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IGNORED

2/6 Regelung


weech

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Hallöchen

Wie ist das mit der 2/6 Regelung gillt die für beide WBKs zusammen, also wenn ich auf die gelbe eine kauf und auf die grüne dann muss ich n halbes Jahr warten bis zur nächsten??

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Wie ist das mit der 2/6 Regelung gilt die für beide WBKs zusammen, also wenn ich auf die gelbe eine kauf und auf die grüne dann muss ich n halbes Jahr warten bis zur nächsten??

Eigentlich gilt die 2/6 Regel nur für die grüne WBK, viele Behörden (vor allem in NRW) wenden sie aber dennoch auch auf die gelbe WBK an. Wie sie angewendet ist auch sehr unterschiedlich. Das geht von getrennter Wertung für beide WBKs (also 4 Waffen in 6 Monaten auf beide zusammen) bis zu nur 2 Waffen in 6 Monaten auf beide WBKs. Am besten ist, du klagst die 2/6 Regel direkt von deiner gelben WBK weg und dann tangiert dich das nicht mehr.

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Eigentlich gilt die 2/6 Regel nur für die grüne WBK, viele Behörden (vor allem in NRW) wenden sie aber dennoch auch auf die gelbe WBK an. Wie sie angewendet ist auch sehr unterschiedlich. Das geht von getrennter Wertung für beide WBKs (also 4 Waffen in 6 Monaten auf beide zusammen) bis zu nur 2 Waffen in 6 Monaten auf beide WBKs. Am besten ist, du klagst die 2/6 Regel direkt von deiner gelben WBK weg und dann tangiert dich das nicht mehr.

Dem ist nichts hinzuzufügen! :icon14:

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Die Behörde wird hinterher wenig Grund zu Lachen haben! :D:00000733:

...also meine Behörde lehnt es ab, die Regelung auch auf die Gelbe anzuwenden ( neu und alt ), so etwas gibt es auch noch. Die sehr zuvorkommenden Mitarbeiter haben sogar schon etwas vom "erleichterten Erwerb"... gehört.

Ordonanz

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Hallo Pet Man !

Damit hat Dein Waffenrechts-Sachbearbeiter natürlich auch Recht. Juristisch ist die Sachlage klar = Grüne WBK bedeutet 2/6 - Regelung. Welchen Sinn das macht, darüber mag man geteilter Meinung sein ....

Aber es ist eben so. Und das WaffG wird sich in dem Punkt auch nicht ändern, also nicht lange ärgern - sparen und nach Ablauf der Fristen die nächste Waffe kaufen :D

Tala22Pistole

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Hallo Pet Man !

Damit hat Dein Waffenrechts-Sachbearbeiter natürlich auch Recht. Juristisch ist die Sachlage klar = Grüne WBK bedeutet 2/6 - Regelung. Welchen Sinn das macht, darüber mag man geteilter Meinung sein ....

Aber es ist eben so. Und das WaffG wird sich in dem Punkt auch nicht ändern, also nicht lange ärgern - sparen und nach Ablauf der Fristen die nächste Waffe kaufen :D

Tala22Pistole

Also soweit ich weiß, gibts bei uns überhaupt keine 2/6 Regelung.

MfG

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Hallo BHS !

PetMan ist - solange er nichts gegenteiliges schreibt muß ich davon mal ausgehen - Sportschütze und hat deshalb die 4 mm M 20 Waffen auf grüne WBK erwerben wollen (als Sammler würde er ja eine rote WBK erhalten).

Nach § 14 II WaffG gilt deshalb für ihn: "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schußwaffen erworben werden".

Bei der juristischen Auslegung des Begriffes "in der Regel" braucht man sich keine großen Gedanken machen, so "große Ausnahmefälle, daß der Regelfall nicht greift" wird man zu 99,99 % nicht begründen können.

Also gilt: zwei Waffen in sechs Monaten = 2/6 - Regelung (wie vorstehend von anderen Wortmeldungen bereits dargestellt).

Gruß

Tala22Pistole

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...so "große Ausnahmefälle, daß der Regelfall nicht greift" wird man zu 99,99 % nicht begründen können...

Einbruch und Diebstahl mehrere Waffen

Waffendefekte, wirtschaftliche Totalschäden der Waffen bei Wettkampfschützen

...

