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IGNORED

Aus Legal wird Illegal ?


Milan01

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

... (System hat keine Nummer da sie direkt im Laufverriegelt also nicht nötig) ...

MfG

Milan_01

Mal für alle "Nicht-Sauer-Kenner": was heißt denn das?

Warum hat das System denn keine Nummer?

Außerdem: wie kann kann man denn nur den Lauf austragen lassen (was steht denn dann wohl in der WBK - "Pistole ohne Lauf"???)?

Geschrieben

Mal für alle "Nicht-Sauer-Kenner": was heißt denn das?

Warum hat das System denn keine Nummer?

Außerdem: wie kann kann man denn nur den Lauf austragen lassen (was steht denn dann wohl in der WBK - "Pistole ohne Lauf"???)?

Waffe verriegelt im Lauf bzw in einer Laufverlängerung!!!

system somit kein wesentliches Waffenteil, vergl. AR15 upper!

Somit frei!

Aber der lauf und Verschluß sind EWB plichtig

Geschrieben
Waffe verriegelt im Lauf ...system somit kein wesentliches Waffenteil...
Anruf bei Fa. Sauer & Sohn, Eckernförde: das ist natürlich völliger Unsinn, das System ist Hauptteil und daher auch als maßgebliches Waffenteil im einzelnen genehmigungspflichtig.

Das Problem mit der Anbringung der Waffen-/Herstellungsnummer NUR auf der Laufwurzel sei aber bekannt. Auf Kundenwunsch könne daher die Nummer auch zusätzlich auf dem System angebracht werden.

Die Waffe bräuchte dann nur einmal mit der bei erstmaliger Auslieferung am System befindlichen Waffennummer behördlich gemeldet und entsprechend in die WBK eingetragen zu werden. Eine Änderung des WBK-Eintrags bei lediglich einem Laufwechsel würde damit entfallen. Es bestehe sogar die Möglichkeit, nachträglich erworbene Wechselläufe mit der Systemnummer an den Kunden zu liefern.

Mit freundlichen Grüssen aus Eckernförde

CM :)

Geschrieben

Anruf bei Fa. Sauer & Sohn, Eckernförde: das ist natürlich völliger Unsinn, das System ist Hauptteil und daher auch als maßgebliches Waffenteil im einzelnen genehmigungspflichtig.

Das Problem mit der Anbringung der Waffen-/Herstellungsnummer NUR auf der Laufwurzel sei aber bekannt. Auf Kundenwunsch könne daher die Nummer auch zusätzlich auf dem System angebracht werden.

Die Waffe bräuchte dann nur einmal mit der bei erstmaliger Auslieferung am System befindlichen Waffennummer behördlich gemeldet und entsprechend in die WBK eingetragen zu werden. Eine Änderung des WBK-Eintrags bei lediglich einem Laufwechsel würde damit entfallen. Es bestehe sogar die Möglichkeit, nachträglich erworbene Wechselläufe mit der Systemnummer an den Kunden zu liefern.

Mit freundlichen Grüssen aus Eckernförde

CM :)

Hi, bei Langwaffen stimmt das aber nicht. Hier sind nur Lauf und Verschluss EWB-Pflichtig. So ist z.B. eine Systemhülse eines 98k waffenrechtlich "garnix"

Bei der Sauer-Repetierbüchse verhält es sich ebenso.

Wenn jemand seinen "Lauf" einer Sauer-Büchse Mod.200 und ähnliche verkauft, müsste um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, zumindest noch der Verschluss die gleiche Nummer tragen. Eine Nummer auf dem System wäre wünschenswert, aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Das Waffengesetz (neu) schreibt in §24 (1) 3 dummerweise nur die Nummer auf EINEM Hauptteil vor; was an sich behördlicher Schwachsinn ist.

Wenn also jemand (was an sich aber eher unwahrscheinlich und oft wie hier getan theoretischer Natur ist) seinen Lauf aus seiner Wafe verkauft und nur noch Systemhülse,Verschluss und Schaft zurückbehält, sollte sich seines eigenen Wohlbefindens wegen, von der Behörde den "Verbleib" einer Systemhülse mit Verschluss bestätigen lassen. Ansonsten hat er zumindest einen WBK-Pflichtigen Verschluss zu Hause, der nicht durch einen (Nummern) Eintrag abgedeckt ist. Er könnte sich, falls er möchte, dies eingetragene Waffen- Nummer auf den Restteilen/Restteil nachschlagen/Gravieren lassen

Ich versteh die Probs der Fa. Sauer,die ja auch Verschlüsse, bzw. Verschlussvorderteile mit grösserem oder kleinerem Stossboden als Wechsel-VERSCHLÜSSE verkauft, falls der Besitzer des Püsters mal sein Kaliber von Normalkaliber auf Magnumkaliber (Bodendurchmesser > 12,95 oder eben umgekehrt) umrüstet.

