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IGNORED

Gartenhütte und Selbatschussanlage?


Runnerpilot

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

Beim Waffenladen um die Ecke vielen mir so Selbstschussapparate auf, die mit Platz - oder CS Patronen geladen, und durch einen Stolperdraht ausgelöst werden.

Man könnte aber innerhalb der Hütte die Fenster und Türen verdrahten, sodass die Anlage in der Hütte das CS verteilt, falls diese ausgelöst wird...

Nun die Frage:

Wie sieht es da mit der Rechtslage aus???

Geschrieben

Beim Waffenladen um die Ecke vielen mir so Selbstschussapparate auf, die mit Platz - oder CS Patronen geladen, und durch einen Stolperdraht ausgelöst werden.

Wie sieht es da mit der Rechtslage aus???

Wo siehst Du denn hier rechtliche Probleme?

Montier die Dinger und gut is.

Rechtliche Probleme wären zu erwarten wenn Du eine Flinte Kal. 12 als Selbstschussanlage

in Richtung Tür montieren würdest: :rotfl2:

(auch wenn Du beim anschliessenden Besuch Deiner Gartenlaube nicht daran denken würdest, wäre das ungünstig) :rotfl2::rotfl2:

Gruss

der "Cooper"

Geschrieben
.........

(auch wenn Du beim anschliessenden Besuch Deiner Gartenlaube nicht daran denken würdest, wäre das ungünstig) :rotfl2::rotfl2:

ein Fehler, den man nur einmal macht. :o

Sind wir dann wieder bei den Löchern? ;)

Geschrieben

...Rechtliche Probleme wären zu erwarten wenn Du eine Flinte Kal. 12 als Selbstschussanlage

in Richtung Tür montieren würdest: :rotfl2:

...

Und genau daran hatte ich beim Thread Titel gedacht :o

IMI

Geschrieben

Wo siehst Du denn hier rechtliche Probleme?

Montier die Dinger und gut is.

Wenn die Dinger rechtlich als Schußwaffe angesehen werden müßte § 36 greifen.

Demnach dürfte das Teil nur Ungeladen angeschraubt sein solange man nicht in der Hütte ist, es sei denn man schraubt das Teil IN einem Tresor Widerstandsgrad 0 fest. Womit der Sinn des Teils irgendwie nicht so ganz gegeben währe.

Geschrieben

Und genau daran hatte ich beim Thread Titel gedacht :o

. . . ich auch. :D

Gruss

der "Cooper"

Wenn die Dinger rechtlich als Schußwaffe angesehen werden müßte § 36 greifen.

Demnach dürfte das Teil nur Ungeladen angeschraubt sein solange man nicht in der Hütte ist, es sei denn man schraubt das Teil IN einem Tresor Widerstandsgrad 0 fest. Womit der Sinn des Teils irgendwie nicht so ganz gegeben währe.

. . . na Du hast doch wohl hoffentlich Deine Sachkunde gemacht, oder ?

Eine Schusswaffe ist ein Gegenstand bei dem ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird.

Somit erübrigt sich wohl das Posting.

Gruss

der "Cooper"

Geschrieben

Eine Schusswaffe ist ein Gegenstand bei dem ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird.

Somit erübrigt sich wohl das Posting.

Das währe erst mal genau zu Betrachten. Schreckschußwaffen sind z.B. Schußwaffen im Sinne des Gesetzes.

Prinzipiell sind die Selbstschußteile wohl als Schreckschußwaffe zu verstehen. Ob die nun einen Lauf haben oder nicht ist sicher ein Punkt den man genauer betrachten muss. Was wohl spätestens wenn ein Einbrecher mit Gehörschaden und tränenden Augen dich verklagt auch getan werden wird.

Geschrieben

Schreckschußwaffen sind z.B. Schußwaffen im Sinne des Gesetzes.

Eine Schreckschusswaffe ist keine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes ,

sondern ein einer Schusswaffe gleichgestellter Gegenstand.

Das ist schon ein Unterschied.

. . . und eine Platzpatronenknallanlage ist keine Schreckschusswaffe.

Sind wir wieder Mal in einem vorauseilenden Gehorsam unterwegs? :heuldoch:

Macht doch nicht immer alles spannender als es ist, nur weil es um das Waffengesetz geht. :peinlich:

Gruss

der "Cooper"

Geschrieben

Sind wir wieder Mal in einem vorauseilenden Gehorsam unterwegs? :heuldoch:

Macht doch nicht immer alles spannender als es ist, nur weil es um das Waffengesetz geht. :peinlich:

Sind wir mal wieder im beschwichtigen Schönreden unterwegs?

