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Sollen Flinten waffenrechtlich begünstigt werden?


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Von Land zu Land wird halt eine unterschiedliche Philosophie gepflegt.

In vielen Ländern sind Waffen der Kategorie D (und teilweise auch Kategorie C) frei oder mit minimalen Einschränkungen (Volljährigkeit, Registrierungspflicht) erwerbbar. In fast allen diesen Ländern werden dagegen Waffen der Kategorie B (mehrschüssige Kurzwaffen und Selbstladegewehre) wesentlich stärker reglementiert als in Deutschland.

In Deutschland werden die Kategorien B, C und D weitgehend gleich behandelt. Das macht zwar den Erwerb von Kleinkalibergewehren und Flinten verhältnismäßig kompliziert, hat aber gro0e Vorteile wenn es um Waffen der Kategorie B geht.

Da in Deutschland organisierte Sportschützen und Jäger vom Waffengesetz recht gut gestellt werden kann ich mit dem WaffG gut leben. Es steht nicht mehr Schmarrn drin, als in anderen Ländern auch.

Beispiele für Schmarrn in anderen Ländern:

- Verbot von Repetierflinten

- Verbot von Hohlspitzmunition

- Verbot von bestimmten Kalibern

- Verbot von Teilmantelmunition für Kurzwaffen

- Verbot Messer zu führen

- Generelles Verbot von Kurzwaffen

- Veräußerungspflicht im Erbfall

Geschrieben

Von Land zu Land wird halt eine unterschiedliche Philosophie gepflegt.

Vielleicht Philosophie, vielleicht auch eine Frage des geringsten Widerstandes - welcher Waffentyp kann am einfachsten verboten werden, ohne dass es zu allzugrossem Unmut beim Buerger kommt.

Allerdings wird im In- wie Ausland fast immer mit der "Gefahr fuer die oeffentliche Sicherheit" argumentiert. Egal um was fuer Verbote (BWT3, bestimmte Muni, best. Sportordnungen...) es wird vom Gesetzgeber IMMER das Argument der oeffentl. Sicherheit angefuehrt - also welche Gefahr/Missbrauchsrisiko durch die jeweilige Waffe ausgeht. Wenn wir als Legalwaffenbesitzer also was bewegen wollen, muessen wir uns auf diese Diskussion einlassen, ob's uns passt oder nicht (ich persoenlich finde ja auch, dass Waffen von allein nicht Verbrechen begehen und Legalwaffenbesitzer ein sehr kleines Missbrauchsrisiko darstellen).

Am Beispiel Flinte liegt aber beim Gesetzgeber was im Argen - denn die Argumentation "oeffentliche Sicherheit" wird bezuegl. Flinte sehr inkonsistent gehandhabt:

1. Ab 18 darf man eine Einzellader (BDF)-Flinte erwerben, nicht aber ein Einzelladergewehr >.22lfB! Man sieht also ein Matchgewehr in .308 Win fuer gefaehrlicher an als eine 12/76 BDF.

2. Ab 21/25 darf man dann erleichtert auf WBK gelb Vorderschaftrepetiergewehre kaufen, z.B. eine pumprifle Remington 7400 mit 30 Schussmagazin. Eine Pumpflinte ist aber zu gefaehrlich, auch wenn sie niemals 30 Schuss und schon viel geringere Reichweite/Penetration hat - hier gilt nun ploetzlich umgekehrt: 12/76 ist gefaehrlicher als .308.

Fazit: Wenn wir WIRKLICH auf die Argumentation des Gesetzgebers einsteigen wuerden und da um Erleichterungen bitten, wo die vermeintliche Gefahr fuer die oeffentliche Sicherheit offensichtlich KEIN Argument fuer Verbote gewesen sein kann, dann haetten wir viel zu gewinnen! Zumal auch die Kriminalstatistiken und Missbrauchsfaelle aus erlaubtem Altbesitz so richtig gefaehrlicher Kriegswaffen ja anscheinend nichts fuer den Gesetzgeber hergeben.

Bei Flinte faellt mir nur ein: Kat. D beduerfnislos freigeben (Sachkunde und Zuverlaessigkeit vorausgesetzt).

ALLE Rep.-Flinten auf WBK gelb. HA-Flinten zaehlen wie KK-HA beim Regelbeduerfnis fuer 3 HA-Waffen nicht mit.

Gruesse,

Schwarzwaelder

Geschrieben

Am Beispiel Flinte liegt aber beim Gesetzgeber was im Argen - denn die Argumentation "oeffentliche Sicherheit" wird bezuegl. Flinte sehr inkonsistent gehandhabt:....

Na konsistent ist das alles sicherlich nicht. Mit so mancher Regelung wurde aus gegebenem Anlaß Stimmung für die öffentliche Meinung gemacht. Die berühmten Pumpflinten sind da ein schönes Beispiel.

Solch wirres Zeugs gibt es aber in anderen Ländern auch.

