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IGNORED

Verkauf einer Kurzwaffe von Deutschland nach Österreich


woris

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich will meine CZ75 Kal.9mm aus privater Hand verkaufen und habe einen Interessenten aus Österreich.

Kann mir jemand sagen, auf was ich als Verkäufer achten muß?

Habe leider keine Erfahrungen mit dem Waffenversand ins Ausland.

Danke im voraus

woris

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Soweit ich weiß:

Dein Kunde braucht eine Import-Genehmigung von seiner Behörde, in der alle Daten der Waffe angegeben sein müssen, die Daten zu Deinem waffenrechtl. Dokument, sowie vermutlich auch Deine persönlichen Daten und die Angabe Deiner verantwortlichen Behörde.

Du brauchst eine Kopie dieser Importgenehmigung, und für Deine Behörde auch Kopie von Paß oder Personalausweis (Führerschein wird nicht anerkannt), sowie eine Kopie des waffenrechtl. Dokuments Deines Kunden.

Was beim Transport zu beachten ist, kann ich Dir nicht sagen, bei Abholung wird wohl ein europäischer Feuerwaffenpaß notwendig sein. Insgesamt viel Aufwand, und vermutlich das Geld nicht wert. Leider!

Gruß

Greenhorn

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vor allem für eine "olle" CZ75 die sie dir überall nachschmeissen... (tschuldigung, wollte dein baby nicht beleidigen ist aber halt so)

ich würd's echt bleiben lassen.

lg

martin

Weswegen lassen?

Wenn er einen Käufer für das Teil gefunden hat, der seine Auslagen übernimmt, passt doch alles.

Die für den Verkäufer notwendige Verbringungsgenehmigung kostet ca. 11,- Euro.

@woris:

Das übliche zum lesen:

§ 31 WaffG

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Was beim Transport zu beachten ist, kann ich Dir nicht sagen, bei Abholung wird wohl ein europäischer Feuerwaffenpaß notwendig sein. Insgesamt viel Aufwand, und vermutlich das Geld nicht wert. Leider!

Hallo,

der EFWP hat damit nichts zu tun, da nicht mit dem Besitz oder Kauf einer Waffe in Verbindung stehend.

Der hat NUR die Aufgabe, Grenzübertritte zu erleichtern, bei denen die Waffe den Besitzer nicht wechselt. Selbst geliehene Waffen können dort eingetragen sein.

Worauf man den Käufer fairerweise hinweisen sollte, sind die unverschämten Kosten, die in Österreich entstehen, nämlich deutlich über 50.- Euronen. Die EU hamma da wirklich braucht ... :angry2:

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Momenterl, Sniper...

Ich meinte bei Abholung! Wenn der Versand zu kompliziert ist könnte der Käufer ja auf die Idee kommen, die Waffe in Deutschland abzuholen. Dann muß er mit dem Ding - mittlerweile sein Eigentum - retour nach Österreich. Geht das legal und einigermaßen unkompliziert ohne EWFP? Ich weiß es nicht! Wäre ja schön!

Gruß

Greenhorn

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Momenterl, Sniper...

Ich meinte bei Abholung! Wenn der Versand zu kompliziert ist könnte der Käufer ja auf die Idee kommen, die Waffe in Deutschland abzuholen. Dann muß er mit dem Ding - mittlerweile sein Eigentum - retour nach Österreich. Geht das legal und einigermaßen unkompliziert ohne EWFP? Ich weiß es nicht! Wäre ja schön!

Gruß

Greenhorn

Axoo ...

ich hab die Kurzen bisher immer per Post geschickt bekommen. Das waren aber Custom - 2011er.

Bei Abholung muß aber die Verbringungsgenehmigung reichen.

Unsere BH's jedenfalls bestehen bei Eintrag einer Waffe in den EFWP auf Vorlage eines Kaufvertrages im Original.

Wenn sich der Interessent von woris die CZ auch noch abholt, muß ich Euch wohl endgültig recht geben bei der Frage, ob sich das rentiert ...

Gruß

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ich hab die Kurzen bisher immer per Post geschickt bekommen. Das waren aber Custom - 2011er.

