Zum Inhalt springen
IGNORED

Neue Gelbe nur Einzellader Langwaffen ?


Tom22

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe gerade meine gelbe WBK abgeholt ( Berlin). Leider steht dort dass, ich

nur Einzellader Langwaffen kaufen darf ! Ich weiß, das im Gesetz etwas anderes steht.

Der SB meinte, ich hätte nur ein Bedürfnis füe Einzellader .Wenn ich andere Waffen erwerben möchte, muss ich Ihm dafür ein Bedürfnis nachweisen. Verband ist der BDS.

Wie kann ich vorgehen ?

Gruß Tom22

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gruß Tom22

Sich mit Idioten zu streiten hat keinen Zweck und befriedigt auch nur Idioten. Beantrage bei Deinem Verband eine Repetierbüchse. Das ist schneller und billiger, auch wenn Du, wie Du ja selbst weißt, im Recht bist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Tom22

da kann ich nur sagen:

"Hast Du Rechtschutz gehst Du klagen-hast Du keine gehst Du baden" also lass mich 'mal raten.......Du hast keinen Waffenrechtschutz abgeschlossen?!Tja. Dann erst einmal die "SOFT" Variante ausprobieren. Zum BDS gehen und Bescheinigung holen dann ändern lassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hinweis:

Vor der nächsten Aktion die Rechtsmittelbehelfsbelehrung lesen!

In Bayern zB gibt es kein Widerspruchsverfahren, dort gehts gleich vor Gericht.

Trotzdem kannst Du, sobald Du ins Widerspruchsverfahren einsteigst oder vor Gericht gehst, einen Anwalt einschalten. Wenn Du nicht rechtschutzversichert bist und selbst zahlst und im Widerspruchsverfahren Recht bekommst, nicht vergessen, die Feststellung zu beantragen, daß die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes aufgrund der schwierigen Rechtsmaterie erforderlich war. Dann kannst Du dir die notwendigen Rechtsanwalts-Kosten nach BRAGO erstatten lassen.

Gruß,

frogger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Rechtsmittelbehelfsbelehrung

Guter Einwand...

Der SB meinte

aber ich glaube kaum, dass es bisher etwas schriftliches gibt.... :rolleyes:

Gruß Gromit

PS: Berlin? BDS? Sprech mal F.G. an... vielleicht hat er ja kurz Zeit deinem SB das WaffG näher zu bringen. Hab mal gehört, dass er selbst am Telefon sehr überzeugend sein kann.... ---> :vava:

:rotfl2:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

ich habe gerade meine gelbe WBK abgeholt ( Berlin). Leider steht dort dass, ich

nur Einzellader Langwaffen kaufen darf ! Ich weiß, das im Gesetz etwas anderes steht.

Der SB meinte, ich hätte nur ein Bedürfnis füe Einzellader .Wenn ich andere Waffen erwerben möchte, muss ich Ihm dafür ein Bedürfnis nachweisen. Verband ist der BDS.

Wie kann ich vorgehen ?

Gruß Tom22

Dumm gelaufen - aber wie sah der Antrag aus? Hat Dich der Sportleiter beim ausfüllen beraten, oder hat er schlicht ein Kreuzchen gemacht und an den Verband weitergegeben.

Trotzdem - auch wenn es nochmal die gleiche Gebühr kostet - Unterhebelrepetierer oder Dienstgewehr beantragen und dann nochmal zum LKA. Und auf dem Antrag nicht vergessen, die übrigen Disziplinen mit anzukreuzen. Wird gerne vergessen.

Gruß, Aba.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...kann man beim BDS nicht vergessen, da nicht Vorgesehen. Es wird eine unbefristete Gelbe nach 14 (4) beantragt...

Gruß Gromit

Soweit ich die Befürwortungsformulare gesehen habe, ist dies doch vorgesehen. Vielleicht weiß Tom22 dazu mehr - ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Leute,

erstmal danke für die Aufmunternden Worte. Wie ich inzwischen herausgefunden habe, liegt es wirklich an den fehlenden Hächen auf dem Formular. Leider habe ich den Schriebs nach dem Ausfüllen vom Verband nie gesehen, bevor er zur Behörde ging.

Ich werde erstmal versuchen die fehlenden Häkchen vom Verband bestätigt zu bekommen. Brauche ich dazu das original Formular?(liegt ja bei der Behörde) Oder neues Ausfüllen ?

Auch bin ich jetzt in einem anderen Landesverband, kann ich das dort machen, oder muß ich zum alten Verband ?

Gruß Tom22

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hallo tom22 !

deine behörde hat da doch eine sehr eigene auffassung der neuen gelben wbk.

da sollte doch mal nachgebort werden.

bevor du aber den rechtsweg beschreitest oder "hilfslösungen" suchst, würde ich an deiner stelle mal eueren bds-landespräsidenten anrufen und fragen was er davon hält.....................

ich habe schon mehrfach vernommen, dass sein wort an bestimmten stellen mit beachtung gehört wird :gutidee:

beste grüsse aus bayern :s75:

handgunner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mhmm... du hast aber bei der Behörde eine WBK (ist es das Formular, dass bei euch auf der Homepage unter Anträge zu finden ist?) gemäß § 14 Abs. 4 WaffG beantragt? Und dem SB lag eine Bescheinigung (so wie bei euch auf der Homapage zu finden ist?) vor, nach der du die üblichen Voraussetzungen als "Sportschütze" im Sinn des WaffG erfüllst?

