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IGNORED

Schießen von Jugendlichen mit


Leupold

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Tach Zusammen,

mein Junior ist im April 12 geworden und schießt jetzt in unserem Schützenverein Luftgewehr 10m.

Der Papa (also ich :D , Ja ganz sicher ) ist Jäger und hat Spaß an dynamischen Disziplinen.

Seit Sonntag auch CAS :00000733:

Und Junior auch :eclipsee_gold_cup:

Jetzt steht ja im Gesetz:

(3) Unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

1.

Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),

2.

Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen

gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

(4) Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen. Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.

Bedeutet das, wenn ich meinen Junior im BDS anmelde, beide Eltern als Erziehungsberechtigte das Einverständnis erklären, ein Arzt die Eignung bestätigt, ich nur noch jemanden im Verein finden muß,

der bestätigt, dass Junior schießsportlich Begabt ist, er CAS mit den üblichen Kalibern z.B. .45 LC machen darf?

Boha, langer Satz. Hatte aber keine Lust das anders zu Formulieren! :P

Geschrieben

Bedeutet das, wenn ich meinen Junior im BDS anmelde, beide Eltern als Erziehungsberechtigte das Einverständnis erklären, ein Arzt die Eignung bestätigt, ich nur noch jemanden im Verein finden muß,

der bestätigt, dass Junior schießsportlich Begabt ist, er CAS mit den üblichen Kalibern z.B. .45 LC machen darf?

Wer soll wem etwas bestätigen? Ob das Kind eine eine besondere Begabung hat oder nicht, das weiß man sowieso erst nachdem es bereits eine Weile am Training teilgenommen hat, Richtlinien gibt es auch nicht, die Regelung ist Nonsens. Der Junge darf unter Ausnutzung der Ausnahmeregelung ab 12 Jahren Großkaliber schießen - ob es Sinn macht, das steht auf einem ganz anderen Blatt.

Es gibt keine Großkaliberwettbewerbe für 12 Jährige Kinder, er könnte sowieso nur trainieren und da wäre eine Waffe angemessen, die den Körpermaßen des Kindes entspricht. Das ist mit Sicherheit keine .45 Long Colt - nach 30 Schuss mit dem Peacemaker wird er möglicherweise wirklich ein Pazifist und soweit muss es doch nicht erst kommen. :rotfl2:

Überlege Dir, ob dein Kind das wirklich will, oder ob das Großkaliberschießen des Buben nur Deinen vätzerlichen Stolz befriedigen soll? Falls ja, dann melde Dich zum Schießleiterlehrgang an und trainiere den Jungen selbst, alles andere funktioniert sowieso nicht.

Geschrieben

Der Junge dürfte (!!!) nach besonderer Genehmigung etwas anderes als Luftdruck schießen - das bedeutet aber noch lange nicht , daß er GK schießen darf :rolleyes:

Nun ist CAS ja in den Augen der Behörden garantiert ein "förderungswürdiger Leistungssport" :rotfl2: .

Dies ist nämlich neben der ärztlichen Begutachtung und der Vereins-Bestätigung das dritte notwendige Kriterium für eine derartige Ausnahmegenehmigung ;) .

Also ich vermute einfach mal :

Chancen für eine solche Ausnahmegenehmigung sind für den Bereich "olympischer Diszipline" realistischerweise möglich - alles andere halte ich für ziemlich fragwürdig B)

Das ist jetzt nicht unbedingt meine Meinung - die hier nichts zur Sache tut - es ist der Versuch einer realistischen Einschätzung.

Gruß Mouche

Zusatz @ Bela : Die besondere Begabung eines Kindes kann durchaus schon vorher festgestellt werden .

Gesetzlich korrekt und ziemlich aussagekräftig erfolgt das z.B. durch Simulatoren .

Geschrieben

Zusatz @ Bela : Die besondere Begabung eines Kindes kann durchaus schon vorher festgestellt werden .

Gesetzlich korrekt und ziemlich aussagekräftig erfolgt das z.B. durch Simulatoren .

Computergames sind kein Ersatz für die Fahrschule. Du hast natürlich recht, diese Regelung bezieht sich vornehmlich auf die Förderung des Sportnachwuchses ab 10 Jahren, aber grundsätzlich ist auch eine Forderung für das Cowboyschießen möglich. Eine Beschränkung auf olympische Sportarten steht nirgendwo, auch nicht, dass das Sichtungsschießen in der Spülhölle zu erfolgen hat.

