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IGNORED

alte "gelbe" WBK voll, was tun?


Tesching

Empfohlene Beiträge

Hi Aba,

Du beziehst Dich wieder nur auf die Verwaltungsanweisung. An diese ist zunächst nur der SB gahalten. Mir - als Inhaber der Erlaubnis - geht eine Dienstanweisung, die zudem noch Fakten interpretiert die § 58 WaffG. nicht hergibt, gelinde gesagt am A.. vorbei. Zudem ist das neue Formular der "Neuen Gelben" weder am Freitag noch in naher Zukunft auf den Ämtern verfügbar. Mir geht es um die Nichtanwendbarkeit von 2/6 bei einer vorhandenen alten Gelben. Wenn mir ein entsprechendes, für mich positives Urteil vorliegt, ist der SB sehr schlecht beraten mit bei der Ausstellung eines Folgedokumentes Beschränkungen einzutragen die das Ursprungsdokument nicht vorsieht. Mein Gebrüll könntest Du dann auch noch an Deinem Wohnort hören.

Gruß

Manfred

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Hi Aba,

Mein Gebrüll könntest Du dann auch noch an Deinem Wohnort hören.

Gruß

Manfred

Davon gehe ich aus; das ist die sichere Folge, wenn diese Anweisung so durchgeht.

Hoffen wir das Beste.

Aba

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Erklär mir doch mal bitte, wieso es bei der "Alten Gelben" keine Erwerbsbeschränkung geben soll. :confused: Die Alte Gelbe ist erweiterbar auf die Neue - d.h. die Alte ist ein Teil der Neuen. Es heißt in dem Entwurf der WaffGVwV (der Herr möge die Verantwortlichen zur Einsicht kommen lassen daß der Entwurf abgeschmettert wird :gutidee: ) eindeutig bei der 2/6 Regelung "grün oder gelb" - kein Wort von alt oder neu. Ich habe auch nochmals das "Papierchen" durchgelesen. Steht nirgends, daß es eine oder keine Beschränkung hat.

Irgendwie scheint mir da ein Gerücht im Umlauf zu sein. <_<

Bin für jede Aufklärung dankbar.

Danke, Aba :s75:

Dies zu Deiner Frage "Themawechsel" bzw. "falsch gelegen"...

Ja, hier ist es eben schwieriger als bei Egon, da kann der "Fachmann" punkten, hier gibt es keinen Applaus für vermeintliche Fachkenntnisse. Ich könnte da ein paar Dinger zitieren...

Was lehrt uns das? Man diffamiert keinen WO-User (JP) bei Egon, auch nicht, wenn die Meute jubelt...

P88

PS: Aba, den "Ignore-Button" habe ich gerade ausprobiert...

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.... und mich wundert, wie viele WO-User in Lethargie verfallen und andächtig auf die VwV warten statt ihr Recht zu erstreiten. Die Aussage: Oooch - 2 Waffen pro Halbjahr? Hhmm - paßt scho'. Mehr kann ich mir eh nicht leisten zeugt wirklich von einem ausgeprägten Rechtsempfinden.

Gruß

Manfred

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Dies zu Deiner Frage "Themawechsel" bzw. "falsch gelegen"...

Ja, hier ist es eben schwieriger als bei Egon, da kann der "Fachmann" punkten, hier gibt es keinen Applaus für vermeintliche Fachkenntnisse. Ich könnte da ein paar Dinger zitieren...

Was lehrt uns das? Man diffamiert keinen WO-User (JP) bei Egon, auch nicht, wenn die Meute jubelt...

P88

PS: Aba, den "Ignore-Button" habe ich gerade ausprobiert...

Und wovon träumst Du nachts?

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Hallo, in den nächsten Tagen ist es soweit, dann ist meine alte gelbe WBK voll. Jetzt habe ich von meiner Behörde gehört dass keine nachfolge WBK nach dem alten recht ausgestellt wird. Wenn ich nun eine neue WBK haben möchte, sollte ich die über den Verband beantragen.

Kann dass sein? Früher gab es diese Begrenzung doch nicht oder? Wenn ich mich richtig erinnere wurde einfach eine neue WBK ausgestellt?

Auch wenn das Thema hier schon mal aufgegriffen wurde, würde ich gerne wissen was ich tun kann?

Hi, ich hatte vor kurzem das gleiche Problem. (alte Gelbe war voll).

Bin aufs Amt und habe eine Neue gelbe bekommen.

Ich hab dort den Antrag ausfüllen müssen und brauchte ein neues pol. Führungszeugnis.

Nach 2 Wochen war die Neue da.

Also kein Problem.

Fallste was genaueres wissen willst bitte per PN.

oder hier... http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...0&gopid=505661&

Geh einfach zum Amt, das wird schon klappen, rufe am besten vorher mal an.

PS: auch bei mir gibts die 2/6 Regelung, iss mir aber vorerst egal, weil ich erstens

schon einiges habe und selbst damit lässt sich in kurzer Zeit viel anschaffen.

Wer innerhalb kürzerer Zeit mehr braucht.... vorsprechen!

Nicht reden, sondern machen......

