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IGNORED

Voreintrag / Befürwortung für Wechselsystem?


fasteddie

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wieso Autsch? Wäre Dir der Rücksitz oder der Kofferraum lieber gewesen? Auch auf dem Beifahrersitz kann eine Waffe im verschlossenen Koffer nicht zugriffs- und schussbereit sein.

Aber um Dir Schmerzen zu ersparen einigen wir uns jetzt auf einen im Kofferraum verschraubten Tresor mit zeitverzögertem Öffnungsmechanismus. Von dem 52-stelligen Code aus Buchstaben (groß und klein), Zahlen und Sonderzeichen ganz zu schweigen.

:s75:

Mir würden dazu bestimmt auch noch einige Übertreibungen einfallen, meine Wummen liegen für Transportzwecke im verschlossenen Köfferchen direkt neben den Schachteln mit der dazugehörigen Munition, also auch nicht zugriffs- bzw. schußbereit, und eben dieses Köfferchen hat aber auch auf MEINEM Beifahrersitz nichts verloren, um nicht den Anschein der "Zugriffsbereitschaft" zu erwecken.

Nur mal so als Beispiel:

Ich bin letztes Jahr im Frühjahr mal zu einem Pokalschießen mit zugegebenermaßen geringer Beteiligung gefahren, weil die meisten interessierten Sportfreunde vorher daran gedacht hatten, daß für den selben Tag ein größerer Neonaziaufmarsch angesagt war mit einem Polizeiaufgebot, was sich so um die 2000 Mann bewegt haben soll.

Im "provozierten Kontrollstau mit Gesichtskontrolle" war ich eigentlich recht zufrieden, daß auf meinem Beifahrersitz kein verdächtiges Köfferchen lag, was hätte ich den Typen vom SEK sagen sollen, wohin ich mit 357 & Co will, "zur Demo, was sonst...!" :gaga:

Was ich damit sagen wollte, eine vernünftige Transportlösung muß weder von Leichtsinn noch von schwerer Paranoia zeugen.

mfg

Ralf

Geschrieben

Im "provozierten Kontrollstau mit Gesichtskontrolle" war ich eigentlich recht zufrieden, daß auf meinem Beifahrersitz kein verdächtiges Köfferchen lag, was hätte ich den Typen vom SEK sagen sollen, wohin ich mit 357 & Co will, "zur Demo, was sonst...!" :gaga:

Was ich damit sagen wollte, eine vernünftige Transportlösung muß weder von Leichtsinn noch von schwerer Paranoia zeugen.

mfg

Ralf

BINGO - DAS oder ähnliches habe ich ständig vor meinem geistigen Auge :appl: - und in der Situation kommt es dann doch zur Kontrolle ("machen Sie bitte mal Ihren Kofferraum auf") - und sie finden eine 9 mm Pistole deren Nummer in keiner WBK steht , weil es das nicht eingetragene WS einer .45 ACP ist :rolleyes: .

Garantiert nehmen die sich in DER Situation , dann alle Zeit der Welt , diese kleine Feinheit des WaffG vor Ort - auf der Straße , umgeben von gröhlenden Glatzen - in aller Ruhe zu klären :rotfl2::rotfl2:

Mouche

Geschrieben

...

Was ich damit sagen wollte, eine vernünftige Transportlösung muß weder von Leichtsinn noch von schwerer Paranoia zeugen.

mfg

Ralf

Was machen Besitzer von Sportwagen, welche gar keinen Kofferraum haben und die Staufächer im Auto zu klein für einen Waffenkoffer sind? Da muss der Waffenkoffer dann auf den Beifahrersitz.,

IMI

Geschrieben

BINGO - DAS oder ähnliches habe ich ständig vor meinem geistigen Auge :appl: - und in der Situation kommt es dann doch zur Kontrolle ("machen Sie bitte mal Ihren Kofferraum auf") - und sie finden eine 9 mm Pistole deren Nummer in keiner WBK steht , weil es das nicht eingetragene WS einer .45 ACP ist :rolleyes: .

Garantiert nehmen die sich in DER Situation , dann alle Zeit der Welt , diese kleine Feinheit des WaffG vor Ort - auf der Straße , umgeben von gröhlenden Glatzen - in aller Ruhe zu klären :rotfl2::rotfl2:

Mouche

Im Nachhinein haben wir uns auch amüsiert, in der gegebenen Situation war aber eigentlich meine größere Sorge, ob ich überhaupt eine Chance gehabt hätte, den Typen meine WBK´s auszuhändigen, BEVOR die meinen Wagen flöhen.

Nebenbei bemerkt, ohne hier irgendjemandem zu nahe zu treten, bei einigen der kontollierenden Typen habe ich meine Zweifel gehabt, ob die der deutschen Sprache in Wort und Bild mächtig waren, so rein vom optischen Eindruck her.

@ IMI, kauf Dir ein vernünftiges Auto, typische Ferrari-Besitzer führen keine Langwaffen, außer der Waffe, deren Länge sie mit DEM Auto untermalen möchten. :ninja:

mfg

Ralf

Geschrieben

Richtig !