In Österreich sind z. B. Repetierflinten generell verboten, Selbstladeflinten dagegen erlaubt. :gaga:

Geschrieben

Allerdings wird im In- wie Ausland fast immer mit der "Gefahr fuer die oeffentliche Sicherheit" argumentiert. Egal um was fuer Verbote (BWT3, bestimmte Muni, best. Sportordnungen...) es wird vom Gesetzgeber IMMER das Argument der oeffentl. Sicherheit angefuehrt - also welche Gefahr/Missbrauchsrisiko durch die jeweilige Waffe ausgeht.

Ja diese Argumentation wird gebraucht, allerdings wird sie wie vieles anderes, was Politiker von sich geben, als Worthülse gebraucht! Terrorismusbekämpfung ist auch so ein schönes Wort, um Handys fernauszulesen, Datenbänke über unbescholtene Bürger anzulegen etc.. Das schöne ist ja, das ich solche Argumente bei einer Gesetzesverschärfung gebrauchen kann, ohne ihren Wahrheitsgehalt offenlegen zu müssen.

Beispiele gibt es national wie international haufenweise:

Die Ninja-Wurfsterne sind hier in D total superpfui, obwohl das BKA keinen einziges Verbrechen kennt, wo die Dinger verwendet wurden.

In einigen US-Bundesstaaten wollen se (oder haben schon?) .50 BMG Gewehre verbieten, obwohl es seit Beginn der FBI-Aufzeichnungen Anfang des 19. Jahrhunderts kein einziges Verbrechen damit gab.

Das Pumpgun vs. Selbstladeflintenverbot in Ö ist auch so ein Beispiel.

Merke: Nimm eine klischeebehaftete Schuß oder Stichwaffe o.ä., baue in deinen Gesetzesantrag Formulierungen wie "Erhöhung der öffentlichen Sicherheit", "Mißbrauchsgefahr" o.ä. ein und das Stimmvieh im Bundestag/Bundesrat wird die Sache schlucken, die unzähligen sachkundigen deutschen Journalisten werden dich in ihren Blättern lobend erwähnen und die Bevölkerung findet´s toll, dass endlich mal einer richtig was für die Sicherheit macht. Die paar Sportschützen oder Messersammler gehen dir am A..ch vorbei, wenn sie dir drohen, dich nicht mehr zu wählen, weil dein Gesetz, entsprechende PR-Arbeit vorausgesetzt, dir dafür mindestens genauso viele neue Stimmen von Müttern mit Kindern etc. etc. bringt.

Das mag jetzt verbittert klingen, aber in unseren schönen Demokratien brauche ich als Politiker nicht nachweisen, ob ein neues Gesetz tatsächlich etwas bringt bzw. überhaupt notwendig ist, entscheident ist nur das ich lange genug laut und selbstsicher meine Scheinargumente wiederhole.

Gruß

Bounty

Geschrieben

Na konsistent ist das alles sicherlich nicht. Mit so mancher Regelung wurde aus gegebenem Anlaß Stimmung für die öffentliche Meinung gemacht. Die berühmten Pumpflinten sind da ein schönes Beispiel.

Solch wirres Zeugs gibt es aber in anderen Ländern auch.

In Österreich sind z. B. Repetierflinten generell verboten, Selbstladeflinten dagegen erlaubt. :gaga:

Die nicht selten unverständlichen Sonderungen, was als mehr oder weniger gefährlich betrachtet und entsprechend reglementiert wird, gehen ja schon weit unterhalb des Themas Schusswaffe los.

Z. B. das Totalbesitzverbot von Butterfly- Faust- Fall- und bestimmten Springmessern. Vielleicht schon aus der Vorstellung heraus geboren, dass ein Butterflymesser gewöhnlich nicht dazu verwendet wird, Wurst zu schneiden oder Butter aufs Brot zu streichen und deswegen nur als Tatwaffe für kriminelle Zwecke in Betracht kommt. Aber deswegen ist ein simples Küchenmesser als Tatwaffe nicht minder wirksam als ein Butterflymesser oder ein Stiletto.

Vorstellungen dieser Art sind es, die mit in höchste politische Entscheidungen hinein spielen. Da läuft vieles auf emotioneller Ebene ab. Oft ist es eine Momentaufnahme der Wahrheit, die sich durch einen bestimmten Vorfall in den Köpfen verankert. Da man schwere Straftaten präventiv sowieso nicht verhindern kann, gerät der Gegenstand, wenn er nur ungewöhnlich und bedrohlich genug erscheint, in den Blickpunkt des Interesses. Die Psyche eines Mörders kann man nicht einfach fassbar und begreifbar machen. Sie ist für die meisten Menschen ohnehin nicht nachvollziehbar. Aber der Tatgegenstand, der ist fassbar und begreifbar. Allerdings wird er meist nicht rational aufgefasst und be- griffen, sondern emotionell.

Um wieder einmal auf das schon angeschnittene Beispiel zurück zu kommen: Erfurt- Amokläufer Robert Steinhäuser mit der Pumpgun. Er hat sie zwar nicht benutzt, aber die Reaktionen fallen nicht selten spontan so aus: Wie entsetzlich! Woher hat er denn die? Das so etwas überhaupt erlaubt ist! etc.