....wundere mich bloss, warum hier manche threads immer so beknackt abdriften????

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Fassen wir nochmal zusammen: Eine Gelbe WBK (alt) erlaubt den unbegrenzten Erwerb von Einzellader-Langwaffen, das Formular hat allerdings nur eine begrenzte Anzahl von Zeilen.

Sind diese Zeilen voll ist lediglich das Formular am Ende, nicht aber die Erwerbserlaubnis. Das Amt muss also eine zweite Seite (wie auch immer) hintendran heften und weiter geht's.

Keine Gebühren, keine neue Zuverlässigkeitsüberprüfung, kein neues Bedürfnis.

Punkt.

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Eine Neue neue Gelbe :-) statt ner neuen alten, die wird nicht mehr ausgestellt, bleibt aber weiterhin gültig.

Die muss auch nicht ausgestellt werden, Du hast sie schon.

...und heisst das, Du hast eine neue Gelbe ohne Verbandsbescheinigung bekommen? <_<

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Neue neue Gelbe

... hatte ich grade im Nachbarthread gelesen... :huh: ... vielleicht ist es ja doch gar nicht so schlecht, dass die VwV noch nicht vorliegen. Ich glaub ich schau morgen mal auf'm Amt vorbei und beantrage eine neue alte Gelbe?! Mal schauen was passiert... :rotfl2:

Gruß Gromit

PS: @ SB oder kannste mir eine zuschicken? :ninja:

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Die muss auch nicht ausgestellt werden, Du hast sie schon.

...und heisst das, Du hast eine neue Gelbe ohne Verbandsbescheinigung bekommen? <_<

....zumindest wollte sie keine Folgealtegelbe austellen da es die nicht mehr gäbe.....

Ja, habe ich ohne bekommen.

@gromit ...Probier es, ruf aber vorher mal an!

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Is ja geil... SB verstösst gegen WaffG... aber wenn's zugunsten des Antragstellers ist, von mir aus... :021:

mir ists recht! :wub:

Ob das jetzt ein Verstoss ist?

Immerhin sagte Sie Alte Gelbe WBKs werden nicht mehr erteilt oder fortgeschrieben.

Deshalb musste ganz einfach ne Neue Gelbe her!

Iss doch OK!

...lassen wir doch den Rechtskruscht, vor lauter Paragraphen seh ich die Schiessssscheibe nicht mehr!

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Immerhin sagte Sie Alte Gelbe WBKs werden nicht mehr erteilt oder fortgeschrieben.

Erteilt werden müssen sie auch nicht und weitergeführt werden sie natürlich! Denn sie sind ja noch als Erwerbserlaubnis gültig.

Deshalb musste ganz einfach ne Neue Gelbe her!

Wofür man laut Gesetz aber... naja.

Freu Dich einfach.:D

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Erteilt werden müssen sie auch nicht und weitergeführt werden sie natürlich! Denn sie sind ja noch als Erwerbserlaubnis gültig.

Wofür man laut Gesetz aber... naja.

Freu Dich einfach.:D

Freu mich auch mächtig (aber das mit den vergessenen Repetierern is schon stark)....

Naja, was solls.

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Gast Norbert07

Hi Leute

Zwei Gelbe WBK´s sind auf den Bildern zu sehen, auf der einen die 2/6 Reglung, und auf der Anderen nicht.

Die Linke ist von einen Freund, die Rechte ist meine.

Nicht jedes Bundesland trägt die 2/6 Reglung in die WBK´s ein, so könnte ich mit meiner Neuen so viel kaufen wie ich will???.....ja stellt sich für mich die Frage muss ich mich auch an die 2/6 Reglung halten.

Gruß Norbert

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Was ? Hab ich da jetzt richtig gelesen ?Keine Folge-WBK für alte gelbe WBK ? Boah, wie sind die denn drauf ??? :gaga:

Wenn also jemand nur seine alte gelbe WBK behalten möchte und weiterhin nur EL-Langwaffen erwerben möchte, darf er das net bzw. muss sich zwangsweise eine neue gelbe WBK besorgen. Echt heftig ! :peinlich:

Manchmal muss man sich echt für seine Kollegen schämen... :angry2:

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Gast Norbert07

Was ? Hab ich da jetzt richtig gelesen ?Keine Folge-WBK für alte gelbe WBK ? Boah, wie sind die denn drauf ??? :gaga:

Wenn also jemand nur seine alte gelbe WBK behalten möchte und weiterhin nur EL-Langwaffen erwerben möchte, darf er das net bzw. muss sich zwangsweise eine neue gelbe WBK besorgen. Echt heftig ! :peinlich:

Manchmal muss man sich echt für seine Kollegen schämen... :angry2:

Hi

Ja.....du hast richtig gelesen meine ist eine alte mit Erweiterung, ohne 2/6 Reglung...... :00000733:

habe auch kein Bedürfnis-Nachweis erbringen müssen vom Verband, es gibt halt noch Bundesländer, die Schützen freundlich sind. :D Ach ja...falls die Frage kommt, Beantragt habe ich die WBK nach dem Neuen Waffengesetz.....

Gruß Norbert

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