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IGNORED

a) Waffen verleihen und b) Zwischenlagern von Waffen


s.han

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

a) Waffen verleihen

ich habe lange und viel gesucht, aber weder hier noch im Inet etwas darüber gefunden, wie ein vernünftiger Leihvertrag auszusehen hat. Hintergrund: Meine Waffen liegen im Tresor bei meiner Mutter, die aber weit vom Schiesstand wegwohnt. Aus diesem Grund würde ich die Waffen ab und zu gerne einmal bei einem Freund (berechtigt, JS) zwischenlagern(max. 5 Tage), damit man nach der Arbeit schneller zum Stand/Revier kommt.

Wie muss der "Ausleihschein" genau formuliert sein? Gibt es hier irgendwo Standardblankoklauseln? Was braucht der "Leihende" alles? Was schreibt ihr immer?

b) Zwischenlagern von Waffen

Darf ich meinen Tresor überhaupt bei meiner Mutter unterstellen? Noch ist es mein 1. Wohnsitz, ein Umzug ist aber schon geplant. Was ist mit 2. Wohnsitz? Ich darf doch auch in der Jagdhütte ein Tresor einbauen, oder?

Viele Grüße, s.han

Geschrieben
B) Zwischenlagern von Waffen

Darf ich meinen Tresor überhaupt bei meiner Mutter unterstellen? Noch ist es mein 1. Wohnsitz, ein Umzug ist aber schon geplant. Was ist mit 2. Wohnsitz? Ich darf doch auch in der Jagdhütte ein Tresor einbauen, oder?

Hi,

soweit ich weiss steht im Pflichtenheft für die Waffenaufbewahrung nur die Art des Schrankes als Mindestanforderung und eine ggf. erforderliche Wandbefestigung,

aber Vorschiften wo der Schrank zu stehen hat gibt es wohl nicht.

Selbstverständlich muss sichergestellt sein das nur Du als Berechtigter Zugriff auf den Schrank hast.

Gruss

Cooper

Geschrieben

zu a) einen Leihvertrag findest du hier:

http://www.pirsch.de/sro.php?redid=46294

zu B) deine Mutter darf nicht die tatsächliche Gewalt über die Waffen erlangen können, also sie darf keinen Schlüssel für den Tresor haben oder sie darf die Zahlenschlosskombination nicht kennen. Für die Jagdhütte gilt: kein ständig bewohntes Gebäude-> Tresor Sicherheitsstufe 1 nach EN

Gruss steinertdd

Geschrieben

Ich darf doch auch in der Jagdhütte ein Tresor einbauen, oder?

Viele Grüße, s.han

Nein, darfst Du nicht.

Wenn die Jagdhütte "unbewohnt" ist darfst Du unter entsprechenden Vorkehrungen "vorübergehend" aufbewahren (früher waren´s mal 72 Stunden) aber dauerhaft unterbringen darfst in einem unbewohnten Gebäude nicht.

Wir haben stark dafür gekämpft die Waffen nicht in (unbewohnten) Schützenheimen aufbewahren zu müssen, unserem Wunsch wurde Rechnung getragen, und das ist halt nun die "andere Seite".

Soweit ich weis (die genaue Bestimmung kenn ich auswendig nicht) wurde das auch so im neuen Waffengesetz übernommen.

Edit: Hat sich mit Steinertdd überschnitten.

Geschrieben

Wir haben stark dafür gekämpft die Waffen nicht in (unbewohnten) Schützenheimen aufbewahren zu müssen, unserem Wunsch wurde Rechnung getragen, und das ist halt nun die "andere Seite".

Ach Quatsch.

Wir haben stark dafür gekämpft, die Waffen auch weiterhin in (unbewohnten) Schützenheimen aufbewahren zu dürfen. Aber Du warst wohl noch nie in einem Schützenhaus?

C.

Geschrieben

Ach Quatsch.

Wir haben stark dafür gekämpft, die Waffen auch weiterhin in (unbewohnten) Schützenheimen aufbewahren zu dürfen. Aber Du warst wohl noch nie in einem Schützenhaus?

ICH bin 3 mal/Woche dort.

Aber DU hast wohl auf der falschen Seite gekämpft ;)

Geschrieben

Nochmal zur Jagdhütte:

§13 AWaffV:

...

(6) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143­1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen; in diesen Fällen soll die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle beteiligt werden.

....

Geschrieben

Für unbewohnte Gebaude muss man heute ein Sicherheitskonzept vorweisen (was immer das bedeutet), auf jeden Fall ist es erlaubt.

