weech Posted July 1, 2006 Share Posted July 1, 2006 Hallöchen Wie ist das mit der 2/6 Regelung gillt die für beide WBKs zusammen, also wenn ich auf die gelbe eine kauf und auf die grüne dann muss ich n halbes Jahr warten bis zur nächsten?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted July 1, 2006 Share Posted July 1, 2006 Ja. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hob Posted July 1, 2006 Share Posted July 1, 2006 Wie ist das mit der 2/6 Regelung gilt die für beide WBKs zusammen, also wenn ich auf die gelbe eine kauf und auf die grüne dann muss ich n halbes Jahr warten bis zur nächsten?? Eigentlich gilt die 2/6 Regel nur für die grüne WBK, viele Behörden (vor allem in NRW) wenden sie aber dennoch auch auf die gelbe WBK an. Wie sie angewendet ist auch sehr unterschiedlich. Das geht von getrennter Wertung für beide WBKs (also 4 Waffen in 6 Monaten auf beide zusammen) bis zu nur 2 Waffen in 6 Monaten auf beide WBKs. Am besten ist, du klagst die 2/6 Regel direkt von deiner gelben WBK weg und dann tangiert dich das nicht mehr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolli Posted July 1, 2006 Share Posted July 1, 2006 Eigentlich gilt die 2/6 Regel nur für die grüne WBK, viele Behörden (vor allem in NRW) wenden sie aber dennoch auch auf die gelbe WBK an. Wie sie angewendet ist auch sehr unterschiedlich. Das geht von getrennter Wertung für beide WBKs (also 4 Waffen in 6 Monaten auf beide zusammen) bis zu nur 2 Waffen in 6 Monaten auf beide WBKs. Am besten ist, du klagst die 2/6 Regel direkt von deiner gelben WBK weg und dann tangiert dich das nicht mehr. Dem ist nichts hinzuzufügen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hägar Posted July 2, 2006 Share Posted July 2, 2006 Ich habe das Vergnügen, morgen bei solch einer "Klage" als Zuschauer dabei zu sein. Mal sehen was das für eine Lachnummer wird. Gtruß Hägar Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mannanan mac Lir Posted July 2, 2006 Share Posted July 2, 2006 Mal sehen was das für eine Lachnummer wird. Die Behörde wird hinterher wenig Grund zu Lachen haben! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ordonanz Posted July 2, 2006 Share Posted July 2, 2006 Die Behörde wird hinterher wenig Grund zu Lachen haben! ...also meine Behörde lehnt es ab, die Regelung auch auf die Gelbe anzuwenden ( neu und alt ), so etwas gibt es auch noch. Die sehr zuvorkommenden Mitarbeiter haben sogar schon etwas vom "erleichterten Erwerb"... gehört. Ordonanz Link to comment Share on other sites More sharing options...
PetMan Posted July 2, 2006 Share Posted July 2, 2006 Hi, mir sagte mein SB, die 2/6 Regelung gelte auch für Bedürfnissfreie 4mm Waffen ( F gestempelte Waffen ) in meiner Grünen WBK. Schusswaffe sei Schusswaffe , meinte er Greetz PetMan Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tala22Pistole Posted July 4, 2006 Share Posted July 4, 2006 Hallo Pet Man ! Damit hat Dein Waffenrechts-Sachbearbeiter natürlich auch Recht. Juristisch ist die Sachlage klar = Grüne WBK bedeutet 2/6 - Regelung. Welchen Sinn das macht, darüber mag man geteilter Meinung sein .... Aber es ist eben so. Und das WaffG wird sich in dem Punkt auch nicht ändern, also nicht lange ärgern - sparen und nach Ablauf der Fristen die nächste Waffe kaufen Tala22Pistole Link to comment Share on other sites More sharing options...
