verkäufer ist verpflichtet auf den Umstand der Modellfortentwicklung hinzuweisen. Bei Autos ist die Sachlage problematischer, weil alleine durch die Lagerung automatisch eine Verschlechterung der Sache eintritt. Das ist bei einer Waffe bei guter Lagerung definitiv nicht der Fall.

Die Pistole weist also einen Sachmangel auf, der vom Käufer gerügt werden kann. Mögliche Folgen Nachbesserung, Aunsatusch der Waffe oder Wandlung.

Wenn der Preis gut war und nichts Wesentliches sich am Modell geändert hat, ist es eigentlich egal.

Gruß,

frogger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...Wenn der Preis gut war und nichts Wesentliches sich am Modell geändert hat, ist es eigentlich egal.

Gruß,

frogger

So ist es. Und ich schliesse mich der bereits geäusserten Meinung an, dass die Waffe, so sie älter ist, vermutlich noch besser gefertigt ist, als die Neufertigung.

Bleibt natüflich der Ärger und das Gefühl, übers Ohr gehaut worden zu sein :016::fkr::016:

IMI

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So ist es. Und ich schliesse mich der bereits geäusserten Meinung an, dass die Waffe, so sie älter ist, vermutlich noch besser gefertigt ist, als die Neufertigung.

Bleibt natüflich der Ärger und das Gefühl, übers Ohr gehaut worden zu sein :016::fkr::016:

IMI

Leut, es geht um ne GLOCK!! Kein Museumsstück!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hast Du sie verkauft :o ?

Ne, meine GLOCKS sind NEU, alle schon im neuen Köfferchen.Aber in nem anderen Thread hier hat Germanfritze schon darüber berichet.......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstmal danke für die Auskünfte. Ja, es geht um eine Glock 17. Auf den Modellwechsel hat der Händler nicht hingewiesen, auch wurde sie nicht als "neuwertig", sondern als "neu" bezeichnet. Preis war etwa 60 Euro unter Listenpreis, aber das schaffen andere Händler auch so für (hoffentlich) wirklich neue Waffen, z.B.:

Link

Bei Autos ist es inzwischen so:

Ein Neufahrzeug liegt vor, wenn es bis zum Verkauf noch nicht dem bestimmungsgemäßen

Gebrauch zugeführt wurde. Der Begriff "Neufahrzeug" umfasst

nach der Rechtsprechung üblicherweise auch die Beschaffenheit der

"Fabrikneuheit". Nach der neuesten Rechtsprechung des BGH (Urteil vom

15.10.2003, Az. VIII ZR 227/02, DAR 2004, 23, ADAJUR Dok.Nr. 56418) ist

ein unbenutztes Fahrzeug noch „fabrikneu“, wenn und solange das Modell

dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird (kein Modellwechsel), es

keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen

Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als

12 Monate liegen....Im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kraftfahrzeughändler liegt regelmäßig

die Übernahme einer Garantie, dass das verkaufte Fahrzeug „fabrikneu“

ist. Das bedeutet nach der ab 01.01.2002 geltenden Rechtslage, dass sich der

Verkäufer schadenersatzpflichtig macht, wenn die Fabrikneuheit fehlt und sich

nicht aus den konkreten Umständen etwas anderes ergibt.

Quelle

Offenbar liegt das bei Waffen anders - aber irgendeine Altersgrenze für "neu" muss es doch auch bei Waffen geben?

Grüße,

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich teile die Meinungen von Frosch und IMI.

Falls der Kaeufer mit der Waffe zufrieden ist, kann er versuchen, nachtraeglich einen kleinen Preisnachlass

oder einige Schachteln Gratis-Munition zu bekommen (Kulanz).

Auf jeden Fall wuerde ich kuenftige Angebote dieses Haendlers besonders genau pruefen. Ich finde, dass er auf solche Dinge unaufgefordert hinweisen sollte.