Aber in diesen Fällen könnte man dem Verschlusskörper eine dauerhafte Nummer verpassen.

Was vorher als Verschluss galt, ist halt heut keiner mehr, sondern nur der den Lauf unmittelbar abschliessende Teil. Wohlweislich vergessend, das dieser ohne seinen rückwärtigen Teil nicht "verschliessen" kann. Oder sollte der Schütze da den Daumen drauf halten???

Naja, irgendeiner wird dafür schon die passende "Verschärfung" stricken, anstatt wie ganz früher eine Bestempelung für Lauf, Verschlussträger und Systemhülse vorzuschreiben. Ich hätte da zumindest kein Problem damit.

GF

PePe

Geschrieben

Toll - wenn ich den Leo zum Arbeitseinsatz als Pfluggerät oder sostwie auf'n Acker verwende, krieg ich da von Brüssel einen Landwirtschaftlichen Zuschuss? Weil bei den Spritpreisen kauf ich mir sonst keinen Leo....

Was kostet eigentlich ein 10.000 KM Service beim Leo? Is das viel?

Kann ich die Mun dazu eigentlich selber machen? Mehr als € 20,- pro Ding möcht ich nicht ausgeben...

Wenn ich mir's aber genau überlege, is mir der Leo zu modern. Ich hätt lieber einen alten Tiger. Wio kann ich sowas noch günstig kaufen? Die Versicherung wäre auch günstiger weil der läuft unter Oldtimer.

(Bitte, bitte nicht schlagen, aber mich hats einfach gejuckt hier meinen Senf dazuzugeben) :D

max

Oh shit ich bin ja jetzt völlig vom Thema weg................

Das paßt jetzt gar nicht mehr..... :peinlich:

Geschrieben

Warum liegt hier eine Urkundenfälschung vor wenn ich einen anonymen Gegenstand mit einer Seriennr. individualisiere?

Karl

Eine Waffennummer stellt als sog. "Beweiszeichen" eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB dar. Grundsätzlich werden Waffennummern bei der Herstellung der Waffe vom Hersteller eingeschlagen. Davon geht jedenfalls der beteiligte Personenkreis (Waffenbesitzer, BüMa, Behörde) aus.

Ein Beweiszeichen (Urkunde) ist dann falsch, wenn es nicht von dem angebracht wurde, der augenscheinlich Urheber ist. Wenn jemand also - ohne Genehmigung des Herstellers - eine Waffennummer an einem Waffenteil anbringt, wo vorher keine war, dürfte dies als Urkundenfälschung zu verfolgen sein. Allerdings könnte man sich dann noch darüber streiten, ob die Fälschung "zur Täuschung im Rechtsverkehr" vorgenommen wurde.

:gaga:

Du mich auch.

Da PS keine Nummern mehr zeichnete sollte ich mich auf eine festlegen - ich hatte mich für 0001 entschieden - und die Wurde dann auch in die WBK eingetragen.

Ähmm, Slegde - google doch mal nach "fälschen", vielleicht hat sich dann dein Beitrag erledigt ...

Eine von der Waffenbehörde angeordnete Nummer fällt da natürlich nicht drunter.

"Googlen" war im übrigen nicht nötig. Ich hab einfach mal in die bei mir im Office vorhandenen Kommentare zum StGB geschaut. BTW: Bei Google erworbene Rechtskenntnis dürfte bei meinem Berufsstand langfristig für ein gesundes Umsatzplus sorgen. :D

Geschrieben

Ich habe eigentlich immer gedacht, dass es meistens deutsche Behörden sind, die Probleme sehen, wo keine sind. Es scheint aber, dass es da einige Jäger und ggf. Sportschützen noch toller treiben. Schaut euch doch einfach die Fußball WM an und lasst die Welt in Frieden mit ihren Freunden feiern. Falls es irgendwann man in 50 Jahren mit dem Zeugs ein praktisches Problem geben wird, bin ich mir sicher, dass das nächste Waffengesetz sofort verabschiedet wird. Bis dorthin kann man doch mit wirklichen Problemen mehr für das Wohl der Menschheit erreichen.

Gruß

Makalu

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