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IGNORED

Versuch der Aufdeckung: waffenrechtliche Geheimdiplomatie in Österreich


Schwarzwälder

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Geschrieben

Die Österreicher waren ja sehr erfolgreich in letzter Zeit - doch offenbar ist das einigen "Parlamentsgenossen" nicht entgangen - die nachstehende, vor gut 3 Monaten eingereichte Anfrage läutet womöglich das Ende de erfolgreichen Geheimdiplomatie ein - und könnte eine Warnung für Deutschland sein:

ANFRAGE

der Abgeordneten Anton Gaál, Rudolf Parnigoni und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend unfassbare „Liberalisierung“ für den Erhalt von Sturmgewehren durch private Personen

In der Zeitschrift „Nachrichten IWÖ“, Folge 33, Nr.3/05 – der „Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht In Österreich“ – ist auf den Seiten 2,3 und 15 folgendes lesbar: ...

Es ist den unterzeichneten Abgeordneten entgangen, welche Veränderungen stattfanden, die zu der von der „Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ)“ hoch gelobten Liberalisierung, insbesondere bei Sturmgewehren für den Zivilmarkt, führten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1. Welche halbautomatischen Langwaffen werden als Kriegsmaterial eingestuft?

2. Welche halbautomatischen Langwaffen werden nicht als Kriegsmaterial eingestuft?

3. Wie viele Anträge auf Ausnahmegenehmigungen wurden für halbautomatische Langwaffen, die als Kriegsmaterial eingestuft sind, jeweils in den Jahren 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 gestellt?

4. Die „IWÖ“ schreibt in dem vorangegangenen Artikel, dass es Bestrebungen gegeben hat, im Bereich des Waffenrechtes – im Zusammenhang mit halbautomatischen Schusswaffen – Änderungen bewirken zu wollen.

a.) Welche Änderungen wurden seitens der „IWÖ“ gewünscht?

b.) Inwieweit wurde den Bestrebungen der „IWÖ“ entsprochen?

5. Wie oft kam es zu regelmäßigen Gesprächen im Bundesministerium für Inneres mit Vertretern des „IWÖ“?

6. Wie kann es im Zusammenhang mit der an sich vorgesehenen restriktiven Vorgangsweise, in Bezug auf Kriegsmaterial ähnliche Waffen, ein „offenes Klima“ geben?

7. Welche ExpertInnen haben im Bundesministerium für Inneres – im Rahmen des beschriebenen „offenen Klimas“ - privaten Interessenten das „OA15“ (Oberland Arms), das Steyer „AUG-Z“ und andere bisher als Kriegsmaterial eingestufte Sturmgewehre für den Zivilmarkt in Österreich frei gegeben?

a.) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten diese Beurteilungen, die eine Abweichung der bisherigen Verwaltungpraxis darstellen?

b.) Wurden früher – also vor dem „offenen Klima“ – Anträge auf Freigabe des OA 15 und des AUG-Z negativ bescheidet?

aa.) Wenn ja, wann und wie viele und auf welcher Rechtsgrundlage?

ab.) Wie viele OA 15, AUG-Z und andere abgeänderte Sturmgewehre befinden sich in österreichischem Privatbesitz?

ac.) Wodurch unterscheidet sich das als Kriegsmaterial eingestufte, vollautomatische Sturmgewehr von dem als zivil eingestuften halbautomatischen Sturmgewehr?

ad.) Mit welchem Aufwand sind die durchgeführten Änderungen rückgängig zu machen?

8. Wer war für den „Klimawandel“ in Ihrem Ministerium verantwortlich?

a.) Wann war der Zeitpunkt für diesen Klimawandel?

b.) Warum wurde dieser Klimawandel von wem verordnet?

c.) Was waren die Auswirkungen dieses Klimawandels?