Bei Abholung muß aber die Verbringungsgenehmigung reichen.

Unsere BH's jedenfalls bestehen bei Eintrag einer Waffe in den EFWP auf Vorlage eines Kaufvertrages im Original.

Wenn sich der Interessent von woris die CZ auch noch abholt, muß ich Euch wohl endgültig recht geben bei der Frage, ob sich das rentiert ...

Achtung - hier gibt es einen großen rechtl. Unterschied zu Deutschland - Der Versandhandel mit Waffen und Munition ist in Österreich grundsätzlich verboten!

Ausnahmen gibt es hier IMHO nur bei Gewerbetreibenden. Er muss sie persönlich abholen, sonst wird er persönlich abgeholt, und zwar von den Herren in Grün! Oder er findet einen Waffenhändler, der für einen Obolus diese Dinge für ihn übernimmt.

lg

Martin

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Der Versandhandel mit Waffen und Munition ist in Österreich grundsätzlich verboten!

Stimmt schon, Martin, - aber auch hier ist nach meinem Wissen keine eindeutige Klarheit gegeben.

a) Verkauf von Privat zu Privat ist kein Versandhandel! Soweit ich weiß ist das legal. Es wird nur immer schwieriger, Unternehmen zu finden die bereit sind Waffen zu transportieren. Solange das Paket ankommt kein Problem, was aber wenn es verschwindet und man hat nicht korrekt angegeben, was 'drin ist??

B) Auch die Lieferung eines individuell bestellten Stücks ist kein Versandhandel sondern eben eine Auslieferung. Auch das sollte eigentlich legal sein.

Vielleicht gelingt es uns noch 'mal, hier wirklich Klarheit zu schaffen. Die Meinungen sind sehr weit gestreut, echte Spezialisten gibt es kaum...

Gruß

Greenhorn

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Stimmt schon, Martin, - aber auch hier ist nach meinem Wissen keine eindeutige Klarheit gegeben.

a) Verkauf von Privat zu Privat ist kein Versandhandel! Soweit ich weiß ist das legal. Es wird nur immer schwieriger, Unternehmen zu finden die bereit sind Waffen zu transportieren. Solange das Paket ankommt kein Problem, was aber wenn es verschwindet und man hat nicht korrekt angegeben, was 'drin ist??

B) Auch die Lieferung eines individuell bestellten Stücks ist kein Versandhandel sondern eben eine Auslieferung. Auch das sollte eigentlich legal sein.

Vielleicht gelingt es uns noch 'mal, hier wirklich Klarheit zu schaffen. Die Meinungen sind sehr weit gestreut, echte Spezialisten gibt es kaum...

ich kann mir kaum vorstellen, dass der verkauf von privat zu privat oder die "lieferung eines individuell bestellten stücks" da eine ausnahme bilden könnten. privat zu privat wäre irgendwie noch als ausnahme argumentierbar aber ein höheres risiko für fehler beim postversand, zweiteres könnte nicht wirklich vom versandhandel unterschieden werden (jede bestellte waffe ist eine auslieferung...).

ich glaube das problem dabei ist einfach dass du aus der ferne nicht sicherstellen kannst, dass die waffe (bzw WBK-pflichtige muni) ausschliesslich der berechtigten person übergeben wird. bei der persönlichen übergabe kannst du das durch unmittelbare kontrolle der WBK sehr wohl. mindestens hat es jedenfalls der postbeamte in der hand, der zumeist nicht berechtigt ist und bei verdächtigen sendungen in versuchung geraten könnte.

hier gab es doch unlängst eine diskussion über eine am postweg verlorene bei egun ersteigerte waffe. bestes beispiel dafür. ich persönlich finde es ehrlich gesagt eine sinnvolle regelung, auch wenn ich mir schon den einen oder anderen kilometer oder euro erspart hätte :)

du hast jedenfalls recht, eine detaillierte amtliche klarstellung was und unter welchen bedingungen am postweg evtl. legal wäre, wäre sehr interessant. vielleicht könnte die IWÖ hier mal eine offizielle anfrage stellen und veröfentlichen?

lg

Martin

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