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IGNORED

Neue AGB Hermes-Versand


atoms

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

 

scheint so ...

DPD hat mir heute auch persönlich versichert, dass von ihnen sowohl Waffen als auch Munition wieder sehr gern transportiert werden.

Gleichzeitig sind 2000 Schuß 9 x 19 abgeliefert worden ...

 

scheint man sich doch auf das Motto besonnen zu haben ..." Kleinvieh bringt auch Mist ..." ... uns soll´s freuen ...

Geschrieben

.......bricht Vernunft aus :D ??

Eher nein, denn dem steht dies entgegen:

2.4. Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Der absendende Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, , von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Adressaten (Empfänger) anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushaltes des Empfängers sowie unmittelbare Nachbarn des Adressaten. Wird eine Nachbarschaftsabgabe durchgeführt, erhält der Adressat eine Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis zur Zeit und zum Ort der Übergabe.

Wenn DU als Versender nicht garantieren kannst, das genau der Empfangsberechtigte (der Berechtigungsinhaber) die Ware -Waffen/und/oder Munition- bekommt, überlässt Du diese Ware an "Unberechtigte" mit den bekannten Rechtsfolgen.

Hermes hält sich ja genau diesen Umstand frei und garantiert eben NICHT, die Zustellung an den einzelnen Berechtigten.

Die Post bietet diesen Service des "Eigenhändig" speziell an. Wenn dann der Hoppschloddel von Postler trotzdem einem anderen die Wundertüte aushändigt, ist aber jedenfalls der Versender aus dem Schneider. Denn der kann ja nachweisen, das er explizit die Versandart "Eigenhändig" ausgewählt und berappt hat.

Für die dann erfolgte Übergabe an einen "Unberechtigten" haftet dann die Post und NICHT der Versender. Im Fallle Hermes hat der allerdings die A-Karte...., da diese sich ja in den Beförderungsbedingungen ausdrücklich das Recht auf Übergabe an jeden!!! vorbehalten (auch an die Nachbarn)..

Im übrigen steht der Beförderung von Munition auch noch dieser Satz der AGB entgegen:

...deren Beförderung oder Lagerung nationalen oder internationalen Gefahrgutvorschriften unterliegen oder deren Beförderung mit besonderen Auflagen verbunden ist...........

Da Munition immer noch der ADR/GGVS unterliegt (auch wenn jetzt die Freimenge "unbegrenzt" gilt), sind diese Transporte immer noch Gefahrguttransporte mit entsprechender Kennzeichnungs -und Verpackungspflicht der einzelnen Pakete, als auch des transportierenden Fahrzeugs.....

und wer schon mal ein 1.4S Schild am Auto hatte, weiss wieviel Spass das macht, alle 5 Meter in eine Kontrolle zu fahren oder einfach nur so angehalten zu werden.

Mir ist meine Lizenz zu wichtig, als sie wegen ein paar Teuros aufs Spiel zu setzen...

GF

Muni

Geschrieben

Alles logisch , was Du da sagst :icon14: -

aber ich glaub nicht , daß ein Betrieb wie Frankonia da blauäugig vorgeht ;)

Also muß es wohl doch ne saubere Lösung geben.

Gruß Mouche

Geschrieben

also ich hab letztens meine munition durch dpd geliefert bekommen, und da ich nicht zu hause war wurde sie beim nachbarn abgegeben!!!

Genauso gings mir mal, allerdings schon im Jahr 2001, mit meiner Desert Eagle:

Desert Eagle .44 Mag mit 6" Lauf, 14"Lauf und WBK wurden beim Nachbarn abgegeben, obwohl ich zu Hause war :gaga:

Die Nachbarn zogen an diesem Tag gerade ins Altersheim um, weshalb die Eingangstüre und die Wohnungstüre den ganzen Tag offenstanden... und mein Päckchen lag gleich neben der Türe.

IMI

Geschrieben

Hermes ist ein Tochterunternehmen vom Otto- Versand und dessen hauseigenes Lieferunternehmen. Frankonia gehört über Heine ebenso zum Konzern, und übrigens noch ca. weitere 70 Unternehmen. Wenn also ein Kunde bei Frankonia bestellt , wäre es wohl sehr merkwürdig, wenn Hermes als Tochterunternehmen den Versand von Waffen und Munition ablehnt. Aber ich bin lernfähig...