9. Wie viele Anträge auf Eintragung von halbautomatischen Langwaffen in den Waffenpass / die Waffenbesitzkarte sind in Ihrem Ministerium eingegangen?

a.) Wie viele Anträge wurden vor dem „Klimawechsel“ eingebracht?

b.) Wie viele Anträge wurden vor dem „Klimawechsel“ negativ bescheidet?

c.) Auf welcher Rechtslage beruht die Ablehnung der damaligen Anträge?

d.) Wie viele Anträge wurden wann positiv behandelt?

e.) Hat sich seither die Rechtslage verändert?

ea.) Wenn ja, wie?

f.) Hat sich die Erlasslage geändert?

fa.) Wenn ja, wann und wie?

g.) Welche (Waffen-)ExpertInnen / Amtssachverständigen waren vor dem „Klimawandel“ für die Bearbeitung verantwortlich?

h.) Welche (Waffen-)ExpertInnen / Amtssachverständigen sind seit dem „Klimawandel“ für die Bearbeitung verantwortlich?

10. Wie viele Anträge auf halbautomatische Langwaffen auf den Waffenpass / die Waffenbesitzkarte sind seit dem „Klimawandel“ („offenes Klima“) wann gestellt worden?

a.) Wie viele Anträge wurden positiv behandelt?

b.) Wie viele Anträge wurden negativ behandelt?

11. Im Artikel der „IWÖ“ heißt es, dass zur Belebung der Schiesssport-Szene mit halbautomatischen Langwaffen weitere Halbautomaten „freigegeben“ werden sollen.

Welche weiteren Halbautomaten wollen Sie „freigeben“?

a.) Liegen solche Anträge auf „Freigabe“ bereits vor?

aa.) Wenn ja, wie viele und welche?

12. Haben Sie den Klon des amerikanischen AR-15/M16 Karabiners bereits für den Waffenhandel freigeben?

13. Haben Sie die Oberland Arms 15 für den Waffenhandel bereits freigegeben?

14. Haben Sie die Zivilversion der Standardwaffe des Österreichsichen Bundesheeres (AUG-Z) bereits für den Waffenhandel freigegeben?

15. Haben Sie auch das - von der „IWÖ“ als „Mercedes“ unter den Sturmgewehren bezeichnete – „Schweizer Stgw 90 in einer Zivilversion“ für den Waffenhandel freigeben?

a.) Wenn ja, wann und warum?

16. „Erfreulicherweise ist der neue Amtssachverständige des Bundesministeriums für Inneres ein Mann des Fachs, der für diese Wünsche auch Verständnis entgegen brachte. So kam es, dass eine spezielle „Österreich-Version“, das SG 550 Zivil Match Kempf Austria geschaffen wurde. Das Gewehr unterscheidet sich zwar in Details von der schweizer und auch von der deutschen Version, für den Schützen ergeben sich aber dadurch keine Einschränkungen, für die meisten sind die Abänderungen wohl nicht einmal erkennbar.“

Warum, wenn nicht einmal die meisten die Abänderungen erkennen, kam es auf einmal durch den „Klimawandel“ - und den neuen Sachverständigen - zur Zulassung dieser halbautomatischen Langwaffe?

17. „Auch wenn es vielleicht nicht politisch korrekt ist, der persönliche Liebling des Autors unter den getesteten SG 550 war die „Kommandoversion“ mit 240 mm Lauflänge, was bei eingeklapptem Schaft eine Gesamtlänge von 715 mm ergibt. Natürlich leidet etwas die Präzision durch den kurzen Lauf und ist nicht ganz so einfach gute Trefferbilder mit dieser Kurzversion zu produzieren, der Spaß beim Schießen, besonders beim Verschießen eines großen Magazins ist unübertroffen. Oder sagen wir es vielmehr so: Mit legalen Mitteln kann der Spaß nicht übertroffen werden….“

Um welche illegalen Vorgänge handelt es sich in diesem Zusammenhang?

a.) Haben Sie in diesem Zusammenhang schon Untersuchungen eingeleitet?

aa.) Wenn ja, mit welchem Ausgang?

ab.) Wenn nein, warum nicht?

18. Das „IWÖ“-Magazin verrät, dass für Personen ohne Platz auf ihrer Waffenbesitzkarte, vielleicht irgendwann das SG 550 in einer Repetierversion als Waffe der Kategorie C zu erweben sein wird.

