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IGNORED

Waffenschein+Zuverlässigkeitsüberprüfung


Astaroth

Empfohlene Beiträge

Hallo,

folgendes Problem: im Rahmen meines Berufes (Sicherheitsdienst) wurde ein Waffenschein beantragt.Mein Problem ist,dass 1997 ein Verfahren wegen Drogenbesitz eingeleitet wurde.Dieses wurde jedoch wegen Geringfügigkeit eingestellt,es ist auch zu keiner rechtskräftigen Verurteilung gegommen,da ich damals auch noch einen Therapienachweiß erbracht habe.Jedoch ist ein Eintrag im POLAS zurück geblieben.

Mein BZR ist auch sauber.

Kann die Behörde den Waffenschein trotzdem versagen???

Wie gesagt,ausser dem Eintrag im Polas ist bei mir alles sauber.

Gruß Astaroth

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Hallo,

folgendes Problem: im Rahmen meines Berufes (Sicherheitsdienst) wurde ein Waffenschein beantragt.

Gruß Astaroth

Bist Du sicher, daß Du einen Waffenschein für die Ausübung des Sicherheitsdienstes benötigst? Was ist denn das für ein toller Verein, der Waffenscheine an den Sicherheitsdienst abgibt? :confused:

Oder meinst Du etwas anderes?

Willi

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Hallo,

folgendes Problem: im Rahmen meines Berufes (Sicherheitsdienst) wurde ein Waffenschein beantragt.Mein Problem ist,dass 1997 ein Verfahren wegen Drogenbesitz eingeleitet wurde.Dieses wurde jedoch wegen Geringfügigkeit eingestellt,es ist auch zu keiner rechtskräftigen Verurteilung gegommen,da ich damals auch noch einen Therapienachweiß erbracht habe.Jedoch ist ein Eintrag im POLAS zurück geblieben.

Mein BZR ist auch sauber.

Kann die Behörde den Waffenschein trotzdem versagen???

Wie gesagt,ausser dem Eintrag im Polas ist bei mir alles sauber.

Gruß Astaroth

Hi Astaroth,

ist ein interessanter Artikel dazu in der gerade noch aktuellen Ausgabe vom DWJ. Normalerweise ist sowas nach fünf bis zehn Jahren nicht mehr als Hindernis zu sehen. Wahrscheinlich sind es in Deinem Fall wenn überhaupt nur fünf Jahre - die ja schon seit 2002 vorbei sind. Denke, Du hast gute Chancen, noch dazu, dass Dein BRZ sauber ist.

Alles Gute, Eagle

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Der Waffenschein wurde schon vor drei Monaten gestellt,mit entsprechender Haftpflicht.Da ja mein Job davon abhängt,bereitet mir das ziemliche Sorgen

Gruß Astaroth

@ willi53,

damit meine ich Geld und Wertetransport,also kein Verein

@Eagle Two,

na,das lässt mich hoffen

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... im Rahmen meines Berufes (Sicherheitsdienst) wurde ein Waffenschein beantragt.Mein Problem ist,dass 1997 ein Verfahren wegen Drogenbesitz eingeleitet wurde.Dieses wurde jedoch wegen Geringfügigkeit eingestellt,es ist auch zu keiner rechtskräftigen Verurteilung gegommen,da ich damals auch noch einen Therapienachweiß erbracht habe.Jedoch ist ein Eintrag im POLAS zurück geblieben.

...

Nur mal laut gedacht, ohne damit jemandem nahetreten zu wollen:

Wenn ich (was nicht der Fall sein wird), mit einem Tütchen Gras oder 3 Schlaftabletten in der Tasche bei einer wie auch immer gearteten Kontrolle erwischt werden sollte, kann ich mir durchaus vorstellen, daß das daraus resultierende Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Wenn ich dann hingehe und einen "Therapienachweis" vorlege, widerspreche ich doch eigentlich der Vermutung der Geringfügigkeit, oder? Der Eintrag in POLAS wird nicht umsonst stehen geblieben sein.

Und dann einen WS beantragen aus "beruflichen Gründen"?

Ein ablehnender Bescheid der zuständigen Behörde würde mich hier nicht sehr wundern, da sich hier nach obigen Informationen auch noch aufdrängt, daß es sich um ein "Ein-Mann-Unternehmen" handelt, da sich sonst im Sicherheitsgewerbe der Arbeitgeber um die Waffenscheine kümmert.

Wie gesagt, nur mal laut gedacht...

mfg

Ralf

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Also,

der Waffenschein wurde von meiner Firma beantragt,dabei handelt es sich um ein weltweit tätiges Unternehmen.

Der Therapienachweis wurde von mir auf Anraten eines Anwalts erbracht,um eine 100% Einstellung des Verfahrens zu erwirken.Daher auch keine Verurteilung oder Geldstrafe.

Der Polaseintrag bleibt in der Regel auch dann bestehen,wenn das Verfahren eingestellt wird,denn hierbei handelt es sich ja um ein Auskunftssystem.

Ich möchte nicht wissen,wieviel Leute da drin stehen,ohne dass sie es wissen.

Und nein,du bist mir nicht zu nahe getreten :):)

Gruß Astaroth

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Auch in POLAS gibt es Speicherfristen!

