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IGNORED

Wechselsystem - was ist wirklich erlaubt?


uztr

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

für meine 9mm Para möchte ich ein .357 SIG WS (jagdliche Gründe). Ich habe nun drei verschiedene Aussagen über die Vorgehensweise:

1. Auskunft: Da Geschossdurchmesser der beiden Kaliber gleich ist kann das WS ohne Voreintrag erworben werden.

2. Auskunft (Waffenhändler): .357 SIG für 9mm Para Grundwaffe nur mit Voreintrag.

3. Auskunft (anderer Waffenhändler): WS in jedem Kaliber ohne Voreintrag, eintrag in WBK nur wegen Munitionserwerb erforderlich.

Wer hat denn nun RECHT???

MfG

Stefan

Geschrieben

Hallo,

für meine 9mm Para möchte ich ein .357 SIG WS (jagdliche Gründe). Ich habe nun drei verschiedene Aussagen über die Vorgehensweise:

1. Auskunft: Da Geschossdurchmesser der beiden Kaliber gleich ist kann das WS ohne Voreintrag erworben werden.

2. Auskunft (Waffenhändler): .357 SIG für 9mm Para Grundwaffe nur mit Voreintrag.

3. Auskunft (anderer Waffenhändler): WS in jedem Kaliber ohne Voreintrag, eintrag in WBK nur wegen Munitionserwerb erforderlich.

Wer hat denn nun RECHT???

MfG

Stefan

Da es sich nicht um den gleichen Hülsendurchmesser handelt, wäre ich hier äußerst vorsichtig. Zwar sagt das Waffenrecht dazu nichts, es bezieht sich nur auf den Geschossdurchmesser, aber in Berlin hatt schon 38-357 und 12/70-12/76 zu Problemen geführt. Die Prozesse gingen zwar für die Schützen aus, aber das dauert eben.

Ob das bei Deiner Wahl auch für Dich ausgeht, steht higegen auf einem anderen Blatt.

Zu 1: möglich, daß es stimmt, aber unsicher

Zu 2: sichere Lösung, aber Du brauchst dann evtl. ein Bedürfniss.

Zu 3: absolut falsch, da sich die Erleichterung nur auf kalibergleiche und kleinere WS bezieht.

Hat evtl. nicht geholfen, aber bestimmt bist Du jetzt etwas vorsichtiger.

Gruß Olav

Geschrieben

Geh zu deinem SB, rede mit dem!

Wenn du das WS für jagdliche Gründe brauchst ( bedürfnuis da) soll er dir nen Voreitrag machen.

Kaliber gleich hast du ja, ABER die 357 hat mehr Leistung..........zu dem Thema gab es schon viele Threads!!

Am besten und sichersten============ VOREINTRAG!!!!!!!!!!!

Geschrieben

soweit ich weiß ist nur das CIP Nennkaliber relevant.

Hülsenmaße oder Gasdruck oder E0 spielen keine Rolle.

was ich tun würde:

1) Bei einem Beschussamt anrufen, was die dazu meinen, ob .357 SIG Kalibergleich oder kleiner als 9x19 ist

2) WS kaufen

3) Eintragen lassen, aber nur wenn du eine EWB für die Munition brauchst

Geschrieben

Gibt es überhaupt Wechselsysteme in .357 SIG für 9 Para Pistolen auf dem Markt??? Nicht daß jetzt ganz unnötig SB befragt und Vorgänge ingang gesetzt werden, von Prozessen ganz zu schweigen...

Gruß, Jake C.

Geschrieben

Wenn du das auf die Art und Weise durchziehen willst, solltest du das Ding bis zur vollzogenen Eintragung lieber beim BüMa liegenlassen. Wenn dein SB nämlich anderer Ansicht sein sollte, bist du nämlich eins fix drei mit einer Strafanzeige dabei, falls du das schöne Stück schon mit nach Hause genommen hast. Und selbst wenn du vor Gericht dann Recht bekommen solltest, hast du dir unnötigen Ärger eingehandelt.

Ergo erst bezahlen und liegenlassen, dann eintragen lassen, bei Verweigerung des Eintrags rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen und dann die ganze verwaltungsrechtliche Maschinerie anwerfen

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Gibt es überhaupt Wechselsysteme in .357 SIG für 9 Para Pistolen auf dem Markt??? Nicht daß jetzt ganz unnötig SB befragt und Vorgänge ingang gesetzt werden, von Prozessen ganz zu schweigen...

Gruß, Jake C.

...bei Glock passt das vom Griffstück her wohl. Mittlerweile müsste er aber eine komplette Glock kaufen um an das 357er WS zu kommen.

Jetzt bleibt noch die Frage, welche 9para er momentan schon hat.

Gruß

GOH

Geschrieben

...bei Glock passt das vom Griffstück her wohl. Mittlerweile müsste er aber eine komplette Glock kaufen um an das 357er WS zu kommen.

GOH

Beim WS in 357 ja, in 9mm würd noch genug geben!

Aber auch der weg, kompl. Waffe und dann das Griffstück beim Händler lassen geht......

Geschrieben

Gibt es überhaupt Wechselsysteme in .357 SIG für 9 Para Pistolen auf dem Markt??? Nicht daß jetzt ganz unnötig SB befragt und Vorgänge ingang gesetzt werden, von Prozessen ganz zu schweigen...

Gruß, Jake C.