Eins ich sicher, wenn der Einbrecher, oder noch schlimmer,

-Dein Nachbar der nur schauen wollte ob alles in Ordnung ist

-Die Feuerwehr weil aus irgend einem Grund Rauch aus der Hütte kam

-Ein Polizist der nachdem ein Einbrecher vertrieben wurde nach dem rechten Schaut

-Ein Spielendes Kind das seine Ball aus deinem Garten holt

-Ein verwanter der sich mal eben ein Werkzeug borgen wollte

...

durch das Teil ne ladung Gas ins Gesicht bekommt wird deine Rechtsauffassung sehr eingehend geprüft werden. Und ich würde nicht auf das Ergebnis wetten wollen, schon gar nicht mit meiner Zuverlässigkeit als Wetteinsatz.

Geschrieben

Wo siehst Du denn hier rechtliche Probleme?

Montier die Dinger und gut is.

Hauptsache du bist auch bereit die Kosequenzen für deine Ratschläge zu übernehmen. Selbstverständlich hat der Einbrecher im Zweifel zivilrechtliche Anprüche gegen denjenigen, der die Selbstschussanlange ggfs. mit dem vorsätzlichen Ziel der Körperverletzung am Einbrecher, eingebaut hat. :angry2:

Geschrieben

Sehe ich nicht so schlimm.

Es gibt kein Recht auf unversehrten Einbruch. Den Knall oder die CS-Ladung muß der Herr Einbrecher verdauen - genauso wie das 40er Hohlspitzgeschoß mit dem ihn manche Leute begrüßen würden.

Nennt man gemeinhin Notwehr.

Geschrieben

muss bei so einer anlage nicht sowieso ein warnschild gut lesbar angebracht sein?

ich meine mich zu erinnern, dass mein daddy mal so ne CS gas anlage vertrieben hat, zwecks einbruchssicherung. da kam vorher ne warnung "achtung, der raum wird in 10 sec mit reizgas geflutet"

so ganz ohne schild und warnung geht das sicherlich nicht. ich würde jedenfalls nicht in ein gebäude einsteigen, wo eine selbstschussanlage drin ist und dies auch kenntlich ist.

aber die warnung musst du dann in etwa 30 verschiedenen sprachen drucken und am besten noch bebildern, man weiß ja nie was da so rumstreucht.

Geschrieben

Sehe ich nicht so schlimm.

Es gibt kein Recht auf unversehrten Einbruch. Den Knall oder die CS-Ladung muß der Herr Einbrecher verdauen - genauso wie das 40er Hohlspitzgeschoß mit dem ihn manche Leute begrüßen würden.

Nennt man gemeinhin Notwehr.

Sehe ich auch so, nur halte ich nichts von einer automatik, die nicht zwischen gut und böse unterscheiden kann.

Feuerwehr, Kinder, Polizei, oder auch eigenen Schusseligkeit sind ja schon erwähnt worden.

Seien wir froh, das es Selbstschußanlagen in unserem Land nicht mehr gibt!

The Hun

Geschrieben

aber die warnung musst du dann in etwa 30 verschiedenen sprachen drucken und am besten noch bebildern, man weiß ja nie was da so rumstreucht.

Ein Warnschild ist schon notwenig. Es reicht aber eine Sprache: Deutsch. Das ist nämlich die einzige offizielle Amtssprache in unserem Land. Ein Einbrecher, der kein Deutsch kann ist eben selber schuld.

Geschrieben

Sind wir mal wieder im beschwichtigen Schönreden unterwegs?

Eins ich sicher, wenn der Einbrecher, oder noch schlimmer,

-Dein Nachbar der nur schauen wollte ob alles in Ordnung ist

-Die Feuerwehr weil aus irgend einem Grund Rauch aus der Hütte kam

-Ein Polizist der nachdem ein Einbrecher vertrieben wurde nach dem rechten Schaut

-Ein Spielendes Kind das seine Ball aus deinem Garten holt

-Ein verwanter der sich mal eben ein Werkzeug borgen wollte

...

durch das Teil ne ladung Gas ins Gesicht bekommt wird deine Rechtsauffassung sehr eingehend geprüft werden. Und ich würde nicht auf das Ergebnis wetten wollen, schon gar nicht mit meiner Zuverlässigkeit als Wetteinsatz.

. . . mein lieber Schwan gerade geht Deine Phantasie aber etwas mit Dir durch, oder? :peinlich:

Vielleicht solltest Du nicht so viele schlechte Filme ansehen.

Wir sprechen hier nicht von einer automatisierten Steuerung

bei der eine Gaspistole direkt im Gesicht eines Eindringlings ausgelöst wird,

sonder um eine Platzpatrone die irgendwo im Bodenbereich,

ausgelöst durch einen Perlonfaden knallt, um einen potentiellen Eindringling zu erschrecken.

