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IGNORED

Lampensets!


Einzelgänger

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

WaffG

Anlage 2

Abschnitt 1

"Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten :

...

1.2.4

für Schußwaffen bestimmte

1.2.4.1

Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z.B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z.B. Laser oder Zielpunktprojetkoren)"

Die Mini-Mag-Lite im Lauf beleuchtet das Ziel. Das ist auch der Bestimmungswille des Nutzers, sonst würde er die Lampe dort nicht reinstecken.

Der Patronenjustierlaser markiert das Ziel und ist schon vom Herstellerwillen des Produzenten für Schußwaffen bestimmt.

Der Gesetzeswortlaut ist eindeutig. Beide Gegenstände sind in der dargestellten Fallvariante verboten.

Will man nun kein Verbot erkennen, wie dies bei den im Fachhandel angebotenen Patronenjustierlasern offenbar gehandhabt wird, dann muß man zwingend dem Gesetzgeber den Willen unterstellen, daß die o.g. Gegenstände nur dann verboten sein sollen, wenn man zeitgleich schießen kann, wie dies bei außen an den Waffen befestigten Lampen und Lasern ja der Fall ist.

Es ist von der Sache her sinnvoll, dem Gesetzgeber diese Intention zu unterstellen, aber wo hat er sich diesbezüglich eindeutig geäußert ?

Im Gesetzeswortlaut eben nicht.

Also wäre es Aufgabe der Gerichte im konkreten Einzelfall zu urteilen. Hier kann man dann die von mir dargestellte Auffassung teilen: "Erlaubt zum Zwecke der Justierung, wenn kein zeitgleiches Schießen möglich ist". Aber diese Urteile oder ggf. BKA-Feststellungsbescheide in gleicher Sache wären zur Rechtssicherheit abzuwarten.

Wenn jemand ein entsprechendes Urteil kennt, bitte hier mit Fundstellenhinweis darstellen !

Geschrieben

Hallo

Leute, ihr versucht einen Sinn in dem von Sluggy geschriebenen WaffG zu finden. Genau so versuchen Menschen einen Sinn in der Bibel in Verbindung mit der Evolutionstheorie zu suchen. Sluggy war ein verblendeter Nichtskönner. Ein unkündbarer Beamter, dem keiner in den Arm fiel. Das ist die Realität.

Steven

Geschrieben

Was ist denn dieses "WaffG", von dem hier immer alle reden ? :confused:

Das neue WaffG kommt nächstes Jahr, dann dürft ihr nur noch Lupi schießen und wir mussen die Tiere mit UL-Anhänger erschlagen, damit sichergestellt ist, dass alles Tierschutzgerecht verläuft...

Gruss

B

Irronie oder Sarkasmus Tags hab ich mit Absicht nicht eingebaut...

Geschrieben

Ein Rätsel?

- Eine Taschenlampe ist ein zur Montage auf einer Schusswaffe bestimmter Gegenstand der das Ziel beleuchtet! - Ja oder nein?

- Eine Taschenlampe mit Kabelschalter ist ein zur Montage auf eine Schusswaffe bestimmter Gegenstand der das Ziel beleuchtet! - Ja oder nein?

- Eine Universalmontage ist eindeutig dazu bestimmt eine Taschenlampe an einer Schusswaffe zu befestigen um damit das Ziel zu beleuchten! - Ja oder nein?

- Ein als "Jagdlampe" angebotenes Set bestehend aus Taschenlampe, Kabelschalter und Universalmontage impliziert durch Bewerbung in entsprechenden Zeitschriften und im Internet die Verwendung zur Montage auf einer Schusswaffe und wird dadurch zu einem Gegenstand der das Ziel beleuchtet! - Ja oder nein.

- Eine Taschenlampe und eine Universalmontage sind ein "Set"! - Ja oder nein?

- Eine Taschenlampe und ein Kabelschalter sind ein "Set"! - Ja oder nein?

- Eine Taschenlampe ist ein "Set"! - Ja oder nein?

Na dann ratet mal schön!

---

Tom

Geschrieben

Red Du nur. :021:

Eine Frau geht zu einem Wahrsager.

Kaum hat sie Platz genommen, beginnt der Wahrsager aus den den Händen der Frau zu lesen und sagt: "Schrecklich! Man wird sie töten, kochen und auffressen ...!"

Die Frau unterbricht: "Moment, Moment! Ich habe noch meine Handschuhe aus Schweinsleder an!"

Mach weiter!

---

Tom

Geschrieben

Es sinkt und sinkt und sinkt ....

Ein typischer Ablauf für das sachliche Informationsniveau bei einem WO-Thema, sobald die Seitenzahl zu groß wird.

Warten wir ab bis zum nächsten Feststellungsbescheid in diesem Themenzusammenhang, dann wird es der eine oder andere vielleicht verstehen - naja, verstehen wird er es nicht ...

Aber auch egal :D

Geschrieben

Es sinkt und sinkt und sinkt ....

Ein typischer Ablauf für das sachliche Informationsniveau bei einem WO-Thema, sobald die Seitenzahl zu groß wird.

