Zum Inhalt springen
IGNORED

Wertschätzung Gewehr


Lorch

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,bei unserem Dachabriss,sind wir auf ein Gewehr gestoßen,welches unter den alten Dachziegel lag,nun habe ich gar keine Ahnung was es an Sammlerwert hat,ich habe es mal Fotografiert,auf dem lauf steht,Venus Waffenwerke Germany,denke es wird sich um eine Kriegswaffe handeln,der Abzug ist noch vollfunktionstüchtig,die Stange unter dem Lauf,lässt sich auch drehen und herausziehen.

Zur vergrößerung,einfach auf das Bild klicken.Gruß mPEmUcaV.jpg]Gewehr[/url]

PS: Der Laufdurchmesser beträgt ca. 8-9mm mPEmUcaV.jpg]mPEmUcaV.jpg[/url]

Das letzte Bild gilt der vergrößerung :gaga:

Geschrieben

Der Sammlerwert ist erstmal zweitrangig, wichtig ist die Erlaubnis um den Besitz.

Wenn die Waffe auf keiner WBK eingetragen ist und auch noch schußfähig, dann ist sie abzugeben und zwar ohne schuldhaftes Verzögern.

Geschrieben

Der Sammlerwert ist erstmal zweitrangig, wichtig ist die Erlaubnis um den Besitz.

Wenn die Waffe auf keiner WBK eingetragen ist und auch noch schußfähig, dann ist sie abzugeben und zwar ohne schuldhaftes Verzögern.

Wer sagt denn das ich das dingen behalten will,nur um halt einen anhaltspunkt zu haben,frage ich hier nach!!

Ach und bitte keine Moralapostel mehr,ich bin alt genug um zu wissen was man darf und was nicht.

Geschrieben

Wer sagt denn das ich das dingen behalten will,nur um halt einen anhaltspunkt zu haben,frage ich hier nach!!

Ach und bitte keine Moralapostel mehr,ich bin alt genug um zu wissen was man darf und was nicht.

So wie es aussieht, wirds bestenfalls 5% der Strafe bringen, die der unerlaubte Waffenbesitz kostet.

:gaga:

Wie merkbefreit muss man sein, sowas oeffentlich herauszubruellen und dann noch die gut gemeinten Ratschlaege eines Mods mit einer pampigen Ignoranz zu beantworten?

:peinlich:

Geschrieben

So wie es aussieht, wirds bestenfalls 5% der Strafe bringen, die der unerlaubte Waffenbesitz kostet.

:gaga:

Wie merkbefreit muss man sein, sowas oeffentlich herauszubruellen und dann noch die gut gemeinten Ratschlaege eines Mods mit einer pampigen Ignoranz zu beantworten?

:peinlich:

Das sollte zwar nicht pampig rüberkommen,aber na dann kann das hier ja mal closed werden.

Geschrieben

Das sollte zwar nicht pampig rüberkommen,aber na dann kann das hier ja mal closed werden.

PS: Wo sollte man das denn am besten melden? Nicht das man mit dem Gesetz in konflikt gerät?

Geschrieben

hmm, komisches teil :confused: .

´n normaler 98iger is des nit.

könnt des ev. so´n bolzen üb gewehr sein oder ´n luftdruck mit grosser mündung, ein kk könnt´s aber auch sein :confused::confused: .

wo bist du den zuhause, D, CH, A???

Geschrieben

hmm, komisches teil :confused: .

´n normaler 98iger is des nit.

könnt des ev. so´n bolzen üb gewehr sein oder ´n luftdruck mit grosser mündung, ein kk könnt´s aber auch sein :confused::confused: .

wo bist du den zuhause, D, CH, A???

Komme aus DE,denke also wenn man es spannt und dann abdrückt,kommt ein Luftdruck heraus. Werde Montag mal beim Landratsamt anrufen,vielleicht,können die es ja unbenutzbar machen,dann kann ein Sammler sich das gute stück ja an die Wand hängen. :)

Geschrieben

Komme aus DE,denke also wenn man es spannt und dann abdrückt,kommt ein Luftdruck heraus. Werde Montag mal beim Landratsamt anrufen,vielleicht,können die es ja unbenutzbar machen,dann kann ein Sammler sich das gute stück ja an die Wand hängen. :)

Für mich sieht das Gewehr nach einem Wehrsportkarabiner in .22lfb aus. Versuch mal eine Beschriftung an der Hülse zu finden und sag uns, was da steht.

Da vermutlich die Waffe nirgends eingetragen ist, gilt sie als illegal und dann wird sie eingezogen. Ob Du sie zum Unbrauchbar machen wiederbekommst, bezweifle ich jetzt mal stark.

Desweiteren will hier niemand den "Moralapostel" spielen, sondern dir nur klar machen, das Verstöße gegen Waffengesetz hart bestraft werden, denn auch da gilt : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Wie hart die Faust des Gesetzes zuschlägt, kannst Du hier im Forum hin und wieder nachlesen, da ist man schnell mit mehreren tausend Euro Strafe dabei.... willst Du dir das wirklich wegen einem alten verrosteten Teil antun?

Geschrieben
Luftgewehr glaube ich gar nicht, eher dann 4mm lang.

Edit. Schau mal hier Leusel:

http://www.waffen-dorfner.at/image/sammler...ehrsport_KK.jpg

Mich irritiert nur die fehlende Bajonethalterung.

Selbst in 4mm lang ist die Büchse übrigens der WBK-Pflicht unterlegen.

Nur hat die Waffe auf Deinem Bild eine erkennbare "Hülse" und ein Auswurffenster wie beim "Echten"! Auch sieht der Verschluß anders aus, daher tippe ich auf Luft.

Gruß L.

Geschrieben

@Hermes,natürlich,möchte ich mich nicht strafbar machen,wer will das schon :)

Habe nochmal genau geguckt,da steht,Venus Waffenwerk Germany Zella-Mehlis Mars 115

das habe ich mal bei google eingegeben und raus kam das :Dieses ist ein knapper Mars 115, das Schraubbolzentätigkeit Luftgewehr, das von Venus Waffenwerk gebildet wird, Zella - Mehlis, Deutschland circa 1930 - 1939. Dieses bestimmte Modell wurde gebildet, damit schwedische Armee-jüngstere Söhne ihnen das „Gefühl“ eines militärischen Gewehrs geben und war ungefähr Modello

Geschrieben

@Hermes,natürlich,möchte ich mich nicht strafbar machen,wer will das schon :)

Habe nochmal genau geguckt,da steht,Venus Waffenwerk Germany Zella-Mehlis Mars 115

Na Prima, dann beglückwünsche ich dich zu deinem neuen Luftgewehr :)

Geschrieben

Na Prima, dann beglückwünsche ich dich zu deinem neuen Luftgewehr :)

Und Glückwunsch auch von mir, denn für Luftdruckwaffen gilt folgendes:

WaffG Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2

Unterabschnitt 2:

Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

1.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

1.1

Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 44

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte

Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr

als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur

Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum

Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch

Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

1.2

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte

Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des

Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und

entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht

worden sind;

Erwerb und Besitz damit für die alten Luftdruckwaffen frei.

Gruß,

frogger

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.