Teilen Sie diese Auffassung?

a.) Wann ja, wann wird es zu dieser Zulassung kommen?

Quelle

:o Wie man sieht: Die Waffengegner sind unersättlich: Am Ende sollen auch Repetierer weg! Die beiden Abgeordneten gehören übrigens der SPÖ an.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Zwei Abgeordnete versuchen, das Bundesministerium für Inneres auf raffinierte Weise unter Zugzwang zu setzen. Art und Ausmaß der Fragen lassen auf die geistige Verfassung und die Motive derjenigen schließen, die sie gestellt haben. Wenn das kein Ausdruck von Reglementierungssucht ist, was ist es dann?

Verlautbarungen der IWÖ zieht man als Aufhänger heran, um einen nicht enden wollenden Fragenkatalog bis hin zur Einforderung von Details, Verantwortlichkeiten und Begründungen zu erstellen: Wenn ja / nein, wer, wann, welche, warum, wodurch, wie viele? usw.

Begriffe des subjektiven Sprachgebrauchs wie z.B. "Klimawandel" reißt man aus dem Zusammenhang und setzt sie bewusst als kontrastierenden Ausgangspunkt einem "objektiv" formulierten Fragenkatalog entgegen. Formell als Anfrage aufgesetzt, gleicht dieser Fragenkatalog mit seiner insistierenden Fragestellung aber mehr einem inquisitorischen Verhör.

So wird es für das Bundesministerium des Inneren sicher nicht leicht sein, eine für die Genossen rundherum zufrieden stellende Antwort geben zu können. Ich weiß nicht, ob sie bereits erfolgt ist. Wenn ja, kann sie für die Fragesteller niemals zufrieden stellend ausfallen. Egal, worin sie besteht.

Dass es den Abgeordneten und Genossen von der SPÖ bei der bevorstehenden Wahl selbst in erster Linie auf einen Klimawandel ankommt, dies wird hier überdeutlich. Sie wollen ans Ruder. Sie wollen reglementieren und bestimmen. Besonders beim Waffenbesitz. :mad1:

Danke für den Hinweis Schwarzwälder! Aber das Thema passt eigentlich eher in die Rubrik Waffenrecht Österreich. Kann aber wirklich auch eine Warnung für Deutschland sein.

Geschrieben

Die Österreicher waren ja sehr erfolgreich in letzter Zeit - doch offenbar ist das einigen "Parlamentsgenossen" nicht entgangen - die nachstehende, vor gut 3 Monaten eingereichte Anfrage läutet womöglich das Ende de erfolgreichen Geheimdiplomatie ein - und könnte eine Warnung für Deutschland sein:

Jajaja... erst bist Du mit deinen Aufdeckungsversuchen im Anscheinsthread auf die Nase gefallen, jetzt probierst Du die Probleme der Österreicher für Deine Kampagne zu instrumentalisieren.

<_<

Das alles hat NULL mit der von Dir in Deutschland kritisierten "Geheimdiplomatie" zu tun.

Schmeiss endlich das Buch "Der kleine Agitator" weg und abonnier die Micky Maus. :gutidee:

Geschrieben

Danke für den Hinweis Schwarzwälder! Aber das Thema passt eigentlich eher in die Rubrik Waffenrecht Österreich. Kann aber wirklich auch eine Warnung für Deutschland sein.

Hab´s mir auch überlegt, ob es in die Rubrik Waffenrecht Österreich soll - wenn die Mods es wollen, kann es gerne dahin verschoben werden. Aber die Anfrage der Abgeordneten ist in der Tat SEHR suggestiv und keineswegs klngt sie so, als ob man nur einige Informationen einholen möchte - sondern als ob man legalwaffenfreundlichen Entscheidern ans Leder will.

