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IGNORED

Örag


Niels

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Da ich erst demnächst einem verein des BDS beitreten werde würde mich interessieren ob ich trotzdem schon die versicherung über den FWR abschließen kann.(noch keine WBK etc.)Möchte natürlich gerne auch den WO sonst Rabatt in anspruch nehmen. :gutidee:

Ich finde wer diese versicherung nicht abschließt die ja nun wirklich nicht die welt kostet,darf hinterher nicht jammern wenn er mal probleme hat!

Geschrieben

Da ich erst demnächst einem verein des BDS beitreten werde würde mich interessieren ob ich trotzdem schon die versicherung über den FWR abschließen kann.(noch keine WBK etc.)Möchte natürlich gerne auch den WO sonst Rabatt in anspruch nehmen. :gutidee:

Ich finde wer diese versicherung nicht abschließt die ja nun wirklich nicht die welt kostet,darf hinterher nicht jammern wenn er mal probleme hat!

es gab hier mal einen Mod., der hat sich solcher Leute wie Dich angenommen.

Der hat dann den Kontakt mit der Örga und dem FWR für Dich in die Wege geleitet.

Laß mal hören, ob es diesen WO – Service noch gibt.

Geschrieben

es gab hier mal einen Mod., der hat sich solcher Leute wie Dich angenommen.

Der hat dann den Kontakt mit der Örga und dem FWR für Dich in die Wege geleitet.

Das ist SC, leider war er seit dem 27.06. nicht mehr online und hat meine Anfrage bezüglich dem 30% Gruppenrabatt dementsprechend noch nicht beantwortet. Ich hoffe, das er dies bald tun wird.

Geschrieben

Das ist SC, leider war er seit dem 27.06. nicht mehr online und hat meine Anfrage bezüglich dem 30% Gruppenrabatt dementsprechend noch nicht beantwortet. Ich hoffe, das er dies bald tun wird.

Hi,

als ich SC danach gefragt hatte, bekam ich von ihm die Aussage das sich "die Redaktion" darum kümmert.

also ich dann die angesprochen habe kam:

http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=284707

....

hoffe aber auch,dass sich hier irgendjemand findet, der für die Gruppe WO-sonst zuständig ist...

Gruss

B

Geschrieben

Gerade eben sind meine Unterlagen von der Örag gekommen, sie haben mich bereits in die Gruppe WO mit aufgenommen, d.h. ich bezahle nur € 40.- im Jahr. Hatte lediglich, wie es auch in der Anleitung von SC steht, "Gruppenrabatt "WO sonst" -30%" mit auf den Antrag geschrieben. Habe den Antrag allerdings erst ans FWR geschickt und nicht direkt an die Örag.

Geschrieben
Hallo,

welche Erfahrungen habt ihr bisher mit der ÖRAG gemacht? positiv sowie negativ?

Meine Waffenrechtsklage wurde von der ÖRAG sehr schnell, unbürokratisch, effizient und vor allem mit Erfolg abgewickelt.

ICH kann nur Positives über die ÖRAG sagen.

Geschrieben

Hallo,

welche Erfahrungen habt ihr bisher mit der ÖRAG gemacht? positiv sowie negativ?

Also ich habe in meinem "betreuten" Kundenkreis jemanden, der ist absolut nicht zufrieden.

Da gings um einen Bussgeldbescheid in erklecklicher Höhe >10.000Euro, bei der ein namhafter Anwalt genommen wurde, der nicht dem Büro des FWR (also Büro Streitberger) angehört.

Erfolg: Die Örag verweigerte die Zahlung des Honorars des Anwaltes und erstattete nur "100Euro", weil das einem Bussgeldverfahren angemessen sei. Ein Einspruch erbrachte die "Erhöhung" auf sage und schreibe 200Euro.

Also aufgepasst, wem ihr die rechtliche Vertretung übertragt. Im Grunde genommen ist das ein Verstoss gegen den Kontrahierungszwang, da nur bei Beauftragung des Büros der RA-Kanzlei Streitberger eine Vollerstattung möglich ist.

Also besser erst vor Klageerhebung/Einspruch etc. abklären, welche Kosten und wie erstattet werden, falls Büro Streitberger nicht beauftragt wird.....(Honorarvereinbarung und Absprache mit Örag besser vorab abklären, sonst sitzt ihr wie mein "Mandant" nachher auf Mehrkosten -in diesem Falle auf weiteren knapp 1500 Teuros.

Nix gegen die Örag, oder den FWR, aber die Mitglieder sollten dies wissen und beherzigen, ob sie dies wollen, oder freie Anwaltswahl mit Mehrkostenerstattung auf anderweitiger Basis suchen.

Dies ist nur ein Bericht aus "eigenem" Kundenkreis und keine Wertung. Da aber nach "Erfahrungen" gefragt wurde, sollte auch ein Negativbeispiel nicht fehlen.....

Grüssle

PePe

Geschrieben

Also aufgepasst, wem ihr die rechtliche Vertretung übertragt. Im Grunde genommen ist das ein Verstoss gegen den Kontrahierungszwang, da nur bei Beauftragung des Büros der RA-Kanzlei Streitberger eine Vollerstattung möglich ist.

