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IGNORED

Am Wochenende kurz im Büro vorbeischauen und dann in den Verein


jeff

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich will ja nicht unken, aber die Fragestellung ist gar nicht so dumm.

Der Knackpunkt ist, wie richtigerweise schon angesprochen, was man alles unter den Begriff "und im Zusammenhang damit" subsumiert. Und genau dort scheiden sich die Geister, weil ein Abstecher zum Büro zwar eigentlich nix mit dem Sportschützenbedürfnis zu tun hat, andererseits aber bei Beachtung des sicheren Transports (nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit) bei einem kurzen Trip wohl nichts einzuwenden sein dürfte.

Auf jeden Fall befindet man sich in einer Grauzone und ob man das mit dem Schüsseltreiben der Jäger vergleichen kann, wage ich jetzt einfach mal zu bezweifeln.

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Geschrieben

Auf jeden Fall befindet man sich in einer Grauzone und ob man das mit dem Schüsseltreiben der Jäger vergleichen kann, wage ich jetzt einfach mal zu bezweifeln.

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Nun, das war damals halt der KONKRETE Fall.

Aber auch zum Sportschuetzen gibt es mittlerweile (zumindest aus unserer Gegend) hierzu eine klare Rechtsprechung.

Man muss sich ja nur mal den Werdegang des Gesetzes und die Idee die dahinter steckt vor Augen führen:

SINN war es den sog. Türsteher-Paragrafen zu schaffen. Es sollte nicht mehr möglich sein dass ein Sportschütze mit Zustimmung des Grundstückseigentümers mit seiner Hämmerli Streife geht :D

Zwischen diesem und einer Wegabweichung zum Semmeln holen, Zwischenlagerung im Büro und sogar einem Kuraufenthalt mit abendlicher Geselligkeit in einem Gastverein (durch Verfahrenseinstellung auch schon für rechtmässig befunden) ist ein weiiiiiiter Graben. :s75:

Geschrieben

In unserer Firma gibt es einen "Code of Conduct" Verhaltenkodex. Jeder Mitarbeiter hat ein kleines Buch darüber bekommen. Das ganze ist auch ( da wir Firmen in aller Welt haben) international gültig, bzw. zielt eher auf so Länder wie Asien, Afrika oder Südamerika ab.

Aber zurück zu dem CoC. Dort steht expliziet drin das wir keine Waffen mit auf die Arbeit bringen dürfen.

Kann also aus mehreren Gründen problematisch werden.

Nicht nur der Gesetzgeber könnte etwas dagegen haben sondern u.U. auch der Arbeitgeber.

Nur mal so ....

Schade ich wollte eigentlich nen AR 15 mitnehmen wenn es an die nächsten Gehaltsverhandlungen geht, muß doch danach direkt zum Training :rotfl2::ninja:

Geschrieben

Traurig, wenn der Arbeitgeber was dagegen hat.

In unserem kleinen Betrieb hab ich das uneingeschränkte OK vom Chef, nicht ohne Eigennütz:

Da ich ja Tagsüber eher in der Firma anzutreffen bin, lasse ich alles in die Firma kommen (bei WBK-Plichtigen Sachen natürlich nur, wenn ich bei Auslieferung wirklich vor Ort bin!), da gibt´s dann immer glänzende Augen und "Auspacken, Auspacken"-Rufe. :bud:

Geschrieben

da gibt´s dann immer glänzende Augen und "Auspacken, Auspacken"-Rufe. :bud:

Scheint ja ganz locker bei Dir zu sein.

Bei mir hat (Noch zu meiner KK-Zeit) gleich nachdem es raus kam, daß ich Sportschütze bin, ein Mitazubi versucht mich aufs übelste und äußerst persönlich angreifend zusammenzustauchen.

Leider waren die Argumente nicht so recht auf seiner Seite... :D

Pech für Ihn..

Grüße

-Matze-

Geschrieben

Nun,

die Überlegung: "Was machen wenn..." ist ja eigentlich wirklich wichtig, zumal man als Arbeitnehmer in diesen Zeiten (Arbeitsmarkt) wohl sehr gut zwischen beruflichen Notwendigkeiten und dem Hobby abwägen sollte.

Und solange es eine ortsfeste Arbeitsstelle, oder, wenn Montage/Pendlerstelle, zumindest in so fern fix, daß man über längeren Zeitraum auch am Arbeitsort einigermaßen ortsfest ist.

Was macht aber ein Arbeitnehmer, der, wie im Fall eines Bekannten, auf Grund beruflicher Erfordernisse ständig unterwegs ist, wie Luis Trenker auf der Flucht (in diesem Fall SiPo für ein Gleisbauunternehmen mit ständig wechselnden Arbeitsorten)? Er ist beispielsweise während der Saison kaum mal zu Hause (außer Urlaub oder einmal in 3 Monaten für zwei/drei Tage), ansonsten arbeiten die fast ununterbrochen (1 freier Tag je Woche).

Will er seinem Hobby dennoch nachgehen, müsste er seine Waffen (zumindest die, die er zum Training benötigt) mitnehmen. Aber da eine sichere Aufbewahrung im Sinne des Gesetzes nicht wirklich gewährleistet ist (die schlafen mitunter nicht mal in nem Hotel sondern in Wohncontaineren oder auch schon mal in nem WoMo), wäre im Zweifelsfall die Zuverlässigkeit weg.

Andererseits könnte er aber auch Probleme bekommen, wenn er die Waffen zu Hause lässt und auf die regelmäßigen (!!!) Trainings (im Sinne WaffG) verzichtet. Nämlich dann, wenn es ein SB irgendwann mal sehr genau nimmt mit der Kontrolle der Bedürfnissgrundlagen (die ja u.A. das regelmäßige Training einschließen).

Von den Problemen mit der unbeaufsichtigten (!!!) dauerhaften Aufbewahrung mal abgesehen (da gibt es ja Mittel und Wege, seine Waffen dennoch sicher im Sinne des WaffG unterzubringen).

Also, was tun in einem solchen Fall?

Geschrieben

In anderen Betrieben heißt es hingegen:"Ausziehen, ausziehen !" :D Da hast Du es sicherlich besser... ;)

Da sind die Mädels dann aber immer die, die dies als este sagen :D

Gruß

Letti

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