Ordonanz

Geschrieben

Btw : Du müßtest mal Dein Herkunftsland berichtigen :rolleyes:

Wie wär es denn mit "Merkely" :s82::s82:

Geschrieben

Also Leute im Waffengesetz steht doch, dass derjenige, der mit Waffen/Muni usw Liefermässig umgeht keine EWB braucht. Also wenn ich meine Waffe verschicke (mit einer Gesellschaft, der das erlaubt) darf die Gesellschaft damit umgehen auch wenn sie keine WBK oä hat. Analog ist doch dann der Nachbar, der die Post sowieso nicht aufmachen darf (Postgeheimnis) ein Lieferant. Von dem her wäre doch dieser Weg trotzdem gangbar!?!??Könnte das mal ein Rechtsgelehrter darlegen???

Geschrieben

Also Leute im Waffengesetz steht doch, dass derjenige, der mit Waffen/Muni usw Liefermässig umgeht keine EWB braucht. Also wenn ich meine Waffe verschicke (mit einer Gesellschaft, der das erlaubt) darf die Gesellschaft damit umgehen auch wenn sie keine WBK oä hat. Analog ist doch dann der Nachbar, der die Post sowieso nicht aufmachen darf (Postgeheimnis) ein Lieferant. Von dem her wäre doch dieser Weg trotzdem gangbar!?!??Könnte das mal ein Rechtsgelehrter darlegen???

Hallo auch,

im WaffG steht:

Zitat

Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

-snip-

2. vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, zur gewerbsmäߧigen Lagerung oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder änlicher Arbeiten an der Waffe erwirbt;

Zitat Ende

Also, nicht als Rechtsgelehrter sondern einfacher Handwerker:

GEWERBSMÄßIGE BEFÖRDERUNG heist das Zauberwort.

Da dein Nachbar das wohl nicht tut ist die Sache klar.

Selbst wenn er ein gewerblicher Beförderer wäre würde die Ausnahme von den Erlaubnispflicht nicht greifen, da er nicht vom Versender beauftragt ist.

Grüße

Robert

Geschrieben

Nach dem neuen Waffenrecht geht der Nachbar leider nicht mehr. Nach dem alten wäre es o.k. gewesen. Irgendwie muss der Nachbar in der Vergangenheit die innere Sicherheit der BRD massig gefährdet haben, oder? War der möglicherweise in D immer Angehöriger einer bestimmten Religion und hat mit der Waffe irgendwelche Flugzeuge entführt?

Ansonsten denke ich nicht, dass hinter jedem Postboden ein Polizist steht, sonst hätte Beckstein die glücklicherweise schon alle abgeschafft (wenigsten einer der gelegentlich mitdenkt). Also, doch besser mit dem alten französischen Grundsatz leben: Wir sind hier und Paris ist weit weg.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Nach dem neuen Waffenrecht geht der Nachbar leider nicht mehr. Nach dem alten wäre es o.k. gewesen. Irgendwie muss der Nachbar in der Vergangenheit die innere Sicherheit der BRD massig gefährdet haben, oder? War der möglicherweise in D immer Angehöriger einer bestimmten Religion und hat mit der Waffe irgendwelche Flugzeuge entführt?

nein aber es gab wohl den einen oder anderen stammkunden der polizei, bei dem ständig irgendeine waffe herumlag die er für jemanden aufbewahrte. und das war legal, selbst wenn der aufbewahrer alles andere als zuverlässig war. hat mir ein polizist erzählt der früher in st. pauli dienst schob.

Geschrieben

Das Problem bei der Geschichte ist weniger der Versand vo Waffen als der Versand von Muniton.

Denn der Munitionsversand unterliegt nicht nur dem WaffG. sondern zusätzlich noch der GgvS (Gefahrgut Verordnung Straßenverkehr oder wie das Ding sich nennt). Dieses Machwerk regelt den gewerblichen Transport von Gefahrgut wozu nunmal Muniton Zündhütchen und Feuerwerkskörper zählen.

Diese Verordung wurde in den letzten paar Jahren mehrfach geändert.

Mal Muntransport nur bis x Kg

Mal nur mit Feuerlöcher mal wieder ohne

Mal nur in bestimmter Vrepackung

usw

Jedesmal ein Andere schwachsinnige Auflage. Vor allem für den Gewerblichen Transport gelten wesentlich strengere Auflagen gelten wie für Privatpersonen.

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