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IGNORED

Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz


Kahless

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Geschrieben

Hallo,

ich habe folgende Frage

Ich wollte die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen und wollte vorher wissen ob man dafür bereits Mitglied in einer schießsportlichen Vereinigung sein muss um diese zu erhalten. Schließlich stellt sich erst in ein paar Monaten heraus ob ich aufgenommen werde (sieht aber gut aus) oder nicht, allerdings würde ein Mitglied gerne zusammen mit mir einen Vorderladerlehrgang besuchen. Das Bedürfnis kann ich doch nur beantragen, wenn ich Mitglied in einem Verein bin und den Vorderladerlehrgang bestanden habe.

Bitte um Rat soll ich die UB beantragen oder nicht ist ja auch nicht günstig und hat nur eine Haltbarkeit von 6 Monaten. Das Mitglied hat sich schon angemeldet und die Zeit wird langsam knapp.

Geschrieben

Ich wollte die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen und wollte vorher wissen ob man dafür bereits Mitglied in einer schießsportlichen Vereinigung sein muss um diese zu erhalten.

Meines Wissens hat das eine mit dem anderen nichts zu tun! Du kannst sie also ruhig beantragen, sofern Du jetzt auch den Pulverschein beantragen willst. Normalerweise dauert es sowieso ein paar Wochen, bis sie vorliegt.

Nebenbei: Was ist das aber für ein Verein, der Dich monatelang auf die Entscheidung warten läßt, ob Du aufgenommen wirst oder nicht?

Rolf

Geschrieben

Du hast zwar i.d.R. ein bißchen Diskussion am Start und ggfs. auch ein verwaltungsgerichtliches Verfahren vor dir aber es spricht überhaupt nichts dagegen, isnbesondere weil du ja nur bzw. weil du ja gerade mit Schwarzpulver rumqualmen willst, ohne Mitglied in einem Verein zu sein einen Schwarzpulverschein zu machen. Du kannst ja auch ohne weiteres als Gast bzw. als Mieter irgendwo mehr oder weniger regelmäßig schießen gehen. Die vermeintliche Voraussetzung, dass du Mitglied wo auch immer sein mußt ist so im Gesetzt nicht zu finden.

Geschrieben

Nebenbei: Was ist das aber für ein Verein, der Dich monatelang auf die Entscheidung warten läßt, ob Du aufgenommen wirst oder nicht?

Rolf

Die Entscheidung ob ich aufgenommen werde oder nicht, treffen die Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung, für den Verein eine tolle Sache so bekommen sie nur Mitglieder die sie auch wirklich wollen, schade nur für mich, dass ich bis dahin nur Antragssteller auf eine Mitgliedschaft bin 

Geschrieben

Die Entscheidung ob ich aufgenommen werde oder nicht, treffen die Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung, für den Verein eine tolle Sache so bekommen sie nur Mitglieder die sie auch wirklich wollen, schade nur für mich, dass ich bis dahin nur Antragssteller auf eine Mitgliedschaft bin 

Also das ist ja nur was für Leute mit Geduld! Im Extremfall ist man dann 364 Tage lang Gastschütze, und dann beginnt erst die ein Jahresfrist zum erstmöglichen Waffenerwerb, bzw zum erstmöglichen Ausstellen einer Bedürfnisbescheinigung. Vom Gesetzgeber gefordert also 365 tage, in Eurem Fall im extremen dann 729 Tage, da sag ich Danke :icon13:

Solche Aufnahmegesuche kann man übers Jahr auch bei ganz normalen Vorstandssitzungen abhandeln und ggf durch Aushang (bei Einwilligung des Betrefefnden) die Mitglieder mit einbeziehen.

Geschrieben

Solche Aufnahmegesuche kann man übers Jahr auch bei ganz normalen Vorstandssitzungen abhandeln und ggf durch Aushang (bei Einwilligung des Betreffenden) die Mitglieder mit einbeziehen.

:appl:

Diese Meinung kann ich nur unterstützen. Ich schieße in Hessen + RLP in 2 Vereinen unter der Herrschaft des DSB. :rolleyes:

Diese Jahresversammlungsaufnahmen sollten abgeschafft werden. Seid froh' dass es noch Leute gibt, die sich für den Schützensport interessieren. Und noch besser ist, wenn ich gleich einen habe, der gleich ein paar Scheine macht - also Schwarzpulver, Vorderlader, Wiederlader, Böller .... und bei Unfall :17: - den vielgeliebten Krankenschein .... :D

War ein Scherz. Also - du kannst alles Beantragen was du möchtest. Dauert bei den Behörden ca. 6-8 Wochen, da es die Weltweitabfrage gibt - also Polizei, Gesundheitsamt, Gemeinde, Stadt, Nachbar, CIA, KGB, Stasi, Berlin - dess' Zentralregister, Flensburg ..... usw. Und wenn diese Daten alle da sind - bekommste dann auch deinen Schein - das du die anderen Scheine machen darfst ..... Klingt gut oder ....?

