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IGNORED

Wo kann / darf man eine Waffe testen?


LL0rd

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

da das mein erster Post in diesem Forum hier ist, bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich hier richtig bin. Ich habe mir zur Selbstverteidigungszwecken heute eine Gas-Waffe gekauft, eine Walther PPK. Dazu 50 Platzpatronen und 10 Gaspatronen. Wo kann / darf ich nun die Waffe ausprobieren? Zumindest mit den Platzpatronen. Nur dass man weiß, was auf einen zukommt, wenn man in Gefahrensituation die Waffe abfeuert.

Geschrieben

Das steht im WaffG in

§12 (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

B) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

Sprich, Du darfst Deine SSW in deiner Wohnung und theoretisch auch im eigenen umzaeunten Garten testen. Allesdings sollte man insbesondere dann, wenn man es im Garten machen wollte, die Nachbarn fragen und sich ueber etwaige kommunale Laermschutzsatzungen informieren. Sonst stehen auf einmal gruene (oder neuerdings blaue) Maennlein vor der Tuer...

Am sinnvollsten macht man sowas im Keller oder der Garage, da siehts keiner und der Laerm wird gut genug gedaempft, damit niemand nen Herzkasper bekommt.

Gehoerschutz ist unbedingt erforderlich.

Und natuerlich sollte man darauf achten, nicht die CS oder Pfefferpatronen zu erwischen, sondern wirklich nur die Knallpatronen.

Ebenso kann man natuerlich, wenn man im Verein ist, die SSW mit auf den Stand nehmen und da testen (auch wieder auf die CS-Patronen achten, sonst wird so manche Runde faellig)

Fuer manche SSW gibts auch passende "Sicherheitskompensatoren", die den Laerm vermindern und Stichflammen aufhalten. Das sieht dann so aus:

http://www.roehm-rg.de/skomp.php?id=6

Geschrieben

Naja, genau an dieses Problem mit den Nachbarn habe ich gedacht. Mal eine andere Frage: Hier gibt es einen Wald am Rande der Stadt. Dürfte man dort die Waffe ausprobieren und mal 1-2 Schuss damit abgeben? Oder braucht man da den kleinen Waffenschein für?

Wie laut ist es denn, wenn man die SSW abfeuert? Ich glaube nicht, dass die Fenster rausfliegen, aber dass sich evtl. die Nachbarn etwas erstaunt gucken.

Habe ich eigentlich etwas zu beachten, wenn ich die Waffe abfeuere?

Sorry, meine Fragen magen vieleicht etwas dumm klingen, aber ich habe von Waffen noch keine Ahnung. Aber ich bin immer für alles offen

Geschrieben

... Mal eine andere Frage: Hier gibt es einen Wald am Rande der Stadt. Dürfte man dort die Waffe ausprobieren und mal 1-2 Schuss damit abgeben? Oder braucht man da den kleinen Waffenschein für?

...

nein.

und nein, auch damit nicht, dieser berechtigt nur zum führen / bei-sich-haben, nicht zum schießen

( außer ggf. in einer notwehrsituation, aber das vertiefen wir bitte jetzt nicht weiter :) )

hast du keinen bekannten mit einem einsamen, abgelegenen bauernhof ?

wenn der / dessen eltern damit einverstanden sind, sollte es auch keine probleme mit den nachbarn geben.

aber obacht: transport dorthin und zurück -ohne kl. ws- natürlich nur im abgeschlossenen köfferchen

( ungeladen + nicht zugriffsbereit )

Geschrieben

Nein, um Seths Willen nicht im Wald oder sonstwo herumballern. Das kann teuer werden.

Das ist auch vom Kleinen Waffenschein nicht gedeckt, der erlaubt nur das fuehren der SSW.

Wie laut sowas ist, haengt auch vom Kaliber ab.

Da ich in einem halbwegs freistehenden Haus wohne, kriegts niemand mit, wenn ich mal ein paar Knallpatronen 9mmPAK im Haus abfeuere. Man muss bedenken, dass die Gase in unmittelbarer Naehe von 2-3 Metern verdammt gefaehrlich sind und man deswegen auf brennbare Stoffe in der Naehe achten sollte...und wenn man zu nah an der Wand steht, wirds auch etwas russig.

