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IGNORED

Mtgliedschaft in einem Verein ?


wolfgang

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Hallo, ich habe mal eine Frage. Wer kann mir sagen, ob ich zwingend in einm Verein Mitglied sein muss um meine WBK zu behalten. Mein Problem ist das ich seit ca. 5 Jahren in keinem Verein mehr bin. Ich gehe aber regelmäßig auf einem Schießstand schiessen. Die Behörde verlangt von mir aber, dass ich in einem Verein Mitglied bin. Einen Nachweiss über mein Schießbuch, dass ich regelmäßig schiessen gehe würde nicht ausreichen. Kann mir jemand weiterhelfen ob es tatsächlich eine Vereinspflicht gibt um seine WBK zu behalten. Herzlichen Dank im vorraus,

Wolfgang

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Hallo, ich habe mal eine Frage. Wer kann mir sagen, ob ich zwingend in einm Verein Mitglied sein muss um meine WBK zu behalten. Mein Problem ist das ich seit ca. 5 Jahren in keinem Verein mehr bin. Ich gehe aber regelmäßig auf einem Schießstand schiessen. Die Behörde verlangt von mir aber, dass ich in einem Verein Mitglied bin. Einen Nachweiss über mein Schießbuch, dass ich regelmäßig schiessen gehe würde nicht ausreichen. Kann mir jemand weiterhelfen ob es tatsächlich eine Vereinspflicht gibt um seine WBK zu behalten. Herzlichen Dank im vorraus,

Wolfgang

nein, die Vereinspflicht gibt es generell nicht - ist ja auch grundgesetzlich "garantiert" :D . Du kannst generell auch nach §8 WaffG (bundesrecht.juris.de) beantragen. Der Weg ist aber generell etwas "steiniger", funktioniert aber grundsätzlich auch. Der etwas "leichtere" Weg über den §14 WaffG (Priviligierungsparagraph für Sportschützen) setzt dann aber tatsächlich sowohl die Mitgliedschaft in einem Verein als auch in einem Verband voraus. In deinem Fall versucht die Behörde wohl dir die Waffen wegen einem ggfs. fehlenden Bedürfnis wieder abzunehmen. Du kannst dein Bedürfnis insoweit auch auf §8 WaffG "umstellen", der für dich einfachere Weg ist aber bestimmt dir einen Verein zu suchen und dort ab und an zum Schießen zu erscheinen und ansonsten es so zu machen wie bisher. Du solltest dir zusätzlich die Mühe machen, deine Schießstandbesuche nicht nur im Schießbuch sondern zusätzlich noch in Form von Quittungen für die Anmietung zu dokumentieren.

In welchen Bundesland wohnst du denn? ggfs. kann ich dir ja helfen :)

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Hallo, ich habe mal eine Frage. Wer kann mir sagen, ob ich zwingend in einm Verein Mitglied sein muss um meine WBK zu behalten. Mein Problem ist das ich seit ca. 5 Jahren in keinem Verein mehr bin. Ich gehe aber regelmäßig auf einem Schießstand schiessen. Die Behörde verlangt von mir aber, dass ich in einem Verein Mitglied bin. Einen Nachweiss über mein Schießbuch, dass ich regelmäßig schiessen gehe würde nicht ausreichen. Kann mir jemand weiterhelfen ob es tatsächlich eine Vereinspflicht gibt um seine WBK zu behalten. Herzlichen Dank im vorraus,

Wolfgang

Hallo,

gemäß § 8 (1) muss man nicht organisiert sein! Auch gibt es einen Brief aus dem BIM, der hier schon mal eingestellt war, der ausdrücklich bestätigt, dass ein Schütze nicht organisiert sein muss um ein Bedürfnis zu haben.

§ 8

Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

(1) Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und

2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck

glaubhaft gemacht sind.

(2) Ein Bedürfnis im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller

1. Mitglied eines schießsportlichen Vereins ist, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört, oder

2. Inhaber eines gültigen Jagdscheines ist.

Aber die Behörden sehen und handhaben das zum Teil anders. Dem Nichtorganisierten wird beim Nachweis des Bedürfnisses mehr abverlange als dem Organisierten, bei dem wir durch die Mitgliedschaft in einem verein nach § 15 bereits ein Bedürfnis angenommen. Dann muss der betreffende in den Widerspruch gehen. :bud:

Wohl dem, der dann entsprechend versichert ist!