:bb1:

Geschrieben

Also bei mir war es so, das du den Pulverschein machen kannst, ohne was mit einem Verein am Hut zu haben. Du machst ja auch erstmal die Prüfung für den Wiederladeschein.

Wenn du den hast, dann ist erst mal stop, denn wenn du das begehrte Büchlein willst (Pulverschein), bekommst du es erst, wenn du im Verein bist und der dir das Bedürfniss dazu gibt. Mit dem dann zum Amt, dann stellen sie dir ´n Pulverschein aus. Dann heißt es auch Geldbeutel weit aufmachen. Die Kosten sind in der Bananenrepublik nach dem "Rahmen" bemessen, kann also von Bundesland zu Bundesland ein krasser Unterschied sein. Ebenfalls bei den Kosten der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Bei uns war einer im Lehrgang, der kam glaub ich aus Hessen, dem habe Sie seiner Aussage nach 650 DM abgenommen, bei mir waren es 150 DM.

Das war das erste, was der Lehrgangsleiter fragte, jeder sollte sagen, was er gezahlt hatte.

Aber gut, das war hier nicht die Frage, aber vielleicht für dich interessant.

Grüße Hunnnter

Geschrieben

Ziemlich wirr hier das ganze. :huh:

Also erst mal der Reihe nach:

1. Zur Ausstellung der UB wird die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit nach §8a Abs. 5 SprengG geprüft, vergleichbar mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung nach § 5 Abs. 5 WaffG. Wer persönlich geeignet und zuverlässig ist, erhält die UB. Punkt.

2. Diese UB gilt ein Jahr und berechtigt zur Teilnahme an einem Sprengstofflehrgang zum Erwerb eines Fachkundezeugnisses. Dieses gilt maximal fünf Jahre lang, wenn mit diesem kein Antrag gestellt wird.

3. Zur Ausstellung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG (Vorderlader, Wiederlader, Böller) benötigt man ein Mindestalter von 21 Jahren, die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, einen Fachkundenachweis und ein Bedürfnis. Das Bedürfnis ist bei Vorderladern durch den Schützenverein, bei Böllerschützen ebenfalls durch diesen bzw. die Bürgerwehr/Brauchtumsvereinigung, Gemeinde als "Auftraggeber" nachzuweisen, beim Wiederlader entweder durch den Schützenverein oder aufgrund eines Jagdscheins. Bei der Verlängerung der Erlaubnis ist das Bedürfnis erneut nachzuweisen.

Hoffe, etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.

Grüssle

SBine

:angel:

Geschrieben

Ein fettes Danke an alle für die schnellen und sehr informativen Antworten, werde die UB beantragen und das Geld 77 € in meinem Fall an das Amt überweisen. :pro: Schade nur, dass ich vorher noch auf meinen Personalausweis warten muss, der ist leider auch abgelaufen. <_<

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

DANKE Sachbearbeiter ! Endlich klare Aussagen und kein Halbwissen !

...man sollte dem Frager eventuell noch mitteilen, dass unterschieden wird in:

- Vorderladekurs (Erwerb, Besitz, Umgang Schwarzpulver)

- Wiederladekurs (Munition selberschnitzen und NC-Pulver erwerben dürfen)

- Böllerkurs (Erwerb SP und Schießen mit Böllern)

ICH kann nur empfehlen, den VL- und WL-Kurs in einem Aufwasch zu machen. Dauert i.d.R. nur einen Tag länger und kostet (bei mir jedenfalls) nur rund 75 Euro mehr als der VL-Kurs (allein 85 Euro).

Und bevor diese Frage WIEDER gestellt und diskutiert wird: Wiederladen darf ich dann alle Patronen (nicht nur die für die ich einen Eintrag auf meiner WBK habe - gell)

Ein Bedürfnis für den "Pulverschein" wird meist anerkannt, wenn ich 6 Monate im Verein Vorderlader geschossen habe (unter Anleitung - Laden muß ein Erlaubnisinhaber) AUCH WENN SICH HIER DAS GESETZ WIDERSPRICHT: (..."mit SP darf nur umgehen wer im Besitz einer Erlaubnis nach § 27...) ...aber lassen wir das!

UND: such dir einen Verein in dem du dich wohlfühlst ! ... Wartefrist: lachhaft - da kann man sich ausmalen wie das weitergeht mit den alten Knochen die nur ihre Macht im Verein geniesen, weils von Muttern daheim was drauf gibt :peinlich: ......am besten die ersten 12 Monat unter Aufsicht mit Luftgewehr - gell !!!!!

:s75:

Geschrieben

......am besten die ersten 12 Monat unter Aufsicht mit Luftgewehr - gell !!!!!

Etwa bei dir nicht :o

Wie hast du denn da deine Ernsthaftigkeit nachgewiesen :confused:

;)

*ganzschnellweg*

Geschrieben

....natürlich durch mein Fachwissen, mein elegantes Auftreten, meine Wortwahl und der 1. geschossenen Zehn (natürlich über die Schulter mit einem kleinen Taschenspiegel)

.....oder waren es doch die 10 Bier für den Vorstand ?????????? :confused:

:s75:

.......auchschnellwech !!!

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