Gruss pak9

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also wenn es um eine Glock-17 mit Griffstück der 2. Generation (ohne Fingerrillen) geht, dann soll dein Freund sie bitte aufheben. Sowas ungeschossen, fabrikneu würde ich kaufen - nur das Bedürfnis wird eine Weile dauern - ob er so lange warten will ... :)

Mir liegt die Glock ohne Fingerrillen nämlich eindeutig besser in der Hand als die neuen. Die letzte, die ich in der Hand hatte, hätte ich fast gekauft (100 Schuss alt). Leider hat sich der Besitzer entschieden sie doch zu behalten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Sniper:

Ja, es geht schon um die 2nd generation Glock. Er ist ja auch nicht unzufrieden und schon allein wegen der teuren Ein-Austragungskosten/umständlichen Bedürfnisgeschichten etc. wird er sie wohl behalten. Trotzdem danke für Dein Kaufangebot.

2 Dinge stören halt nur:

Zum einen hätte der Händler drauf aufmerksam machen müssen, dass die Waffe 7 Jahre alt ist und nicht mehr baugleich mit einer fabrikneuen Glock ist.

Zum anderen fragt man sich wie so ein Schnelldreher / gängiges Modell wie eine Glock 17 satte 7 Jahre bei einem nicht gerade kleinen Händler(?) rumliegt, bevor sie in den Verkauf gelangt. Dass ein Exot mal 7 Jahre in ner Vitrine liegt, bevor sich ein Käufer seiner erbarmt - ok. Aber eine Glock 17?

Grüße,

Schwarzwälder

pak9de schrieb:

Auf jeden Fall wuerde ich kuenftige Angebote dieses Haendlers besonders genau pruefen.

Ja, genau das ist der Punkt!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mir liegt die Glock ohne Fingerrillen nämlich eindeutig besser in der Hand als die neuen. Die letzte, die ich in der Hand hatte, hätte ich fast gekauft (100 Schuss alt). Leider hat sich der Besitzer entschieden sie doch zu behalten.

Du kannst jederzeit ein Griffstück der 2. Generation bei Glock ordern (über den Fachhandel) es gibt noch genug...

Definition "Neuwaffe": (sehr einfach)

Eine Neuwaffe ist dann eine Neuwaffe, wenn sie noch keinen Besitzer außer dem Händler hatte.

Ungeschossene Neuwaffen gibt es nicht, denn im Werk und beim Beschußamt werden

Probeschüsse abgegeben.

Eine Waffe kann durchaus 6-7 Jahre alt sein und trotzdem eine Neuwaffe sein.

Bei Lagerverkäufen nach Konkurs z.B. kommt das u.A. vor.

Es wäre also zu klären, ob die Waffe einen Vorbesitzer hatte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und ich bleibe dabei:

Wenn ihm das Griffstück nicht gefällt und der Preis in Ordnung ist, kaufe ich ihm die Glock ab und er kann sich eine neue mit Generation 3 Griffstück kaufen. Wenn der Preis passt, lege ich sogar noch ein paar EUR für den Papierkram drauf. Nur das Bedürfnis wird ca. 3-4 Monate dauern, ob er solange warten will ...

Oder dem Händler die Gun zurück geben und ich mache ne Anzahlung, damit er sie mir eine Weile weg legt. :) Eine fabrikneue G-17 mit Griffstück der 2. Generation wäre genau das, was mir noch zum Glücklichsein fehlt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und ich bleibe dabei:

Wenn ihm das Griffstück nicht gefällt und der Preis in Ordnung ist, kaufe ich ihm die Glock ab und er kann sich eine neue mit Generation 3 Griffstück kaufen. Wenn der Preis passt, lege ich sogar noch ein paar EUR für den Papierkram drauf. Nur das Bedürfnis wird ca. 3-4 Monate dauern, ob er solange warten will ...

Oder dem Händler die Gun zurück geben und ich mache ne Anzahlung, damit er sie mir eine Weile weg legt. :) Eine fabrikneue G-17 mit Griffstück der 2. Generation wäre genau das, was mir noch zum Glücklichsein fehlt.

Ich könnte das Teil " zwischenlagern"..........wenn bedarf besteht! :gutidee:

Natürlich " Gratis"! :s75:

@ Sharps:

Bin dann unter der Email:

info@hornerarms.de

erreichbar, Pm geht ja nicht......... :rotfl2::rotfl2:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.