Und warum wird die Seitenzahl zu gross? Weil ein User immer wieder behauptet dass der Ball eckig ist und das Spiel 70 Minuten hat und ein Haufen User versuchen ihn vom Gegenteil zu überzeugen.

Fehlt dieser eine User, ist das Thema nach spätestens anderthalb Seiten erledigt.

Geschrieben

ich muß mich einfach an Tom anlehnen.

Wenn es heiß ein Lampenset besteht aus Monatge, Lampe und Kabelschalter, so ist nach meinem Verständnis eine Lampe OHNE Kabelschalter kein Lanmpenset und somit auch nicht verboten.

da kann ich den Feststellungsbescheid vorne und rückwärts lesen, was andres kommt da bei mir nicht raus, aber vielleicht bin ich ja auch nur blöd ??

Svenni

Geschrieben

Für Svenni:

Das BKA verfasst Feststellungsbescheide, in denen FESTGESTELLT wird, ob so ein ganz bestimmtes Lampenset legal ist oder nicht. Das ist eine Meinungsäusserung des BKA.

Wenn ein Bescheid nur für ein ganz bestimmtes Set gilt und dieses als illegal eingestuft wird, dann bedeutet es NICHT, dass andere Sets (ohne Kabelschalter) dadurch legal werden.

Denn, wir erinnern uns, der Bescheid gilt nur für das ganz bestimmte Set. Kapiert?

Das WaffG sagt: Vorrichtungen zum Beleuchten des Ziels, die zur Montage an Schusswaffen bestimmt sind, sind verboten.

PUNKT.

Daran ändert das BKA nix, es kann lediglich einzelne Gegenstände (oder Sets) prüfen und das Ergebnis der Prüfung in einen Bescheid schreiben.

Das BKA hat das Lampenset ohne Kabelschalter aber nicht geprüft, also kann das BKA Lampensets ohne Kabelschalter auch nicht für erlaubt erklären.

HAT ES AUCH NICHT.

Das BKA hat lediglich betont, dass der Bescheid nur für das komplette Set gilt. DAS ist was anderes als "alle anderen Sets sind erlaubt".

:)

Geschrieben

Dann wird es aber auch langweilig :D

Das Forum lebt natürlich von unterschiedlichen Auffassungen, sonst schreibt ja nur einer eine Wortmeldung und alle anderen können nur zustimmen oder lassen es gleich bleiben.

Ich bin der Meinung, solange ein Thema sachlich bleibt (so ein paar kleine "Seitenhiebe" kommen ja überall mal vor, aber man sollte die "Kirche im Dorf lassen" und nicht persönlich werden ...) können wir hier hunderte von Seiten vollschreiben und dann ist es auch interessant, auch wenn man sich dann über "falsche Inhalte" ärgert - das belebt WO, deshalb gucken die Leute hier rein.

Langweilig und dämlich wird es nur, wenn dann nur noch Smileys und dumme Sprüche zu sehen sind, dann kann man es auch gleich seinlassen. Mir persönlich wird es dann zumindest zu blöd - da mach ich doch lieber Trockentraining mit meiner SIG bis der Schießstand Morgen wieder aufmacht :00000733:

Hat man dann mehr von, und der Tag hat nur 24 Stunden ... :rolleyes:

Geschrieben

Svenni: Ist doch ganz einfach ! Der Feststellungsbescheid gilt NICHT für das "kleine Set" ohne Fernschalter, was ja auch mehrfach dargestellt wurde, WEIL diese Kombination NICHT vom BKA geprüft wurde.

Aber was macht das von der Sache her für einen Unterschied ? Wichtig ist eine Lampe (1. wichtiger Bestandteil) die mit einer "Universalhalterung" (2. wichtiger Bestandteil) an eine Schußwaffe gebaut wird oder werden kann. Ob da nun ein Fernschalter (3. UNWICHTIGER Bestandteil) dran ist oder Du hinten auf den Schalter drückst ist doch egal. Diese Variante wurde vom BKA im Feststellungsbescheid NICHT geprüft, es besteht aber kein vernünftiger Zweifel daran, daß diese "kleine Kombination" auch verboten wäre, denn die Sachlage in bezug auf die Nutzungsmöglichkeit bzw. Nutzungsbestimmung hat sich im Vergleich zum "großen Set" MIT Kabelfernschalter NICHT geändert, ein diesbegzüglicher Feststellungsbescheid des BKA würde mit Sicherheit GLEICH ausfallen, die Entscheidung eines Gerichtes ebenfalls ...

Geschrieben

Tala, das hier ist kein Waldorfkindergarten sondern eine waffenrechtliche Diskussion. Irgendwelcher "lass ihn doch seine Meinung haben" und "wisst ihr was, Kinder? Jeder hat gewonnen"-Mist ist hier fehl am Platze.

Postings, in denen strafbare Handlungen für erlaubt erklärt werden, dürfen nicht unkommentiert stehenbleiben. Nachher glaubt's jemand und ich bezweifle, dass der verantwortliche User dann den Anwalt zahlt.