Gruss Spa

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Hallo Wolfgang,

genau zu dem Thema gibt es einen Artikel im Deutschen Waffenjournal 12/2004, S. 86-87, der sich ausführlich mit den Vor- und Nachteilen auseinandersetzt.

Viele Grüße - sundance

P.S. Hier - in Niedersachsen - habe ich einigen Verbandslosen die Sachkunde vermittelt.

Unter Berufung auf §8 WaffG, indem es heißt : Ein Bedürfnis liegt insbesondere (also nicht zwingende Voraussetzung!)....vor". haben die Schützen ihre WBKs bekommen.

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hallo sundance, herzlichen dank für die antwort. mir hat der freundliche sb mitgeteilt, dass er mir nicht viel zeit geben wird wenn ich keinen vereinsnachweis erbringe. ich müsste meine waffen dann veräußern, bzw. unbrauchbar machen. im klartext, ohne verein, kein bedürfnis. kann ich eigentlich auch nicht nachvollziehen. da ich über mein schiessbuch mein bedürfnis nachweisen kann, ist es mir unerklärlich, dass ich einen vereinsnachweis erbringen muss.

mfg. wolfgang

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hallo sundance, herzlichen dank für die antwort. mir hat der freundliche sb mitgeteilt, dass er mir nicht viel zeit geben wird wenn ich keinen vereinsnachweis erbringe. ich müsste meine waffen dann veräußern, bzw. unbrauchbar machen. im klartext, ohne verein, kein bedürfnis. kann ich eigentlich auch nicht nachvollziehen. da ich über mein schiessbuch mein bedürfnis nachweisen kann, ist es mir unerklärlich, dass ich einen vereinsnachweis erbringen muss.

mfg. wolfgang

Guten Morgen,

hab ich Dich jetzt richtig verstanden:

Dein SB möchte, dass Du Deine Waffen "abgibst/verkaufst whatever" weil Du "kein Bedürfnis" nachweissen kannst????

Ich dachte Du brauchst den Nachweis nur zum ERWERB der Waffen nicht zum Besitz!

Ich hoffe Du hast ne ordentliche Rechtsschutzversicherung und bist im FWR...

Gruss

B

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Guten Morgen,

hab ich Dich jetzt richtig verstanden:

Dein SB möchte, dass Du Deine Waffen "abgibst/verkaufst whatever" weil Du "kein Bedürfnis" nachweissen kannst????

Ich dachte Du brauchst den Nachweis nur zum ERWERB der Waffen nicht zum Besitz!

Ich hoffe Du hast ne ordentliche Rechtsschutzversicherung und bist im FWR...

Gruss

B

Das es seit " ein paar Tagen" ein neues WAffG gibt hast du mitbekommen?? :peinlich::peinlich:

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Aber auf welcher Rechtsgrundlage will der SB das Bedürfnis kontrollieren?

BTW: Wieviel Trainingstermine hast du für die letzten 12 Monate in deinem Schiessbuch? 18 oder mehr?

"Negative Koalitionsfreiheit" gilt auch im neuen WaffG - das hat das BMI auf Anfrage der IWÖ (sozusagen das österreichische Pendant zum FWR) bestätigt. Mal sehen, ob ich irgandwo den Schriebs finde.

Hast du schon einen Rechtsanwalt? Und rede dich beim SB nicht um Kopf und Kragen!

Und lies diesen Thread: http://foren.waffen-online.de/index.php?s=...st&p=261968

Hat jemand den BMI-IWÖ-Brief und kann den hier reinstellen?

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Aber auf welcher Rechtsgrundlage will der SB das Bedürfnis kontrollieren?

BTW: Wieviel Trainingstermine hast du für die letzten 12 Monate in deinem Schiessbuch? 18 oder mehr?

"Negative Koalitionsfreiheit" gilt auch im neuen WaffG - das hat das BMI auf Anfrage der IWÖ (sozusagen das österreichische Pendant zum FWR) bestätigt. Mal sehen, ob ich irgandwo den Schriebs finde.