Hallo,

ich habe eine SIG-Sauer P226, für die gibt es Wechselsysteme in .357 SIG und .40 S&W. Allerdings dürfen die WS nur für Pistolen ab der Seriennummer U617400 verwendet werden.

Gruß

Stefan

Hallo,

ich habe jetzt auch ein Mail an die zuständige Waffenbehörde geschrieben. Wenn ich die Antwort erhalte werde ich sie hier veröffentlichen. Alles andere ist mir zu unsicher.

Viele Grüße

Stefan

Geschrieben

Hallo,

ich habe eine SIG-Sauer P226, für die gibt es Wechselsysteme in .357 SIG und .40 S&W. Allerdings dürfen die WS nur für Pistolen ab der Seriennummer U617400 verwendet werden.

Gruß

Stefan

Hallo,

ich habe jetzt auch ein Mail an die zuständige Waffenbehörde geschrieben. Wenn ich die Antwort erhalte werde ich sie hier veröffentlichen. Alles andere ist mir zu unsicher.

Viele Grüße

Stefan

Haste mal nen Link, wo sowas angeboten wird?

Oder ist das einfach ne Zusage von Sauer?

Was kostet das WS mit Anpassung?

Ich habe ´ne SIG P226 Classic Sport (U65xxxx), da sollte es ja auch passen...

IMI

Geschrieben

Haste mal nen Link, wo sowas angeboten wird?

Oder ist das einfach ne Zusage von Sauer?

Was kostet das WS mit Anpassung?

Ich habe ´ne SIG P226 Classic Sport (U65xxxx), da sollte es ja auch passen...

IMI

Hallo,

bei SIG-Sauer steht, daß WS in allen Kalibern (9mm Para, .357SIG und .40 S&W) möglich ist.

http://www.sig-sauer.de/index.php?id=122〈=de

Von F.... habe ich folgendes Angebot für das WS:

Sehr geehrter Herr Werner,

hier die Kurz-Antwort auf Ihre Fragen:

Wechselsystem Stainless .357 SIG Lauflänge 112 mm, , Standardvisier, Magazin,

für alle P-226 Modelle ab Waffen-Nr. 617400.

VK 783,- EURO (=Alte Preisliste, die neue wird in den nächsten Tagen eintreffen).

LZ ca. 8-9 Wochen unverbindlich.

Viele Grüße

Stefan

Geschrieben

Hallo,

die Waffenbehörde hat schon auf mein Mail geantwortet. Leider benötige ich einen Voreintrag....

Jetzt ist die Sache aber wenigstens geklärt.

Danke für die hilfreichen Beiträge!

Gruß

Stefan

Geschrieben

Hallo,

ich habe gerade nochmal mit der freundlichen Sachbearbeiterin telefoniert, das Wechselsystem wird nicht auf mein KW-Kontingent angerechnet wird. Als Bedürfnis gilt mein Jagdschein (dafür benötige ich das WS ja auch).

Viele Grüße

Stefan

Geschrieben

Hallo,

ich habe gerade nochmal mit der freundlichen Sachbearbeiterin telefoniert, das Wechselsystem wird nicht auf mein KW-Kontingent angerechnet wird. Als Bedürfnis gilt mein Jagdschein (dafür benötige ich das WS ja auch).

Viele Grüße

Stefan

Dann ist ja alles ok!

Geschrieben

und warum?

Die Waffenbehörde hierzu:

"Für das Wechselsystem, Kaliber .357 SIG benötigen Sie einen Voreintrag, da es sich um ein stärkeres

Kaliber handelt."

Ob das so im Waffengesetz steht... Ist mir aber egal, da ich den Voreintrag bekomme.

Geschrieben

Was solln denn all' die Diskussionen:

Schaut einfach mal in die CIP-Maßtafeln (stehn ja seit kurzem allen frei zu Verfügung :chrisgrinst: ), dann stirbt keiner dumm :chrisgrinst: :

9 Para .357 SIG

Geschoß 9,03 mm 9,03 mm

Feld 8,82 mm 8,79 mm (Also, was is' nu kleiner, hä? :chrisgrinst: )

Zug 9,02 mm 9,02 mm

End of discussion?!?

Grüße

Iggy

p.s. Ich wett' was, irgendeinem fällt bestimmt was ein, warum der Durchmesser von .357 SIG in Wahrheit DOCH größer als 9 Para ist. :gaga:

Geschrieben
2.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

2.1

Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für

diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

2.2

Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber

der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger

Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind (Maßtafeln);

2.3

Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu

bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine

Einsteckläufe sind;

für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis

eingetragen sind.

Damit ist doch alles geschwätzt

Geschrieben

Und Energie/Gasdruck, oder sonst was hat nichts zu sagen?

IMI

Lies doch einfach mal den Gesetzestext - obwohl,in Zeiten von Pisa mach mir auch da wenig Hoffnungen...

Geschrieben

Lies doch einfach mal den Gesetzestext - obwohl,in Zeiten von Pisa mach mir auch da wenig Hoffnungen...

Wer im Glashaus sitzt :D:rotfl2::D

Kauf Dir am besten selbst erst mal einen Duden!

IMI

"...2.2

Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber

der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger

Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind (Maßtafeln);..."

Gilt ja wohl nur für Revolver.

Somit steht dem vom Gebrauchsgasdruck stärkeren Wechselsystem für eine Pistole wohl nichts entgegen.

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