MP

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Hallo Mark Pfennig !

Das sind dann die 0,01 % (Schätzung ist natürlich NICHT wissenschaftlich-mathematisch abgesichert ...) die übrigbleiben und auf die der besagte "Regelfall" nicht zutreffen wird.

Aber in der Praxis sind es doch - zumindest aus meiner Erfahrung sprechend, andere haben da sicherlich auch mal andere Erkenntnisse - meistens die "NÖRGLER" und die "ICH-WILL-ALLES-HABEN-UND-GEHE-DANN-NICHT-MEHR-SCHIEßEN" Schützenbrüder, die sich z.T. phantsievolle Scheinargumente basteln, weshalb ausgerechnet SIE nicht vom "Regelfall" betroffen sind. Würden Sie auch nur die Hälfte dieser "Überlegenszeiten" nutzen um sich dem Schießtraining zu widmen, hätten wir vielleicht nur noch Schützen die ständig die "10" treffen ... :D

Aber die aufgeführten Beispiele sind natürlich eine sinnvolle Bereicherung um sich vorzustellen, wann der Regelfall nicht zutrifft - und jeder wird dann sicherlich hoffen, daß er immer ein "Regelfall-Schütze" bleibt ...

Gruß Tala22Pistole

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Ich habe das Vergnügen, morgen bei solch einer "Klage" als Zuschauer dabei zu sein.

Mal sehen was das für eine Lachnummer wird.

Gtruß Hägar

Na dann bin ich gespannt, was du morgen dann so rauslässt.

Gruß und bis morgen

Letti

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Um Mißverständnisse zu vermeiden: Ursprünglich hat PetMan dargestellt, daß sein Waffenrechtssachbearbeiter die 2/6-Regelung auch für seine grüne WBK anwenden will. Da dies nur in einer Situation bei der grünen WBK zutreffend ist (ich habe mal angenommen, daß der Waffenrechtssachbearbeiter richtig entschieden hat - o.k. v ;) vielleicht unterstelle ich da zuviel, aber gehen wir einfach mal davon aus ...), habe ich unterstellt, daß PetMan Sportschütze ist und diese Voraussetzung / Annahme aber klar dargestellt. Ich weiß natürlich nicht, ob er tatsächlich Sportschütze ist, vielleicht mag er hierzu nochmal kurz Stellung beziehen. Auf jeden Fall ist beim Sportschützen auch bei 4 mm M 20 Waffen die 2/6 Regelung anzuwenden, dies habe ich bereits dargestellt.

Floppyk / Sachbearbeiter: Die 2/6 - Regelung gilt natürlich ausschließlich für Sportschützen, deshalb steht sie auch auch im § 14 WaffG "Erwerb und Besitz von Schußwaffen und Munition durch Sportschützen" und an anderen Stellen (§ 13 WaffG - Jäger und § 20 WaffG - Erben). Mögen sich diese Bedürfnisgruppen freuen (wenigstens die Jäger, die Erben ja nicht, schließlich ist ja jemand gestorben).

Aus diesem Grund habe ich auch darauf hingewiesen, daß ich PetMan als "Sportschütze" einordne.

P.S.: Er möge mir verzeihen, wenn ich hierbei falsch liege :)

Gromit: 4 mm M 20 Waffen sind vom Bedürfnisnachweis ausgenommen, es gibt gesonderte Regelungen in bezug auf die Kennzeichnungspflichten aber gibt keine Ausnahme von anderen waffenrechtlichen Vorschriften. Woher soll sich die Entbehrlichkeit der 2/6 - Regelung von 4 mm M 20 Pistolen / Revolver durch Sportschützen (für die § 14 WaffG in vollem ! Umfang gilt) bei Erwerb auf die "grüne WBK" ergeben ???????????

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Woher soll sich die Entbehrlichkeit der 2/6 - Regelung von 4 mm M 20 Pistolen / Revolver durch Sportschützen (für die § 14 WaffG in vollem ! Umfang gilt) bei Erwerb auf die "grüne WBK" ergeben ???????????

Woher soll sich denn die Anwendbarkeit ergeben? Bedürfnisfreiheit bedeutet ja gerade, daß er diese Waffen NICHT als Sportschütze, sondern nur als Berechtigter, der daneben AUCH Sportschütze ist, erwirbt.

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