BHS Posted July 4, 2006 Share Posted July 4, 2006 Hallo Pet Man ! Damit hat Dein Waffenrechts-Sachbearbeiter natürlich auch Recht. Juristisch ist die Sachlage klar = Grüne WBK bedeutet 2/6 - Regelung. Welchen Sinn das macht, darüber mag man geteilter Meinung sein .... Aber es ist eben so. Und das WaffG wird sich in dem Punkt auch nicht ändern, also nicht lange ärgern - sparen und nach Ablauf der Fristen die nächste Waffe kaufen Tala22Pistole Also soweit ich weiß, gibts bei uns überhaupt keine 2/6 Regelung. MfG Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tala22Pistole Posted July 4, 2006 Share Posted July 4, 2006 Hallo BHS ! PetMan ist - solange er nichts gegenteiliges schreibt muß ich davon mal ausgehen - Sportschütze und hat deshalb die 4 mm M 20 Waffen auf grüne WBK erwerben wollen (als Sammler würde er ja eine rote WBK erhalten). Nach § 14 II WaffG gilt deshalb für ihn: "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schußwaffen erworben werden". Bei der juristischen Auslegung des Begriffes "in der Regel" braucht man sich keine großen Gedanken machen, so "große Ausnahmefälle, daß der Regelfall nicht greift" wird man zu 99,99 % nicht begründen können. Also gilt: zwei Waffen in sechs Monaten = 2/6 - Regelung (wie vorstehend von anderen Wortmeldungen bereits dargestellt). Gruß Tala22Pistole Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mark Pfennig Posted July 4, 2006 Share Posted July 4, 2006 ...so "große Ausnahmefälle, daß der Regelfall nicht greift" wird man zu 99,99 % nicht begründen können... Einbruch und Diebstahl mehrere Waffen Waffendefekte, wirtschaftliche Totalschäden der Waffen bei Wettkampfschützen ... MP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tala22Pistole Posted July 4, 2006 Share Posted July 4, 2006 Hallo Mark Pfennig ! Das sind dann die 0,01 % (Schätzung ist natürlich NICHT wissenschaftlich-mathematisch abgesichert ...) die übrigbleiben und auf die der besagte "Regelfall" nicht zutreffen wird. Aber in der Praxis sind es doch - zumindest aus meiner Erfahrung sprechend, andere haben da sicherlich auch mal andere Erkenntnisse - meistens die "NÖRGLER" und die "ICH-WILL-ALLES-HABEN-UND-GEHE-DANN-NICHT-MEHR-SCHIEßEN" Schützenbrüder, die sich z.T. phantsievolle Scheinargumente basteln, weshalb ausgerechnet SIE nicht vom "Regelfall" betroffen sind. Würden Sie auch nur die Hälfte dieser "Überlegenszeiten" nutzen um sich dem Schießtraining zu widmen, hätten wir vielleicht nur noch Schützen die ständig die "10" treffen ... Aber die aufgeführten Beispiele sind natürlich eine sinnvolle Bereicherung um sich vorzustellen, wann der Regelfall nicht zutrifft - und jeder wird dann sicherlich hoffen, daß er immer ein "Regelfall-Schütze" bleibt ... Gruß Tala22Pistole Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 4, 2006 Share Posted July 4, 2006 Weibliche Schützen sind mit der Ausnahme der Regel ja bestens betraut. Link to comment Share on other sites More sharing options...
letti Posted July 4, 2006 Share Posted July 4, 2006 Ich habe das Vergnügen, morgen bei solch einer "Klage" als Zuschauer dabei zu sein. Mal sehen was das für eine Lachnummer wird. Gtruß Hägar Na dann bin ich gespannt, was du morgen dann so rauslässt. Gruß und bis morgen Letti Link to comment Share on other sites More sharing options...