Falsch!

Stimmt !

Nein!

......und wenn man auf dem Weg zum Schießstand , womöglich gar zum Wettkampf - natürlich auch noch am Wochenende - von "Grünröckchen" :D kontrolliert wird und selbiger natürlich nicht alle Feinheiten des WaffG kennt - und vorsichtshalber mal sicherstellt , weil "Waffennummer nicht in WBK" :rolleyes:

Mouche

Wie oft bist Du in den letzten 25 Jahrten seit Du Schießsport betreibst auf dem Weg zum oder vom Schießstand von "Grünröckchen" kontrolliert worden, die Dich nach Deinen transportierten erlaubnispflichtigen Schusswaffen gefragt haben, sich diese haben zeigen lassen, das Model, Kaliber und die Herstellungsnummer mit Deiner natürlich mitgeführten WBK verglichen haben und dann festgestellt haben, dass die Werknummer Deines .32er Wechselsystems für Deine Walther GSP nicht mit der Werknummer der eingetragenen .22er Basiswaffe übereinstimmt? Wieviele Deiner Waffen sind bereits bei solchen Kontrollen im Zuge der Beweismittelsicherung sichergestellt worden? Wieviele Ermittlungsverfahren sind durch die zuständige Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Straftaten gegen das WaffG bereits gegen Dich eingeleitet worden?

Diese paranoiden Konstrukte von Angstszenarien werden langsam unerträglich :peinlich:

CM :angry2:

Geschrieben

CM :angry2:

Unrecht hat Mouche nicht, Du weißt nie, was Dir bei Kontrollen bevorsteht, also bleibt die Vorsicht die Mutter der Porzellankiste. Ich hatte ein Beispiel schon erwähnt, was mir passiert ist bezüglich einer etwas ungewöhnlichen Kontrollsituation. Ein zweites Beispiel führe ich gern an, mittlerweile zwei Jahre her:

Mit dem PKW unterwegs zum Stand, allgemeine Verkehrskontrolle, dürfen wir mal in den Kofferaum schauen: NEIN, nicht bevor ich ins Handschuhfach gegriffen habe.

WBK´s ´überreicht, Kofferraum und Köfferchen geöffnet, der Neid der grünen Fraktion war nicht zu übersehen!

Das darauf folgende (sehr freundliche) Gespräch ging dann in die Richtung, och, würde ich auch gern mal ...

mfg

Ralf

Geschrieben

Hallo Amadeus,

wenn ein Eintrag nicht erfolgt ist, kann die Behörde bezgl. des WS/EL auch keine Anordnungen treffen oder einen Bedürfnisnachweis einfordern, da der Behörde der Besitz nicht bekannt ist.

Mein Posting bezieht sich auf den Fall, daß das WS in der WBK eingetragen ist. Soviel Logik darfst Du mir unterstellen.

Das Teil bleibt, nach Verkauf der Ursprungswaffe, im Tresor. Schlicht und einfach übersehen, vergessen.

Wer ein WS oder einen EL nach Verkauf der Basiswaffe behält, ohne hierfür eine Erlaubnis zu besitzen macht sich strafbar. Legalwaffenbesitzer die vollmundig öffentlich verkünden, sie würden so ein Teil im Tresor "vergessen" brauchen sich nicht wundern wenn Waffengegner nach immmehr Kontrolle verlangen.

Das Problem dabei ist aber: Es handelt sich um ein wesentliches Waffenteil, dessen Besitz nur dann frei ist, wenn eine entsprechende Waffe auf der WBK eingetragen ist. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um unerlaubten Waffenbesitz, mit allen möglichen, sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Das ein WS ein wesentliches Teil ist, sollte man nicht als Problem sehen. Erwerb und Besitz sind denkbar einfach gelöst. Mit Eintrag macht man sich nach Verkauf der Basiswaffe zwar nicht strafbar aber der fortdauernde Besitz ist ohne weiteres Bedürfnis eher unwahrscheinlich. Siehe mein Vorposting.

Deshalb meine ich, die 12,78 € sind gut angelegt, zumindest im Vergleich zu dem möglicherweise entstehenden Ärger.

Ärger entsteht nur, wenn man sich nicht an die waffenrechtlichen Bestimmungen hält. Das ist vom Eintrag völlig unabhängig. Die meisten EL in D sind vermutlich nirgends eingetragen.

EL werden übrigens nicht in einen EFwP eingetragen.

WH

Amadeus

CM :angry2:

Diese paranoiden Konstrukte von Angstszenarien werden langsam unerträglich

Das hast Du schön gesagt.

WH

Amadeus

P.S. Woran erkennen Polizisten, daß der Sportschütze Kurzwaffen mitführt, wenn Diese im Fahrgast- oder Kofferraum in einem Rangebag, Koffer oder ähnlichen Behältnissen mitgeführt werden und wer wurde überhaupt schon einmal wegen seiner Kurzwaffe im Auto kontrolliert?