Aber man erkennt auch, dass "Geheimdiplomatie" nicht immer dauerhaft "geheim" bleibt, sondern deren Ergebnisse jederzeit später als Lobbyarbeit gebrandmarkt und zunichte gemacht werden kann. Da sind uns die Amis voraus, die JEDESMAL, wenn nur eine waffenfeindliche Vorlage in irgendeinem Parlament auftaucht, ihre Abgeordeten DIREKT durch VIELE Waffenbesitzer anschreiben - das wirkt nachhaltiger.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Es ist immer und überall ein recht schwieriger Prozess, wenn etwas irgendwie verbotenes wieder zugelassen werden soll. In Österreich hat man das wohl sehr schön und ohne viel Aufsehen hinbekommen. Dass die dort ein paar haben, denen das nicht gefällt ist schon klar und nicht verwunderlich. Aber trotzdem ist es erst mal kein Thema für die große Glocke. Die hilft nämlich auch nicht immer weiter.

Es gibt halt überall Gegner für dies und das. Die Össis haben ein paar Abgeordnete in der SPÖ und wir haben unseren Waffenhändler B...... Ganz schlimm wird es, wenn beide sich zusammentun. Schauen wir aber mal, wer von denen erfolgreicher ist. Ich tippe auf B.....

Manchmal hat man Freunde, da braucht man keine Feinde mehr.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Also für diejenigen die es interessiert ins auf der IWOE Seiter auch schon die sehr interessante Antwortbeantwortung zu lesen: http://iwoe.org/img/AnfragebeantwortungStu...wehr_056189.pdf

Natürlich war die Fragestellung politisch motiviert aber allein die Formulierungen zeugen von Unkenntnis in Sachen Waffen und Waffengesetz, was in der Beantwortung gut rauskommt. Es gibt in Österreich da eine gewisse Diskussion auch von Waffenbefürwortern ob sich der Aufwand lohnt eine solche Waffe zulassen zu lassen und ob die Publikation auf diese Weise im IWOE Magazin zielführend war. Es hat natürlich in verschiedenen Medien sehr reißerische Artikel gegen Waffenbesitz gegeben. Leider wird die Diskussion nicht objektiv geführt.

Gruss Trigger

Geschrieben

Danke für den Link, Trigger! Ich hätte selbst mal wieder auf der IWÖ Homepage nachsehen müssen.

Die Beantwortung der Anfrage vom BMI ist sehr geordnet, umsichtig und sachbezogen erfolgt. Die einzige und zugleich beste Weg, einer politisch- ideologisch motivierten Sichtweise von Politikern, wie sie unterschwellig durch den plakativ einfordernden Stil in der Anfrage zum Ausdruck kam, wirksam entgegenzutreten.

Interessant in der Anfragebeantwortung ist die Aufzählung der halbautomatischen Langwaffen, welche als Kriegsmaterial gelten und welche nicht. Die in Österreich als Kriegsmaterial eingestufte Semi- Auto M 1 und auch die H&K SL 8 sind in Deutschland selbst zu Zeiten des alten § 37 erhältlich gewesen. Die H&K SL 8 damals allerdings nur mit grauem Kunststoffschaft.

Im Bereich der HA- Langwaffen ist das Waffengesetz bei uns offenbar liberaler als in Österreich.

Gruß, Singleshot

Geschrieben

Im Bereich der HA- Langwaffen ist das Waffengesetz bei uns offenbar liberaler als in Österreich.

Gruß, Singleshot

Na ja ..die Logic von Waffengesetzen ist ja nicht nach zu vollziehen. Bei uns in Ö war das Pumpgun Verbot eine Anlassgesetzgebung und auch Hollowpoint Verbot ist nicht ganz logisch. Arg ist auch, daß KK Halbautomaten einen WBK Platz brauchen - mir fallen da sicher viel gefährlichere Sachen ein die frei sind, aber ich will niemanden auf Ideen bringen. Bei Euch scheint die Überprüfung am Anfang strenger zu sein, dafür dürft Ihr dann auch mehr, während bei uns sehr stark auf die einzelne Waffe bzw Waffenart abgestimmt wird. Na ja andere Länder...in Italien ist ja bekanntlich die 9 Para Kriegsmaterial!