Svenni: Ist doch ganz einfach ! Der Feststellungsbescheid gilt NICHT für das "kleine Set" ohne Fernschalter, ....

Bei dem Posting kann ich Dir nur uneingeschränkt Recht geben. Genau so ist es.

Geschrieben

Hat ja auch keiner behauptet, daß "falsche Inhalte" unkommentiert bleiben sollen, Wahrsager.

Gibt ja genügend WO-Nutzer, die dies intensiv kommentieren - und das kann dann ggf. auch mal "etwas länger" = über mehrere Seiten dauern ...

Aber wenn es irgendjemand nicht versteht, dann kann man auch noch zehnmal versuchen es zu erklären und dann läßt man es halt bleiben.

Und wer es dann immer noch nicht verstanden hat, entweder als "Wortmeldender" oder als "Stiller Leser", der hat halt Pech gehabt.

Deshalb ist es ja auch so wichtig grundsätzlich Fundstellenhinweise zu geben, da ein "Habe gehört", "Es soll so sein" so gut wie nix wert ist - kann mal ausnahmsweise vorkommen, wenn man die entsprechende Funstelle nicht sofort zur Hand hat, aber dann sollte da schon nachfolgend ein genauer Hinweis kommen.

Wer meint einen waffenbezogenen Rechtsstreit mit dem Argument "X im WO-Forum hat aber geschrieben daß ..." zu gewinnen, der hat den Knall sowieso nicht gehört :o (Wenn es einen X hier gibt: War nicht persönlich gemeint B) )

Oder ganz kurz: Wenn es das Waldorfkind bei der 10. sachlichen Erklärung nicht verstanden hat, dann ist es auch Zeitverschwendung ! :rotfl2:

Geschrieben

Svenni: Ist doch ganz einfach ! Der Feststellungsbescheid gilt NICHT für das "kleine Set" ohne Fernschalter, was ja auch mehrfach dargestellt wurde, WEIL diese Kombination NICHT vom BKA geprüft wurde.

Aber was macht das von der Sache her für einen Unterschied ? Wichtig ist eine Lampe (1. wichtiger Bestandteil) die mit einer "Universalhalterung" (2. wichtiger Bestandteil) an eine Schußwaffe gebaut wird oder werden kann. Ob da nun ein Fernschalter (3. UNWICHTIGER Bestandteil) dran ist oder Du hinten auf den Schalter drückst ist doch egal. Diese Variante wurde vom BKA im Feststellungsbescheid NICHT geprüft, es besteht aber kein vernünftiger Zweifel daran, daß diese "kleine Kombination" auch verboten wäre, denn die Sachlage in bezug auf die Nutzungsmöglichkeit bzw. Nutzungsbestimmung hat sich im Vergleich zum "großen Set" MIT Kabelfernschalter NICHT geändert, ein diesbegzüglicher Feststellungsbescheid des BKA würde mit Sicherheit GLEICH ausfallen, die Entscheidung eines Gerichtes ebenfalls ...

Hier eine ganz ernst gemeinet Frage:

Wenn mein Bruder, der keine Waffen besitzt, sich ein KLEINES Set (woher stammt diese Definition) an sein Fahrrad montiert, macht er sich dann strafbar?

Hier, helfen Vermutungen "es besteht aber kein vernünftiger Zweifel daran, daß diese "kleine Kombination" auch verboten wäre"

und das eigene Rechtsempfinden nicht weiter. Verbindlich ist nur das was per Gesetz geregelt ist. Gibt es Zweifel daran, ob das Gesetz den einen oder anderen Gegenstand in ein Verbot mit einschließt, dann kann das durch entsprechende Gutachten geklärt werden. Der BKA Bescheid ist ein solches und gilt nur für den dort exakt beschriebenen Sachverhalt.

Gesetzestexte und Verordnungen zu lesen und auch zu verstehen! ist nicht immer leicht. Darum benötigt es ja auch ein Studium der Rechtswissenschaft.

Bei Gesetzen und Verordnungen, kommt es sogar auf die Art und die Stellung der Satzzeichen an. Nicht selten verschließt sich der eigentliche Sinn den selbsternannten Fachleuten.

Davon leben Rechtsanwälte und auch ich profitiere davon.

----

Tom

Geschrieben

Hier die Lösung des Rätsels in Kurzform:

- Der Besitz einer Taschenlampe ist nicht verboten!

- Der Besitz einer Taschenlampe mit Kabelschalter ist nicht verboten!

- Der Besitz einer Taschenlampe und einer Universalhalterung ist nicht verboten!

- Der Besitz einer Universalhalterung und eines Kabelschalters ist nicht verboten!

- Der Besitz einer Taschenlampe mit Kabelschalter und einer Universalhalterung ist verboten,

wenn die Bedingungen erfüllt sind, wie sie in besagtem BKA Bescheid beschrieben sind!

---

Tom

Geschrieben

Es ist und bleibt Schmarrn, Du kapierst es nicht.

Hier hat aber wahrscheinlich keiner Lust, es alles nochmal zu erklären.

Steht alles in den alten Postings, und vor allem steht es in Anlage 2 WaffG.

Archiviert

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