Geschrieben

Sollte die Grundwaffe verkauft werden, der EL/WS bleibt im Eigentum und eine andere Waffe wird nicht eingetragen, DANN ist der Besitz eben nicht mehr erlaubnisfrei und kann Probleme "

Ist doch wurst, ob nun eingetragen oder nicht... Du wirst das WS/WL einem Berechtigten übergeben müssen...

nach Verkauf der Ursprungswaffe, im Tresor. Schlicht und einfach übersehen, vergessen.

Und genau deshalb machen WBK Besitzer eine Sachkundeprüfung... :ninja:

Gruß Gromit

PS: Nehmt doch einfach mal die Suchfunktion zu Hilfe.

Geschrieben

Du kennst doch die untergründigen Wege: Der Händler, wo Du es gekauft hast wird überprüft, durch sein Waffenhandelsbuch kommt man zum Käufer des WS, der hat die Basiswaffe nicht mehr. Karte weg, Plempen weg. Strafverfahren.

Wird von Händler zu Händler anders gemacht, aber ich und 4 andere mir gut bekannte Händler/Büma tragen die WS NICHT im Waffenhandelsbuch ein!

Wozu?

Geschrieben

CM :angry2:

.....nur weil Du ein paar Fremdwörter aus der Psychiatrie aufgeschnappt hast , nußt Du hier nicht ausrasten :rolleyes:

Du kannst gerne eine andere Meinung haben - die ist aber keinen Deut mehr wert als meine - also weshalb mußt Du dafür rote Farbe verschwenden :peinlich: .....................

Geschrieben

...müssen Händler bei wesentlichen Teilen nicht in irgendeiner Art dokumentieren, wo die Sachen verblieben sind? Ob das über das WHB oder anders geschieht ist doch zweitrangig. Da wo Ihr einkauft wird doch sicher auch dokumentiert sein, daß Waren an Euch geliefert wurden. Sag es mir, ich weiß es wirklich nicht.

:)

Nachweisen? Klar, spätestens das Finanzamt will ja wissen, wo die Ware bleibt.

Dazu reicht aber die Rechnung in meinen Unterlagen.

Aber ich muß eben den Verkauf eines WS NICHT an die Behörde des Erwerbers melden, im gegensatz zu einer Schusswaffe.

Aber da es ja auch noch genügend Händler gibt, die immernoch Munitionshandelsbücher führen.........

Geschrieben

...das wollte ich wissen, Danke.

Dementsprechend nachvollziehbar und nix mit WS risikolos nach Verkauf der Basiswaffe "vergessen". So wie die Behörden mittlerweile gegen den legalen Waffenbesitz marodieren, wäre es kein Wunder wenn beim einen oder anderen BüMa mal geschnüffelt wird.

Ne klar!

WS " vergessen" ist nicht!

WS und GRundwaffe getrennt verkaufen, ok!

Aber wenn die Grundwaffe weg ist, sollte das WS es auch sein!

Oder zum Händler damit!

Bekomme nächste Woche auch so etwas ähnliches, in einem Erbfall wurde die G22 verkauft, das neuwertige G17 WS hatte die Witwe aber nicht bemerkt, da es in der orginal " Glock-Tupperdose" bei den Wiederlade- matritzen stand....................und jetzt kommt es zu mir( zurück, G22 und WS stammten von mir), zur

" sicheren Aufbewahrung + Endgültigen Überlassung an einen Erwerbsberechtigten", wie es der SB der Dame empfohlen hat!

Fall noch jemand ein wenig gebrauchtes G17 WS brauch......

Geschrieben

Wer die Grundwaffe verkauft, kann doch das WS gleich dazu packen. Der Käufer braucht es ja auch nicht eintragen zu lassen. Ansonsten WS anderweitig verkaufen, oder im Verein fragen, obs jemand gabrauchen kann. ;)

Das mit dem Vergessen würde ich also schnell wieder vergessen.

GK

Geschrieben

@ IMI, kauf Dir ein vernünftiges Auto, typische Ferrari-Besitzer führen keine Langwaffen, außer der Waffe, deren Länge sie mit DEM Auto untermalen möchten. :ninja:

mfg

Ralf

Kannst du eigentlich auch einmal etwas vernünftiges schreiben??

Was ist mit den Kleinwagenfahrern? Denk einmal an Fiat Panda oder den Smart. Und das man sich so ein Auto kauft könnte z.B. daran liegen das man in der Stadt wohnt!!

@ den Rest

Was mache ich bei meiner Oberländer? Die Waffennummer ist nur im Lower Reciver. Soll ich mir Schlagzahlen besorgen und damit den Upper Reciver nach kennzeichnen??

Mfg Weini

Geschrieben

@ den Rest

Was mache ich bei meiner Oberländer? Die Waffennummer ist nur im Lower Reciver.

Mfg Weini

.....würde ich jetzt sagen , was mir DAZU einfällt - würde wieder alles JEHOVA schreien :rotfl2::rotfl2: .......

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