Fenster gehen nicht zu Bruch, solange man nicht nahe herangeht und die Muendung in Richtung Scheibe haelt.

Da der Spass aber weit ueber den unbedenklichen Lautstaerken stattfindet, kann schiessen ohne Gehoerschutz das gefaehrlichste sein. Vom kurzen piepen bis zur Taubheit ist alles drin und dieses gesundheitliche Gluecksspiel sollte man sich ersparen.

Ansonsten siehe nochmal oben, den Gesetrzestext. Der gibt die Moeglichkeiten schon zusammenfassend wieder. Kurz gesagt: NUR innerhalb befriedeten Besitztums (eigenes oder mit Erlaubnis des Hausrechtsinhabers) oder auf zugelassenen Schiesstaenden.

Damit ists waffenrechtlich erledigt.

Der Rest liegt dann im Nachbarschafts- oder Emmissionsschutzrecht.

Wobei ich vermute, dass ausser in hellhoerigen Wohnsilos eigentlich wenig nach draussen dringen sollte, so dass man ausserhalb der Ruhezeiten eigentlich keinen Aerger bekommen sollte...aber da ich nicht weiss, wie dick Deine Waende sind, ist das natuerlich nur eine Vermutung. Ich denke, so ein Sicherheitskompensator koennte diese Probleme aber auch in verdichteten Wohnbformen schon weitgehend loesen.

Geschrieben

- dann brauchst Du aber die Erlaubnis des Inhabers des Waldgrundstückes...

Heinrich

Moin,

der Gesetzestext lautet:

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können

Damit ist ein Privadwald leider nicht gedeckt, da normalerweise nicht befriedet!

Zur Info: PTB-Waffen also Gaspistolen duerfen nur max. 7,5 Joule Leistung haben

Geschrieben

"wie wird denn die Energie (nicht die Leistung!) einer PTB-Waffe gemessen ???"

Masse der austretenden Gase/Verbrennungsrückstände /2 * V²

Das ist doch mal ´ne Erstklassige Rechenaufgabe zum Üben für zu Haus´. Viel Spaß ;-)

Geschrieben

Masse der austretenden Gase/Verbrennungsrückstände /2 * V²

Das ist doch mal ´ne Erstklassige Rechenaufgabe zum Üben für zu Haus´. Viel Spaß ;-)

Wo ist denn das Problem? Sowas macht man doch in der 7 Klasse in Physik. Es läuft alles unter Energie, 1/2 m * v² <== Meine Welt ;)

Ich war grade bei einem Schützenverein, dort hat man mich ein paar Schuss abfeuern lassen. Danke nochmal für den Tipp.

Die Herren vom Schützenverein haben aber meinen Transport angemangelt. Ich hatte das Magazin mit 5 Platzpatronen geladen und habe das Magazin neben der Waffe im Waffenkoffer transportiert. Die Herren meinten, dass man Munition und Waffe getrennt transportieren muss. Wie mache ich das denn, wenn ich die Waffe (wenn ich den kleinen Waffenschein habe) mit auf die Straße nehme? Muss ich das Magazin rausnehmen und im Fall der Fälle (der hoffentlich nie eintreten wird) erst reinseten, die Waffe dann laden und dann erst versuchen zu schießen? Oder darf ich die Waffe mit einem geladenen Magazin, ohne Patrone im Lauf mit mir tragen?

Und dann habe ich noch eine andere Frage. Ich will morgen früh den kleinen Waffenschein beantragen. Wie lange dauert es, bis man den in der Hand hällt? Wie sieht er aus? Passt er in die Brieftasche? Oder ist das so ein Riesenwisch, wie z.B. ein Flugschein?

Geschrieben

Wenn Du den KWS hast, darfst Du sie geladen am Mann fuehren.

Dafuer ist die Sache ja gedacht.

Dauer richtet sich nach Lust und Laune des Amtes, meist so zwischen ein paar Tagen bis 3 Monaten.

@Skipper

Die Joule beziehen sich auf Druckluftwaffen.

Absatz 1 Satz B bezieht sich auf SSW.