Ich habe solche Dinger z.B. um meinen Teich positioniert damit der Fischreiher mir nicht immer die Fische wegholt.

Muss ich jetzt deswegen ins Gefängnis? (ANGST - SCHWITZ - ZITTER)

Ob Du es glaubst oder nicht die Dinger hat mir ein Jäger geliehen, der das sonst im Wald einsetzt,

nicht auszudenken welche Konsequenzen auf Ihn zukommen könnten. (ich muss Ihn sofort warnen gehen) :rotfl2:

Aber phantasiert Euch ruhig weiter in irgendwelche mega-Situationen hinein

und wenn Ihr schon so scharf auf Beschilderungen seid,

dann hängt Euch doch gleich ein Einladungsschild hin "EINBRECHER WILLKOMMEN". :gutidee:

Ach ja ich fertige Schilder an, also wenn Bedarf besteht, genügt ein PM. :D

P.S. und was den Spruch mit der Zuverlässigkeit angeht,

möchte ich Dir sagen das es selbst uns Waffenbesitzern gestattet ist unser Eigentum zu schützen,

vielleicht hat sich das noch nicht herumgesprochen, aber das ist so.

Gruss

der "Cooper"

Geschrieben

Sehe ich nicht so schlimm.

Es gibt kein Recht auf unversehrten Einbruch. Den Knall oder die CS-Ladung muß der Herr Einbrecher verdauen - genauso wie das 40er Hohlspitzgeschoß mit dem ihn manche Leute begrüßen würden.

Nennt man gemeinhin Notwehr.

"Tür auf- BUMM!" ist dann aber doch eher keine Notwehr, oder? :D

Geschrieben

Nö, es wird ja auch niemand verletzt.

Naja, Knalltrauma, etc. Kann man schon als Verletzung sehen!

Es ist ausserdem sicherlich ein Unterschied, ob man sein Gartentürchen mit so einer Selbstschussanlage "sichert", und alle Postboten innerhalb weniger Tage ihr Knalltrauma haben, oder ob man die Hütte, in welche schon mehrfach eingebrochen wurde, sichert.

Da kommt mir langsam die Idee: Im Garten meiner Eltern treibt sich auch immer Allerhand "Nachbarschaft" herum - gerade als wir ein weitere Garage bauten, waren die Nachbarskinder ständig in unserem Garten...

Die hätte man dann ja auch warnen können.

Gewarnt haben wir sie auch vor unserem Hund: Wir sagten, dass er zwar nicht aus dem Garten heraus kann, wenn aber jemand in den Garten eindringt, wird er böse... in Wahrheit hat er noch nie jemanden gebissen.

IMI

Geschrieben

Er hat Dich natürlich angegriffen! :ninja:

Ach so! Oder zu Not wollte er den Spaten ausm Geräteschuppen schnappen. Da isses dann wahlweise Notwehr oder Notstand. :rotfl2:

-Matze-

Geschrieben

Eine Schreckschusswaffe ist keine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes ,

sondern ein einer Schusswaffe gleichgestellter Gegenstand.

.... eine Platzpatrone die irgendwo im Bodenbereich,

ausgelöst durch einen Perlonfaden knallt, um einen potentiellen Eindringling zu erschrecken.

Ich habe solche Dinger z.B. um meinen Teich positioniert damit der Fischreiher mir nicht immer die Fische wegholt.

....Ob Du es glaubst oder nicht die Dinger hat mir ein Jäger geliehen, der das sonst im Wald einsetzt,

nicht auszudenken welche Konsequenzen auf Ihn zukommen könnten. (ich muss Ihn sofort warnen gehen) :rotfl2:

Wenn die Dinger tatsächlich rechtlich wie eine Schreckschußwaffe behandelt werden, dann sehe ich es schon als problematisch an, wenn die Dinger in der freien Natur oder in einem Garten montiert werden. M.W. müssen auch Schreckschußwaffen und Munition sicher verwahrt werden, d.h. ein unter 18-jähriger darf keinen Zugriff haben. Im Wald würde dann noch der kleine Affenschein und die Schießerlaubnis hinzukommen.

Wäre gegen Wildschäden vielleicht eine Weile lang wirksam, aber irgendwann schnallen auch die Sauen, daß ihnen der kleine Knall nix tut.

Haben Deine Hunde das Ding im Garten noch nicht ausgelöst?

Gruß Winzi

Geschrieben

Ach so! Oder zu Not wollte er den Spaten ausm Geräteschuppen schnappen. Da isses dann wahlweise Notwehr oder Notstand. :rotfl2:

-Matze-

Wo bleibt die Sachkunde? Das wäre in beiden Fällen klare Notwehr, da die Gefahr von einer Person (Einbrecher) ausgeht.

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