Gast Norbert07
Geschrieben

Hallo,

a) Waffen verleihen

ich habe lange und viel gesucht, aber weder hier noch im Inet etwas darüber gefunden, wie ein vernünftiger Leihvertrag auszusehen hat. Hintergrund: Meine Waffen liegen im Tresor bei meiner Mutter, die aber weit vom Schiesstand wegwohnt. Aus diesem Grund würde ich die Waffen ab und zu gerne einmal bei einem Freund (berechtigt, JS) zwischenlagern(max. 5 Tage), damit man nach der Arbeit schneller zum Stand/Revier kommt.

Wie muss der "Ausleihschein" genau formuliert sein? Gibt es hier irgendwo Standardblankoklauseln? Was braucht der "Leihende" alles? Was schreibt ihr immer?

Viele Grüße, s.han

Hi

Hier mal ein Beispiel wie er aussehen kann.

Gruß Norbert

Geschrieben

Vielen Dank, das ist cool.

a)

Werde mir gleich mal eine Access-DB bauen, die nach Auswahl der Waffen und des Empfängers gleich das Formular auspuckt. Stelle die DB dann hier natuerlich auch mal zur Verfügung.

Eine Frage habe ich noch, was ist wenn der Leihende nur einen Jagdschein hat und noch keine WBK?

b)

Gibt es eigentlich ein gutes Buch oder so, "Waffenrecht für Anfänger - leicht gemacht!

c)

Habe von unserer Landespolizeiverwaltung gehört, dass der Leihende eine Kopie der WBK des Verleihers benötigt? Ist das korrekt?

Viele Grüße

Geschrieben

B)

Gibt es eigentlich ein gutes Buch oder so, "Waffenrecht für Anfänger - leicht gemacht!

Kann ich mir nicht vorstellen, "Waffenrecht" und "leicht gemacht" schließen sich gegenseitig aus :bud: .

Gruß Usta

Geschrieben

zu a): Da hätte ich auch Interesse daran!

zu B): So ein Buch kann es nicht geben, solange die VwV noch nicht raus sind und sich "Experten" und Experten über deren Auslegung streiten.

zu c): Eine Kopie würde ich in jedem Fall mit dem Leihvertrag mitführen um z.B. bei einer möglichen Verkehrskontrolle nicht in Erklärungs und/oder Beweisnöte zu kommen.

Geschrieben

Gibt es eigentlich ein gutes Buch oder so, "Waffenrecht für Anfänger - leicht gemacht!

Frag mal bei Visier an... Die haben mal ein kleines Heft rausgebracht: Visier Edition - Alles zum neuen Waffenrecht. Neben einer schönen Einleitung mit den wichtigsten Themen, findet man zusätzlich noch das WaffG und die AWaffV... hat 5 € gekostet. (Steht sogar bei meinem SB griffbereit auf'm Schreibtisch :rolleyes: )

eine Kopie der WBK des Verleihers benötigt? Ist das korrekt?

Kann nicht schaden, ist aber keine Vorschrift. Leihschein reicht ---> WaffG § 38 Nr. 1. e)

Gruß Gromit

Geschrieben

Eine Frage habe ich noch, was ist wenn der Leihende nur einen Jagdschein hat und noch keine WBK?

Viele Grüße

Einem Jagdscheininhaber ohne WBK können nur Langwaffen verliehen werden, Kurzwaffen nicht.

Geschrieben

Für unbewohnte Gebaude muss man heute ein Sicherheitskonzept vorweisen (was immer das bedeutet), auf jeden Fall ist es erlaubt.

:rolleyes:

Habe es 2004 mit unserer zuständigen Behörde durchgemacht:

Neues Konzept mit der Behörde abgesprochen, um 3-5 Kurzwaffen und einige Langwaffen im Schützenhaus unterzubringen:

Wir vom Verein haben Vorschläge gemacht, wie wir uns die Unterbringung der Waffen vorstellen.

Zu den Massnamen die wir vorgeschlagen haben( Waffenschrank VDS 1 / Spezial Tür und Sicherheitsblende und Spezialzylinder für den Raum) , hat die Behörde noch eine Alarmanlage verlangt. Da das Gelände etwas ausserhalb von bewohnten Häuser liegt, soll das zur Abschreckung dienen.

Damit haben sich die Massnahmen im Rahmen des Möglichen gehalten. Nach der Durchführung der Massnahmen wurde die Anlage von der Behörde abgenommen und wir konnten wieder Vereinswaffen

dort unterbringen.

SHooterfjb

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