Und da steht:

mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

Die Forensoftware macht nur leider aus einem "B" mit Klammer ein B), sonst waere es wohl deutlicher herausgekommen.

Geschrieben
wenn ich den kleinen Waffenschein habe

... der berechtigt dich ja dann zum "führen," sprich geladen und zugriffsbereit...

kleinen Waffenschein beantragen. Wie lange dauert es

Wenn ich nicht schon wieder irre, so benötigt die Behörde das uneingeschränkte Führungszeugnis. Stell dich mal auf 4 - 5 Wochen ein.

Wie sieht er aus?

Es gibt meines wissens noch keine Einheitlichen. Von DIN A 4 Zettel bis echtem WS (mit der Einschränkung auf PTB Waffen) ist alles möglich.

Gruß Gromit

[edit]schaffer war schneller... [edit]

Geschrieben

Es gibt meines wissens noch keine Einheitlichen. Von DIN A 4 Zettel bis echtem WS (mit der Einschränkung auf PTB Waffen) ist alles möglich.

Och man, das ist doch S******e ;) Meine Brieftasche fliegt schon fast auseinander. Ein Din A4 Zettel passt da nicht mehr rein. Ich weiß nicht, ob das nur bei mir so ist, aber ich ersticke in Karten. 1x EC Karte, 4xKreditkarten, 3x Zugangskarten zur Firma, Führerschein, Krankenkassenkarte, 2x Großhandel Karten, Fitnessstudio Karte. Furchtbar! Noch vor 8 Jahren war ich stolzer besitzer einer Telefonkarte.

:gaga: Aber heute kriegt man zu allem eine eigene Karte. Okay, ist jetzt aber OT

Geschrieben

@Skipper

Die Joule beziehen sich auf Druckluftwaffen.

Absatz 1 Satz B bezieht sich auf SSW.

Und da steht:

mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

Die Forensoftware macht nur leider aus einem "B" mit Klammer ein B), sonst waere es wohl deutlicher herausgekommen.

Nächstes mal wird es deutlicher, hatte leider im Streß

Geschrieben

... und den Perso nicht vergessen... wer ohne den Waffen führt ---> OWI

Ohne Perso gehe ich nicht aus dem Haus. Noch eine andere Frage: Morgen werde ich den kleinen Waffenschein beantragen. Bis der Schein da ist, darf ich die Waffe ja nur auf meinem Grundstück / meiner Wohnung einsetzen. Derzeit habe ich zwei Wohnanschriften. Die Wohnung ist in Baden Würdemberg, mein Haus ist in Niedersachsen. Die Waffe werde ich ja wohl von einem Ort zum anderen transportieren dürfen, oder? Reicht es aus, wenn ich die Waffe in den Waffenkoffer reinlege und den dann im Kofferraum des Autos verstaue? Muss ich, wie mir der Herr aus dem Schützenverein gesagt hat, die Waffe und die Munition an verschiedenen Stellen aufbewahren?

Geschrieben

Die gute Nachricht:

Einfach Sylvester abwarten.

Dann kannst Du sogar Leuchtkugeln auf Deinem Grundstück ganz legal abschiessen.

Nur Reizgas wird auch an diesem Tag keiner lustig finden. ;)

Die schlechte Nachricht:

Wir haben erst Februar...

Geschrieben

Wo ist denn das Problem? Sowas macht man doch in der 7 Klasse in Physik. Es läuft alles unter Energie, 1/2 m * v² <== Meine Welt ;)

Das Kopfrechnen wohl nicht. Dann verrate mir doch mal die Masse der Gase und Verbrennungsrückstände einer

x-beliebigen 9mm PAK? Bin gespannt ;)

Geschrieben

Der Transport ist dann ok, wenn die Waffen nicht zugriffsbereit (in einer verschlossenen Tasche) und nicht schussbereit (Muni sicherheitshalber in einer anderen verschlossenen Tasche) sind.

Ob diese verschlosssene Tasche auch ABGESCHLOSSEN sein muss, oder nur zu und wie man das zu verstehen hat, ist hier schon Thema von seitenlangen Threads gewesen, wobei die Frage im Ernstfall nur vom zustaendigen Richter beantwortet werden wuerde.

