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IGNORED

Erben ohne Tod?


bataan04

Empfohlene Beiträge

  • 5 Monate später...
Geschrieben

Kann ich das hier nochmal ausbuddeln?? :)

Wie sieht das denn bei Waffen aus, die bei uns in Takatuka Land nicht erwerbbar sind?

Das böse Wort mit V :wub:

Kann man die trotzdem von seinem Schwager 3ten Grades der in einem Land mit freizügigen WaffG lebt erben? So besitzen, Gewalt ausüben und weil zufällig in einem gängigen Kaliber, auf den Stand mitnehmen?

Natürlich nur im Einzelfeuermodus.

Oder müssen die abgeändert oder gar verschrottet werden :o

Geschrieben

Bei verbotenen Waffen und Kriegswaffen ist eine Bestandsvermehrung in Germanistan nicht möglich.

Schießen mit dersolchen, legal besessenen Waffen is auch nicht drin.

MfG

AWO425

Geschrieben

... und jetzt stellen wir uns mal vor der Gesetzgeber wird nicht mehr tätig und der/die Gute stirbt am 02.04.2008.... :D

Du meinst wohl im Herbst 2007 ^_^

Geschrieben

Die Privilegierung als Erbe, Vermächtnisnehmer oder durch Auflagen Begünstigter hat man nur nach dem Tode eines (berechtigten) Waffenbesitzers. Der Waffenbesitzer sollte es seinen Erben durch deutliche Aussagen im Testament oder Vermächtnis leichter machen.

... dazu hab ich dann auch noch mal ´ne Frage:

Mein Opa ist leider vor 6 Jahren verstorben, und es gibt immer mal wieder auf Familienfesten Erzählungen/Gerüchte von einem Flobert-Gewehr. Er war aber weder Jäger noch Sportschütze! Sollte nun dieses Gewehr irgendwo auftauchen - vermutlich als "schwarze" Waffe und ohne Testament - kann soetwas in meiner grünen WBK als Erbe "legalisiert" werden ??

Gruß,

Michael

Geschrieben

... dazu hab ich dann auch noch mal ´ne Frage:

Mein Opa ist leider vor 6 Jahren verstorben, und es gibt immer mal wieder auf Familienfesten Erzählungen/Gerüchte von einem Flobert-Gewehr. Er war aber weder Jäger noch Sportschütze! Sollte nun dieses Gewehr irgendwo auftauchen - vermutlich als "schwarze" Waffe und ohne Testament - kann soetwas in meiner grünen WBK als Erbe "legalisiert" werden ??

Gruß,

Michael

Erbenprivileg findet nur Anwendung auf Waffen die legal im Besitz des Erblassers waren. Die illegale kriegst nur auf "normalem" Wege übers Bedürfnis oder auf Neugelb...

Ansonsten Mitteilung an Waffenbehörde über Inbesitznahme und anschließendes Überlassen an Berechtigten.

Geschrieben

Echt?

Man kann Waffen also noch immer "finden"???

So bei Wohnungsauflösung, im Schuppen etc.

Hat da jemand Ahnung wie das so abläuft.

Also wie man die am Geschicktersten findet damit es möglichst wenig Stress mit der Behörde gibt?

Nur mal so rein theoretisch, versteht sich ;)

Geschrieben

Echt?

Man kann Waffen also noch immer "finden"???

So bei Wohnungsauflösung, im Schuppen etc.

Hat da jemand Ahnung wie das so abläuft.

Also wie man die am Geschicktersten findet damit es möglichst wenig Stress mit der Behörde gibt?

Nur mal so rein theoretisch, versteht sich ;)

.... Gestern beim Umbau des Dachstuhls des elterlichen Wohnhauses in der Dachisolierung ... wär doch mal ein Anfang... da verstecken viele ältere Menschen ihre WK-Geschütze :D

Geschrieben

Wer sagt denn was von Strafverfahren?

Finden, ohne die dazugehörige WBK ist hier angesagt.

Wie nicht Erbfolge? Muss das Teil erst an einen BüMa oder so gehen?

Bin ich als Sportschütze nicht auch Berechtigter?

Geschrieben

Wenn ein Opa, ehemaliger Wehrmachssoladat seine Luger oder P 38 nach Kriegsende nicht entsorgt hat, sondern sie über die Jahrzehnte hinter dem Wandschrank, oder wo auch immer versteckt ,wann wäre er denn spätestens dazu verpflichtet gewesen, die Waffe regestrieren zu lassen, oder sie abzugeben, mit bestehen der ersten Waffengesetze der BRD oder wann?

Wäre die Pistole jetzt eine "schwarze"Waffe?

Wie würde sich es hier verhalten,wenn er sie testamentarisch jemanden vermacht?

Geschrieben

Hätte

möchte

dürfte

Das ist ja grad die Frage, wenn man mal nicht alles von Amts Wegen her hat, wie es sich dann verhält.

Ob es eben noch möglich ist Waffen zu "finden"auch nach Ablauf der Amnesiefrist etc. und sie dann zu behalten.

Oder ob man sie besser nicht findet :wub:

Geschrieben

Das haben wir hier doch schon öfters durchgekaut.

Bei Fund einer nicht registrierten Waffe ist Überlassung an einen Berechtigten möglich.

Im Wege der Erbfolge kann man solche Waffen aber nicht erwerben, weil der Erblasser nicht berechtigter Besitzer war und die Anmeldefrist warum auch immer verbummelt hat. Nun alles klar ? ;)

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