Geschrieben

Überlege Dir, ob dein Kind das wirklich will, oder ob das Großkaliberschießen des Buben nur Deinen vätzerlichen Stolz befriedigen soll? Falls ja, dann melde Dich zum Schießleiterlehrgang an und trainiere den Jungen selbst, alles andere funktioniert sowieso nicht.

Hey ruhig Brauner Brrr, :D

ich werde meinem Junior ja nicht einfach einen SAA .45 LC in die Hand drücken. Mir ging es um die rechtliche Auslegung. Ich hatte selber an .22er gedacht, weil es im Druckluftbereich keine Sportgeräte gibt, mit dem man CAS üben kann (von der Walther UHR mal abgesehen).

Es geht für mich darum, dass die Jungs Spass haben am Schießen und da halte ich das CAS sehr geeignet.

Wenn es passende Druckluft Revolver und Flinten ^_^ gäbe, hätte ich hier nicht gefragt.

Geschrieben

ich werde meinem Junior ja nicht einfach einen SAA .45 LC in die Hand drücken. Mir ging es um die rechtliche Auslegung.

Die Rechtliche Auslegung ist Gummi, da ohne eine Sichtung der Jugendlichen für die entsprechenden Disziplinen keine Aussage über die besondere Eignung möglich ist.

Geschrieben

Immer wieder die gleichen Fragen und die gleichen Antworten, die allerdings auch bei mehrmaligen Wiederholungen nicht wahrer oder falscher werden.

Also Leupold:

Du hast es bis auf 2 Kleinigkeiten völlig richtig erkannt.

Was noch sein muss ist, dass während der Schießübungen Deines Sohnes ein zur Obhut blabla befähigte Aufsichtsperson anwesend sein muss. (Hier kenne ich unterschiedliche Auslegungen. Für manche SBs reicht die Anwesenheit eines der Erziehungsberechtigten, machen reicht dies nicht. Diese verlangen eine besondere Ausbildung, beim DSB "Jubali" genannt.

Wenn du für Deinen Sohn eine solche Ausnahmegenehmigung für "sonstige Schusswaffen" beantragst, dann spielt es keine Rolle, ob er 8, 10, 12 oder 13 Jahre ist. Das Gesetz kennt hier nur die Grenze von 14 Jahre.

Es spielt auch keine Rolle, ob du die Ausnahmegenehmigung für ein "Weitschussluftgewehr" oder einen .44er UHR beantragst. Beides sind "sonstige Schusswaffen".

Ein paar Stolpersteine könnte es noch geben, ich kenne Deinen SB nicht.

Von Vorteil könnte es sein, wenn du die Ausnahmegenehmigung für "sonstige Schusswaffen" aufgrund einer olympischen Disziplin beantragst – dies wäre z.B. die Freie Pistole oder das Sportgewehr beim DSB.

Um die "schießsportlichen Begabungen" der von mir beantragten Ausnahmegenehmigungen zu bescheinigen, führe ich tolle Ergebnisse mit der Armbrust, dem Lasergewehr und Auswertungen der Zielweganalysesystemen (z.B. Scatt) an. Bisher immer mit Erfolg.

@Bela: Wo nehmt ihr denn immer diese irreführende und absolut frei erfundene 10-Jahresgrenz her?

Geschrieben

...

Wo nehmt ihr denn immer diese irreführende und absolut frei erfundene 10-Jahresgrenz her?

...

War mal in der Entwurfsphase des neuen Waffengesetzes vorgesehen die Grenze von 12 auf 10 zu senken.

Ist leider nicht umgesetzt worden - spukt aber immer noch in unseren Köpfen herum... ;)

Geschrieben

@Bela: Wo nehmt ihr denn immer diese irreführende und absolut frei erfundene 10-Jahresgrenz her?

Weil dies die Einlassung des Deutschen Schützenbundes zur Neuregelung des Wafferechtes war.

Geschrieben

Es geht für mich darum, dass die Jungs Spass haben am Schießen und da halte ich das CAS sehr geeignet.

Das ist leider kein von einer Behörde anerkannter Grund für die Befreiung von einer gesetzlich festgelegten Altersgrenze :D

Tschja,

es wird nicht alles gemacht, was der DSB will.