Abgeschlossen (Vorhaenge- oder Ziffernschloss) ist allerdings garantiert nicht mehr zugriffsbereit, insofern kann man da mit einem kleinen Baumarktschloesschen fuer ein Euro laaaange Diskussionen mit im WaffG nur Teils bewanderten Ordnungshuetern im Vorfeld vermeiden.

Zur Sicherheit koenntest Du aber auch einfach eine zweite SSW kaufen, fuer jede Wohnung eine. :D

Und Nr. 3, wenn der KWS da ist, damit man unterwegs immer gut versorgt ist.

Die Waffenbranche hats schwer genug, da kann etwas mehr Konsum nicht schaden ;)

Geschrieben

Das Kopfrechnen wohl nicht. Dann verrate mir doch mal die Masse der Gase und Verbrennungsrückstände einer

x-beliebigen 9mm PAK? Bin gespannt ;)

Naja, ich kenne mich da leider noch zuwenig mit aus, aber: Wenn ich die ganze Geschichte so rechnen würde, wie ich es im Labor mache, dann würde ich erstmal eine Patrone auseinandernehmen und die Masse des Pulvers wiegen. Dann würde ich eine Patrone abschießen und dann den Verbrennungsrest wiegen. Die Differenz ist ca. das, was an der Masse des Gases rauskommt, denn: es ändert sich ja nicht die Masse, sondern das Volumen. Ausserdem: Die Genauigkeit der Masse ist hier nicht so entscheidend. Das v² bestimmt die Potenz des Ergebnisses.

Geschrieben

Klar geht das, aber ich finde es trotzdem reichlich krank! ;-)

Aber wir sind uns hoffentlich einig, dass bei den Biestern ganz erheblich mehr Energie umgesetzt wird als lächerliche 7,5j und dass es da auch keine Reglementierungen gibt. Wäre auch ganz schön erbärmlich. Wahrscheinlich hat so mancher Schlitten eines Selbstladers eine höhere Bewegungsenergie . . . ;-)

Grüße,

David

Geschrieben

Klar geht das, aber ich finde es trotzdem reichlich krank! ;-)

Aber wir sind uns hoffentlich einig, dass bei den Biestern ganz erheblich mehr Energie umgesetzt wird als lächerliche 7,5j und dass es da auch keine Reglementierungen gibt. Wäre auch ganz schön erbärmlich. Wahrscheinlich hat so mancher Schlitten eines Selbstladers eine höhere Bewegungsenergie . . . ;-)

Grüße,

David

1 Joule ist die Energie, die man braucht um 1L wasser um 1° zu erwärmen. Kannst ja in ne flasche Wasser schießen (ohne dass etwas rauskommt und dann mit dem Thermometer nachmessen. Du wirst sehen, dass 1Joule nicht grade wenig ist.

Geschrieben

1 Joule ist die Energie, die man braucht um 1L wasser um 1° zu erwärmen. Kannst ja in ne flasche Wasser schießen (ohne dass etwas rauskommt und dann mit dem Thermometer nachmessen. Du wirst sehen, dass 1Joule nicht grade wenig ist.

Nicht ganz, Du denkst an die Kilokalorie. Mit einer spezifischen Wärmekapazität des Wassers von 4.18 kJ/kg*K bräuchtest Du eine Geschoßenergie von 4180 J um den Inhalt einer Literflasche Wasser durch deformationsloses Abbremsen des Geschosses um ein Grad aufzuheizen. Ich kann Dir allerdings versichern, daß ein Geschoß mit 4200 J in einem Liter Wasser nicht einfach auf Null abgebremst wird. :D

Was lernen wir daraus? Du kannst mit einem 30-06 auf eine Dose Tomatensuppe schießen und die Suppe wird zwar weiträumig verteilt, aber immer noch kalt sein.

Geschrieben

...einem 30-06 auf eine Dose Tomatensuppe schießen und die Suppe wird zwar weiträumig verteilt, aber immer noch kalt sein.

Wenn man aber mit einer Pfefferpatrone in die Suppe schiest, kann man sich zumindest das nachwuerzn sparen :D

(Nein, nicht ernstgemeint. Kinder, macht das bitte NICHT nach)

:rotfl:

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