Gilt das grundsätzlich bei der Örag? Oder nur bei Fällen mit solch hohen Streitwerten? Ich meine das ist doch unsinnig, wenn ich für meine kleinen Behördenklageverfahren vor Ort jemanden aus Süddeutschland bestellen muss. Meine jetzige Anwältin vor Ort kann das mit Sicherheit preisgünstiger machen und zudem kennt sie die hiesige Behörde sehr gut und weiss um deren Tricks.

Geschrieben
............

Also besser erst vor Klageerhebung/Einspruch etc. abklären, welche Kosten und wie erstattet werden, ........

ich kenne es eigentlich nur so, dass man bevor man eine Klage einreicht sich von seiner RSV eine Deckungszusage holt.

Wenn es ein RA anders macht, muß er sich fragen lassen was er denn von Beruf ist.

Geschrieben

Gilt das grundsätzlich bei der Örag? Oder nur bei Fällen mit solch hohen Streitwerten? Ich meine das ist doch unsinnig, wenn ich für meine kleinen Behördenklageverfahren vor Ort jemanden aus Süddeutschland bestellen muss. Meine jetzige Anwältin vor Ort kann das mit Sicherheit preisgünstiger machen und zudem kennt sie die hiesige Behörde sehr gut und weiss um deren Tricks.

Das ist grundsätzlich bei über das FWR abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungen so. Das FWR ist halt in erster Linie als Geldquelle für Herrn Streitberger konzipiert. Da ist so ein Monopol doch recht praktisch. :peinlich:

Geschrieben

Hmm, dann werd ich die wohl nächstes Jahr wieder kündigen. Erzählt doch mal, was es für bessere Alternativen gibt und was die kosten!

Geschrieben

Das ist grundsätzlich bei über das FWR abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungen so. Das FWR ist halt in erster Linie als Geldquelle für Herrn Streitberger konzipiert. Da ist so ein Monopol doch recht praktisch. :peinlich:

hast Du für diese großen Worte auch Beweise?

Geschrieben

Was PePe schrieb, ist zutreffend.

Rechtlich zulässig ist das natürlich nicht.

Carcano

die Botschaft hör ich wohl,………………

Wenn Ihr schon solche Dinge in den Raum stellt, dann beweist sie auch.

Geschrieben

hast Du für diese großen Worte auch Beweise?

Den Beweis liefert die "Anwaltsliste" des FWR, auf der sich genau eine Kanzlei findet.

Die Namensgleichheit mit dem Sprecher des FWR ist natürlich reiner Zufall. :rotfl2:

Geschrieben

die Botschaft hör ich wohl,………………

Wenn Ihr schon solche Dinge in den Raum stellt, dann beweist sie auch.

Was oh grosser Alea, möchtest Du denn bewiesen haben??

Das ÖRAG bei anderen Anwälten nicht den vollen Umfang der RA-Tätigkeiten bezahlt??

Wenn Du mir Deinen ordentlichen Namen mitteilst, nebst Addy, gebe ich Dir gerne eine anonymisierte Kopie des Schreibens der ÖRAG an meinen Mandanten.

Und wie Du selbst auf der Homepage des FWR erblicken kannst, steht, wie hier schon ein Vorposter schrieb, NUR 1 Kanzlei zur "Auswahl".....

Die Schlüsse daraus vermagst Du hoffentlich selbst zu ziehen.

Auf andere Verquickungen von FWR-Sprecher und anderen Dingen mag ich hier jetzt nicht weiter eingehen. Sie standen aber auch hier schon mal als öffentlich "mitgeteilt". Wie jeder damit umgeht und inwieweit er sich dafür interessiert und evtl. selbst nachrecherchiert, bleibt wie so vieles, jedem selbst überlassen.

Wenn man aber durch die Aussage "...Dinge in den Raum stellt", andere quasi der Lüge oder Unwahrheit bezichtigt, sollte man vorsichtig sein. Das kann sonst unerwünschte Rückkopplungen geben, oder wolltest Du nur die Adressen von anderen guten Anwälten?? :D:D .

PePe

Geschrieben

Also ich denke die Sache mit dem FWR-Anwalt ist jetzt geklärt.

Viel wichtiger ist, was gibt es für Alternativen? Ich hab hier doch schon mal gelesen, das jemand bei der ARAG versichert wäre und wie ist das mit der Versicherung über den VDB?

Geschrieben
…..

Das ÖRAG bei anderen Anwälten nicht den vollen Umfang der RA-Tätigkeiten bezahlt??

………

Hat der Anwalt denn im Vorfeld eine Deckungszusage bei der ÖRAG eingeholt? Und dann hat die RSV nicht bezahlt? :o
……….

Wenn man aber durch die Aussage "...Dinge in den Raum stellt", andere quasi der Lüge oder Unwahrheit bezichtigt, sollte man vorsichtig sein. Das kann sonst unerwünschte Rückkopplungen geben,…..

soll das eine Drohung sein? Mach Dich doch nicht lächerlich. :D
………

oder wolltest Du nur die Adressen von anderen guten Anwälten??

glaube nicht, dass Du einen kennst. :rotfl2:

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