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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Waffen vererben Grüne, Gelbe


Agip

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Fachleute,

hab mal ne Frage. Wir hatten in unserem Schützenverein gestern eine lebhafte :bud: Diskusion :angry2: , bei der ein Schütze behauptete das man Waffen die auf Gelb eingetragen sind nicht vererben kann, sie müssen verkauft werden, daher lasse er schon immer ob Einzellader oder Mehrlader usw. alles auf die Grüne eintragen, und WIR haben alle keine Ahnung.

Kann mir dazu vieleicht jemand etwas sagen, ich finde nirgents wo etwas darüber :confused:

Vielen Dank Agip

Geschrieben
...bei der ein Schütze behauptete das man Waffen die auf Gelb eingetragen sind nicht vererben kann, sie müssen verkauft werden, ...

Hat er auch gesagt warum nicht? Oder nur mal von jemand gehört der gehört hat...?

Gruß L.

Geschrieben

Hallo Fachleute,

hab mal ne Frage. Wir hatten in unserem Schützenverein gestern eine lebhafte :bud: Diskusion :angry2: , bei der ein Schütze behauptete das man Waffen die auf Gelb eingetragen sind nicht vererben kann, sie müssen verkauft werden, daher lasse er schon immer ob Einzellader oder Mehrlader usw. alles auf die Grüne eintragen, und WIR haben alle keine Ahnung.

Kann mir dazu vieleicht jemand etwas sagen, ich finde nirgents wo etwas darüber :confused:

Vielen Dank Agip

Schwachsinn!!!!

Das der Erbe " nur" ne Grüne bekommt ist klar. Ist aber egal ob der ERblasser die Waffen auf Grün, Gelb oder Rot hat!

Sehr umfangreiche Rote werde teilweise "umgeschrieben", das ist aber ein anderes Thema!

Geschrieben

Hat er auch gesagt warum nicht? Oder nur mal von jemand gehört der gehört hat...?

Gruß L.

Nein hat er nicht, aber er hätte die Info vom Kreißschützenmeister.

Gru Agip

Geschrieben

Dann ist ja alles klar.

Im Regelfall bekommt der Erbe WBK grün. Ausnahmen gibt es beispielsweise, wenn Erblasser eine oder mehrere WBK rot hatte und das Umschreiben in grün wegen der Menge nicht sinnvoll erscheint bzw. wenn der Erbe die Sammlung gemäß Erbvertrag weiterführen soll und schon waffenrechtliche Voraussetzungen erfüllt etc...

Gruß

XP - 100

Geschrieben

Nein hat er nicht, aber er hätte die Info vom Kreißschützenmeister.

Gru Agip

Zufällig Kreis Lichtenstein? Da hat man gelegentlich schon seltsame Auslegungen gehört.... :rotfl2:

Geschrieben

Seltsam, auf was manche so für Ideen kommen... ^_^

Alle registrierten Waffen des Erblassers können als Erbe übernommen werden. Nur nicht registrierte Waffen und verbotene Waffen müssen an andere Berechtigte überlassen werden, unbrauchbar gemacht oder verwertet werden.

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