BHS Posted July 4, 2006 Share Posted July 4, 2006 Weibliche Schützen sind mit der Ausnahme der Regel ja bestens betraut. Jetzt wirds eklig Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 4, 2006 Share Posted July 4, 2006 Wieso denn. Hast Du keine Kinder ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted July 4, 2006 Share Posted July 4, 2006 ist die Sachlage klar = Grüne WBK bedeutet 2/6 - Regelung. Falsch Gruß Gromit Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tala22Pistole Posted July 4, 2006 Share Posted July 4, 2006 Hallo Gromit ! Warum falsch ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 4, 2006 Share Posted July 4, 2006 Ein Jäger hat auch grüne WBK und den interessiert die 2/6 nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tala22Pistole Posted July 4, 2006 Share Posted July 4, 2006 Beim Jäger gilt die 2/6 - Regelung ja auch nicht, beim Sportschützen mit gründer WBK schon. Die Bedürfnisgruppen sind "zwei unterschiedliche Paar Schuhe". Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted July 5, 2006 Share Posted July 5, 2006 Die Bedürfnisgruppen sind "zwei unterschiedliche Paar Schuhe". Richtig... und was für ein Bedürfnis braucht man für eine 4mmM20? Gruß Gromit Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 5, 2006 Share Posted July 5, 2006 Erben haben meines Wissens auch nicht 2/6 zu beachten mit ihrer grünen WBK. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tala22Pistole Posted July 5, 2006 Share Posted July 5, 2006 Um Mißverständnisse zu vermeiden: Ursprünglich hat PetMan dargestellt, daß sein Waffenrechtssachbearbeiter die 2/6-Regelung auch für seine grüne WBK anwenden will. Da dies nur in einer Situation bei der grünen WBK zutreffend ist (ich habe mal angenommen, daß der Waffenrechtssachbearbeiter richtig entschieden hat - o.k. v vielleicht unterstelle ich da zuviel, aber gehen wir einfach mal davon aus ...), habe ich unterstellt, daß PetMan Sportschütze ist und diese Voraussetzung / Annahme aber klar dargestellt. Ich weiß natürlich nicht, ob er tatsächlich Sportschütze ist, vielleicht mag er hierzu nochmal kurz Stellung beziehen. Auf jeden Fall ist beim Sportschützen auch bei 4 mm M 20 Waffen die 2/6 Regelung anzuwenden, dies habe ich bereits dargestellt. Floppyk / Sachbearbeiter: Die 2/6 - Regelung gilt natürlich ausschließlich für Sportschützen, deshalb steht sie auch auch im § 14 WaffG "Erwerb und Besitz von Schußwaffen und Munition durch Sportschützen" und an anderen Stellen (§ 13 WaffG - Jäger und § 20 WaffG - Erben). Mögen sich diese Bedürfnisgruppen freuen (wenigstens die Jäger, die Erben ja nicht, schließlich ist ja jemand gestorben). Aus diesem Grund habe ich auch darauf hingewiesen, daß ich PetMan als "Sportschütze" einordne. P.S.: Er möge mir verzeihen, wenn ich hierbei falsch liege Gromit: 4 mm M 20 Waffen sind vom Bedürfnisnachweis ausgenommen, es gibt gesonderte Regelungen in bezug auf die Kennzeichnungspflichten aber gibt keine Ausnahme von anderen waffenrechtlichen Vorschriften. Woher soll sich die Entbehrlichkeit der 2/6 - Regelung von 4 mm M 20 Pistolen / Revolver durch Sportschützen (für die § 14 WaffG in vollem ! Umfang gilt) bei Erwerb auf die "grüne WBK" ergeben ??????????? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jim Phelps Posted July 5, 2006 Share Posted July 5, 2006 Woher soll sich die Entbehrlichkeit der 2/6 - Regelung von 4 mm M 20 Pistolen / Revolver durch Sportschützen (für die § 14 WaffG in vollem ! Umfang gilt) bei Erwerb auf die "grüne WBK" ergeben ??????????? Woher soll sich denn die Anwendbarkeit ergeben? Bedürfnisfreiheit bedeutet ja gerade, daß er diese Waffen NICHT als Sportschütze, sondern nur als Berechtigter, der daneben AUCH Sportschütze ist, erwirbt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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