Gruß Trigger

Geschrieben

Eigentlich ist es doch wünschenswert, die Einstiegsschwelle eher niedrig anzusetzen, da so die Zahl der Legalwaffenbesitzer insgesamt und die ist viel entscheidender für die Politik als die Zahl der Legalwaffen!) wohl höher sein wird.

Vor dem Hintergrund wundert mit nur, dass das österr. BMI auf die Frage, wieviele SiG 550 denn bewilligt wurden, seit der Freigabe, die zahl 0 (Null!) nennt und auch AUG-Z und OA-15 Austria bei deutlich unter 100 Stück dümpeln. In D hätte man bei so einer Freigabe (jedem Bundesbürger 2 Halbautomaten ohne Bedürfnis/für Selbstverteidigung) doch einen wahren Ansturm auf die Gewehre erlebt!

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Der gedankliche Ansatz zu einer niedrigen Einstiegsschwelle geht IMHO in die richtige Richtung. Eine Regelung, wie sie in Österreich derzeit bei den Waffen der Kategorie C und D gegeben ist, wäre in der Tat auch für Deutschland wünschenswert. Im sog. freiesten Staat deutscher Geschichte ist man aber mittlerweile bei dem absolutistischen Verdikt angelangt, dass nur "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" kommen sollen.

Eine Liberalisierung des Waffengesetzes, z. B. durch den Wegfall des Bedürfnisprinzips für nicht deliktrelevante Waffen, würde den legalen Waffenbesitz langfristig stärken, ohne dass dadurch die innere Sicherheit beeinträchtigt wäre.

Aber gerade das ist der Punkt, der politisch unerwünscht ist und bleibt. Nicht nur unter dem Gesichtspunkt nüchterner Sicherheitsinteressen, sondern geleitet von der o. g. Prämisse baut man auf dem Weg zum legalen Waffenbesitz viele Hürden ein. Sie erfüllen auch den begeleitenden Zweck, bereits im Vorfeld viele Waffeninteressenten abschrecken. Dass dadurch der Waffenbesitz in ganz wesentlichem Maße in die Illegalität gedrückt wird, das hat sich nach der Verschärfung des Waffenrechts vom September 1972 eindeutig bewahrheitet.

In Österreich ist in der Basis vieles freier. Aber dann… Trigger hat vollkommen Recht. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird es bei vielen Waffentypen und für weitere Zukäufe in Deutschland leichter als in Österreich.

Besonders unverständlich bleibt für mich die österreichische Regelung für einschüssige Vorderlader- Kurzwaffen. Hier frei ab 18 Jahren erhältlich, fallen sie bis auf wenige historische Originale unter die erwerbspflichtige Kategorie B. Das gilt, soweit ich recht informiert bin, auch für die Repliken der Originale.

Geschrieben

Der gedankliche Ansatz zu einer niedrigen Einstiegsschwelle geht IMHO in die richtige Richtung. Eine Regelung, wie sie in Österreich derzeit bei den Waffen der Kategorie C und D gegeben ist, wäre in der Tat auch für Deutschland wünschenswert.

:icon14: Absolut einig!

Wobei wir in Deutschland von einer österr. Regelung für Kat. C-Waffen nur träumen könnten, denn die Realität (neue gelbe WBK) will solche Kat. C-Waffen ja nichtmal mehrfach überprüften Sportschützen so ohne weiteres zugestehen (2/6 Regelung, gesonderter Bedürfnisnachweis usw.).

Ich hatte vor einiger Zeit mal die Idee (aus Polen) für eine "Hausflinte" - dass also wenigsten Kat. D Waffen in Deutschland wie in den meisten anderen EU-Ländern wieder frei erwerbbar sein würden. Allerdings scheinen auch Sportschützen/Verbände kaum bereit, sich für den erlaubnisfreien Erwerb bestimmter Schusswaffen (und seien es nur einläufige Flinten) engagieren zu wollen. Dabei würde vielleicht gerade dadurch die Gesamtzahl der Legalwaffenbesitzer dtl. steigen, wir somit mehr politisches Gewicht bekommen UND sicher würde sich so mancher, der dann wie früher aus dem Neckermann-Katalog eine einläufige Flinte bestellt hat, dann auch mal auf den Schiessstand kommen - und vielleicht neues Mitglied werden :icon14: .