Was willst Du nun damit sagen ? Findest Du es nicht gut , nur weil es vom DSB kam B)

Nach meiner Erinnerung stand es bereits fest , daß auf 10 Jahre reduziert wird , was aus sportlicher Hinsicht absolut positiv zu beurteilen wäre :icon14: -

wurde dann aber in der Aktionismus-Hysterie nach Erfurt doch wieder gestrichen ;)

Mouche

Geschrieben

...

Was willst Du nun damit sagen ? Findest Du es nicht gut , nur weil es vom DSB kam B)

...

Ich will damit sagen, das gerade auch dieser große deutsche Schießsportverband viele ignorante Mitglieder hat, die meinen, was der DSB will, sei Gesetz. :peinlich:

Ich habe ja selbst so etwas in der Familie. <_<

Dein Mausebaer :vava:

Geschrieben

Im Augeblick gibt es für die Ausnahmeregelung weder eine festgeschiebene Altersgrenze, noch Richtlinien bezüglich Leistung oder darüber, wie die Sichtung zu erfolgen hat.

Wenn ein 12jähriger, der bereits im Schießsport aktiv ist, im Rahmen seines Trainings an das Großkaliberschießen herangeführt wird - eben mit dem Ziel, die Eignung für eine Ausnahmeregeluing auszuloten - dann bewegt man sich noch ihm Rahmen des Gesetzes.

Vielleicht hat der Gesetzgeber auch keine besonderen Richlinien festgelegt, weil er darauf vertraut, dass mündige Bürger die richten Entscheidungen zum Wohle ihrer Kinder allein treffen können? Wäre immerhin möglich ...

Geschrieben

War mal in der Entwurfsphase des neuen Waffengesetzes vorgesehen die Grenze von 12 auf 10 zu senken.

Ist leider nicht umgesetzt worden - spukt aber immer noch in unseren Köpfen herum... ;)

Bist Du denn schon 12 ? :D

Geschrieben

Hey ruhig Brauner Brrr, :D

ich werde meinem Junior ja nicht einfach einen SAA .45 LC in die Hand drücken. Mir ging es um die rechtliche Auslegung. Ich hatte selber an .22er gedacht, weil es im Druckluftbereich keine Sportgeräte gibt, mit dem man CAS üben kann (von der Walther UHR mal abgesehen).

Es geht für mich darum, dass die Jungs Spass haben am Schießen und da halte ich das CAS sehr geeignet.

Wenn es passende Druckluft Revolver und Flinten ^_^ gäbe, hätte ich hier nicht gefragt.

Mouche und die Anderen haben vollkommen recht, selbst wenn man es durch spitzfindige Begründungen

schaffen würde, den "Amtmann " davon zu überzeugen, das CAS förderungswürdiger Leistungssport sei,

ist das dann sinnvoll? Nicht nur die körperliche Reife zählt, sondern auch die geistige.

Ich habe selbst drei Kinder 17,14 und 9 jahre alt. Alle im Schießsport (Die kleine bisher nur mit dem Lasergewehr). LG Ausnahmegen frühestens ab 10 und sie haben mich nebst meiner Madam fast zum Teufel gejagt.

Selbst bei meinen Söhnen ab 14 ist es höchst fragwürdig ob man sie regelmäßig mit GK KW trainieren lassen sollte. Selbstverständlich sollte man sie mal dem Respektschuß mit .357Mag oder auch .44Mag machen lassen, wenn sie es selber wollen (Wohlgemerkt unter specialy supervision).

Dann sollte man ihnen aber auch die Relation des Wertes der Packung Mun zu Ihrem Taschengeld erklären.

Es gibt keine passenden Luftdruckrevolver?????

Der Lizenznachbau von Umarex des 586 S&W für co2 hat mich überzeugt mir nach dem Orginalen für

heimische Kellerübungen mir so ein Teil zuzulegen. Dem folgten noch eine Reihe KW und LW als

CO2 look likes. u.A. die Gamo pump und die erwähnte Winchester.

Sicher, 1:1 ist für uns Erwachsene nicht ersetzbar, aber zum Üben und zur ernsthaften Vorbereitung super.

Es gibt sogar schon veranstaltungen dazu.