Und lies diesen Thread: http://foren.waffen-online.de/index.php?s=...st&p=261968

Klar braucht er keinen Verein, ist humbug!

Aber das es nicht mehr nur um den ERWERB, sondern auch um den Besitz geht bei Bedürfnis, das habe ich gemeint!

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Aber das es nicht mehr nur um den ERWERB, sondern auch um den Besitz geht bei Bedürfnis, das habe ich gemeint!

Da hast du zwar recht.

Aber wie kam eigenlich der SB drauf, dass Wolfgang nicht mehr im Verein ist?

@Wolfgang: Kontaktiere vielleicht mal John Gun, der hats bis zum (für das Amt) bitteren Ende durchgefochten.

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Das es seit " ein paar Tagen" ein neues WAffG gibt hast du mitbekommen?? :peinlich::peinlich:

Danke für die Informative Aussage...

Und die Antwort auf die "Frage".

Bei meiner Jagdscheinprüfung wurde zwar das "neue" Waffg abgeprüft aber bei

Waffeng. (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffg_2002/gesamt.pdf )

§2

...

Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines

Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt

...

stimmt ja meine Aussage noch...

ich kannte halt § 14 (Sportschützen) nicht!

"...Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des

sportlichen Schießens wird abweichend..."

...

Gruss

B

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Nicht der IWÖ-Brief, aber schon etwas:

http://westernschuetzenverein-lawmen-ev.de/innen.pdf

Allerdings: Nach diesem Schreiben müssen auch "Freie Sportschützen" ihr Bedürfnis über irgendeine anerkannte Sportordnung begründen. Das muss man eben nur wissen.

DAS ist der Brief, nachdem verlangt wurde.

Was meint Ihr damit: "...müssen auch "Freie Sportschützen" ihr Bedürfnis über irgendeine anerkannte Sportordnung begründen."? Wie sieht das konkrekt aus?

Danke

IMI

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Was meint Ihr damit: "...müssen auch "Freie Sportschützen" ihr Bedürfnis über irgendeine anerkannte Sportordnung begründen."? Wie sieht das konkrekt aus?

Mehr als in dem Brief steht, kann ich dazu auch nicht sagen.

Ich denke (!), man gibt schiesst z.B. Pistole 9mmPara und gibt dann die entspr. Nummer z.B. aus der DSB-Sportordnung an. Bzw. läßt sich von dem Standbetreiber formlos bestätigen, dass man für diese oder jene offizielle Disziplin geübt hat.

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ich habe seit ca. 15 jahren mehrere wbk's und bin seit ca. 5 jahren nicht mehr in einem sportschützenverein.

ich schiesse aber regelmäßig auf einem kommerziellen schiesstand. mein sb hat mich schriftlich aufgefordert, einen nachweis über mein bedürfnis zu erbringen. wenn ich aber nicht einen vereinsnachweis erbringe, muss ich meine waffen verkaufen oder unbrauchbar machen, so die aussage von meinen sb.

gruss wolfgang

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"so die aussage von meinem SB"

Aha, also noch kein Bescheid oder ähnliches.

Dann druck den Brief oben aus, nimm eine x-bliebige Sportordnung zur Hand und suche dir für jede deiner Waffen eine entsprechende Disziplin.

Hi Wolfgang,

eine der Sportordnungen für Kurzwaffen ist hier zu finden: http://www.bdsnet.de/pdf/sporthandbuch/k_2006.pdf

Allgemeine Überblicke sind hier http://www.bdsnet.de/news/2005/shb_2006.htm

Auch wenn noch "Entwurf" als Wasserzeichen steht, hier der Hinweis, daß die Sportordnung genehmigt ist http://www.bdsnet.de/start.htm

Bis denne,

Frank

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es scheint sich hierbei um eine routiene überprüfung zu handeln. so wie mir von meinen bekannten aus meinem ehemaligen schiessverein mitgeteilt wurde, werden nach und nach solche überprüfungen durchgeführt. in meinem fall wurde ich schriftlich aufgefordert, den nachweis über die unterbringung der waffen (Tresor, Waffenschrank, möglichst mit foto oder rechnung) und mein bedürfnis erneut nachzuweisen.

gruss wolfgang

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