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Allerdings scheinen auch Sportschützen/Verbände kaum bereit, sich für den erlaubnisfreien Erwerb bestimmter Schusswaffen (und seien es nur einläufige Flinten) engagieren zu wollen.[/b] Dabei würde vielleicht gerade dadurch die Gesamtzahl der Legalwaffenbesitzer dtl. steigen, wir somit mehr politisches Gewicht bekommen UND sicher würde sich so mancher, der dann wie früher aus dem Neckermann-Katalog eine einläufige Flinte bestellt hat, dann auch mal auf den Schiessstand kommen - und vielleicht neues Mitglied werden :icon14: .

Grüße,

Schwarzwälder

Na ja, es ist doch in Deutschland ein "Privileg", Schusswaffen besitzen zu dürfen. Und damit liegt die Macht auch bei den Platzhirschen des jeweiligen Vereins, dieses Privileg erteilen zu dürfen. Das ist ein kleines Stückchen Macht: Entscheid über die Aufnahme in den Verein oder Bewilligung eines Bedürfnisantrags (der nach dem neuen Recht vom Sachbearbeiter des Dachverbandes, dem dieser Verein anghört, zusätzlich bewilligt werden muss). Sowas lässt man sich nicht nehmen. :rtfm:

Den Sachkundenachweis und die Überprüfung der Zuverlässigkeit halte ich für sinnvoll. Den Bedürfnisnachweis von deliktunrelevanten Schusswaffen, die auf die neue gelbe WBK erworben werden können, hingegen nicht.

Wäre eine solche Regelung möglich, dann juckt es sicher die meisten, das neue Teil auf dem Stand auszuprobieren und man gewinnt auf diese Weise neue Mitglieder. :pro:

Aber da müsste schon ein neues Zeitalter anbrechen, bevor es dazu kommt.

Gruß, Singleshot

Geschrieben

Der gedankliche Ansatz zu einer niedrigen Einstiegsschwelle geht IMHO in die richtige Richtung. Eine Regelung, wie sie in Österreich derzeit bei den Waffen der Kategorie C und D gegeben ist, wäre in der Tat auch für Deutschland wünschenswert. Im sog. freiesten Staat deutscher Geschichte ist man aber mittlerweile bei dem absolutistischen Verdikt angelangt, dass nur "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" kommen sollen.

Bei einer Wiedereinführung des freieren Zuganges in Deutschland würde das wahrscheinlich helfen die Idee des freien Waffenbesitzes zu stärken. Bei uns in Ö haben wir eher das Problem, daß auch die Waffenbefürworter in "Kategorien" denken. Es gibt nur wenige Jäger und andere Langwaffenbesitzer die sich aktiv einsetzen, da sie wohl glauben ihr Waffenbesitz sei weniger gefährdet als Kurzwaffen bzw. Halbautomaten.

Zu den halbautomatischen Langwaffen kann ich nur vermuten warum da kein größerer Andrang herrscht, sie nehmen ja doch noch einen der bei uns limitierteren Plätze auf der WBK ein. Bei Kurzwaffen kann man durch Teilnahme an Bewerben etc einen "Bedarf" nachweisen und so zu mehr Plätzen kommen. Bei halbautomatischen Langwaffen sind die Bewerbe selten bzw nicht existent (man müsste daher zB. Pistolenbewerbe schiessen um einen Platz zu bekommen der dann für den halbautomaten benutzt wird). Viele überlegen sich daher ob es es wert ist wegen dem "Spaßfaktor" einen Platz zu belegen wo doch viel präzisere freie Langwaffen in interesanteren Kalibern zur Verfügung stehen. Ausserdem sind die Dinger vergleichsweise teuer. Wie gesagt nur eine Vermutung von mir.

Gruss Trigger

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