Dann würde ich mir den Spaß machen und gegen die "kastrierte" WBK Widerspruch einlegen. (Schriftlich oder zur Niederschrift bei deinem SB.) Erfüllst du nämlich die Voraussetzungen, so hat er dir die gelbe WBK (uneingeschränkt) zu genehmigen. Insofern ist die Unterteilung nach Waffenarten eigentlich unsinn. Einzige Einschränkung:

(1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann zur Abwehr von Gefahren für die

öffentliche Sicherheit oder Ordnung inhaltlich beschränkt werden, insbesondere um

Leben und Gesundheit von Menschen gegen die aus dem Umgang mit Schusswaffen oder

Munition entstehenden Gefahren und erheblichen Nachteile zu schützen.

(2) Zu den in Absatz 1 genannten Zwecken können Erlaubnisse befristet oder mit

Auflagen verbunden werden. Auflagen können nachträglich aufgenommen, geändert und

ergänzt werden.

Und auf die Begündung wäre ich gespannt... :sla:

Gruß Gromit

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Leute,

erstmal danke für die Aufmunternden Worte. Wie ich inzwischen herausgefunden habe, liegt es wirklich an den fehlenden Hächen auf dem Formular. Leider habe ich den Schriebs nach dem Ausfüllen vom Verband nie gesehen, bevor er zur Behörde ging.

Ich werde erstmal versuchen die fehlenden Häkchen vom Verband bestätigt zu bekommen. Brauche ich dazu das original Formular?(liegt ja bei der Behörde) Oder neues Ausfüllen ?

Auch bin ich jetzt in einem anderen Landesverband, kann ich das dort machen, oder muß ich zum alten Verband ?

Gruß Tom22

Der Weg sollte eigentlich jetzt klar sein: Vom LVL evtl. Nachbesserung erbitten - falls es ein Versehen o.ä. war. Wenn das nicht geht, ein neues Formular ausfüllen - neue Befürwortung und dann ab zum LKA. Dann sollte es kein Problem sein. Kostet nur nochmal die gleiche Gebühr.

@Gromit - ich kenne mich nur mit dem BdMP richtig aus. Beim BDS mußte ich auch erst mal nachlesen.

Viel Glück, Aba

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Tom22

Da würd ich doch glatt mal sagen das ist noch eine alte gelbe WBK "verscherbelt" bekommen hast <_<

Na ja jetzt gilt einfach zu klären wie weit willst Du gehen? Willst Du Konfrontation? Oder willst Du möglichst bald deinen Sport ausüben. Hast Du schon beim BDS angerufen? Erst 'mal informationen einholen, dann Sachbearbeiter damit konfrontieren, dann Vorgesetzten damit konfrontieren (falls Sachbearbeiter unwillig ist) und wenn dann klar ist das Du nichts zu verlieren hast-verbrannte Erde (sprich: jetzt geht es ums Prinzip)-Erfolg ist aber leider nicht garantiert, muss ich gleich dazu sagen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oh Mann,

ich habe gerade nochmal mit meinem SB gesprochen, die neue gelbe WBK gibt es noch nicht bzw ist noch nicht gedruckt worden. Die anderen Waffen weden dann hinten als Erweiterung eingetragen, wenn das Bedürfnis dafür nachgewiesen wird. :gaga:

Gruß Tom22

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

meine schaut auch so aus.

die wichtigen ergänzungen nach aktuellem waffg werden auf der letzten seite unter "amtliche eintragungen" vorgenommen und per dienstsiegel amtlich gemacht.

wenn das Bedürfnis dafür nachgewiesen wird. :gaga:

so ein krampf - du hast das bedürfnis nach §14 (4) ... sonst hättest du gar keine gelbe bekommen ...

es ist echt unglaublich welche sb´s da am werk sind ... :peinlich:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

noch nicht bzw ist noch nicht gedruckt

Stimmt so... der 57. Unterauschuß (zur Neugestaltung amtlicher Dokumente und Bestuhlung des Plenarsaal) des Bundestages hat sich nämlich noch nicht auf eine Farbe einigen können... z.Z. steht der Vorschlag im Raum, die vordere Seite in schwarz zu halten, Schriftfarbe gelb. Die Rückseite soll rot werden mit kleinen grünen Sternen. Schriftfarbe schwarz...

:rainbow:

Haste mal F.G. angerufen?

Gruß Gromit

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stimmt so... der 57. Unterauschuß (zur Neugestaltung amtlicher Dokumente und Bestuhlung des Plenarsaal) des Bundestages hat sich nämlich noch nicht auf eine Farbe einigen können... z.Z. steht der Vorschlag im Raum, die vordere Seite in schwarz zu halten, Schriftfarbe gelb. Die Rückseite soll rot werden mit kleinen grünen Sternen. Schriftfarbe schwarz...

seit wann ist LSD legal?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.