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IGNORED

Munitionserwerb bei neuerWaffe neu obwohl bereits eingetragen?


wwalther

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich will mir eine neue 9mm Para zulegen. Nun habe ich ja bereits eine mit Munitionserwerb in der WBK eingetragen.

Heute habe ich mir einen Voreintrag für eine 2. 9mm Para machen lassen. Der SA sagte, wenn ich die erste verkaufen will, müsste er mir einen neuen Muni-Erwerb eintragen (natürlich für Euros).

Ich sagte darauf hin, das ich ihm nicht ganz folgen könnte, da ein Munitionserwerb bereits eingetragen sei und wenn ich die erste Pistole verkaufen sollte, müsse er doch nicht unbedingt den Munitionserwerb streichen.

Darauf sagte er, er müsste es streichen, da es alles in einer Reihe wäre und sich der Muni-Erwerb auf diese Waffe beziehen würde :confused:

Ist das wirklich so korrekt??

Geschrieben

In meinen Augen ist das Haarspalterei. Wenn der SB schon im Vorfeld weiß, dass eine weitere Waffe im selben Kaliber dazukommt, kann er doch in Spalte 2 den Stempel nochmal reindrücken.

Mein Gott, manchmal ist es wirklich übel, was man hier so lesen muss... :angry2:

Anders sehe ich es nur dann, wenn die Überlassung der Waffe abgeschlossen ist und dann im nachhinein für gleiches Kaliber wieder eine Erwerbserlaubnis mit MEB beantragt wird. Wenn das User "Knight" liest, dreht er wahrscheinlich durch... (und verweist auf § 10 Abs. 3 WaffG ... für die darin eingetragenen Schusswaffen...). :rolleyes:

Ich geh jetzt baden. B)

Geschrieben

Ist das wirklich so korrekt??

... meines Erachtens jein :D . Tatsächlich ist es so, dass alles in einer Zeile steht, dies ist aber nicht zwingend so. Für den Fall, dass du die Waffe mit dem Munitionserwerb verkaufst sagst du deinem SA einfach, dass du die Waffe ausgetragen haben möchtest, den Munitionserwerb aber behalten möchtest. Dann kann er dir ja den Vorschlag machen einfach den Stempel zu "verschieben". Wenn das so nicht klappt hilft was sonst auch immer hilft ... KLAGEN

Geschrieben

Wenn das so nicht klappt hilft was sonst auch immer hilft ... KLAGEN

Nur keinen vermeidbaren Streit vermeiden!!

Warum nicht einfach den Munitionserwerb bei der neuen Waffe mit beantragen?

Dürfte billiger und nervenschonender als Klagen sein.

Karl

Geschrieben

naja, 25,56Euro für einen Munitionserwerb bezahlen, den man zur Zeit sowieso hat.

25,56 Euro um einen Stempel drauf zu drücken----- so ist der deutsche Staat nun mal

Abkassieren wo sie nur können :peinlich:

Geschrieben

@ wwalther :

25,56 Euro um einen Stempel drauf zu drücken----- so ist der deutsche Staat nun mal

Abkassieren wo sie nur können :peinlich:

Denk doch mal so: nur 25,56 Euro, und du kannst weiterhin haufenweise munition kaufen...

:-)

Torsten

(die smilies wollen bei mir nicht...)

Geschrieben

:)

Also meine Sachbearbeiterin hat bei der 2. 9mm den Munistempel sorein gemacht. Ich wollte ihn auch nicht wegen der Kosten.

Aber sie meinte: sie haben den Erwerb ja schon für diie erste 9mm.

den für die 2. habe ich dann kostenlos bekommen. :gutidee:

Geschrieben

Hallo an alle !

Dann hat shooterfjb aber einfach Glück gehabt.

Die Rechtslage ist eindeutig:

Bei der WBK wird üblicherweise der Munitionserwerb für eine einzelne, in der WBK bezeichnete Waffe miteingetragen. Wird die Waffe verkauft, gilt auch die Munitionserwerbsberechtigung NICHT mehr. Sie ist für die neue Waffe gesondert zu beantragen. Einfach "Stempel umdrücken" geht nicht, warum sollte es auch ? Es ist ein gesonderter Verwaltungsakt der Waffenrechtsbehörde (gesonderte Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen !), den läßt sie sich (natürlich besonders aufgrund der leeren Gemeindekassen ...) auch bezahlen.

Anders würde es nur aussehen, wenn man einen GESONDERTEN Munitionserwerbsschein hat, da kann man dann Munition für die eingetragenen Kaliber kaufen, auch wenn einem die dazu passende Waffe fehlt - dafür ist dieser MES auch nach sechs Jahren abgelaufen und müßte neu verlängert werden (kostet natürlich auch ...)

Man mag dies für "unnütze Bürokratie" halten - aber wenn wir ein Waffengesetz (und alles was noch dazugehört ...) haben, dann ist dieses auch EINZUHALTEN. Im Sinne der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für ALLE kann dann nicht jedes Ordnungsamt handeln wie es will - der eine muß zahlen, beim anderen wird der "Stempel verrückt" - geht nicht !

Geschrieben

Wie schon gesagt, ist im oben geschilderten Fall aber ja bereits vorher bekannt, dass eine Waffe im selben Kaliber erworben werden soll. Man sollte da nicht päpstlicher als Herr Ratzinger sein... ;)

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