Du hast das Recht, bei der Polizei Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen und die Speicherfristen prüfen zu lassen.

Wende Dich an das Landeskriminalamt Deines Landes.

Harlekin

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Auch in POLAS gibt es Speicherfristen!

Du hast das Recht, bei der Polizei Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen und die Speicherfristen prüfen zu lassen.

Wende Dich an das Landeskriminalamt Deines Landes.

Harlekin

10 Jahre Speicherdauer dürften aber bei Staftaten durchaus im gesetzlichen Rahmen liegen.

Karl

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Also ich weiss nich ob er den bekommt, ich hatte mal ne Prügelei da war ich 16 seit dem nix mehr gehabt und die Behörde hat mir die WBK trotzdem lange verwehrt. Zuerst einmal hatte ich eine Sachkundeprüfung die plötzlich(1 Monat nachdem ich sie gemacht hatte und sie 30 Jahre lang anerkannt war)nicht mehr anerkannt dann musste ich eine neue machen.ok,´dann das mit der Prügelei, mein Vorstand und KSM haben sich sehr eingesetzt und bestimmt jeder 5 mal beim SB angerufen und den Bettelheinz für mich gemacht. Na ja usw.....der SB meinte dann zu mir ich könne auch zum Rechtsanwalt gehn aber ich soll das schiessen doch lieber aufgeben sonst würde es sehr teuer für mich werden. Na ja nach langem hin und her hat sich der Verband noch eingeschaltet dann hats geklappt ....trotzdem..... aber ich hatte keine Eintragung bei der Polizei oder irgendetwas im Führungszeugnis o. ä.....

Alter bei Beantragung 27....

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Du hast das Recht, bei der Polizei Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen und die Speicherfristen prüfen zu lassen.

Wende Dich an das Landeskriminalamt Deines Landes.

Beste Antwort! Zumal die Speicherfrist vom jeweiligen Bundesland (SOG) abhängig ist.

Gruß Gromit

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Also ich kenne niemanden, der schon drei Jahre vor seiner Geburt eine Sachkundeprüfung abgelegt hat. ;)

Zwei mögliche Erklärungen:

Er hat die Sachkunde nach altem Stand abgelegt, (seit 30 Jahren so anerkannt) musste also deshalb nach Stand "neu" wiederholen.

Oder:

Hat schon mal gelebt ! :00000733:

Godspeed,

Pickett

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Also ich weiss nich ob er den bekommt, ich hatte mal ne Prügelei da war ich 16 seit dem nix mehr gehabt und die Behörde hat mir die WBK trotzdem lange verwehrt. Zuerst einmal hatte ich eine Sachkundeprüfung die plötzlich(1 Monat nachdem ich sie gemacht hatte und sie 30 Jahre lang anerkannt war)nicht mehr anerkannt dann musste ich eine neue machen.ok,´dann das mit der Prügelei, mein Vorstand und KSM haben sich sehr eingesetzt und bestimmt jeder 5 mal beim SB angerufen und den Bettelheinz für mich gemacht. Na ja usw.....der SB meinte dann zu mir ich könne auch zum Rechtsanwalt gehn aber ich soll das schiessen doch lieber aufgeben sonst würde es sehr teuer für mich werden. Na ja nach langem hin und her hat sich der Verband noch eingeschaltet dann hats geklappt ....trotzdem..... aber ich hatte keine Eintragung bei der Polizei oder irgendetwas im Führungszeugnis o. ä.....

Alter bei Beantragung 27....

Hat da Dein Sachbearbeiter wirklich ausdrücklich gesagt, er verweigert Dir die Karte wegen der Sache mit der Prügelei? :gaga: Vor elf Jahren? Kann ich mir nicht so ganz vorstellen - rein rechtlich darf er das doch gar nicht, solange Du nicht vorbestraft mit Eintrag im BZR warst (btw:wäre ja nach 10 Jahren auch gelöscht und dürfte Dir nicht mehr vorgehalten werden). Wenn die Polizei bei Deiner Prügelei hinzugekommen ist, hast Du aber auf jeden Fall eine örtliche KAN-Akte (Kriminal.Akten-Notiz), die aber auch, je nach Bundesland nach etwa 5 Jahren gelöscht wird...

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@ Daytona

Dein Kommentar ist ziemlich unter der Gürtellinie.Mich hier als Ex-Junki zu bezeichen und nen Link zu jemanden,der keine Ahnung von Sicherheitsdiensten hat,ist eigentlich ne Frechheit. :angry2:

Ich hab hier eine normale Frage gestellt,die auch von allen anderen normal beantwortet wurden,bis auf Dich.

So,das war das erste und letzte Mal,dass ich auf Dich eingegangen bin.

Wenn Du nichts sinnvolleres von Dir geben kannst,lass es einfach.

Gruß Astaroth

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@ Astaroth

ja, wie hättest du es denn gerne ?

ex-drogenkonsument ?

ex-drogen-für-den eigenverbrauch-besitzer ?

oder wie ? oder was ?

und, ob du nun künftig auf mich eingehst :wub::rotfl2: ...

das ist trifft mich jetzt bis ins mark...wirklich... :heuldoch:

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