Was aber eine Pumpgun genau ist, davon haben viele Menschen, einschließlich der meisten Entscheidungsträger in der Politik oft nur eine vage Vorstellung. Im besten Falle kennt man die Pumpgun aus irgendeinem Hollywoodstreifen.

Würde ein Politiker gefragt werden: "Stellt Ihrer Ansicht nach eine solche Pumpgun, wie sie Steinhäuser dabei hatte, eine größere Gefahr für die innere Sicherheit dar als eine Selbstladeflinte?" Dann wird man in den meisten Fällen eine Antwort bekommen, die darauf schließen lässt, dass bereits die Frage inhaltlich nicht verstanden wurde.

Aber es sind eben diese Politiker auf Landes- oder Bundesebene, die über gesetzliche Neuregelungen entscheiden. So kommt es manchmal zu einer Anlassgesetzgebung, deren Ausrichtung sich auf das Sichtbare und Fassbare bezieht und die sich oft in untauglichen Sonderungen dieses An- Fassbaren ergeht. Die Reglementierung bezieht sich ganz einfach bequem auf etwas Gegenständliches, wie es z. B. mit den sog. Anscheinswaffen im alten Waffengesetz war. Dass man bei einem evtl. Totalverbot des einen oder anderen Gegenstandes ein Problem nicht löst oder allenfalls in die Illegalität verlagert, wird verdrängt. Das passt einfach nicht in die emotionelle Ebene des Ego- Wunschdenkens, die Welt nach dem eigenen Bilde zu verändern, hinein. Besonders nicht bei denjenigen, die sich wieder als erste melden, wenn es um weitere Einschränkungen oder gar Verbote via Hintertürchen geht. So wie es Doc Schiller in seiner Kolumne Startschuss in Visier 6/2006 so treffend beschrieben hat: Fundamentalisten gibt es überall…

Geschrieben

Merke: Nimm eine klischeebehaftete Schuß oder Stichwaffe o.ä., baue in deinen Gesetzesantrag Formulierungen wie "Erhöhung der öffentlichen Sicherheit", "Mißbrauchsgefahr" o.ä. ein und das Stimmvieh im Bundestag/Bundesrat wird die Sache schlucken, die unzähligen sachkundigen deutschen Journalisten werden dich in ihren Blättern lobend erwähnen und die Bevölkerung findet´s toll, dass endlich mal einer richtig was für die Sicherheit macht. Die paar Sportschützen oder Messersammler gehen dir am A..ch vorbei, wenn sie dir drohen, dich nicht mehr zu wählen, weil dein Gesetz, entsprechende PR-Arbeit vorausgesetzt, dir dafür mindestens genauso viele neue Stimmen von Müttern mit Kindern etc. etc. bringt.

Seh' das mal nicht so negativ. Solche PR-Maßnahmen dienen oft dazu den Kern des Waffenrechts liberal zu halten. Nach Erfurt hat man einige publikumswirksame Gimmicks (MPU unter 25, Verbot von Pumpflinten ohne Hinterschaft) medienwirksam präsentiert und dabei ganz leise einige Verbesserungen (gelbe WBK, Wegfall des Anscheinsparagraphen, Entmachtung von Vereinsvorständen und Sachbearbeitern) ins WaffG eingebaut.

Geschrieben

Nach Erfurt hat man einige publikumswirksame Gimmicks (MPU unter 25, Verbot von Pumpflinten ohne Hinterschaft) medienwirksam präsentiert und dabei ganz leise einige Verbesserungen (gelbe WBK, Wegfall des Anscheinsparagraphen, Entmachtung von Vereinsvorständen und Sachbearbeitern) ins WaffG eingebaut.

Hhm,

diese Verbesserungen waren aber schon vor Erfurt im Entwurf der am Tag des Massakers im Bundestag verabschiedet wurde drin und imho das Schnitzel, was das BMI den Waffenbesitzern hingeworfen hat, um ihnen das Gefühl zu geben, bei der Novellierung nicht völlig unberücksichtigt geblieben zu sein. Schon da hat man gejubelt, dass man toll was bei der Regierung erreicht hat, weil es ja viel schlimmer hätte kommen können.

Der Entwurf war vor Erfurt im übrigen noch angekündigt mit "leichter verständlich" :rotfl2: , mehr rechtssicherheit :rotfl2: etc..

Als die Waffenbesitzer nach Erfurt als Festsau durch die Medien getrieben wurden und die Politik "nachgebessert" hat, hat man zum Schluß wieder sich selber auf die Schulter geklopft, es hätte alles viel schlimmer kommen können.

Um keinen falschen Eindruck aufkommen zu lassen, unsere Lobbisten ham nach Erfurt gerettet was zu retten war, aber imho ist es bereits vor Erfurt nicht gelungen, bestimmte Dinge im neuen Gesetz zu verhindern. Allerdings hat man auch dort bewußt darauf verzichtet bestimmte Waffenarten gegeneinander auszuspielen, so ala "Komm, gebt´s uns mehr Flinten dafür wollen wir dann weniger Selbstlader" oä.

Gruß

Bounty

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