Daher mein Rat. lass den Jungen an den Aufgaben wachsen überfordere ihn nicht, denn nichts ist für andere Schützen unangenehmer zu ertragen als ein neunmal kluger Dreikäsehoch der schon alles kennt und

ausprobiert hat und selbst sachen die einen erfahrenen fourtyniner noch heiß machen langweilig finden.

Nimm ihn mit, auch mal nur zum Zusehen (Natürlich nur wenn er will).

Setze Fantasie ein. Ein shootingevent bei einem Bekannten mit Landwirtschaft auf gesammelte Coladosen

mit diversen co2 völlig legal auf 5-10m vom Balken hobeln, in einem abgelegenen Siefen, ist mir und den Kiddies in positiverer Erinnerung als mancheas organisierte GK Schießen nach mehr oder sinnigen Regeln und durch die Schießstandsordnung legitimiert. Auf jeden Fall brauchten wir keine Startgelder Bezahlen Karten oder Targets nachkaufen und stundenlang warten bis wir dran waren. Aber keinen falschen Eindruck,

auf Sicherheit wurde von mir auch da geachtet, denn auch da hätte ein Unfall mit Behandlungsnotwendigkeit übelste Folgen. Noch übler juristisch als auf dem Schießstand.

Schöne Grüße

Major Tom

Geschrieben

...

sagt man da was? oder eher nicht?

vielleicht besser nicht.

:s75:

Ich denk mir mein Teil - die Diskussion erscheint mir rein rhetorisch. :bud:

Ist jedem seine Sache, wie er damit umgeht. :s75:

Geschrieben

Ich denk mir mein Teil - die Diskussion erscheint mir rein rhetorisch. :bud:

Ist jedem seine Sache, wie er damit umgeht. :s75:

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Major Tom

Geschrieben

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Major Tom

Wie schaft man es, gleichzeitig auf der Umschalttaste und dem "ß" einzuschlafen? :rotfl2:
Geschrieben
...

sagt man da was? oder eher nicht?

vielleicht besser nicht.

:s75:

Falls Du damit Major Toms Beitrag meinst , finde ICH schon , daß man dazu was sagen sollte und tu es hier auch :

BRAVO :appl:

Ein vernünftiger und durchdachter Beitrag eines Mannes der sowohl Schütze als auch Vater von Kindern im passenden Alter ist und sich persönlich offensichtlich und nachhaltig mit diesem Thema beschäftigt hat .

Er ist zu einer Lösung gekommen , die in meinen Augen sowohl Verantwortungsbewußtsein als auch Respekt für gesetzliche Regelung und kindliche Entwicklung zeigt :pro: .

Es ist nach meiner Meinung ein Beitrag , der zwei wesentliche Dinge berücksichtigt , die man in manchen anderen Beiträgen (garantiert auch manchen von mir :s82: ) nicht immer und zwangsläufig antrifft :

Vernunft und Augenmaß :gutidee: .

Soweit MEINE Sicht.............................

Mouche

Geschrieben

Wie schaft man es, gleichzeitig auf der Umschalttaste und dem "ß" einzuschlafen? :rotfl2:

Kann ich Dir erklären Mausi, das ist wie ne Kurzzeitnarkose, wenn man auf ein gut gemeintes ausführliches und wohl zu offenherziges posting so einen Schwachsinn wie die vorherigen zwei Antworten erhält.

Major Tom

(Der jetzt auch still weiterdenkt und gottlob dazu auch in der Lage ist)

Geschrieben

Wenn mich einer nach meiner Meinung fragen würde ob Kinder/ Jugendliche mit Großkaliber schiessen dürfen würde ich ganz klar NEIN sagen. Aber mich fragt ja keiner. :confused:

Also spekuliert schön weiter. ;)

Ich werde jedenfalls alles tun um auf unserem Schiessstand einen solchen Fall nicht zuzulassen. :bud:

Manchmal frage ich mich ob es nicht doch einen Elternführerschein geben sollte.

:angry2:

Geschrieben

:rotfl2:

Mein lieber Don,

möchtest Du etwas zu diesem Thema beitragen? :AZZANGEL:

Dein Mausebaer :vava:

:rotfl2:

Wie du siehst stehen vor dem Don noch ein paar Buchstaben. Ich bin halt etwas langsamer und habe mich auf den ersten Eintrag bezogen. B)

Und danke nein, ich möchte mit dir nicht kuscheln !"Mausebär"! :wub:

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